Q7 als LKW?

Audi Q7 1 (4L)

Hi@all,

gerade habe ich dieses Urteil gelesen: Gewichtsbesteuerung
Demnach können Fahrzeuge mit mehr als 2,8to zulässigem Gesamtgewicht als LKW besteuert werden.
Der Q7 hat 2,95to.

Geht das??

Ciao
Sascha

46 Antworten

Hi,

@wolf-edv: kannst Du bitte die Quelle Deines Zitats angeben? Diese Definition habe ich noch nirgens gelesen.

@Mirco: bitte aufmerksam durchlesen! Insbesondere den mittleren Absatz.

Ciao
Sascha

Zitat:

Original geschrieben von sheiner


Hi, danke für die Links. Leider sind die Inhalte schon Jahre alt.
Der Artiken in AutoBild ist druckfrisch (28.8.) und es wird EU-Recht geschrieben.
Wenn das vor einem halben Jahr noch nicht möglich war, vieleicht geht das heute?

Zitat von AutoBild.de:

Ciao
Sascha

Mein Schreiben vom Finanzamt ist 4-Wochen alt....!

@sascha:
Das Zitat stammt aus dem Link von nutella:

http://www.justiz.nrw.de/.../...2091_06_A__Verk_beschluss20060629.html

Gruß
Guido

Hmmm, das bleibt also spannend.

@Guido: Das mit der Formel ist ja absoluter Quatsch. Alleine die Annahme, daß jeder potentielle Fahrgast 68kg wiegt...

Ciao
Sascha

Ähnliche Themen

@sheiner:
Danke für den Artikel. Dann heisst es ja wohl erstmal abwarten, was das Haupturteil sagt.
Nur find ich es ein wenig schwachsinnig, erst die Gewichtsbesteuerung abzuschaffen, um sie nun wieder zu erlauben.

Hi Mirco,

das ganze Debatte ist ja nur wegen der Abweichung zwischen deutschem Recht und EU-Recht. Jetzt ist zu klären, welche Gesetzgebung mehr Gewicht hat. Ich hoffe ja auf das EU-Recht.

Ciao
Sascha

Hi sheiner,

ich hoffe auch für die ganzen Geländewagen und SUV-Fahrer, dass das EU Recht mehr Gewicht hat, nur hätte sich die Regierung das auch mal vorher überlegen können. So hätte uns eine Menge Verwirrung erspart bleiben können und ich hätte hier keine falschen Informationen posten müssen (was mir im Nachhinein leid tut, nur wusste ich es nicht besser bzw, war ich davon überzeugt, dass es so sei wie beschrieben).

Gruß Mirco

ne > 70000 EUR - Karre fahren und sich darüber überhaupt Gedanken machen, also in meinen Augen passt da was nicht.
Naja, mir soll's egal sein 😉

Zitat:

ne > 70000 EUR - Karre fahren und sich darüber überhaupt Gedanken machen, also in meinen Augen passt da was nicht.

Was für eine dämliche Bemerkung !!!!

Deshalb wirft man noch lange nicht das Geld zum Fenster raus. Da spricht wohl der Neid !

Mit Neid hat das nix zu tun!
und sowieso nicht auf'n Q7 ... nicht mein Ding, wenngleich nicht sooo schlecht 😁

Hi mareje,

ich habe zwar für Deine Bemerkungen auch kein Verständniss, aber das sollte genügen:

Normale Besteuerung: 30*15,44=463,20
LKW Besteuerung: (1,95to/0,2)*6,42=62,60

Das macht 400EUR jährlich gespart. Einfach so. Würdest Du das nicht auch machen?

Ciao
Sascha

Zitat:

Halter schwerer Geländewagen über 2,8 Tonnen dürfen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf ihr Auto weiterhin als Nutzfahrzeug versteuern. Dabei hatte die Regierung zum 1. Mai 2005 diese Möglichkeit gestrichen, sodass Geländewagen nun wie alle Pkw nach Hubraum besteuert werden, wodurch die Belastung im Einzelfall um das Fünffache gestiegen ist. Doch diese Praxis ist unzulässig, urteilten jetzt die Richter. Das Fahrzeug des Antragsstellers, ein Land Rover mit 2,95 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sei nach EU-Recht kein Pkw, sondern ein Mehrzweckfahrzeug.

Soweit das Urteil desHauptverfahrens. Eine endgültige Entscheidung wird der Bundesfinanzhof treffen müssen. EU-Recht geht wohl doch über Bundesrecht.

Zitat:

Original geschrieben von sheiner


Normale Besteuerung: 30*15,44=463,20
LKW Besteuerung: (1,95to/0,2)*6,42=62,60

Hi @all,

hat denn irgendjemand mit Erfolg diesen Vorteil bereits für sich in Anspruch genommen?

Würde mich auch interessieren -
- ist ja schließlich doch 'ne Menge Holz für "Nüsse"...

Zitat:

Original geschrieben von sheiner


Das macht 400EUR jährlich gespart. Einfach so. Würdest Du das nicht auch machen?

Ciao
Sascha

Der gesunde Menschenverstand sagt einem aber, daß der Q7 kein LKW IST (auch wenn der den cw-Wert einer Fertiggarage hat....) ;-)

Also ehrlich: wenn ich mir ein Auto für 70K EUR leisten kann, dann zahle ich auch gerne die 400 EUR Steuer im Jahr. Es geht hier ja nicht darum, daß man 'Geld aus dem Fenster wirft' (sinnlos ausgibt) - sondern daß man 'ausreisen' will von der Normalität. Ausnutzen eines Schlupflochs...

Der Q7 ist ganz eindeutig ein PKW - und wenn ich mir ein PKW kaufe, muss ich auch die Konsequenzen tragen: ihn so versteuern lassen.

Hm, wär aber doch mal ganz lustig, wenn man ein Wahlrecht hätte: .....PKW-Versteuerung .... oder LKW-Versteuerung und dann aber 80 km/h Höchstgeschwindigkeit.... wie es sich für nen ordentlichen LKW gehört *g* (ja, ich weiß, eigentlich erst ab 3,5 Tonnen oder so...). Da würde es ein Aufschrei geben.....

6502

pkw steuer zahlen und vergessen oder

auto bis zur unbrauchbarkeit umpfriemeln

oder monatelang mim fiskus herumstreiten.

auf beide letzteren sachen hätte ich null bock. da tun 4, 500 eus weit weniger weh und belasten nicht die nerven. wat kost` dat kost` eben, fertig.

der zug ist abgefahren - zumindest der mit den einfachen und wenig aufwändigen tricks. da kann man lesen bis man alt wird - letztendlich setzt es das heimische FA fest, zumindest noch.

Deine Antwort
Ähnliche Themen