Probleme mit Versicherung nach Diebstahl
Liebe Motor-Talker,
ich bin neu hier... und gleich ohne Umschweife kommt nun mein Problem.
Mein Audi A4 wurde vor ca. 3 Monaten vor der Haustür gestohlen. Die Wertermittlungs-Sachbearbeiterin meiner Versicherung hat nun einen Wiederbeschaffungswert ermittelt, der unter Berücksichtigung der Ausstattung Laufleistung, Wartungszustand usw. meines Ex-Autos ca. 1500 bis 2000 Euro zu niedrig ausfällt.
Ca. 2,5 Wochen nach Auszahlung des ermittelten Betrags habe ich nun einen Brief an die Versicherung geschrieben, um detaillierte Wertermittlungsunterlagen und Vorlage von vergleichbaren seriösen Händerangeboten im Umkreis von 200 km gebeten. 5 Wochen und 3 Fristsetzungen später erhielt ich nun gestern diese Angebote, die erwartungsgemäss diverse wichtige Ausstattungsmerkmals wie Anhängerkupplung, Sportsitze mit Lendenwirbelstütze, Sitzheizung usw. nicht enthielten oder aus weiterer Entfernung (z.B. 572 km) kamen. Nachdem ich nun die Angebote als nicht akzeptabel und nicht vergleichbar abgelehnt habe, wird die Sache nun zur Dekra zur unabhängigen Begutachtung gegeben.
Wie sieht das Eurer Erfahrung nach nun aus? Kann man von der Dekra ein marktgerechtes Urteil erwarten? Hätte die Versicherung nicht schon früher einen Gutachter beauftragen müssen? Oder ist das normal, dass die Sachbearbeiter den Wert ermitteln? Wie lang muss man sich hinhalten lassen, bis man ein/e ernstzunehmendes Gutachten/Wertermittlung bekommt?
Bin mal gespannt, was Ihr denkt!
FrauMustermann
164 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Noch ein Frage fällt mir ein: ist es in der Gutachterpraxis so, dass grundsätzlich 2% des Wertes wegen Zweitbesitz des KFZ abgezogen wird? Das nämlich behauptet die "nette" Dame.
Der Marktwert eines Fahrzeuges hängt von diversen Faktoren ab, die Anzahl der Vorbesitzer KANN ein beinflussender Faktor sein.
Zumindest ist die Aussage mit den 2% zu pauschal gehalten (vielleicht geht das nach der Wertermittlung der Sachbearbeiterin so?).
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Was soll den hier "begutachtet" werden - das Fahrzeug ist doch gestohlen worden oder?Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Nachdem ich nun die Angebote als nicht akzeptabel und nicht vergleichbar abgelehnt habe, wird die Sache nun zur Dekra zur unabhängigen Begutachtung gegeben.
Wie wahr, wie wahr………auch der „Grüne“ wird kein objektives Urteil zu dem WBW fällen (dürfen?) – wie auch ohne etwas begutachten zu können.
Hier bleibt nur die Ermittlung des Wertes anhand vergleichbarer Fahrzeuge mit ähnlichen Ausstattungsmerkmalen. Wer auch immer die „Wertermittlungs-Sachbearbeiterin“ ist, sie sollte zumindest nicht nur Schwacke, mobile o. ä. lesen bzw. interpretieren, -polieren können.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,
also ich sage es nicht gerne aber so unabhängig ist der Dekra-Sachverständige sicherlich nicht.
Nö, der iss grün……..(unpolitsch)
Zitat:
Was Du machen könntest dass Du einen weiteren Sachverständigen bittest das Fahrzeug einfach mal zu bewerten um einen Vergleich zu haben.
Solche Bewertungen bekommt man durchaus für relativ günstiges Geld, ich denke für ca. 30,00 € wird dir das sicherlich ein SV machen.
Gute Adressen sind hier GTÜ, KÜS usw.
Aha, also die Roten (unpolitisch….) und die sind unabhängiger? Vielleicht weil sie nicht ganz so viele Versicherer zu ihren Kunden zählen?
mmmh
Warte erst mal ab, was die Versicherung Dir evtl. noch anbietet und poste uns das Ergebnis. Großartig Waffen auffahren macht wenig Sinn, wie aus den Kommentaren schon ersichtlich. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten sich mit der Versicherung gut zu einigen.
Also, das ist echt stark, dass die SB im Diebstahlschaden die Wiederbeschaffungswerte selber ermittelt....😁
Wenn Sie 200 bis 300 Euro "drauflegen möchte" hab schon so eine Ahnung was beim WBW der grünen Männchen herauskommt, naja, man wird sehen....😁
Aber das mit den Vorbesitzern stimmt schon. zwischen zwei und drei Prozent Abschlag pro Besitzer werden in der Regel vorgenommen.
Gruß
Delle
Ja, ich kann jetzt nur abwarten.
Ich hatte die Frau so verstanden, dass sie sich das Geld für das Gutachten sparen wollte und bereit wäre, den Fall mit Zahlung dieser Summe abzuschliessen.
Ich hoffe doch sehr, dass die Dekra nun doch unabhängig ermittelt... oder kann die Versicherung da irgendwelche "Vorgaben" machen, wie hoch ein Wert am Ende ausfallen soll?
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Zitat:
Original geschrieben von FrauMustermann
Ich hoffe doch sehr, dass die Dekra nun doch unabhängig ermittelt... oder kann die Versicherung da irgendwelche "Vorgaben" machen, wie hoch ein Wert am Ende ausfallen soll?
Die Dekra möchte doch sicherlich auch in Zukunft mit Deinem Versicherer zusammenarbeiten und Geld verdienen.
Undenkbar ist deshalb nicht, das "die grünen Männchen" eher gegenüber Deiner Versicherung zu "Zugeständnissen" bereit wären und deren Preisvorstellung zur Wiederbeschaffung wohlwohlend mit ins Kalkül ziehen! So konnte man ja auch schon Delle's Einlassungen hier interpretieren...
Zitat:
Original geschrieben von mik222
Undenkbar ist deshalb nicht, das "die grünen Männchen" eher gegenüber Deiner Versicherung zu "Zugeständnissen" bereit wären und deren Preisvorstellung zur Wiederbeschaffung wohlwohlend mit ins Kalkül ziehen!
......ich bezweifel jetzt einfach mal, dass der Versicherer mit der DEKRA anlässlich der Höhe des strittigen Betrages das Mauscheln anfängt.....
Wir erleben es allerdings gefühlt bei jedem zweiten Kaskoschaden, dass der VN beim Ermitteln des Wiederbeschaffungswertes übervorteilt wird und wir nachverhandeln müssen. Ich glaube auch nicht, dass das absichtlich passiert, sondern dass die üblichen Verdächtigen (DEKRA, carexpert oder die versicherungseigenen SV) sich schlicht nicht die Mühe machen, wertsteigernde Details explizit zu berücksichtigen. Und Dinge wie beispielsweise eine AHK oder auch ein (nachgerüsteter) DPF können den WBW selbstverständlich um einige 100er steigern.
Im Zweifel würde ich jetzt die DEKRA-Wertermittlung abwarten und wenn für diesen WBW kein vergleichbares Fahrzeug zu bekommen ist, nochmal mit dem Versicherer sprechen und versuchen, nachzuverhandeln. Wenn das alles nichts hilft, steht Dir das SV-Verfahren immer noch offen!
Ich finde es recht amüsant, wie – mal wieder – ohne Hintergrundwissen über Sachverhalte diskutiert und dabei festgestellt wird, dass die Bösen auf der Versichererseite sitzen.
Auf mobile.de finde ich z. Zt. 24.000 Angebote eines Audi A 4 zwischen 500 und 100.000 Euro.
Das die Vorgehensweise der Sachbearbeiterin wohl mehr als unbefriedigend ist, steht auch für mich außer Diskussion. Wo aber steht geschrieben, das der Wiederbeschaffungswert falsch oder der vom TE ermittelte Wiederbeschaffungswert richtig ist ???
Zitat:
fordfuchs
Solche Bewertungen bekommt man durchaus für relativ günstiges Geld, ich denke für ca. 30,00 € wird dir das sicherlich ein SV machen.
Gute Adressen sind hier GTÜ, KÜS usw.
Schick mir doch bitte mal die Anschriften per PN - mein Arbeitgeber zahlt für Wertermittlungen wesentlich mehr 😁
Zitat:
dellenzaehler
Also, das ist echt stark, dass die SB im Diebstahlschaden die Wiederbeschaffungswerte selber ermittelt...😁
Schadensachbearbeiter sind halt Universalgenies und können die Arbeiten eines Sachverständigen auch mal schnell nebenbei erledigen 😎
Zitat:
mik222
Die Dekra möchte doch sicherlich auch in Zukunft mit Deinem Versicherer zusammenarbeiten und Geld verdienen.
Undenkbar ist deshalb nicht, das "die grünen Männchen" eher gegenüber Deiner Versicherung zu "Zugeständnissen" bereit wären und deren Preisvorstellung zur Wiederbeschaffung wohlwohlend mit ins Kalkül ziehen!
Falscher Ansatz. Der Versicherer möchte Geld verdienen und dazu braucht er Kunden. Es ist einfacher und kostengünstiger, einen Kunden zu behalten als einen neuen Kunden zu gewinnen. Mit der bewussten Beeinflussung bei einer Wertermittlung behält man keine Kunden.
Zitat:
mimro
Und Dinge wie beispielsweise eine AHK oder auch ein (nachgerüsteter) DPF können den WBW selbstverständlich um einige 100er steigern.
Könntest du uns allen erklären, aus welchem Grund eine AHK den Wert eines Fahrzeuges steigert? In den Niederlanden mag das möglicherweise zutreffen. Die Mehrheit in D dürfte aber kaum über einen Anhänger verfügen, weshalb eher weniger Interesse an einer AHK besteht und aufgrund angenommener erhöhter Belastung des Fahrzeuges ehe als wertmindernd angesehen wird.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Könntest du uns allen erklären, aus welchem Grund eine AHK den Wert eines Fahrzeuges steigert?Zitat:
mimro
Und Dinge wie beispielsweise eine AHK oder auch ein (nachgerüsteter) DPF können den WBW selbstverständlich um einige 100er steigern.
.....da es hier um den WBW des Fahrzeuges der TE geht, welches ja nunmal eine AHK hatte, sollte diese auch bei der Ermittlung des WBW berücksichtigt werden....
Und wenn ich jetzt Deine Quelle mobile.de bemühe, fangen die Ergebnisse bei einem 320d touring ohne AHK bei 4.500 EUR an, die gleiche Suche bei Fahrzeugen mit AHK geht bei 6.000 EUR los..... Meiner Meinung nach, sollte diese Differenz berücksichtigt werden, auch wenn manche Leute sicher kein Auto mit AHK wollen.... Der TE braucht vermutlich eine und sollte sich auch wieder ein Auto mit AHK beschaffen können.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Und wenn ich jetzt Deine Quelle mobile.de bemühe, fangen die Ergebnisse bei einem 320d touring ohne AHK bei 4.500 EUR an, die gleiche Suche bei Fahrzeugen mit AHK geht bei 6.000 EUR los..... Meiner Meinung nach, sollte diese Differenz berücksichtigt werden, auch wenn manche Leute sicher kein Auto mit AHK wollen.... Der TE braucht vermutlich eine und sollte sich auch wieder ein Auto mit AHK beschaffen können.
also Sorry aber was bitte ist das denn für eine Käse?
Das glaubst du doch jetzt aber selber nicht, dass sich diese Differenz von 1.500 Euro in der AHK bergründet, oder? ........🙄
Zunächst einmal ist eine AHK, wie xAKBx schon richtig beschrieben hat mit Sicherheit keine werterhöhende Sonderausstattung. Mit viel Wohlwollen kann man hier von einer Wertneutralen Ausstattungsopition ausgehen.
Genau so gut könntest könnte man dann ja auch behaupten, dass Lila Lederpolster mit einem Aufschlag zu bewerten sind, weil der Besitzer die so toll gefunden hat.
Gruß
Delle
....ich möchte nicht sagen, dass die AHK den Aufpreis von 1.500 EUR rechtfertigt, sondern lediglich, dass der TE beim zu beurteilendem Fahrzeug eine AHK hatte und ich darauf bestehen würde, dass die AHK beim WBW berücksichtigt wird, da es ja idR einen Grund gibt, warum mein Auto eine AHK hat.
Und in dem von mir geposteten Beispiel ist es nunmal so, dass eine AHK (vielleicht auch aufgrund der Seltenheit) durchaus Auswirkungen auf den WBW hat und ich wage zu behaupten, dass Du das Fahrzeug aus meinem Beispiel beliebig ändern kannst und immer auf eine Differenz kommen wirst.....
Wir haben diese Situation mittlerweile fast täglich, dass die SV irgendwelche für den Kunden entscheidenden Austattungen nicht berücksichtigen und wir mit den Versicherern über den WBW nachverhandeln müssen.
Gerade eine AHK ist für die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges entscheidend, da es vielen sicherlich egal ist, ob sie einen Vectra oder einen Mondeo fahren, aber es nichts hilft, wenn das neu anzuschaffende Zugfahrzeug keine AHK hat..... btw sind die SB der Versicherer idR solchen Argumenten auch zugänglich, wenn nachweislich Ausstattungen bei Ermittlung des WBW nicht berücksichtigt wurden.... Hierzu würde mich übrigens auch das Feedback der "Schaden-Koniferen" interessieren, die ja sicherlich auch öfters mit dieser Thematik konfrontiert werden....
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
.... Hierzu würde mich übrigens auch das Feedback der "Schaden-Koniferen" interessieren, die ja sicherlich auch öfters mit dieser Thematik konfrontiert werden....
Dann gebe ich mal als eine solche meinen Senf dazu ab....😁
Ich ermittele seit nunmehr 20 Jahren für den einen oder anderen kleineren Versicherer Wiederbeschaffungswerte bei einer Totalentwendung.
Ich muss dir mitteilen, dass ich hier auch Direktiven unterliege. Und die lauten wie folgt:
Sei ja nicht zu pingelig, ermittele den WBW an der oberen Grenze, der muss nämlich einer kritischen Prüfung bestehen wir wollen hier keine Ärger mit dem Kunden haben. (Ausgenommen hiervon sind naürlich Stammkunden, die das Diebstahl- Schicksal schon des öfteren hart getroffen hat, oder solche Spezialisten, die mal eben vergessen haben, dass auf ihrem natürlich fiktiv abgrechneten Spiegelschaden schon mal das Auto mit der Seite drauf gelegen hat..🙄)
Und du darfst mir eines glauben. Selbst bei einer noch so großzügigen Bemessung des WBW gibt es immer noch den einen oderen anderen der den Hals nicht vollbekommen kann.
Da du ja in das Versicherungsgeschäft involviert bist möchte ich dir diesbezüglich noch einen Tipp mit auf den Weg geben. Es ehrt dich natürlich, dass du für deine Kunden eine Lanze brichst.
Aber man sollte auch nicht alles so glauben, was einem da manchmal so herzzerreißend geschildert wird. Zumindest mir wird für die Wertermitlung immer die gesamte Schadenakte übermittelt. Und wenn man die kennt ud der Kunde ehrliche Angaben macht, dann bekommmt er auch einen ordentlichen WBW mit dem er sehr gut klar kommt.
Ich kann natürlich nur für meine Auftraggeber sprechen, wie andere Gesellschaften das handhaben weis ich nicht.
Gruß
Delle
Delle und xAKBx haben hier Recht.
Wenn jemand keinen Anhänger besitzt und auch nicht vorhat, sich einen zu kaufen, dann ist eine Anhängerkupplung für ihn nicht wertsteigernd an einem Fahrzeug.
Im Gegenteil: Ich würde einem gleichartigen Fahrzeug OHNE Anhängerkupplung hier in jedem Falle den Vorzug geben, da ich mir dann sicher sein kann, dass mit diesem Fahrzeug keine Zweiachs-Wohnanhänger über die Berge geschleppt worden sind (mit entsprechend hohem Verschleiss für Antrieb und Bremsen).
Mit Wohlwollen kann die AHK daher noch als wertneutral durchgehen.
Und auch ein nachgerüsteter DPF ist keinesfalls wertsteigernd.
Ein DPF ist heutzutage Standard an einem Dieselfahrzeug (genauso, wie selbst in der Kleinwagenklasse mittlerweile eine Klimaanlage als Standard angesehen wird).
Verfügt das Fahrzeug NICHT über so etwas, dann wirkt sich das jedoch gravierend WERTMINDERND aus.
"Nachzuverhandeln" gibt es mit dem Kaskoversicherer nichts.
Wenn eine Wertermittlung eines Gutachters vorliegt, dann ist diese Grundlage für die Abrechnung des Schadens.
Wenn es dann zu Unstimmigkeiten kommt -------> (mal wieder) Sachverständigenverfahren.
Na, denn will ich ein paar - auf meinen Fall bezogene - Infos dazu geben: mein entwendeter A4 Avant war nicht nur ein Auto, welches ich nur so zum Spass oder auf die Arbeit fahren hatte.
Ich bin im Reitsport aktiv, habe 1 Pferd und ziehe ca. 10 x im Jahr 1 bis 2 Kleinpferde. Zur Ausübung dieses zeitintensiven Hobbies brauche ich ein Auto, welches fast täglich auch als eine Art Nutzfahrzeug fungiert. Für mich sind eben dadurch Dinge wie eine AHK, Sitzheizung, Einparkhilfe usw. unerlässlich. Daher habe ich auch die AHK herausgehoben, da es ohne AHK eben nicht geht. Muss nicht der individuelle Fall berücksichtigt werden beim Wiederbeschaffungswert?
Wenn vergleichbare Autos herangezogen werden, müssen diese eben die für mich individuell und kaufentscheidenenden Ausstattungsmerkmale enthalten sein, ansonsten kann ich das Auto gar nicht gebrauchen. Gleichzeitig sind Dinge wie CD-Wechsler, Regen- und Lichtsensor oder Ski-Durchreiche zu vernachlässigen, die sind wirklich nicht entscheidend.
Wenn mir also nun ein vergleichbares Auto-Angebot ohne AHK von der Versicherung vorgelegt wird, muss der nachträgliche Einbau einer gleichwertigen AHK dazugerechnet werden (im Audi-Zentrum kostet das so um die 1500 Euro).
Bei der langen Suche nach einem gleichwertigen Auto fiel mir auch auf, dass es nur ein sehr geringes Angebot an Autos mit der gleichen niedrigen Laufleistung (70.000 bei einem Fahrzeugalter von 4,75 Jahren) bei gleichzeitiger Ausstattung der zumindest wichtigsten Ausstattungsmerkmale gab. Das Auto war scheckheftgepflegt und hatte eine neue grosse Inspektion. Ich selbst habe das Auto nur 1,5 Jahre (40000km) gefahren, davor war es ein Leasingfahrzeug, gekauft mit 30000 km.
Ich denke, dass ein WBW von um die 16500 bis 17000 da nicht ganz unrealistisch ist. (OK, ihr habt jetzt nicht die komplette Ausstattung) Aber ich habe lange gesucht und kaum ein Auto im Alter von 4,5 bis 5 mit dieser Laufleistung gefunden.
Nochmal:
es geht hier nicht um Idelle Werteinschätzungen.
Und deine Art der Nutzung des Fahrzeuges ist alles andere aber auf gar keinen Fall eine Werterhöhung. Und wenn überhaupt, dann sprechen wir in deinem Fall von einer 5 Jahre alten AHK und nicht von einer neuen.
Verabschiede dich ganz schnell von dem Gedanken, dass deine AHK hier tausende von Euros an Wertzuwachs bedeutet. Das wird dir auch in einem SV Verfahren nie im Leben jemand aufschreiben.
Du bekommst auch keine Einbaukosten hierfür.
Wesentlich ist, ob der Marktwert in der Gesamtschau in die Welt passt.
Du hast eben keinen Anspruch auf ein Identisches Auto sondern auf ein vergleichbares.
Und wenn eine Austattungsoption nicht vorhanden ist (meinetwegen ein Schiebedach, das wäre mal etwas Wertsteigerndes) dann kann man das durchaus vergleichbar zum Beispiel mit einen Fahrzeug welches weniger Kilometer gelaufen hat oder (auch nur zum Beispiel) ein paar Monate jünger ist kompensieren.
Wen man einen realistischen Wert haben möchte, dann muss man auch realistisch denken.
Kein Wirtschaftlich vernüftig denkender Mensch würde ein Auto für tausende von Euro mehr kaufen, blos weil es eine AHK hat oder aber genau die Farbe, welche man so geil findet.
Und wenn ich ein bestimmtes Auto so nicht finde, dann hast sicherlich Gründe. Aber dann finde ich es auch nicht für mehr Euro, dann sind die Gründe halt anderswo zu suchen.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Und deine Art der Nutzung des Fahrzeuges ist alles andere aber auf gar keinen Fall eine Werterhöhung. Und wenn überhaupt, dann sprechen wir in deinem Fall von einer 5 Jahre alten AHK und nicht von einer neuen.Verabschiede dich ganz schnell von dem Gedanken, dass deine AHK hier tausende von Euros an Wertzuwachs bedeutet. Das wird dir auch in einem SV Verfahren nie im Leben jemand aufschreiben.
Du (der TE) kannst froh sein wenn sie Dir nicht noch einen erhöhten Verschleiß durch permanenten schweren Zugbetrieb mit dem Auto unterstellen. Und damit einen Minderwert des Fahrzeugs.
So wie es mir bereits passiert ist bei der (beabsichtigten) Inzahlunggabe eines Autos. (Bei dem Händler der einige Monate zuvor die Zugvorrichtung eingebaut hatte. Er hat den Wagen nicht bekommen.😠)