Probleme nach Reperatur auf Garantie-- Mercedes Benz
Hallo habe folgendes Problem mit meinem Mercedes Vertragshändler:
Habe mir im Januar einen C350 Kombi privat gekauft mit ner Jungen Sterne Garantie ( Restgarantie von 5 Monaten). Bevor ich mir dieses Auto gekauft habe habe ich mich bei meinem MB Haus erkundigt ob man diese Garantie verlängern kann. Es gab dann die Möglichkeit eine Anschlußgarantie von MB für 500€ pro Jahr abzuschließen.
Dies habe ich dann auch schließlich gemacht. Im Juni die Garantie verlängert und 500€ bezahlt.
Im Juli/August fing es dann an, der Motor hat sehr viel Öl verbraucht. War dann mehrmals wegen ner Fehlersuche bei MB, es hat sich dann rausgestellt das die Kolbenringe kaputt sind.
Hatte dann die Wahl einen AT Motor zu nehmen oder eine Instandsetzung mit 6 neuen Kolben. Da ich vom Material 40% selber tragen muss und der AT Motor um die 15.000€ kostet habe ich mich fürs Instandsetzen entschieden. Man hat mir dann mal nebenbei erzählt das die Garantie für den Motor erschlischt. (da kein AT Motor verbaut wird)
Konnte ich dann nicht so richtig glauben, habe dann in den Garantiebedingen nachgeschaut und dort stand dies bezüglich nichts!
So die Reperatur dauerte dann etwa 6 Wochen, war in der Zeit ohne Auto. Leihwagen hat man mir dann angeboten für 50€/Tag. Kulanz war nicht mehr drin. Das Auto ist aus 2006 !!!!
Es waren keine Kolben lieferbar, Fahrzeug stannd demontiert in der Werkstatt und dann hatte ich den Salat...... Kein Auto, keine Auskunft wann die Kolben kommen und und........
Naja als das Auto dann endlich fertig war und ich es schon an den Nerven hatte legt mir die Werkstatt eine "Vereinbarung" hin in der steht das die Garantie nun erloschen ist für die Baugruppe Motor.
Das sollte ich unterschreiben.
Habe ich nicht gemacht, bin damit zum Anwalt und er hat das geprüft und hat klar gesagt das die Bedingungen feststehen und während der Laufzeit keine weitere Vereinbarungen getroffen werden dürfen. Selbst wenn es drin stehen würde müsste man mich vor Abschluss einer Garantie auf sowas hinweisen. Hat natürlich keiner gemacht.
So jetzt gingen ein paar Monate ins Land (unterschrieben habe ich nichts) Jetzt ruft mich die Werkstatt an ich soll endlich unterschreiben, weil die Garantie das Autohaus nichtz bezahlt. Ich habe meinen Teil (1100€) direkt nach Erhalt der Rechnung überwiesen. Dem Autohaus fehlen jetzt etwa 3700€ von der Garantie die die Zahlung verweigert weil ich die Vereinbarung nicht unterschrieben habe.
Da ich klar und deutlich gesagt habe das ich nichts unterschreibe und auch keine 3700€ bezahl. Klagt das Autohaus jetzt gegen mich.
Die Garantie gibt nicht mal eine Stellungnahme ab, MB direkt hält sich raus. Das Autohaus behauptet ich hätte das gewusst sie haben mich schließlich darüber informiert. Aber die können ja nicht einfach in der Garantielaufzeit die Bedingungen ändern wie sie wollen.
DAS ist MB Live!!!
Was meint ihr dazu, würde gerne mal eure Meinungen zu dem Fall hören
mfg
Beste Antwort im Thema
Tja, das ist halt immer wieder das Problem mit diesen Garantieverlängerungen.
Im Endeffekt zahlt man drauf und wenn es dann mal nötig wird weil die Garantieverlängerung benötigt wird winden sich plötzlich die Herrschaften ganz schnell heraus.
In meinen Augen ist das mit den Garantieverlängerungen nur Geldmacherei und die Leute verarscht.
Habe dankend abgelehnt, als man mir auch so eine Garantieverlängerung angeboten hatte.
85 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Das sich die Versicherung bei einem weiteren Schaden am Motor dumm anstellt, das ist absehbar.
Das muß den TE aber auch nicht weiter interessieren, weil er weitere Leistungen als Vertragsbestandteil beim Garantiegeber einklagen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das muß den TE aber auch nicht weiter interessieren, weil er weitere Leistungen als Vertragsbestandteil beim Garantiegeber einklagen kann.Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Das sich die Versicherung bei einem weiteren Schaden am Motor dumm anstellt, das ist absehbar.
Richtig, besonders vor dem Hintergrund, wenn er diese Verzichtserklärung nicht unterschreibt.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Als TE würde ich auf jeden fall die Zahlung verweigern und auf die bestehende Versicherung verweisen.
So einfach ist die Sache nicht. Da TE den Auftrag an MB erteilt hat, schuldet er auch die Bezahlung. Er muss sich die Versicherungsleistung von der Garantieversicherung zurückholen.
O.
das Problem ist der TE sitzt ja zwischen mehreren Stühlen.
Die CG hätte durchaus einen AT Motor bezahlt - TE hätte da Eigenanteil zahlen müssen.
Ganz regulär wie in den Garantiebedingungen.
TE wollte auf Drängen Autohaus und aus Geldgründen die Instandsetzung.
CG sagt ok wir zahlen, aber nur wenn TE unterschreibt, daß Instandsetzung auf eigene Verantwortung.
Und MB als Ganzes hält sich mit Kulanz vornehm raus. 😁
Der Verkäufer auch, da privat und Gewährleistung vermutlich ausgeschlossen.
Ich sehe dabei durchaus ein Problem des TE.
Denn er hat
- eine Reparaturfreigabe Instandsetzung nur wenn er unterschreibt. Ohne Eigenbeteiligung.
- Alternativ den kompletten Motor als Freigabe - mit Eigenbeteiligung.
Das hat man ihm auch so gesagt. Dafür gibts wohl Zeugen?
Rest soll der Anwalt klären.
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Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das hat man ihm auch so gesagt. Dafür gibts wohl Zeugen?
Die Frage ist hier, inwiefern der Vertragstext Nebenabreden, die nicht schriftlich fixiert wurden, überhaupt zuläßt.
Das könnte ein Problem des Autohauses sein, das sich die Vereinbarung vielleicht besser vor Instandsetzung hätte unterschreiben lassen sollen. 😉
Ganz unschuldig sehe ich TE trotzdem nicht.
Aber er hat nen Anwalt und muß sich da jetzt eben durcharbeiten.
Ist auch die Frage was auf dem Werkstattauftrag steht den TE unterschrieben hat.
Unter Umständen könnte die Werkstatt einen Anspruch auf Zahlung haben. Und TE müßte sich mit CG rumschlagen.
CG dann im Vertragsverhältnis mit der Werkstatt. 😁
Die Frage ist auch - gab es jemals eine Reparaturfreigabe der CG?
Hatte TE die, oder hat er den Schaden quasi an die Werkstatt abgetreten? Wie sieht das aus?
Aber das ist echt was für seinen Anwalt und den Werkstatt Anwalt und den CG Anwalt.
Die Garantiebedingungen wären mal ganz interessant. Ich kenn nur die CG Bedingungen für die Opel LLG und die Opel 6 (2+4) Jahres Garantie.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Das könnte ein Problem des Autohauses sein, das sich die Vereinbarung vielleicht besser vor Instandsetzung hätte unterschreiben lassen sollen.Ist auch die Frage was auf dem Werkstattauftrag steht den TE unterschrieben hat.
Wenn der TE überhaupt einen Werkstattauftrag unterschrieben hat. Die Vereinbarung hat er ja auch nicht unterschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Der Verkäufer auch, da privat und Gewährleistung vermutlich ausgeschlossen.
Moin🙂
Ein Ausschluss der Gewährleistung ist unwirksam, sowas geht nur bei gewerblich bzw. Export.
Gruss TAlFUN
TE hat privat gekauft und dann die Rest Garantie der Jungen Sterne bei der CG verlängert.
Die Werkstatt ist also nicht der Verkäufer. *winksmilie*
Privat an Privat - Ausschluß der Gewährleistung ist möglich.
@Drahke:
stimmt, das könnte auch sein.
Aber echt ein Fall fürn Anwalt. Allein kommt da keiner weit.
Mercedes ist in diesem Fall überhaupt nicht an dem Vorgang beteiligt.
Die Kulanz hätte es vermutlich vor der Reparatur gegeben.
Die Vertragspartner sind die Versicherungsfirma der Garantie + der Händler
als eigenständiges Unternehmen. Mercedes als Hersteller
ist hier komplett außen vor.
Dies steht auch deutlich auf dem Antrag für die Versicherung.
Sollte es sich bei der Abgeschlossenen Garantie um die MB100 Garantie handeln
(Junge Sterne Garantie entspricht MB100) dann dürfte dieser Passus
Interessant sein:
Zitat:
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise
eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten
dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten
unter Anwendung von Absatz 1. Der Höchstbetrag der garantiepflichtigen Entschädigung ist pro Schadensfall auf den Zeitwert
des beschädigten Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Garantiefalles begrenzt
Die gesamten Bedingungen sind
HIERzu finden.
MfG
Surfkiller20
ich würde nach Überfliegen der Bedingungen auch nicht zu laut rufen es wäre ein MB Serienfehler, sonst beruft sich CG vielleicht auf
Zitat:
i) für die ein Dritter einzutreten hat bzw. deren Behe bung im
Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt oder die auf einen Herstellungs-
oder Materialfehler zurück zuführen sind, der beim
jeweiligen Fahrzeugtyp in größerer Zahl auftritt (Serienfehler)
und für den nach Art und Häufigkeit grundsätzlich Herstellerkulanz
in Betracht kommt.
😰
Schonmal nen Brief oder ne E-Mail an Herrn Zetsche persönlich geschrieben? Von wegen "Enttäuscht von Mercedes" usw.?
Kann manchmal wirklich Wunder wirken, wenn man dem obersten Tier bzw. seinen Mitarbeitern mal schildert, was da so im Namen des Konzerns läuft...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
TE hat privat gekauft und dann die Rest Garantie der Jungen Sterne bei der CG verlängert.
Die Werkstatt ist also nicht der Verkäufer. *winksmilie*Privat an Privat - Ausschluß der Gewährleistung ist möglich.
Moin🙂
Oups, Du hast recht, dachte er hätte beim Händler gekauft, sorry.
Wobei er jetzt, da der Wagen im Januar gekauft wurde in der Beweislast wäre. Wobei ich nicht davon ausgehe dass der TE einen Wagen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung gekauft hat.
Ist aber aufgrund der Garantieverlängerung über den Händler irrelevant.
Zitat:
Garantie auf alle wichtigen Baugruppen
Eine CarGarantie umfasst alle wichtigen Baugruppen eines Fahrzeugs und gilt europaweit.
Im Garantiefall bezahlt die CarGarantie die vollen Lohn- und Materialkosten, selbstverständlich auch dann, wenn das Fahrzeug mehrfach Schäden erleidet. Erst ab einer - je nach Garantiebedingungen festgelegter Gesamtlaufleistung - fällt lediglich ein geringer Eigenanteil an den Materialkosten an. Quelle
Naja hätte er Gewährleistung (ich hätte als privater Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen) hätte hoffentlich sein Anwalt gesagt wir gehen über die.
Allerdings hat der Verkäufer vermutlich nie etwas von diesem Schaden erfahren und ist jetzt ziemlich sicher draußen aus der Gewährleistung.
Beschrieben hab ich das Problem Gewährleistung vs. Garantieversicherung (mit Reparatur bei jemand anderem als dem Verkäufer) mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...rauchtwagen-garantie-t3188415.html?...
Die CG ist eine Versicherung. Mit Bedingungen die ab einer gewissen Laufleistung einen Eigenanteil beinhalten.
Ich würde immer zuerst auf Gewährleistung gehen. Ob der Verkäufer dann unter Umständen Geld von der CG bekommt ist mir relativ egal.
Hier in dem Fall hat allerdings TE die Versicherung selbst abgeschlossen und Gewährleistung scheint ausgeschlossen zu sein. 🙁
Gewährleistung gibt es keine da von Privat (Fahrzeug hatte Junge Sterne Restgarantie mehr nicht) Der Schaden hatte ich erst nach 6000km nach dem Kauf feststellen können. Der Wagen hatte vor dem Kauf einen Service bekommen von MB, dann ist mein Vorbesitzer ca. 2-3tkm gefahren bis er ihn mir verkauft hat. Nach den von mir gefahrenen 6tkm musste ich das erste mal 1L Öl nachfüllen. Nach 1000km dann noch mal einen Liter. Dann bin ich direkt zu MB und da wurde dann gleich ne Verbrauchsmessung durchgeführt.
Mein Vorbesitzer konnte von dem Schaden nichts wissen, er ist ja erst viel später aufgetretten. Ihm das jetzt anzuhängen wäre frech.
Die CG hat mir bzw. der Werkstatt ja eine Freigabe zur Reperatur gegeben. Die Werkstatt hat mich dann mal nebenbei darüber informiert das mal eben die Garantie weg wäre für den Motor. Natürlich alles mündlich am Telefon!!!
Einen Werkstattauftrag habe ich nie unterschrieben nur das ich das Fahrzeug wieder bekommen habe. Aber wenn es so wäre wurde das ja nichts zur Sache beitragen ändern.
In meinen Augen sieht das ganze so aus als würde die CG ihrem "Vertrag" gegenüber mir und der Werkstatt nicht erfüllen.
Mir verweigern sie eine Garantie bis zum Ende der Laufzeit und der Werksatt 3700€. Vertrag ist Vertrag der kann während seiner Laufzeit nicht verändert werden. Wenn dann müsste so etwas ganz klar in den Bedingungen stehen, und darauf muss sogar hingewiesen werden da dies absolut unüblich ist. Ich habe mich überall informiert (ADAC, bei anderen Autohäusern, mein Anwalt, ADAC Anwalt) KEINEM kam dies bekannt vor! Sogar der Werkstattmeister war darüber stuzig!
Ich habe mir schon überlegt ins Werk Sindelfingen zu fahren und im Kundencenter mal einen Ansprechpartner zu suchen und mal dort nachfragen was das Theater eigentlich soll.
Mir kommt das alles sehr unseriös vor, ich bekomme bei CG keine gescheite Stellungnahme dort höre ich nur :"ja das ist eben so". Auf Nachfrage wo das in meinen Unterlagen geschrieben steht bekomme ich keine Antwort. Man sagt mir nur sie könnten mir das schriftlich zuschicken...... Die denken wohl wirklich sie könnten einen Bestandteil zum Vetrag ein halbes Jahr später hinzufügen. Meine 3 Seiten die ich von der Garantie habe gelten, wenn so ein daher gelaufener Affe jetzt noch 4. Seite daher zaubert kann er sich damit die Wand tapezieren aber mehr nicht. ABSOLUT niemand kann mir überhaupt sagen wo das schriftlich festgehalten ist. Weder CG noch MB noch meine Werkstatt.
Praktischerweise sollte es eben in den Kundenunterlagen stehen so das sich der Kunde das auch anschauen kann.
Selbst wenn sie mich vor der Reperatur auf die verfallene Garantie hingewiesen hätten wäre das nicht rechtsmäßig. Sonst könnte ja jeder wie er will seinen Kaufvertrag ändern wie er gerade Bock hat.