Q7 als LKW?
Hi@all,
gerade habe ich dieses Urteil gelesen: Gewichtsbesteuerung
Demnach können Fahrzeuge mit mehr als 2,8to zulässigem Gesamtgewicht als LKW besteuert werden.
Der Q7 hat 2,95to.
Geht das??
Ciao
Sascha
46 Antworten
Wenn würde es nur gehen, wenn du hinter den Vordersitzen eine Trennwand einbaust, die Hintersitze ausbaust und die Fenster "dichtmachst". Ich glaube Blech statt den Scheiben. Und das willst du doch wohl nicht ernshaft der Kuh machen, oder? Wer sich solch einen Wagen leisten kann, der wird von der KFZ-Steuer wohl auch nicht arm werden.
Hallo Mirco,
kannst Du Deine Thesen bitte belegen? Wo steht in dem Urteil was von einer Trennwand und Rücksitzbank raus?? Werde doch mal etwas konkreter!
Wenn ich die Möglichkeit habe einfach so die Kfz-Steuer zu vierteln, wieso sollte ich das nicht tun?
Ciao
Sascha
Hallo sheiner,
in deinem Fall steht zwar nichts von einer Trennwand und so, aber soweit ich weiß, ist ein Defender doch schon ab Werk als LKW eingestuft oder täusche ich mich da?
Zu der Trennwand usw. hab ich folgenden Link gefunden LKW Zulassung
Hier noch ein Bericht von der Auto Bild
Auto Bild
Siehe hier:
Hier noch eine Erklärung
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Hi,
habe das ganze mit dem Finanzamt durchexerziert, ohne Erfolg.
Grund: Der erwähnte Defender war als PKW eingestuft, dann greift die ganze Sache.
Der Q7 ist aber als PKW-Kobilimousine eingetragen, daher keine Chance.
Bei anderen SUVs ist es ja auch nicht mehr möglich.
Hi, danke für die Links. Leider sind die Inhalte schon Jahre alt.
Der Artiken in AutoBild ist druckfrisch (28.8.) und es wird EU-Recht geschrieben.
Wenn das vor einem halben Jahr noch nicht möglich war, vieleicht geht das heute?
Zitat von AutoBild.de:
Zitat:
Das Gericht befand nun, der Wagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen sei nach EU-Recht kein Pkw. Die Einstufung als Pkw im Fahrzeugbrief sei dabei nicht maßgeblich.
Ciao
Sascha
Dann frag doch mal dein Finanzamt. Würd mich interessieren, wie die das sehen.
Ja, mich auch. Liefertermin ist KW40, bis dahin werde ich meinen Steuerberater mal darauf ansetzen. Der weiss, wie man mit den Geiern umgehen muß ;-)
Ciao
Sascha
Sag dann mal bitte bescheid, wenn du was weißt. Wurde ja eigentlich gesetzlich verabschiedet, dass die Gewichtsbesteuerung wegfallen soll.
redet ihr hier von ?
http://www.tagesschau.de/.../...D5854194_TYP6_THE_NAV_REF1_BAB,00.html
und das habe ich noch gefunden
http://www.justiz.nrw.de/.../...2091_06_A__Verk_beschluss20060629.html
Zitat:
P (techn. zulässige Gesamtmasse in kg) ./. (M {Masse in fahrbereitem Zustand in kg] + N {Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz} x 68) > N x 68
Danach kann man´s ja recht einfach ausrechnen.
Zumindest für die 7-Sitzer gibts also Null-Chance!
Gruß
Guido
Also ich blick da nicht mehr durch. Jetzt mal Klartext. Darf ein SUV wie Q7, Touareg o.Ä. nurn nach Gewicht besteuert werden (es würden also Steuern in Höhe von 172€ anfallen), oder nicht?