Qualifizierter Rotlichtverstoß - Einspruch?
Hi zusammen,
mich hat vor drei Wochen in Münster ein Ampelblitzer erwischt ... ganz klassisch, Ampel war gelb, ich dachte ich erwische sie noch und zack - bling bling. Ich hatte bis heute gehofft, dass ich "nur" 90 € zahlen muss, weil ich sicher war, dass es gerade so noch dunkelgelb war, aber das war wohl nichts - über eine Sekunde. Also 200 € und Führerschein weg.
Beim Googlen trifft man leider nur auf haufenweise Anwaltsseiten, die ihre Dienste anbieten. Mich würde mal interessieren, ob dabei Chancen bestehen, evtl. mit einem blauen Auge, also ohne Führerscheinentzug wegzukommen? Oder kann ich das gleich Knicken und den Anhörungsbogen mit "ich gebe es zu" zurücksenden?
Das Foto ist leider sehr scharf. Mehr als Schutzbehauptungen fallen mir auch nicht ein (ich fahr diese Strecke sonst nie und es war für mich sehr unübersichtlich). Ich weiß auch, dass man nicht mehr bei Gelb fahren sollte, aber in so einer Situation war wohl schon jeder - unbekannte Gegend, man schaut herum, um sich zu orientieren und entscheidet dann im Bruchteil einer Sekunde falsch. Punkte hab ich sonst übrigens nicht.
Danke für eure Meinungen. Ich möchte keine Rechtsberatung, aber vielleicht haben ja schon andere Leute Erfahrungen mit diesen Anwaltsangeboten gemacht und können zumindest sagen, ob sich das lohnt oder ob man das knicken sollte.
VG
Marcel
Beste Antwort im Thema
Kannste knicken. Keine Chance.
Über eine Sekunde....
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37 Antworten
Ich rufe da morgen erstmal an und versuche, nett zu sein. Ich sag Bescheid, was dabei rausgekommen ist .
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Dezember 2015 um 02:56:20 Uhr:
Lies mal § 27 GKG nach und finde dann im Kostenverzeichnis die Gebühren-Nr. 4111 und 4112.
Danke für die Hilfe. Demnach würde ein reduzierter Satz von 15€ anfallen.
Ist das geändert worden, früher war die Rücknahme kostenfrei?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Dezember 2015 um 15:59:55 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Dezember 2015 um 02:56:20 Uhr:
Lies mal § 27 GKG nach und finde dann im Kostenverzeichnis die Gebühren-Nr. 4111 und 4112.
Danke für die Hilfe. Demnach würde ein reduzierter Satz von 15€ anfallen.
Ist das geändert worden, früher war die Rücknahme kostenfrei?
Den § 27 GKG gibt es so schon ziemlich lange. Eine Exegese der Gebühren-Nr. habe ich grad nicht zur Hand. Musst Du mal bei juris schauen.
Hallo,
hatte vor ein paar Jahren das gleich Problem und die Polizei auch gleich noch Formatfüllend im Rückspiegel.Nach 6 Wochen Bescheid: 200 Euro zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Anwalt (RS) eingeschaltet,brauche den Schein beruflich,war auch im Vorfeld unbelastet, also Deal mit Ordnungsamt: 400 Euro,doppelte Punktzahl und KEIN Führerscheinentzug. Hab mir dann noch ein Aufbauseminar gegönnt für 250 Euro noch 4 Punkte abgebaut.
War eine teure Erfahrung aber schon vor der Punktereform,kann sein das das jetzt anders läuft. Auf alle Fälle einen Anwalt bemühen.
Gruss
Wie passt das zusammen.....?

Zitat:
[.....] war auch im Vorfeld unbelastet [.....] für 250 Euro noch 4 Punkte abgebaut
Zitat:
@sachse44 schrieb am 16. Dezember 2015 um 14:29:23 Uhr:
[...] Bescheid: 200 Euro zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. [...]Deal mit Ordnungsamt: 400 Euro,doppelte Punktzahl und KEIN Führerscheinentzug[...]. Aufbauseminar [...] 4 Punkte abgebaut.
Das passt doch super oder braucht jemand die Rechneformel?
2x2 =4
4-4 =0
MfG
Mike
2 Punkte + Abbau ... gleiches Ergebnis ... das war gemeint