Punkte weg nach 5 Jahren?

Liebe Forumlerinnen und Forumler!

Ich habe da eine äußerst komplizierte Situation, mit der auch mein Anwalt überfordert scheint. Aber der Reihe nach: Ich bin (leider) ein fleißiger Punktesammler (Vielfahrer) und so habe ich mir auch jedes Jahr was eingefangen. Bin aber immer so um die 8 bis 12 Punkte rumgeeiert, war also nie wirklich gefährlich. Nun kam aber eine Straftat dazu, Fahren ohne Führerschein (war für 4 Wochen abgegeben). Musste unbedingt sein (Vater Schlaganfall), bin auch nicht bestraft worden, aber die 6 Punkte habe ich trotzdem bekommen, so dass es nun 17 sind, einen Punkt vor dem Abschuss.

Punkte aus Straftaten tilgen ja erst nach 5 Jahren.

Was aber ist mit den OWi-Punkten, die jetzt in Kürze 5 Jahre alt werden? Überall lese ich, dass Punkte aus OWi nach 2 Jahren getilgt werden, wenn es zu keiner weiteren OWi kommt, AUF JEDEN FALL aber nach 5 Jahren. ÜBERALL steht, dass sie dann weg sind.

Ach ja, interessant ist das deswegen, weil ich mir jetzt gerade den einen finalen Punkt eingehandelt habe (Handy-Benutzung während der Fahrt).

Wenn ich die Rechtskraft noch hinauszögere, bis die 3 Punkte aus 2004 gelöscht sind, wäre ich gerettet.

Kann mir jemand kompetent helfen?
Gruß, continuum

Beste Antwort im Thema

...oh continuum...versteh mich bitte nicht falsch in der sache...

...ich finde es natürlich auch eine bodenlose frechheit, wenn man jemanden ungerecht behandelt...und du wirst hier sicherlich sehr ungerecht behandelt...kein zweifel...ein paar tage hin oder her und du hättest kein übervolles punktekonto, sondern nur ein gut gefülltes...und nur weil diese ämter nun einfach die punkte nicht streichen...aus reiner willkür...deshalb sollst du nun die konsequenzen tragen?...da soll man sich auf irgendwas verlassen können, in diesem willkürstaat...du hast sicherlich deinen letzten punkteverstoss, in dem festen glauben begangen, dass die vorigen getilgt wären...und nun das...das ist eine ungerechtigkeit, gegen die man ankämpfen muss...wo kämen wir denn da hin, wenn sich ein amt ständig neue sachen liesse, nur um einem continuum eins auszuwischen?...nicht auszudenken...

...deshalb ja der von mir sehr unterstützte und von anderen schon öfter gebrachte rat: einen fähigen anwalt konsultieren...das kann man nun verstehen...muss man aber nicht...

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Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Schon interessant was alles angeblich nicht im Gesetz steht. Hab nur einmal das StVG quergelesen und alles gefunden, von der endgültigen Tilgung von OWis nach 5 Jahren über Straftaten, Überliegefristen, ... 😕

Aber gut, das Punktesystem ist eh für die lernresistenten eingeführt worden. 17 Punkte und immer noch keine Freisprecheinrichtung als Vielfahrer 🙄

Gruß Meik, auch Vielfahrer, aber mit 0 Punkten

Wenn ich mal die Seite der Folgen anspreche, dann bitte nicht um den Oberlehrer zu spielen, denn im nächsten Augenblick kann auch ich in den Punkterängen landen zum einen.

Zum anderen dürfte für den TE auch mal ein kleiner Denkanstoß möglich sein, denn ein Leben am Abgrund von der Mobilität zum Fußgänger, bzw. Bahnfahrer kann ich mir persönlich für mich nicht vorstellen.

Ich war auch schon einmal viel mehr als heute, `heißspornig´ unterwegs und der FS hätte sehr oft einen Abflug machen können und das mit max. einem Punkt auf dem Konto.
Drum frag ich mich auch wie unüberlegt und auffällig muss sich jemand bewegen, um derartige Erfolge zu erzielen.
Doch diese Bemerkung nur am Rande.

Ich habe es mir vor kurzem einmal angetan, den Bußgeldkatalog von A-Z zu lesen und habe meinem Fahrstil daran reflektiert. Ergebnis: Oh Mann, hast Dussel gehabt bis jetzt.
Mir ging es so, dass Du bei der Lektüre des BGK, ein besserer VT wirst, weil, man eiert ständig so im Grenzbereich rum, dass der Frieden mit der Straße, bzw. den anderen VT wirklich der Königsweg, auch zum schnelleren und fairen Durchkommen ist.
Eine meiner Maximen: Wenn ich keinen Ärger habe mit Polizei/Gerichten/Rechtsanwalt und Finanzamt sit das schon die halbe Miete zur Lebensqualität.

Ich will hier nicht Oberlehrer spielen oder so, aber eine Frage kann ich mir wirklich nicht verkneifen

Zitat:

Ach ja, interessant ist das deswegen, weil ich mir jetzt gerade den einen finalen Punkt eingehandelt habe (Handy-Benutzung während der Fahrt).

Wenn man Vielfahrer ist, und wenn man sowieso weiß das man sich im Straßenverkehr nichts mehr erlauben darf - warum verwendet man nicht einfach eine Freisprechanlage??

Inzwischen braucht man die ja nicht mal mehr unbedingt einbauen, die Hersteller liefen ja Freisprechkopfhörer samt Mikro direkt zum Anschließen an das Gerät mit.

Verstehe ich absolut nicht warum man sich wenn es "5 vor 12" ist so einen *unnötigen* Punkt einhandelt - gerade als Vielfahrer, wo man sicherlich öfter mal telefoniert und eine Freisprecheinrichtung daher unerlässlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe



Wenn man Vielfahrer ist, und wenn man sowieso weiß das man sich im Straßenverkehr nichts mehr erlauben darf - warum verwendet man nicht einfach eine Freisprechanlage??

Inzwischen braucht man die ja nicht mal mehr unbedingt einbauen, die Hersteller liefen ja Freisprechkopfhörer samt Mikro direkt zum Anschließen an das Gerät mit.

Alternativ gibts ja uch noch, falls einem das Kabelgebaumel stört, Bluetooth-Headsets oder auch Bluetooth-Freisprecheinrichtungen die man einfach mit zwei Saugnäpfen an die Scheibe pappt...

Bevor das hier zu einem Thread für Technikfreaks wird, wie wäre es mal mit einer Beantwortung der Frage?

Hier noch mal zur Erläuterung: Können Punkte auch länger als 5 Jahre bleiben, z.B. bei Hinzukommen einer Straftat (hier: Fahren ohne FS)? Außerdem ist mir unklar, ob es die Überliegefrist nur für die 2 Jahre nach OWi gibt oder auch noch das sechste Jahr für jede OWi darstellt, sollte sie nicht nach 2 Jahren, sondern wegen der Dummheit des Inhabers erst nach 5 Jahren getilgt sein.

Ich lese nur Folgendes: PUNKTE AUS OWI WERDEN IN JEDEM FALL NACH 5 JAHREN GETILGT.

Ich denke, dass »Maiks 190er« oder »Tempomat« die Antwort wissen sollte, weil Ersterer das StVG quergelesen und Letzterer den Bußgeldkatalog komplett gelesen hat. Warum kommt denn dann hier keine Antwort, bitte?

Für alle anderen, denen wohl eher an einer moralphilosophischen Debatte gelegen ist, mache ich gern an anderer Stelle einen neuen Thread auf, um mich dort zur Sau machen zu lassen.

Und zum Schluss: Ich fühle mich vom StVG/Polizei/Gerichten/Flensburg NICHT ungerecht behandelt.

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Nein, Punkte wegen Owis bleiben nicht länger als 5 Jahre:
"Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt. Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war."

Bei dem Tipp mit dem StVG hättest du doch auch selber nachlesen können, google ist nicht nur mein Freund 😉
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/index.html

Die Überliegefrist hat für den Punktestand (bzw. für Maßnahmen) keine Auswirkungen. Der Hintergrund ist ganz einfach. Punkt 1 würde am 1.1.10 getilgt. Du fährst jetzt am 15.12.09 zu schnell und würdest einen Punkt bekommen. Mit Einspruch zögerst du aber dessen Eintragung hinaus bis in den Januar. Jetzt wäre ja der erste Punkt getilgt obwohl das Vergehen für den nächsten Punkt vor Ablauf der Tilgungsfrist war. Daher gibt es diese Überliegefrist damit keine Punkte voreilig getilgt werden obwohl sie nicht hätten getilgt werden dürfen. Solange kein weiteres Vergehen nachgetragen wird gehen die Punkte in der Überliegefrist aber nicht in den wirksamen Punktestand ein. Sprich mit 16 Punkten effektiv und 4 in der Überliegefrist wäre die FE nicht weg.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von continuum



Ich denke, dass »Maiks 190er« oder »Tempomat« die Antwort wissen sollte, weil Ersterer das StVG quergelesen und Letzterer den Bußgeldkatalog komplett gelesen hat. Warum kommt denn dann hier keine Antwort, bitte?

Für alle anderen, denen wohl eher an einer moralphilosophischen Debatte gelegen ist, mache ich gern an anderer Stelle einen neuen Thread auf, um mich dort zur Sau machen zu lassen.

Und zum Schluss: Ich fühle mich vom StVG/Polizei/Gerichten/Flensburg NICHT ungerecht behandelt.

Ja, ich habe seinerzeit den Bußgeldkatalog gelesen und war von den Punkte- und Geldmaßnahmen so beeindruckt, dass ich beschlossen hatte, es in keinem Fall zu einer Punktesammlung erst garnicht kommen zu lassen. Somit ist eine Tilgung für mich obsoletes Thema.

Oder andersherum; ich habe es auch quer gelesen und nicht wie ein Jurastudent studiert. will heißen; ich weiß es nicht und werde es aus beschriebenem Grund nicht versuchen nachzulesen.

Du brauchst auch aus genanntem Grunde keinen neuen Fred zu eröffnen, denn es ist unnötig Dich `zur Sau´ machen zu wollen, weil Du Dich selbst (und das meine ich aus Hähme) leider schon zum armen Ferkelchen gemacht hast.
Ich wünsche Dir ehrlich in Zukunft eine punktefreie Zeit, denn der diesbezügliche Umgang mit den Behörden ist wohl ein Horror.

Wenn das Punktekonto des TE in Zukunft leerer werden soll, dann ist IMHO die Investition in eine FSE (Festeinbau oder mobil) unabdingbar.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn das Punktekonto des TE in Zukunft leerer werden soll, dann ist IMHO die Investition in eine FSE (Festeinbau oder mobil) unabdingbar.

Sehr guter und konstruktiver Ratschlag (ehrlich)!

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Nein, Punkte wegen Owis bleiben nicht länger als 5 Jahre:

"Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt. Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Wird eine Eintragung getilgt, so sind auch die Eintragungen zu tilgen, deren Tilgung nur durch die betreffende Eintragung gehemmt war."

Hi Meik,

vielen Dank für deinen sachlichen Beitrag. So weit war ich zwar auch schon (kenne Google auch), trotzdem war dein Beitrag hilfreich. Das komplizierte daran ist, dass es bis zur Entscheidung noch dauert. Dann sind 3 Punkte bei mir im Dezember nach 5 Jahren getilgt, weitere 3 im Januar und noch mal 3 im März (war ein Sch...-Zeit). Im März hätte ich also noch 8 Punkte, bin ich zwar nicht stolz drauf, ist aber so.

Aber Achtung: Trotz deiner meiner Einschätzung nach völlig richtigen Darstellung steht auf meinem angeforderten Punkteauszug aus Flensburg auf jeder OWi, dass sie gemeinsam mit den Punkten aus der Straftat erst 2012 getilgt werden. Wie die darauf kommen: keine Ahnung. Nach allem, weas im Gesetz steht, müsste ja Flensburg irren, weil sie die Punkte erst nach sieben Jahren tilgen wollen!

Zum Tatzeitpunkt aber hätte ich 18 Punkte (17+1) gehabt = FS weg. Zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit z. B. im Januar aber kommen zu den 11 Punkten einer hinzu = 11 + 1 = 12 = Es passiert nichts.

Sollte also z. B. im Januar die Entscheidung fallen und wird der Punkt eingetragen, wie viele Punkte findet man dann dort vor: 11 oder 17? Eine Überliegefrist, um festzustellen, ob innerhalb der 5-Jahresfrist noch etwas hinzugekommen ist, gibt es ja nach bei der fünf-Jahres-Regelung definitiv nicht.

Nun ja, ich denke, es ist alles gesagt. Vielleicht werde ich zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt mal berichten, was aus der Angelegenheit geworden ist, oder man begegnet sich im Bus, wenn einer der Mitdiskutanten z.B. sein Auto von der Inspektion abholen muss und ich ganz normal auf dem Weg zur Arbeit bin :-;

Gruß, conti

Näheres siehe unter : www.lkwrecht.de/Fuehrerschein_und_Fahrverbot/Tilgung_Punkte .

So weit ich mich erinnere hat man doch so 2004/2005? die Gesetzeslage dahin geändert dass der Tag der Tat IMMER der Stichtag für die Rechtswirksamkeit ist. (um eben dem Taktieren mit Hinauszögern durch Einsprüche und Gerichtstermine einzudämmen)

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Nachtrag:

Siehe auch Urteile vom BVerwG 25.09.2008, - 3 C 3.07 -, - 3 C 21.07 -, - 3 C 34.07

"Nach dem Sinn und Zweck der Regelung seien vielmehr die Verkehrsverstöße zu berücksichtigen, die zu diesem Zeitpunkt begangen waren (sog. Tattagprinzip), auch wenn sie erst später rechtskräftig geahndet wurden"

Die Wirksamkeit des Tattagsprinzips bei den Flensburger Punkten (und nicht mehr wie früher des Rechtskraftprinzips) wurde inzwischen mehrfach bestätigt.

Geh zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der hat nicht nur die Gesetzestexte, sondern auch die Verwaltungsvorschriften und Durchführungbestimmungen, die häufig an die Rechtsprechung angepaßt werden.
Außerdem kennt er die gängige Rechtsprechung, bzw. kann sie nachschlagen.

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