Probleme mit Werkstatt-Rechnung
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier nicht im falschem Abteil, wenn ja dann lösch ich das Thema wieder.
Im letztem Jahr habe ich mein Auto in eine Werkstatt zum Service gebracht (hat über 2 Monate gedauert bis es fertig war) und jetzt gibt es einige Probleme.
Im Reparaturauftrag, kein Kostenvoranschlag, wurde ein Preis von 500 Euro Netto ausgemacht. Des weiteren steht in dem Vertrag, dass man vorher informiert wird falls es doch teurer werden sollte. Als ich das Auto dann abgeholt habe, lag die Rechnung bei knapp 900 Euro.
Als ich den Werkstattleiter darauf hingewiesen habe dass dies weit über den im Vertrag stehendem Betrag liegt, hat er gesagt das er die Rechnung ja erst jetzt geschrieben hat und deswegen nicht wusste dass es teurer wurde.
Ich habe heute einen Termin beim Anwalt, aber würde gerne wissen ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, zumal ich noch nie einen Auftrag mit Nettopreis bekommen habe.
Gruß Phil
46 Antworten
Delle, Du wirst doch nicht etwa das Schwammwissen aus dem Netz anzweifeln? 😁
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 15. Februar 2022 um 10:32:58 Uhr:
Ich sehe den Streitwert schon höher, denn die Reparaturen waren ja anscheinend nicht mal erfolgreich.Würde es auch erstmal wenn möglich über die Schiedsstelle der Innung probieren.
Hast du denn schon gezahlt? Wahrscheinlich sonst hätte er dir das Auto nicht raus gegeben. Oder?
Du musst dir den Eingangsthread nicht noch einmal durchlesen.
Hier der entscheidende Satz:
"Als ich den Werkstattleiter darauf hingewiesen habe dass dies weit über den im Vertrag stehendem Betrag liegt, hat er gesagt das er die Rechnung ja erst jetzt geschrieben hat und deswegen nicht wusste dass es teurer wurde."
Ich schließe daraus, dass er das Fahrzeug ohne Bezahlung abgeholt hat, kann mich aber auch irren.
Meine "Stammwerke" lässt mich nach Inspektion und Co auch ohne Rechnung vom Hof. 3-5 Tage später fische ich dann die Rechnung aus dem Briefkasten. Ok... nahezu zu 100% überweise ich denen dann das auch 🙂
Es gibt ganz sicher keinen Rechtsanwalt der dir nicht versichert das Rechnungs - / Leistungsproblem zu deinen Gunsten zu lösen, dir aber auf der anderen Seite, nach erfolgloser Klage eine saftige Rechnung auf den Tisch legt.
Nur mal so für die die immer mal so schnell zu einem Rechtsanwalt raten.
Und jetzt noch zu der eigentlichen Frage: Wenn die Werkstatt nachweisen kann das die zusätzlichen Arbeiten ausgeführt wurden um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten........kannst du mit einem ganzen Anwaltsbüro vor Gericht gehen und...... den Prozess trotzdem verlieren...
MfG kheinz
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Zitat:
@crafter276 schrieb am 15. Februar 2022 um 11:51:14 Uhr:
.....Wenn die Werkstatt nachweisen kann das die zusätzlichen Arbeiten ausgeführt wurden um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten...
Man darf sein Fahrzeug auch mit einem Hänger abholen. Alles andere wäre ein Freifahrtschein für dubiose Werkstätten.
Du kannst Dein Fahrzeug holen, wie Du das möchtest!
Die Werkstatt ist überhaupt nicht befugt, Dein Eigentum nicht herauszugeben.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 15. Februar 2022 um 11:57:41 Uhr:
Zitat:
@crafter276 schrieb am 15. Februar 2022 um 11:51:14 Uhr:
.....Wenn die Werkstatt nachweisen kann das die zusätzlichen Arbeiten ausgeführt wurden um die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten...Man darf sein Fahrzeug auch mit einem Hänger abholen. Alles andere wäre ein Freifahrtschein für dubiose Werkstätten.
Das ist richtig aber trotzdem sind da schon so einige auf heftige Widerstände gestoßen und es gab das Auto ohne Zahlung nicht zurück. Rechtlich sehe ich das wie du schon für sehr gewagt und sehr sehr fraglich.
Minimal darf eine Rechnung immer vom Kostenvoranschlag abweichen. Man spricht so von um die 10%.
Genaueres kann ich dazu nicht beitragen.
Mit 900 Euro läge er trotzdem weit drüber. Da dies weder vereinbart war noch der Eigentümer von den Änderungen nicht informiert wurde kann ich den Unmut des TE durchaus verstehen.
Hinzu kommt, die Rep. hat ewig gedauert und wurde unzureichend ausgeführt.
Leute, wäre ich da sowas von angepisst. 🙁
Was würde ich machen.
1. Mit der Werkstatt versuchen das vernünftig zu klären, zur Nachbesserung auffordern mit Frist und den Rechnungspreis auf das erforderliche Kürzen bzw. sich einigen.
Wäre wahrscheinlich die beste und schnellste Lösung wenn die Werke sich drauf einlässt.
2. Schiedstelle, bringt das nix oder geht nicht dann.
3. Anwalt. Ob sich der Aufriss lohnt will ich nicht beurteilen. Nur soviel, wenn ich angepisst bin und es lässt sich nicht anders lösen dann würde ich den nehmen auch auf die Gefahr noch gutes Geld hinterher zu werfen.
Aber all das kann ich von hier weder beurteilen noch entscheiden.
So bin zurück. Der Reparaturauftrag ist, laut Anwalt, an sich ist schon abzumahnen, da mir die Werkstatt Netto- anstatt Bruttopreise genannt hat.
Es ging dann weiter, dass eine Erhöhung des Gesamtbetrages von einer vorheriger Rücksprache abhing, ansonsten fix sei (steht auch so im Auftrag).
Ich werde die Werkstatt damit jedenfalls konfrontieren und dann muss ich halt schauen was ich mache.
Die Reparatur hat über 2 Monate gedauert weil es konstant Ausreden gab.
Bezahlt habe ich bis jetzt 600 Euro, was leicht über dem ausgemachten Betrag steht.
Was sagt denn der Anwalt zu den nicht beseitigten Mängeln bzw. unsachgemäßen Reparatur oder wie du das immer nennen willst was die da gemacht haben?
Eigentlich war das ja so wie es sich anhörte nicht mal die 600 wert.
Die Regeln sind klar und einfach, in der Praxis scheitert es aber oft an der Beweisbarkeit.
Gibt es einen schriftlichen Auftrag? Ist dort eine Kostengrenze erwähnt?
DARAN scheitert es doch viel öfters. Wenn nichts Schriftliches zu greifen ist wird es halt schwierig.
ICH betone gegenüber meinem Schrauber immer das ich auch nicht mehr Geld haben als vereinbarte Summe x. Aber selbst das bedarf ja schon einer gewissen Vertrauensbasis.
Selbst der Eigentumsvorbehalt das Unternehmerpfandrecht hat seine Grenzen. Ja eine Werkstatt darf ein Auto bis zur Bezahlung einbehalten wenn unbezahltes Material & Arbeitszeit in dem Auto stecken, es muß aber verhältnismässig sein. Überspitzt gesagt darf keine Werkstatt ein 100.000€ Auto einbehalten weil noch 10€ für das Wischwassernachfüllen offen sind.
Ja, ich habe den unterschriebenen Auftrag bei mir. Es ist auch kein unverbindliches Angebot gewesen, habe ich vergessen zu erwähnen.
Bei den noch anzustehenden Mängeln muss ich mir erstmal eine neue Werkstatt suchen.
Ob das rechtlich überhaupt so geht glaub ich gar nicht.
Eigentumsvorbehalt kann man eigentlich nur an Sachen haben die in sich mobil sind, wurden sie hingegen verbaut wird das schon sehr schwierig. Kannst höchstens wieder ausbauen und dann das Auto zurück geben.
Aber das ganze Auto einbehalten halte ich für rechtlich nicht einwandfrei.
Worauf will man das auch begründen.
Ich weiß das auch die Polizei in dem Moment gar kein Zugriffsrecht ohne Weiteres hat und man die Sache wenn es kann blöd läuft raus klagen muss. Total bescheuert, ist aber n. m. Wissen so.
Zitat:
Bei den noch anzustehenden Mängeln muss ich mir erstmal eine neue Werkstatt suchen.
Was der Anwalt dazu meinte wollte ich wissen!!!
Zitat:
@PhilP88 schrieb am 15. Februar 2022 um 13:09:16 Uhr:
Ja, ich habe den unterschriebenen Auftrag bei mir. Es ist auch kein unverbindliches Angebot gewesen, habe ich vergessen zu erwähnen.
Bei den noch anzustehenden Mängeln muss ich mir erstmal eine neue Werkstatt suchen.
Die Werkstatt hat 1. ein Unternehmerpfandrecht und 2. ein Nachbesserungsrecht bei Mängeln. Aber das hast du heute vermutlich schonmal gehört.
Was für ein Modell mit welcher Motorisierung und Laufleistung hast du denn?
Achso, da hat er gesagt dass die Werkstatt sämtliche Schäden beseitigen muss, jedoch muss ich das mit der Werkstatt vorher absprechen wenn ich das Auto zu einer anderen bringen sollte, weil das ansonsten ein langes Prozedere sein kann bis ich letztendlich die Kosten zurück bekomme (wenn die sich querstellen).