Probleme mit Versicherung - Vollkasko streicht alles weg
Hallo Leute,
ich hab n Problem mit meiner Versicherung und wollte euch mal um Rat fragen.
Ich habe selbst - ohne Fremdeinwirkung oder -beschädigung einen Unfall verursacht, bei dem mein Auto stark beschädigt wurde. Hierfür wollte ich die Vollkasko in Anspruch nehmen.
Der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt und hat das Gutachten so gut hingetrickst, dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt:
Wiederbeschaffungswert 10.700 Euro
Reparaturkosten 11.301,870 Euro (600 Euro drüber - geschickt gemacht *grml*)
Restwet 3.700 Euro (durch Versteigerung)
Jetzt hat mir die Versicherung lediglich 5.739,02 Euro überwiesen.
Dies setzt sich wie folgt zusammen:
Wiederbeschaffungswert 10.439,02 Euro (obwohl im Gutachten 10.700 Euro steht - Grund nach Telefonat - Das ist der Restwert minus Differenzbesteuerung - was zur Hölle ist Differenzbesteuerung???)
- Restwert 3.700 Euro
- Selbstbeteiligung 1.000 Euro
Überweisung: 5.739,02 Euro
Da ich aber für das Geld, das ich von der Versicherung bekomme im jetzigen Gebrauchtwagenmarkt kaum ein vergleichbares Auto bekomme, und die Reparaturkosten lt. Werkstatt kaum über 7.000 Euro kommen werden lasse ich es nun reparieren.
Da ich nun schon seit 10 Jahren brav Versicherungsbeiträge bezahlt habe k**tzt es mich jetzt richtig an, dass wenn ich mal hilfe brauch, alles mögliche unternommen wird um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie ich die Versicherung (die sehr viel mit der Eisenbahn zu tun hat...) dazu bringen kann, mir die Reparaturkosten voll zu übernehmen?
BZW bis wann muss ich gegen die Erstattung der Versicherung widerspruch einlegen?
Vielen Dank erstmal für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
@TE
Wo ist dein Problem?
Du möchtest dein Fahrzeug behalten und reparieren lassen und deine Werkstatt sagt dir, dass sie dir dein Fahrzeug sach- und fachgereicht für 7-8000 Euro reparieren.
Dann lass es doch dort reparieren und dir werden aus deiner Kaskoversicherung die tatsächlichen Reparaturkosten abzgl. deiner Selbstbeteiligung erstattet werden.
Kostet die Reparatur 8000 Euro, werden dir nach Abzug der Selbstbeteiligung 7000 Euro erstattet.
Wenn du dir und deiner Werkstatt nicht so ganz sicher sein solltest, kannst du mit deiner Werkstatt vor Beginn der Reparatur auch eine Festpreisabspache treffen (Reparatur nach Maßgabe des Versicherungsgutachtens zum Festpreis von .... Euro). Wird dein Fahrzeug entsprechend repariert und legst du deiner Versicherung die Rechnung hierüber vor, erhälst du auch hier die tatsächlichen Reparaturkosten (max. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von 10.700 Euro) abzgl. deiner Selbstbeteiligung.
Bei fiktiver Abrechnung funktioniert das natürlich nicht. Da wird dir in der Tat "nur" der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung erstattet. Und dabei ist es nicht einmal entscheidend, ob die Reparaturkosten knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.
Die Welt kann manchmal auch einfach sein😁
91 Antworten
@Dellenzaehler
Ich gebe mich geschlagen und natürlich hast du recht.
Versicherungen regulieren, wie es ihnen beliebt, allen voran deine geliebten Eisenbahner.
Sachverständige sind unfehlbar, selbst die der Eisenbahner.
Werkstätten reparieren nicht sach- und fachgerecht, wenn Sie dafür weniger berechnen, als im Gutachten vorgegeben.
@TE
Bestell deiner Werkstatt einen schönen Gruß vom Dellenzaehler, bring dein Fahrzeug anschließend zum BMW-Händler, bestell einen schönen Gruß von xAKBx, leg dort dein Gutachten vor und sag Ihnen, sie sollen deinen BMW nach den Vorgaben des Sachverständigen sach- und fachgerecht reparieren, die Reparaturkosten dürfen aber den von den Eisenbahnern ermittelten Wiederbeschaffungswert von 10.700 Euro nicht überschreiten, da du nicht mehr als deine 1000 Euro Selbstbeteiligung dazulegen möchtest.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
nur, wo liegt hier Verzug vor ?Und hat der Omnibusmann Ahung und weis etwas über den WBW die Repko oder RW ?
hast du dich evtl. im Fred vertan ?
Wir haben da ja noch eine ander Baustelle.......😉
Gruß
Delle
wenn ich der versicherung sage zahle bitte bis zum,,,, (ggf Mahnung)
und nichts passiert, später stellt sich aber heraus, dass der anspruch berechtigt ist, liegt denke ich verzug vor.
im übrigen denke ich aber, dass die versicherung gegen reparaturnachweis (fachgerecht) zahlt.
grüße
Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
wenn ich der versicherung sage zahle bitte bis zum,,,, (ggf Mahnung)
und nichts passiert, später stellt sich aber heraus, dass der anspruch berechtigt ist, liegt denke ich verzug vor.im übrigen denke ich aber, dass die versicherung gegen reparaturnachweis (fachgerecht) zahlt.
Denken bringt nur leider niemanden weiter, denken wurde in Babylon abgeschafft und durch Gesetze ersetzt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Versicherungen regulieren, wie es ihnen beliebt, allen voran deine geliebten Eisenbahner.
Sachverständige sind unfehlbar, selbst die der Eisenbahner.
Werkstätten reparieren nicht sach- und fachgerecht, wenn Sie dafür weniger berechnen, als im Gutachten vorgegeben.
@TE
Bestell deiner Werkstatt einen schönen Gruß vom Dellenzaehler, bring dein Fahrzeug anschließend zum BMW-Händler, bestell einen schönen Gruß von xAKBx, leg dort dein Gutachten vor und sag Ihnen, sie sollen deinen BMW nach den Vorgaben des Sachverständigen sach- und fachgerecht reparieren, die Reparaturkosten dürfen aber den von den Eisenbahnern ermittelten Wiederbeschaffungswert von 10.700 Euro nicht überschreiten, da du nicht mehr als deine 1000 Euro Selbstbeteiligung dazulegen möchtest.
Ich meine es doch nur gut mit dem TE. 🙄
Logisch kann man immer etwas machen an den Reparaturkosten. Aber hier sprechen wir von immerhin 3.700 Euro die von den Knöpfen nachgelegt werden müssten. Und der TE hat ja schon nachgefragt und die Aufassung dazu mitbekommen.
Also wird das wohl nicht ganz so Problemlos laufen, wie man das hier vielleicht Glauben mag.
Und er, der TE sitzt doch hinterher als Auftrageber auf den Kosten, wenn dort einer mit dem Kopf schüttelt und es bei dieser Abrechnung bleibt.
Aber vom Grundsatz her ist das natürlich richtig was du sagt, bis zum WBW müsste schon reguliert werden.
Und vielleicht ist der ja auch zu niedrig ermittelt worden, tja Fragen über Fragen......😁
Keep Smiley 😎
Gruß
Delle
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die regulierungsdiskussion find ich witzig.
vor 2 Monaten ist so ein grässlicher Q7 in den armen kleinen 1990ger 316i (290.000KM) gerauscht.
Sachverständiger: Wiederbeschaffungswert ca. 997,-- Restwert ca. 140,-- Reparaturaufwand 1.700,-- = Totalschaden!!!
Hmmm wenn ich jetzt noch die Umweltprämie einberechne wäre doch der Restwert mind. 2.500,-- hä? ;-)) (Damit wäre er fast mehr wert als mein 330er von 2004 mit über 210.000 und gelber Plakette o-))
Wir haben 850,-- von der Versicherung bekommen und den Wagen für 810,-- reparieren lassen (neuer Kotflügel, neuer HScheinwerfer, neues Frontgitter, Spureinstellen; alles, wie im Gutachten gefordert!).
Schei..s auf die Umweltprämie!!
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von piwi65
die regulierungsdiskussion find ich witzig.Der TE sicher nicht .......🙄
Sachverständiger: Wiederbeschaffungswert ca. 997,--
Klasse Wiederbeschaffungswert, auf den Cent genau errechnet oder was? 😁
Gruß
Delle
So, hab jetzt eine Stellungnahme von der Versicherung angefordert, habs so formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich o. g. Schadens bitte ich Sie um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt.
Lt. Bedingungen verhält es sich bei einer Reparatur insofern, dass lt. A 2.6.1
"Lassen sie ihr Fahrzeug trotz Totalschadens reparieren, gilt A 2.7.1"
A 2.7.1 (a) Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (natürlich abzgl. Selbstbeteiligung), wenn sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen
A 2.7.1. (b) Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht für sie repariert, zahlen wir die geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswertes
Insofern bin ich doch sehr darüber verwundert, dass mein Berater Herr ... von Ihnen die Auskunft erhalten hat, dass, wenn die Reparaturkosten über 80% des Wiederbeschaffungswertes liegen, ein nichtreparabler Totalschaden vorliegt und Ihr die Leistung der Reparaturkosten verweigert.
Auch die von mir beauftragte Werkstatt erhielt dieselbe Auskunft. Wie kann das sein, wo doch in Ihren Bedingungen etwas anderes steht?
Ferner bitte ich Sie um die Definition des Begriffes "fachgerecht repariert", da dies doch ein sehr weitläufiger Begriff ist.
Dies erweckt den Eindruck, dass mir hier meine Rechte, das Fahrzeug reparieren zu können, mutwillig verweigert wird. Sollte es weiter zu solchen Diskrepanzen kommen, werde ich mich an den Ombudsmann wenden müssen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Stellungnahme hierzu möchte ich allerdings gerne schriftlich innerhalb einer Woche erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Bin mal auf die Reaktion gespannt. Das Gutachten kann ich leider net reinstellen, da zuviele persönliche Daten drinstehen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
GrußZitat:
Zitat:
Original geschrieben von piwi65
die regulierungsdiskussion find ich witzig.Der TE sicher nicht .......🙄
Sachverständiger: Wiederbeschaffungswert ca. 997,--
Klasse Wiederbeschaffungswert, auf den Cent genau errechnet oder was? 😁Delle
Stimmt! Sorry... ich wollte das Thema für den TE nicht ins lächerliche ziehen!!
Ich wollte eher auf die Sachlage hinweisen, dass die Regulierungen nach klar strukturierten Regeln abläuft. Diese können wir nicht ohne professionellen Rechtsbeistand mit einem Gegenüber wie eine Versicherung ausdiskutieren.
Ein sogenannter "wirtschaftlicher Totalschaden" ist immer eine ungerechte Sache im Sinne des geschädigten.
Das was ich witzig finde ist, dass wir hier subjektiv über objektive Bestimmungen diskutieren ohne wirklich eine Ahnung zu haben.
Wir sind nach unserem Schaden und dem Gutachten (welches ein SV unseres Vertauens gemacht hat!) zu einem Anwalt gegangen und haben uns beraten lassen (Diese Kosten wurden übrigens ebenfalls von der gegnerischen Versicherung gezahlt).
Schaden, Werte etc. werden tatsächlich genormt über ein bestimmtes Programm ermittelt und exakt berechnet. Eine Werkstatt darf die Reparatur nicht teurer als Im Gutachten angegeben durchführen. Sollten weitere Tätigkeiten notwendig sein, die die Kosten erweitern hält die Werkstatt Rücksprache mit dem Gutachter, der das Gutachten daraufhin ggfs. anpasst.
Zitat:
Original geschrieben von StevyB
So, hab jetzt eine Stellungnahme von der Versicherung angefordert, habs so formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich o. g. Schadens bitte ich Sie um Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt.
Lt. Bedingungen verhält es sich bei einer Reparatur insofern, dass lt. A 2.6.1
"Lassen sie ihr Fahrzeug trotz Totalschadens reparieren, gilt A 2.7.1"
A 2.7.1 (a) Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes (natürlich abzgl. Selbstbeteiligung), wenn sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen
A 2.7.1. (b) Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht für sie repariert, zahlen wir die geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswertes
Insofern bin ich doch sehr darüber verwundert, dass mein Berater Herr ... von Ihnen die Auskunft erhalten hat, dass, wenn die Reparaturkosten über 80% des Wiederbeschaffungswertes liegen, ein nichtreparabler Totalschaden vorliegt und Ihr die Leistung der Reparaturkosten verweigert.
Auch die von mir beauftragte Werkstatt erhielt dieselbe Auskunft. Wie kann das sein, wo doch in Ihren Bedingungen etwas anderes steht?
Ferner bitte ich Sie um die Definition des Begriffes "fachgerecht repariert", da dies doch ein sehr weitläufiger Begriff ist.
Dies erweckt den Eindruck, dass mir hier meine Rechte, das Fahrzeug reparieren zu können, mutwillig verweigert wird. Sollte es weiter zu solchen Diskrepanzen kommen, werde ich mich an den Ombudsmann wenden müssen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die Stellungnahme hierzu möchte ich allerdings gerne schriftlich innerhalb einer Woche erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Bin mal auf die Reaktion gespannt. Das Gutachten kann ich leider net reinstellen, da zuviele persönliche Daten drinstehen.
und evtl. nur die Kalkulation aus dem Gutachten ? würde ja reichen. Kannst ja den Halter und das Kennzeichen mit Tipp- Ex unkenntlich machen. 😉
Es geht ja nur um den Reparaturweg. Vielleicht kann ich da ja noch was für dich tun 😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von 1,9lgurke
Denken bringt nur leider niemanden weiter, denken wurde in Babylon abgeschafft und durch Gesetze ersetzt. 😉Zitat:
Original geschrieben von SLDD320
wenn ich der versicherung sage zahle bitte bis zum,,,, (ggf Mahnung)
und nichts passiert, später stellt sich aber heraus, dass der anspruch berechtigt ist, liegt denke ich verzug vor.im übrigen denke ich aber, dass die versicherung gegen reparaturnachweis (fachgerecht) zahlt.
also im groben weiss ich schon was ich schreibe, (von gelegentlicher übermüdung mal abgesehen).
nur wenn ich mich auf eine aussage festlege, kommen immer gleich drei andere um die ecke gedacht und versuchen alles besser zu wissen. darum eben offen formuliert.
grüße
hm, Delle, haben wir uns nichtmal darüber unterhalten, daß hier aufm platten Land unter Umständen ein Unfall der nicht von der Versicherung gezahlt wird günstiger ist? 😉
Natürlich nur für gute Kunden die halt mal Pech haben.
Was noch innerhalb der Bedingungen wäre:
1. Es wird nicht der Karosseriesatz verwendet sondern der Inspektions AW Satz.
2. Lackierer machts genauso. Sagen wir das können wir auf 62,5 % des Versicherungspreises drücken denn Lackierer machts günstig und Werkstatt reicht die Kosten nur durch ohne Aufschlag bzw. gibt ihren Rabatt weiter. 😉
3. Wir nehmen Orginalteile, aber wir nehmen keinen Versicherungsaufschlag bei den Ersatzteilen.
Und wir machen auf die UPE noch einen Rabatt von 20 %.
Vorschlag:
Rechne das doch mal durch anhand von einem Beispielgutachten das du einstellst.
also aus der echten Praxis:
1. Vom Lohn ziehst du 29 % ab.
2. Vom Lack ziehst du 37,5 % ab.
3. Von den Ersatzteilen ziehst du 30,5 % ab.
---------------------------------------------------------------------
Jetzt wirds ernst und nicht mehr innerhalb Bedingungen.
4. wir reparieren nicht alles. Dellen 😉 lassen wir.
5. Manches tauschen wir nicht aus sondern reparieren/spachteln/teillackieren.
6. Wir verwenden nicht Orginalteile.
7. Wir verwenden gebrauchte Teile.
Zitat:
Original geschrieben von haschee
hm, Delle, haben wir uns nichtmal darüber unterhalten, daß hier aufm platten Land unter Umständen ein Unfall der nicht von der Versicherung gezahlt wird günstiger ist? 😉
Natürlich nur für gute Kunden die halt mal Pech haben.
Was noch innerhalb der Bedingungen wäre:
1. Es wird nicht der Karosseriesatz verwendet sondern der Inspektions AW Satz.
2. Lackierer machts genauso. Sagen wir das können wir auf 62,5 % des Versicherungspreises drücken denn Lackierer machts günstig und Werkstatt reicht die Kosten nur durch ohne Aufschlag bzw. gibt ihren Rabatt weiter. 😉
3. Wir nehmen Orginalteile, aber wir nehmen keinen Versicherungsaufschlag bei den Ersatzteilen.
Und wir machen auf die UPE noch einen Rabatt von 20 %.
Vorschlag:
Rechne das doch mal durch anhand von einem Beispielgutachten das du einstellst.
also aus der echten Praxis:
1. Vom Lohn ziehst du 29 % ab.
2. Vom Lack ziehst du 37,5 % ab.
3. Von den Ersatzteilen ziehst du 30,5 % ab.
---------------------------------------------------------------------
Jetzt wirds ernst und nicht mehr innerhalb Bedingungen.
4. wir reparieren nicht alles. Dellen 😉 lassen wir.
5. Manches tauschen wir nicht aus sondern reparieren/spachteln/teillackieren.
6. Wir verwenden nicht Orginalteile.
7. Wir verwenden gebrauchte Teile.
Au weia.......
noch mal von vorn:
Stundensätze von Werkstatt, da wo der Heizer besichtigt hat, sind hier im Moment Thema.
Was anderes ist bisher noch nicht bewiesen.
UPE bei BMW: Schwanz gibt es. Auf die UPE bekommst du bei BMW als gewerblicher Käufer 10% Rabatt..........30,5% Rabatt LOL.......
Wir spachteln reparieren, verwenden keine Originalteile.........
Klasse, eine echte Steilvorlage für den Heizer der Firma Jim Knopf bei der Nachbesichtigung
.......😁
Und beim nächsten richtigen Unfallschaden wirst du den Männecken um Jim Knopf sicherlich gut erklären können, warum du hier anders Liquidierst.
Weist du was ?, Ihr Werkstätten redet euch manchmal um Kopf und Kragen.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich gerade eben mal einige Profis von der dunkelen Seite der Macht hier gerade vor Lachen (und wohl auch zurecht) mächtig auf die Schenkel klopfen..........🙄
Am besten du bewirbst dich ganz schnell als Vertrauenswerkstatt bei den Versicherungen. Leute wie du werden dort gesucht............
Geh mal in dich.
Echt nicht zu fassen............
Gruß
Delle
Natürlich nur für gute Kunden die halt mal Pech haben.
janee, ist schon klar..............
und die anderen Kunden, bei denen die Versicherung löhnt, wass sind das für Kunden ?
???
Was willst du denn?
Das ist ein Beispiel wie günstig es gehen würde. In einer Vertragswerkstatt!
Punkte 1-3 werden nach Herstellervorgaben erledigt. Erst danach kannst du dich beschweren.
Und kommen um einiges billiger als DU im Gutachten veranschlagst.
Dieses Gutachten hat schon seine Berechtigung, soviel würde es normal kosten.
Ja, es ist knapp kalkuliert, aber es ist machbar und je nach Jahreszeit auch sinnvoll sowas anzunehmen. 🙂
Für dich zum Nachvollziehen ob es möglich ist:
1. Punkt:
Wir gehen von 6,90 € pro AW auf 4,90 € pro AW runter. Macht 29%
2. Punkt:
Lack läuft jetzt als durchlaufender Posten. Rabatt sind üblicherweise 20 %. Der wird hier voll weitergegeben. Und auch der Lackierer des Vertrauens geht runter mit dem Preis. Macht 37,5 %
3. Punkt.
Versicherungsaufschlag sind 15 % - die gehen weg und dann eben nochmal 20 % Rabatt auf Ersatzteile. Macht 30,5 %
Und glaub mir, das geht...
Du wirst lachen, wir sind natürlich Vertragspartner von 3 Versicherungen. 😉
Das einzige Problem hierbei sind die kostenlosen Mietwagen, die hauen ganz schön rein. 🙁
Und wenn die Rechnungsprüfer den Unterschied zwischen 10er und 12er AW System mal wieder nicht verstehen. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von haschee
???
Was willst du denn?
Das ist ein Beispiel wie günstig es gehen würde. In einer Vertragswerkstatt!
Punkte 1-3 werden nach Herstellervorgaben erledigt. Erst danach kannst du dich beschweren.
Und kommen um einiges billiger als DU im Gutachten veranschlagst.
Dieses Gutachten hat schon seine Berechtigung, soviel würde es normal kosten.
Ja, es ist knapp kalkuliert, aber es ist machbar und je nach Jahreszeit auch sinnvoll sowas anzunehmen. 🙂
Für dich zum Nachvollziehen ob es möglich ist:
1. Punkt:
Wir gehen von 6,90 € pro AW auf 4,90 € pro AW runter. Macht 29%
2. Punkt:
Lack läuft jetzt als durchlaufender Posten. Rabatt sind üblicherweise 20 %. Der wird hier voll weitergegeben. Und auch der Lackierer des Vertrauens geht runter mit dem Preis. Macht 37,5 %
3. Punkt.
Versicherungsaufschlag sind 15 % - die gehen weg und dann eben nochmal 20 % Rabatt auf Ersatzteile. Macht 30,5 %
Und glaub mir, das geht...
Du wirst lachen, wir sind natürlich Vertragspartner von 3 Versicherungen. 😉
Das einzige Problem hierbei sind die kostenlosen Mietwagen, die hauen ganz schön rein. 🙁
Und wenn die Rechnungsprüfer den Unterschied zwischen 10er und 12er AW System mal wieder nicht verstehen. 🙂
haschee,
Das was du macht, nämlich am Auto schrauben (mehr machst du nicht, sonst würdest du das hier nicht posten), dass habe ich auch schon gemacht.
Vor 20 Jahren.
Auch ich habe schon Seitenwände und Längsträger ersetzt und so manches kaputte Blech erneuert.
Und ich habe auch schon einen Betrieb als selbständiger Unternehmer und Geschäftsführer geleitet........
also, versuche mir bitte nicht zu erzählen, wass machbar ist und was nicht.
Und ich bin auch kein selbsternannter, oder ein Küchentisch- Sachverständiger.
Den Rest deiner "Betriebswirtschaftlichen Analyse" möchte ich hier nicht weiter kommentieren.
Sie spricht für sich..........
Naja, egal was du über mich denkst
die Frage war doch ob es möglich ist einen Schaden von Gutachten 11.300 € für 8.000 € fachgerecht zu reparieren.
Du sagst nein und ich sage ja.
(wenns Richtung 7.000 € oder gar 6.000 € geht stimme ich mit dir überein, das geht nicht mehr ohne die weiteren Punkte)