Probleme mit Versicherung - Vollkasko streicht alles weg

Hallo Leute,

ich hab n Problem mit meiner Versicherung und wollte euch mal um Rat fragen.

Ich habe selbst - ohne Fremdeinwirkung oder -beschädigung einen Unfall verursacht, bei dem mein Auto stark beschädigt wurde. Hierfür wollte ich die Vollkasko in Anspruch nehmen.

Der Gutachter wurde von der Versicherung beauftragt und hat das Gutachten so gut hingetrickst, dass es sich hierbei um einen Wirtschaftlichen Totalschaden handelt:

Wiederbeschaffungswert 10.700 Euro
Reparaturkosten 11.301,870 Euro (600 Euro drüber - geschickt gemacht *grml*)
Restwet 3.700 Euro (durch Versteigerung)

Jetzt hat mir die Versicherung lediglich 5.739,02 Euro überwiesen.
Dies setzt sich wie folgt zusammen:
Wiederbeschaffungswert 10.439,02 Euro (obwohl im Gutachten 10.700 Euro steht - Grund nach Telefonat - Das ist der Restwert minus Differenzbesteuerung - was zur Hölle ist Differenzbesteuerung???)
- Restwert 3.700 Euro
- Selbstbeteiligung 1.000 Euro

Überweisung: 5.739,02 Euro

Da ich aber für das Geld, das ich von der Versicherung bekomme im jetzigen Gebrauchtwagenmarkt kaum ein vergleichbares Auto bekomme, und die Reparaturkosten lt. Werkstatt kaum über 7.000 Euro kommen werden lasse ich es nun reparieren.

Da ich nun schon seit 10 Jahren brav Versicherungsbeiträge bezahlt habe k**tzt es mich jetzt richtig an, dass wenn ich mal hilfe brauch, alles mögliche unternommen wird um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie ich die Versicherung (die sehr viel mit der Eisenbahn zu tun hat...) dazu bringen kann, mir die Reparaturkosten voll zu übernehmen?

BZW bis wann muss ich gegen die Erstattung der Versicherung widerspruch einlegen?

Vielen Dank erstmal für eure Hilfe!

Unfall
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@TE
Wo ist dein Problem?

Du möchtest dein Fahrzeug behalten und reparieren lassen und deine Werkstatt sagt dir, dass sie dir dein Fahrzeug sach- und fachgereicht für 7-8000 Euro reparieren.

Dann lass es doch dort reparieren und dir werden aus deiner Kaskoversicherung die tatsächlichen Reparaturkosten abzgl. deiner Selbstbeteiligung erstattet werden.

Kostet die Reparatur 8000 Euro, werden dir nach Abzug der Selbstbeteiligung 7000 Euro erstattet.

Wenn du dir und deiner Werkstatt nicht so ganz sicher sein solltest, kannst du mit deiner Werkstatt vor Beginn der Reparatur auch eine Festpreisabspache treffen (Reparatur nach Maßgabe des Versicherungsgutachtens zum Festpreis von .... Euro). Wird dein Fahrzeug entsprechend repariert und legst du deiner Versicherung die Rechnung hierüber vor, erhälst du auch hier die tatsächlichen Reparaturkosten (max. in Höhe des Wiederbeschaffungswertes von 10.700 Euro) abzgl. deiner Selbstbeteiligung.

Bei fiktiver Abrechnung funktioniert das natürlich nicht. Da wird dir in der Tat "nur" der Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und Selbstbeteiligung erstattet. Und dabei ist es nicht einmal entscheidend, ob die Reparaturkosten knapp über oder unter dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen.

Die Welt kann manchmal auch einfach sein😁

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Wenn du einen technischen Defekt vermutest, solltest du den Gutachter auf jeden Fall darauf hinweisen.

Für den Rückkauf (so nennt man das) des Haftpflichtschadens hast du 6 Monate Zeit (gerechnet ab Tag der Regulierung).

Da die Behörden manchmal nicht die schnellsten sind, frag in 6 bis 8 Wochen mal bei deiner Versicherung nach.

Übrigens wird eine Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse sofort erfolgen, bei Schadenrückkauf aber wieder rückgängig gemacht - ggf. mit Prämienerstattung.

Zitat:

Original geschrieben von crashqueen62



ursache wird der gutachter klären müssen, hatte sekunden vorher das gefühl, das rechte vorderrad, hat sich nicht gedreht???
gefühl eben...

Warst du evtl. kurz vorher in einer Werkstatt, oder hast selber eine Reparatur durchgeführt?

Gruß

Delle

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