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Probleme mit Rückkaufgarantie bei BWM

Themenstarteram 23. Juni 2004 um 17:35

Text fehlt..

 

Der Text wurde nicht gespeichert, also hier nochmal:

Hallo,

vielleicht hat jemand schon mal etwas ähnliches erlebt oder einen Tipp für mich:

Am Montag habe ich meinen Wagen (BWM 320 Ci Cabrio) nach drei Jahren beim Händler zurückgegeben. Der Wagen war über BWM Select finanziert. Der Händler hat den Bewertungsbogen für BWM Financial Services ausgefüllt (Minderwert 690,- wegen Reifen/Felgen, sonst 1A Zustand!) und den Ankauf Bogen ausgefüllt (mit dem Restwert entnommen aus dem Anschreiben der Bank/BMWFS).

Ich wurde während der Rückgabe dann gefragt, ob ich die Rückkaufgarantie dabei hätte. Ich wußte im ersten Moment nicht, was damit gemeint war, der ich davon ausgegangen bin, daß "BWM Select mit Rückkaufgarantie" (wie auch auf den Briefen von BMWFS vermerkt) dies ja beinhalten würde.

Er hat mich dann darüber aufgeklärt, daß ich beim Kauf ein entsprechendes Dokument hätte bekommen müssen. Dies hatte ich aber nicht bekommen!

Dienstags wurde ich dann nochmal vom Händler angerufen, der mich dringend bat, in meinen Unterlagen nochmal gründlich nach dieser Rückkaufgarantie zu durchsuchen, da es sonst Probleme bei der Verrechnung geben würde.

Ich habe darauf hin mehrfach mit BMWFS telefoniert, die mir sagten, daß sie dieses Dokument nicht haben, sondern der Händler haben muß! Aber die Rückkaufgarantie wäre ja in ihren Unterlagen vermerkt, so daß es da wohl keine Probleme geben dürfte.

Heute dann habe ich nochmal mit dem Händler gesprochen, der das Dokument noch immer nicht in seinen Unterlagen gefunden hätte. Auf meine Frage, was denn jetzt passieren wird, wurde mir gesagt, daß der Wagen dann von der Dekra geschätzt wird, falls das Dokument nicht auftaucht (merkwürdig: gilt hier nicht eine 10 jährige Aufbewahrungsfrist bzgl. Geschäftsbriefen?)

Der Wagen hat ca. 18000 km weniger Laufleistung, als vereinbart. Die Laufleistung (20000 km/pa) ist auch in der internen Kalkulation von BMWFS vermerkt. Zusammen mit den dort angegebenen 16pf/km für Minterkilometer vs. den ca. 700,- Kosten (Reifen/Felgen) dürften mit noch einige Euro zustehen.

Wie gesagt, ich habe dieses Dokument nie erhalten noch wurde mir gesagt, daß ich dies expliziet unterschreiben/mit dem Händler aushandel muß.

Kennt sich hier jemand damit aus oder hat schonmal von einem ähnlichen Fall gehört? Mir kommt es so vor, als ob jetzt mit Hinhaltetaktik ("Habe noch nichts von der Zentrale gehört", "Da muß ich erstmal die Geschäftsführung fragen, was da jetzt passieren kann.") und Druck versucht wird, mir noch mehr Geld aus dem Kreuz zu leiern.

Besten Dank schonmal im Vorraus!

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11 Antworten
am 25. Juni 2004 um 16:49

Ich kann Dir nur sagen wie es bei VW ist:

Du bekommst mit dem Kauf- und Darlehnsantrag ein verbrieftes Rückgaberecht mit ausgehändigt. Das ist ein Vertrag, der zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen wird. Meiner wurde vom Verkaufsleiter gegengezeichnet. Somit ist das eine Angelegenheit zwischen Dir und dem Händler. Allerdings hat der Händler selbstverständlich eine Zweitschrift in seiner Akte zu haben.

Gibts denn den Verkäufer von damals noch? Kann man den nicht darauf "anhauen"? Ist irgendwie unfassbar wie mit einem umgegangen wird. Wollen sie doch alle ihre Kunden behalten...

Wünsche Dir viel Erfolg!

am 25. Juni 2004 um 18:01

Also ich denke der Händler will nochmal an dir verdienen.Zahle nicht und wenn er schwierigkeiten noch weiter machen sollte nehme dir ein Anwalt , Heute must du wie der Teufel bei jedem Händler aufpassen die wollen nur dein Geld auch mit zwielichtigen methoden.

PS:Hatte auch schon mal einen Anwald auf einen BMW Händler hetzen mussen.

Hi

 

da ich selber Autoverkäufer bin ( war auch 3 Jahre bei BMW ) hier meine Meinung:

BMW Select ist eine 3-Wege Finanzierung, d.h der Charakter der Finanzierung ist, dass man am Ende der Laufzeit die Möglichkeit hat das Auto zu bezahlen ( Restkaufpreis ), weiter zu finanzieren, oder das Fahrzeug zu einer vorher festgelegten Summe zurückzugeben.

Wenn also eine Select Finanzierung abgeschlossen ist, sind auch alle 3 Möglichkeiten für Dich warnehmbar !!

Ich vermute folgendes:

Beim Verkauf kann man als Verkäufer mit dem Restwert "spielen", d.h. ich kann den Restwert nach oben verändern ( dann wird die Rate kleiner, was den Abschluss vereinfacht !!! ).

Das werden die bei Deinem Kauf gemacht haben, frei nach dem Motto "nach mir die Sinflut....wer weiss was in 3 Jahren ist, Hauptsache ich hab den Vertrag auf dem Papier.

Jetzt wo der Fall eintritt dass das Auto zurückgegeben wird ( kommt in der Tat eher selten vor...meistens wird der Wagen weitergefahren ) kommt die Erkenntnis, dass der Preis zu hoch ist ( Verlust beim Gebrauchtwagenverkauf Deines Autos ).

Die werden Dir sicher noch mit anderen Dingen kommen ( Kratzer etc. ) Hauptsache das Auto wird billiger....vor allem weil Du ja noch Minderkilometer hast ( das ist der Supergau !!! )

Lass Dich auf keine Diskussionen ein !!!!

Droh mit dem Anwalt wenn sichs nicht vermeiden lässt....Du bist im Recht !

Den Restkaufpreis für Dein Auto haben die mit Sicherheit ( schon ein halbes Jahr vor Auslauf gibt es interne Listen die vom BMW Financial Service kommen wo die Ausläufer mit Restkaufpreisen drauf stehen )

Und Deine Rückkaufgarantie muss bei der Bank auch vorliegen. Ohne dieses Dokument nimmt die Bank den Vertrag vom Händler gar nicht an, bzw. das Geld wird nicht eher an den Händler ausgezahlt bis das Dokument vorliegt.

Ich hoffe ich konnte Dir mit diesen Infos helfen, wenn nicht, oder wenn noch Fragen sind, sag Bescheid.

Gruß

Andreas

Eine Frage zur "Insolvenz des Verkäufers" !!!

 

Was passiert eigentlich, wenn während der Laufzeit der Laden schlisßt, in dem der Wagen gekauft wurde ?

Dann ist das verbriefte Rückgaberecht oder die Rückgabe garantie wohl weg, was ?! Oder gilt das dann auch gegenüber der Bank ? -> Übergang vom Händler ?!

Das würde "halb insolventen" Läden dann Tür und Tor für windige Finanzierungen öffnen.

am 1. Juni 2005 um 6:13

Re: Eine Frage zur "Insolvenz des Verkäufers" !!!

 

Zitat:

Original geschrieben von voks

Was passiert eigentlich, wenn während der Laufzeit der Laden schlisßt, in dem der Wagen gekauft wurde ?

Dann ist das verbriefte Rückgaberecht oder die Rückgabe garantie wohl weg, was ?! Oder gilt das dann auch gegenüber der Bank ? -> Übergang vom Händler ?!

Das würde "halb insolventen" Läden dann Tür und Tor für windige Finanzierungen öffnen.

Irgendein anderer BMW-Händler übernimmt diese Verträge und sollte sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, so geschehen hier bei uns vor 2 Monaten.

Übrigens gibt es keine "halb" insolventen, entweder man ist solvent oder nicht.

Gott78

Re: Re: Eine Frage zur "Insolvenz des Verkäufers" !!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Irgendein anderer BMW-Händler übernimmt diese Verträge und sollte sich mit dem Kunden in Verbindung setzen, so geschehen hier bei uns vor 2 Monaten.

Übrigens gibt es keine "halb" insolventen, entweder man ist solvent oder nicht.

Gott78

Die Anführungszeichen bzw. Gänsefüßchen sollten andeuten, dass es mit Sicherheit Firmen gibt, bei denen der Inhaber bereits die Situation (das Ende)hervorragend absehen kann und dann noch fix durch windige Geschäfte in die eigene Tasche wirtschaftet. Nur die Abschlüsse (=Verkauf eines Wagens) bringen ihm Geld.

Zu der Übernahme durch einen anderen Händler:

Wenn der ehem. Händler halt ein "windiges Geschäft " gemacht hat und einen irren restwert kalkulierte, warum sollte dann der übernehmende Händler darauf eingehen müssen ? Das Rückgaberecht ist ein Vertrag zwischen dem verkaufenden Händler und dem Käufer, nicht der Bank und dem Käuder !!! Also, wie sieht´s da rechtlich aus ?

am 2. Juni 2005 um 5:37

Re: Re: Re: Eine Frage zur "Insolvenz des Verkäufers" !!!

 

Zitat:

Original geschrieben von voks

Also, wie sieht´s da rechtlich aus ?

Die Bank überprüft die Finanzierung, sie prüfen ob der Fahrzeugwert realistisch ist, ob der kalkulierte Restwert stimmig ist und werden bei zu großen Abweichungen mit dem Händler Kontakt aufnehmen.

So kenne ich das.

Gott78

Re: Re: Re: Re: Eine Frage zur "Insolvenz des Verkäufers" !!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Die Bank überprüft die Finanzierung, sie prüfen ob der Fahrzeugwert realistisch ist, ob der kalkulierte Restwert stimmig ist...

Immer sorgfältig genug?

am 3. Juni 2005 um 5:45

Re: Re: Re: Re: Re: Eine Frage zur "Insolvenz des Verkäufers" !!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Immer sorgfältig genug?

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten, denke ich schon.

Es nützt keinem was, wenn die Finanzierung nicht zu stemmen ist und der Kunde die Hände hebt, dann ist auch das Geld der Bank futsch und der Erlös aus dem Autoverkauf deckt nicht den Restsaldo.

Gott78

am 26. Juli 2006 um 9:10

Probleme mit Rückkaufgarantie bei BMW

 

Zitat:

Original geschrieben von holger70

Der Text wurde nicht gespeichert, also hier nochmal:

Hallo,

vielleicht hat jemand schon mal etwas ähnliches erlebt oder einen Tipp für mich:

...

Besten Dank schonmal im Vorraus!

Hallo,

Der betreff ist leider denkbar ungünstig (da BWM statt BMW), also nur schlecht zu ergoogeln.

Ich bin der Zeit am Erleben des gleichen Problems, nur hier ist es so: ich habe Rückkaufgarantie (mit zu hohem Restwert), aber scheinbar haben weder Bank noch Händler dies.

Beim Händler liegt nur der Kaufvertrag, bei der Bank anscheinend nur "normaler" Darlehensvertrag ohne Info auf Select.

Der Abschluss erfolgte über "freien Mitarbeiter" beim Händler, schien also "hieb-und stichfest" bis jetzt. Er hat die Garantie nie der Bank und dem Händler gezeigt, dafür aber ne fette Provision fürs vermittlen kassiet.

Ich habe die Info das das bei dem einem Händler einige Leute betrifft (ca. 6 bekannt). Der Händler stellt sich allen Fällen quer.

Man fragt sich, wie solche Verträge am Händler und der Bank vorbei überhaupt zu Stande kommen können und der sich dann acuh noch dumm stellt.

Die Verluste liegen von Fall zu Fall zw. 8-10K€!

Falls noch jemand ein solches Problem hat, bitte melden (auch PN!).

Grüße

ein BMW-geschädigter.

am 26. Juli 2006 um 11:25

Das ist natürlich schlimm für die Betroffenen! Ich hoffe, Ihr kriegt das zu Eurer Zufriedenheit geregelt.

Trotzdem zeigt sich an solchen Fällen mal wieder, dass nichts über Barzahlung geht. An zweiter Stelle folgt eine "normale" Finanzierung ohne Schlussrate. Die Ballonfinanzierungen und auch das Leasing bergen z. T. unüberschaubare Kostenrisiken, wie sich hier zeigt.

Deshalb nochmals ein gutgemeinter Ratschlag an alle:

Bedenkt bei solchen Sachen immer, ob eine optisch niedrige Rate überhaupt in der Lage ist, alle anfallenden Kosten (Wertverlust, Zinsen und Gewinn des Händlers) zu decken. Je kleiner die Raten, desto dicker das Ende ;) Und den Letzten beißen nunmal die Hunde, das war schon immer so.

Gruß ... Andi

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