Probleme mit Werkstatt-Rechnung
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin hier nicht im falschem Abteil, wenn ja dann lösch ich das Thema wieder.
Im letztem Jahr habe ich mein Auto in eine Werkstatt zum Service gebracht (hat über 2 Monate gedauert bis es fertig war) und jetzt gibt es einige Probleme.
Im Reparaturauftrag, kein Kostenvoranschlag, wurde ein Preis von 500 Euro Netto ausgemacht. Des weiteren steht in dem Vertrag, dass man vorher informiert wird falls es doch teurer werden sollte. Als ich das Auto dann abgeholt habe, lag die Rechnung bei knapp 900 Euro.
Als ich den Werkstattleiter darauf hingewiesen habe dass dies weit über den im Vertrag stehendem Betrag liegt, hat er gesagt das er die Rechnung ja erst jetzt geschrieben hat und deswegen nicht wusste dass es teurer wurde.
Ich habe heute einen Termin beim Anwalt, aber würde gerne wissen ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat, zumal ich noch nie einen Auftrag mit Nettopreis bekommen habe.
Gruß Phil
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46 Antworten
ist zwar jetzt keine Antwort auf deine Frage, aber würde mich dennoch interessieren:
Ist Einigung mit der Werkstatt gescheitert bzw. hat die Werkstatt auf der Rechnungshöhe bestanden, oder bist du direkt zum Anwalt?
Der streitbare Betrag läge dann bei ca. 186,- € brutto. Was wurde denn gemacht und gibts an der Arbeit irgendwas auszusetzen?
Vor der Erstberatung beim Anwalt wäre ein "Kostenvoranschlag" zur Vermeidung von Überraschungen sinnvoll. Nicht dass da plötzlich weitere 226,10 € zu Buche schlagen.
Moin,
es gibt bei den örtlichen Handwerkskammern eine Schlichtungsstelle, die kostet auch nichts!
Gruss Carl
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2022 um 09:22:56 Uhr:
Der streitbare Betrag läge dann bei ca. 186,- € brutto. Was wurde denn gemacht und gibts an der Arbeit irgendwas auszusetzen?
Vor der Erstberatung beim Anwalt wäre ein "Kostenvoranschlag" zur Vermeidung von Überraschungen sinnvoll. Nicht dass da plötzlich weitere 226,10 € zu Buche schlagen.
An der Arbeit gibt es einiges auszusetzen. Leistungseinbruch vor allem bei Steigungen, der ausgetauschte Sicherheitsgurt klemmt immer noch, die neuen Bremsen quietschen und das Batterieladeproblem ist auch nicht gelöst worden. Die letzten 3 Probleme waren Teil des Auftrags.
Ich hatte das auch mal in einer Werkstatt, telefonische Ansage 350€, Rechnung war dann knapp 600€. Verhandlungen gescheitert, Rechnung gezahlt, für die Zukunft neue Werkstatt gesucht und gefunden. Keine weiteren Kosten durch Einschaltung eines Anwalts generiert.
Zitat:
@cdrolshagen schrieb am 15. Februar 2022 um 09:26:01 Uhr:
Moin,
es gibt bei den örtlichen Handwerkskammern eine Schlichtungsstelle, die kostet auch nichts!
Gruss Carl
Die Schlichtungsstelle kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Werkstatt Mitglied der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes ist.
Warum hat die Reparatur über 2 Monate gedauert. Da lief doch schon was quer.
Bei 200 Euro Streitwert wird der Anwalt begeistert sein.
Ahnung von Reparaturrechnungen hat er eher auch nicht.
Ich würde auch erst mal die Schiedsstelle vorschlagen wenn die Werkstatt Innungsmitgleid ist.
Das zeigt wieder deutlich, dass es sehr viele schwarze Schafe gibt.
Wo ist nur die gute, alte Kaufmannsehre hin?
Das Gestreite wird nicht viel bringen, für die Zukunft ist ein Werkstattwechsel so und so Pflicht.
Moin,
wenn der KFZ Betrieb kein Mitglied ist kann er das Gewerbe nicht betreiben - es besteht in Deutschland
Pflichtmitgliedschaft in den entsprechenden Kammern,
Gruss Carl
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 15. Februar 2022 um 10:01:59 Uhr:
Warum hat die Reparatur über 2 Monate gedauert. Da lief doch schon was quer.
Da sollte der TE mal genauer werden. Weshalb hat es denn so lange gedauert, was hat dir die Werkstatt in der Zeit erzählt?
Und was genau wurde wann bei wem beauftragt? Hast du was unterschrieben?
Ich sehe den Streitwert schon höher, denn die Reparaturen waren ja anscheinend nicht mal erfolgreich.
Würde es auch erstmal wenn möglich über die Schiedsstelle der Innung probieren.
Hast du denn schon gezahlt? Wahrscheinlich sonst hätte er dir das Auto nicht raus gegeben. Oder?
Zitat:
@cdrolshagen schrieb am 15. Februar 2022 um 10:29:26 Uhr:
Moin,
wenn der KFZ Betrieb kein Mitglied ist kann er das Gewerbe nicht betreiben - es besteht in Deutschland
Pflichtmitgliedschaft in den entsprechenden Kammern,
Gruss Carl
Carl, dass ist Unfug.
Kein Meisterberbetrieb muss Mitglied in einer Inunnung sein. Das ist freiwillig.
Er muss nur als Meisterbetrieb in die Handwerksrolle eingetragen sein.