Probleme mit Versicherung - Vollkasko streicht alles weg
Hallo Leute,
ich hab n Problem mit meiner Versicherung und wollte euch mal um Rat fragen.
Ich habe selbst - ohne Fremdeinwirkung oder -beschädigung einen Unfall verursacht, bei dem mein Auto stark beschädigt wurde. Hierfür wollte ich die Vollkasko in Anspruch nehmen.
Der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt und hat das Gutachten so gut hingetrickst, dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt:
Wiederbeschaffungswert 10.700 Euro
Reparaturkosten 11.301,870 Euro (600 Euro drüber - geschickt gemacht *grml*)
Restwet 3.700 Euro (durch Versteigerung)
Jetzt hat mir die Versicherung lediglich 5.739,02 Euro überwiesen.
Dies setzt sich wie folgt zusammen:
Wiederbeschaffungswert 10.439,02 Euro (obwohl im Gutachten 10.700 Euro steht - Grund nach Telefonat - Das ist der Restwert minus Differenzbesteuerung - was zur Hölle ist Differenzbesteuerung???)
- Restwert 3.700 Euro
- Selbstbeteiligung 1.000 Euro
Überweisung: 5.739,02 Euro
Da ich aber für das Geld, das ich von der Versicherung bekomme im jetzigen Gebrauchtwagenmarkt kaum ein vergleichbares Auto bekomme, und die Reparaturkosten lt. Werkstatt kaum über 7.000 Euro kommen werden lasse ich es nun reparieren.
Da ich nun schon seit 10 Jahren brav Versicherungsbeiträge bezahlt habe k**tzt es mich jetzt richtig an, dass wenn ich mal hilfe brauch, alles mögliche unternommen wird um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.
Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie ich die Versicherung (die sehr viel mit der Eisenbahn zu tun hat...) dazu bringen kann, mir die Reparaturkosten voll zu übernehmen?
BZW bis wann muss ich gegen die Erstattung der Versicherung widerspruch einlegen?
Vielen Dank erstmal für eure Hilfe!
Beste Antwort im Thema
@TE
Wo ist dein Problem?
Du möchtest dein Fahrzeug behalten und reparieren lassen und deine Werkstatt sagt dir, dass sie dir dein Fahrzeug sach- und fachgereicht für 7-8000 Euro reparieren.
Dann lass es doch dort reparieren und dir werden aus deiner Kaskoversicherung die tatsächlichen Reparaturkosten abzgl. deiner Selbstbeteiligung erstattet werden.
Kostet die Reparatur 8000 Euro, werden dir nach Abzug der Selbstbeteiligung 7000 Euro erstattet.
Wenn du dir und deiner Werkstatt nicht so ganz sicher sein solltest, kannst du mit deiner Werkstatt vor Beginn der Reparatur auch eine Festpreisabspache treffen (Reparatur nach Maßgabe des Versicherungsgutachtens zum Festpreis von .... Euro). Wird dein Fahrzeug entsprechend repariert und legst du deiner Versicherung die Rechnung hierüber vor, erhälst du auch hier die tatsächlichen Reparaturkosten (max. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von 10.700 Euro) abzgl. deiner Selbstbeteiligung.
Bei fiktiver Abrechnung funktioniert das natürlich nicht. Da wird dir in der Tat "nur" der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung erstattet. Und dabei ist es nicht einmal entscheidend, ob die Reparaturkosten knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.
Die Welt kann manchmal auch einfach sein😁
91 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und jetzt bekommt erst einmal xAKBx Moppen von Delle.......😁
Oh mein "Gott" - duck und wech 😁
Zitat:
Original geschrieben von StevyB
Danke! Genau das wollte ich wissen!
.... und lass uns doch später alle Wissen, wie es ausgegangen ist
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Hier hat der TE weder etwas über "Schadensteuerung", "Werkstattbindung" oder ähnliches geschrieben. Wenn du aber der Meinung bist, das eine selbst vom Geschädigten ausgesuchte Kfz-Werkstatt nur Pfusch abliefern kann, sofern ihre Rechnung unter der Schätzung der "Halbgötter" Kfz-Sachverständigen liegen, gebe ich dir natürlich vollkommen recht - Finger weg von einer Reparatur.Meist du im Ernst, dass die vom Geschädigten / Versicherungsnehmer ausgesuchte Werkstatt das Auto hier für nahezu 50% weniger von der eines "Halbgott" (die im übrigen dafür sorgen, dass Ihr Sesselpuper überhaupt etwas zu regulieren habt 😛) prognostizierten Reparaturkosten oder besser gesagt nach dem von diesem vorgegebene Reparaturweg fachgerecht reparieren kann?
A 2.7.1. (b)
Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht für sie repariert, zahlen wir die geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswertes (dann würde die Abrechnung deines Versicherers stimmen).Also, setze dem TE doch keine Flöhe ins Ohr. Oder unterstellst du Ernsthaft, dass die Lokomotivführer hier das Auto nicht nachbesichtigen und eine -eben nicht- fachgerechte Reparatur feststellen werden?
Den SB möchte ich kennenlernen, der hier freiwillig auf so einer Basis nachreguliert...........
p.s. war es bei Oma Gertrud nicht so, dass die Rechnung schon zum Gutachten passte, nicht aber die tatsächlich ausgeführte Reparatur?
Richtig erkannt......und woran liegt das ?
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Meist du im Ernst, dass die vom Geschädigten / Versicherungsnehmer ausgesuchte Werkstatt das Auto hier für nahezu 50% weniger von der eines "Halbgott" (die im übrigen dafür sorgen, dass Ihr Sesselpuper überhaupt etwas zu regulieren habt 😛) prognostizierten Reparaturkosten oder besser gesagt nach dem von diesem vorgegebene Reparazurweg fachgerecht reparieren kann?
Warum nicht - es gibt Sesselpuper, die sich mit planerischen, organisatorischen und rechentechnischen Entscheidungen in Betriebe befasst haben, oder kurz gesagt: mit Betriebswirtschaftslehre.
Eine Kfz-Werkstatt, die ausschließlich auf Wartung und Reparatur orientiert ist, kann Reparaturen günstiger anbieten, als ein BMW-Vertragshändler. Da fallen z.B. mal eben keine Investitionen und Unterhaltskosten von Austellungsräumen an, keine Kapitalbindungen und damit eventuell verbundene Finanzierungen eines Neu- und/oder Gebrauchtwagenbestandes. Weitere Ausführen erspare ich mir gern (habe BWL auch nicht studiert).
Ob eine Reparatur allerdings 50% günstiger sein kann (wobei ich mal bezweifele, dass 7-8.000 Euro 50% der geschätzten Reparaturkosten von 11.300 Euro entsprechen), vermag ich natürlich nicht zu sagen. Hängt vermutlich auch mit der Auftragslage der Kfz-Werkstatt ab, die in einem Sommerloch auch mal Aufträge annimmt, die wenigstens kostendeckend sind.
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Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
A 2.7.1. (b)
Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht für sie repariert, zahlen wir die geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswertes (dann würde die Abrechnung deines Versicherers stimmen).Also, setze dem TE doch keine Flöhe ins Ohr. Oder unterstellst du Ernsthaft, dass die Lokomotivführer hier das Auto nicht nachbesichtigen und eine -eben nicht- fachgerechte Reparatur feststellen werden?
Den SB möchte ich kennenlernen, der hier freiwillig auf so einer Basis nachreguliert...........
Auch eine Kfz-Werkstatt gilt solange als unschuldig, bis ihr das Gegenteil nachgewiesen wird. Ich unterstelle keineswegs, dass die Eisenbahner keine Nachbesichtigung veranlassen werden, aber du unterstellt offensichtlich schon jetzt, dass die Werkstatt die Reparatur nicht sach- und fachgerecht ausführen wird. Und wo steht geschrieben, dass der im Gutachten des Sachverständigen aufgezeigte Reparaturweg der einzig richtige Weg zu einer sach- und fachgerechten Reparatur ist? Er ist doch "nur ein Halbgott" 😎
ich mein hier gelesen zu haben, dass wir schon irgendwo bei 6.000 Euro angelangt waren..........
planerisch organisatorisch und rechentechnische Entscheidungsträger, oder kurz gesagt: mit Betriebswirtschaftslehre befasste Menschenkinder arbeiten aber auch bei der Firma von Jim Knopf.
Und wenn die hier (mindestens) 3.700 Euro bei der Regulieung einsparen können, dann werden die die das auch tun.
Und selbst wenn hier ein SB auf einem Ast pennt, und tatsächlich nachregulieren würde, es ändert nichts an den Tatsachen.
Es geht hier um den Umstand der fachgerechten Reparatur. Den Reparaturweg hat ein SV nun einmal festgestellt und festgelegt. Und sicherlich kann ich einen verbogenen Längsrtäger richten oder eine Seitenwand "rückverformen" und damit enorme Kosten sparen.
Die Qualtität der Reparatur lässt sich Nachgang ganz sicher feststellen.
Und etwas was optisch schön aussieht und toll glänzt ist noch lange nicht fachgerecht repariert.
Und wir reden hier nur von fachgerecht und von nichts anderem.
Und wer stellt das hinterher fest ?
richtig.........ein Halbgott 😎
in diesem Sinne
Delle
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Und wo steht geschrieben, dass der im Gutachten des Sachverständigen aufgezeigte Reparaturweg der einzig richtige Weg zu einer sach- und fachgerechten Reparatur ist? Er ist doch "nur ein Halbgott" 😎
also, dass meinst du aber jetzt nicht wirklich Ernst oder.........😕
@ StevyB
Du hast doch sicher vom Mitarbeiter der Firma Jim Knopf ein Gutachtenduplikat bekommen.
Hast du die Möglichkeit, die Kalkulation aus dem Gutachten hier einzustellen ?
Man könnt die ja scannen.
Dann könnten wir ja noch mal über den Reparaturweg sprechen.
Und zur Differenzbesteuerung wolltest du ja auch noch etwas wissen:
Die Differenzbesteuerung ist beim Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen von Bedeutung. Mit ihr soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamtem gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.
Für die Anwendung der Differenzbesteuerung wird vorausgesetzt, dass ein Wiederverkauf vorliegt, der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt. Primär ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist zum Beispiel bei Erwerben von Privatpersonen, Kleinunternehmen die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, bei Ärtzen oder anderen Berufsgruppen die nicht der Umsatzsteuer unterliegen der Fall. Ein Widerverkäufer ist ein Unternehmer der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft. Dies ist zum Bespiel bei Gebrauchtwarenhändlern der Fall.
Bei der Differenzbesteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufpreis der Umsatzsteuer. Die Differenzbesteuerung kommt nicht zu Anwendung bei Eigennutzung des erworbenen Gegenstandes durch das Unternehmen oder beim Erwerb zu privaten Zwecken.
In deinem Fall wurden 2,4% vom WBW abgezogen da Fahrzeuge deines Typs und Alter überwiegend nur noch mit dieser Besteuerung am Gebrauchtfahrzeugmarkt angeboten werden.
Diese 2,4% würdest du bei einem Neukauf eines anderen Fahrzeuges noch erstattet bekommen.
Gruß Delle
wenn man die kasko in verzug setzt dürften die anwaltskosten dann ersatzfähig sein. oder mal wieder ombudsmann fragen.
der anwalt dürfte wissen, ob er zum verzugsschaden gehört....
grüße
nur, wo liegt hier Verzug vor ?
Und hat der Omnibusmann Ahung und weis etwas über den WBW die Repko oder RW ?
hast du dich evtl. im Fred vertan ?
Wir haben da ja noch eine ander Baustelle.......😉
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
ich mein hier gelesen zu haben, dass wir schon irgendwo bei 6.000 Euro angelangt waren..........
Zeig mir wo, ich ich schmeiß meinen Taschenrechner nochmal an😁
planerisch organisatorisch und rechentechnische Entscheidungsträger, oder kurz gesagt: mit Betriebswirtschaftslehre befasste Menschenkinder arbeiten aber auch bei der Firma von Jim Knopf
Und wenn die hier (mindestens) 3.700 Euro bei der Regulieung einsparen können, dann werden die die das auch tun.
Nicht ganz richtig, dafür aber falsch: auch die Menschenkinder der Firma Jim Knopf haben einen Schaden so zu regulieren, wie es in dem Versicherungsvertrag steht, der mit dem Geschädigten geschlossen wurde
Und selbst wenn hier ein SB auf einem Ast pennt, und tatsächlich nachregulieren würde, es ändert nichts an den Tatsachen. Es geht hier um den Umstand der fachgerechten Reparatur. Den Reparaturweg hat ein SV nun einmal festgestellt und festgelegt. Und sicherlich kann ich einen verbogenen Längsrtäger richten oder eine Seitenwand "rückverformen" und damit enorme Kosten sparen.Mal als Beispiel (ohne das Gutachten zu kennen)
BMW berechnet: Materialkosten - 4.500, Lohnkosten - 3.000, Lackierung - 2.000, Märchensteuer - 1.800
macht 11.300
Die Kfz-Werkstatt des TE
- nimmt keinen Ersatzteilaufschlag und gibt den eigenen Rabatt an den Ersatzteilen an den Kunden weiter – Materialkosten: 4.000
- arbeitet mit einem Stundenverrechnungssatz, der 1/3 unter der eines BMW-Vertragshändlers liegt – Lohnkosten: 2.000
hat eine eigene Lackiererei und berechnet auch nur die tatsächlich anfallenden Kosten ohne Überführungskosten - Lackierung: 1.000
Darauf rechnen wir die Märchensteuer von 1.350 und schon würden wir bei 8.350 Euro liegen (ganz ohne Tagesproduktion der Airo-Werke, ohne einen verbogenen Längsträger zu richten oder eine Seitenwand instand zu setzen).Die Qualtität der Reparatur lässt sich Nachgang ganz sicher feststellen.
Da stimme ich dir uneingeschränkt zu 🙂
Und etwas was optisch schön aussieht und toll glänzt ist noch lange nicht fachgerecht repariert.
Auch da stimme ich dir uneingeschränkt zu 🙂
Und wir reden hier nur von fachgerecht und von nichts anderem.
Und schon wieder muss ich dir zustimmen 🙂
Und wer stellt das hinterher fest ?
Richtig - einer der Halbgötter, die im Vorfeld einer Reparatur aber auch keine Aussage über die Reparaturqualität eines jeden Reparaturbetriebes treffen können.richtig.........ein Halbgott 😎
in diesem Sinne
Delle
Normales Gebaren wenn du mich fragst. Dass man trotz Vollkasko nicht null auf null bzw. sogar nich mit Überschuss ruas kommt ist doch nichts neues.
Mir stellt sich eher die Frage, warum bei einem halben kaputten Heck ein Schaden von 11 t€ festgestellt wird!?
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Zeig mir wo, ich ich schmeiß meinen Taschenrechner nochmal an😁
und die Reparaturkosten lt. Werkstatt kaum über 7.000 Euro kommen werden lasse ich es nun reparieren. 😁 also 6ts. passt schon..........
Zitat:
Nicht ganz richtig, dafür aber falsch: auch die Menschenkinder der Firma Jim Knopf haben einen Schaden so zu regulieren, wie es in dem Versicherungsvertrag steht, der mit dem Geschädigten geschlossen wurde
Zitat:
A 2.7.1. (b)
Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht für sie repariert...immer noch nicht verstanden ?
Sonst WBW minus, RW Sesselpuper......😛
Mal als Beispiel (ohne das Gutachten zu kennen)
BMW berechnet: Materialkosten - 4.500, Lohnkosten - 3.000, Lackierung - 2.000, Märchensteuer - 1.800
macht 11.300Die Kfz-Werkstatt des TE
- nimmt keinen Ersatzteilaufschlag (gibt es bei BMW sowieso nicht Pupsi 😁) und gibt den eigenen Rabatt an den Ersatzteilen an den Kunden weiter – (janee ist klar, den eigen Rabatt von 10% mehr bekommt er nämlich nicht bei BMW) Materialkosten: 4.000
- arbeitet mit einem Stundenverrechnungssatz, der 1/3 unter der eines BMW-Vertragshändlers liegt – Lohnkosten: 2.000schon mal bemerkt, dass der Heizer von Jim Knopf das Auto in der "Werkstatt des Vertrauen" besichtigt hat und dem zu Folge auch dessen Stundensätze berücksichtigt hat? (Siehe Lichtbild und Angaben de TE hierzu)
hat eine eigene Lackiererei und berechnet auch nur die tatsächlich anfallenden Kosten ohne Überführungskosten (von sage und schreibe 1 Stunde boah.....) - Lackierung: 1.000
Laber laber sülz (und irgendwie Versuch hinzubiegen, dass es passt mit der Rechnung) hat eine eigene Lackierei und baut die Farbe ökologisch wertvoll hinter dem Haus an und lässt Sie dann von seiner Frau mit dem Mixer anrühren..........
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Richtig - einer der Halbgötter, die im Vorfeld einer Reparatur aber auch keine Aussage über die Reparaturqualität eines jeden Reparaturbetriebes treffen können.
aber sicherlich nicht so bescheuert sein wird, sein eigenes Gutachten in Frage zu stellen, in dem er mitteilt, dass der von ihm selbst vorgegebene Reparaturweg -und davon sprechen wir- falsch oder gar überzogen war.......
Zitat:
Original geschrieben von Jaguar1
Mir stellt sich eher die Frage, warum bei einem halben kaputten Heck ein Schaden von 11 t€ festgestellt wird!?
vielleicht hat er ja auch vorn noch etwas Aua....😕 Klima Kondensator, Anbauteile vorn oder so?
Und wenn ich mir mal so die Stellung der Hinterachse links auf dem Foto ansehe............
das beste wäre wirklich man könnte mal die Kalkulation einsehen.
Gruß
Delle