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Probleme mit Jungem Stern - Rückgabe???

Mercedes B-Klasse T245

Hallo!

seit ca. 1 Monat bin ich Besitzer eines jungen B-Klasse Sterns (B200 CDI, Bj. 2006, 64.000km).

Ich dachte, Junge Sterne kann man ungesehen kaufen, ich wurde aber leider enttäuscht. Ich habe mir meinen B im Internet ausgesucht und mit dem etwa 300km entfernten Händler alles klar gemacht.

Wenn man soweit fährt, möchte man das Auto auch mitnehmen und da es ein Mercedes von einem Mercedeshändler ist, denkt man, die Dinge werden sich schon klären. Bei Abholung fehlten Abdeckungen im Fahrzeughimmel über dem Kofferraum, der Gepäckraumrollo war defekt (ein Haken auf der Seite war abgebrochen), ein Blinker im Seitenspiegel gebrochen und das Radio hatte garkeinen oder einen sehr schlechten Empfang. Naja, kurz noch den Händler darauf aufmerksam gemacht und dann ab nach Hause (es war Freitag Abend und der Verkäufer wollte wohl auch schnell nach Hause).

Von den vier Wochen, in denen der B mir gehört, hatte ich das Auto efektiv nur 14 Tage. Die restlichen Tage befand er sich bei meinem Mercedeshändler zu Reparaturen. Die Kleinigkeiten wie Außenspiegel, Gepäckraumrollo, Abdeckungen wurden bereits auf Kosten des Verkäufers repariert, das Radio funktioniert aber immer noch nicht. Der Fehler ist einfach nicht auffindbar. Jetzt soll das komplette Antennenkabel, welches durchs gesamte Fahrzeug verlegt ist, kontolliert werden (Heckscheibe, Dachantenne und Antennenverstärker wurden schon getauscht, Radio überprüft und die Heckklappe musste auch noch lackiert werden).

Der Hammer ist jetzt, dass nun auch noch großflächiger Schimmel in der Reserveradmulde entdeckt wurde. Auch das Reserverad ist teilweise mit weißen Schimmel-Pelz überzogen.

Ich möchte diesen Wagen so jedefalls nicht mehr. Ich denke das ist verständlich. So ein Auto hätte ich für weniger Geld (hat 18.000€ gekostet) auch beim Händler um die Ecke bekommen. 10 Tage Rückgaberecht sind ja schon um, aber das müsste doch eigentlich unter die Sachmängelhaftung fallen.
Kann man das Auto rechtlich bei dieser Sachlage zurückgeben? Was würdet ihr machen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Fetz90537


Hallo!

seit ca. 1 Monat bin ich Besitzer eines jungen B-Klasse Sterns (B200 CDI, Bj. 2006, 64.000km).

Ich dachte, Junge Sterne kann man ungesehen kaufen, ich wurde aber leider enttäuscht. Ich habe mir meinen B im Internet ausgesucht und mit dem etwa 300km entfernten Händler alles klar gemacht.

Wenn man soweit fährt, möchte man das Auto auch mitnehmen und da es ein Mercedes von einem Mercedeshändler ist, denkt man, die Dinge werden sich schon klären. Bei Abholung fehlten Abdeckungen im Fahrzeughimmel über dem Kofferraum, der Gepäckraumrollo war defekt (ein Haken auf der Seite war abgebrochen), ein Blinker im Seitenspiegel gebrochen und das Radio hatte garkeinen oder einen sehr schlechten Empfang. Naja, kurz noch den Händler darauf aufmerksam gemacht und dann ab nach Hause (es war Freitag Abend und der Verkäufer wollte wohl auch schnell nach Hause).

Von den vier Wochen, in denen der B mir gehört, hatte ich das Auto efektiv nur 14 Tage. Die restlichen Tage befand er sich bei meinem Mercedeshändler zu Reparaturen. Die Kleinigkeiten wie Außenspiegel, Gepäckraumrollo, Abdeckungen wurden bereits auf Kosten des Verkäufers repariert, das Radio funktioniert aber immer noch nicht. Der Fehler ist einfach nicht auffindbar. Jetzt soll das komplette Antennenkabel, welches durchs gesamte Fahrzeug verlegt ist, kontolliert werden (Heckscheibe, Dachantenne und Antennenverstärker wurden schon getauscht, Radio überprüft und die Heckklappe musste auch noch lackiert werden).

Der Hammer ist jetzt, dass nun auch noch großflächiger Schimmel in der Reserveradmulde entdeckt wurde. Auch das Reserverad ist teilweise mit weißen Schimmel-Pelz überzogen.

Ich möchte diesen Wagen so jedefalls nicht mehr. Ich denke das ist verständlich. So ein Auto hätte ich für weniger Geld (hat 18.000€ gekostet) auch beim Händler um die Ecke bekommen. 10 Tage Rückgaberecht sind ja schon um, aber das müsste doch eigentlich unter die Sachmängelhaftung fallen.
Kann man das Auto rechtlich bei dieser Sachlage zurückgeben? Was würdet ihr machen?

Sei gegrüßt in der Premium Klasse, mein Dad kann dir Geschichten von siener B Klasse erzählen, die sind Holywood reif🙂

Natürlich kommt es letztendich auf die Werkstatt an, aber mich wundert bei Benz nix mehr.

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35 Antworten

... ist die heckscheibe nicht evendöll eingeklebt? 😕

Zitat:

Original geschrieben von hans9107


... ist die heckscheibe nicht evendöll eingeklebt? 😕

😁😁😁ja wie bei deinem Roller😰,da sind die Reifen mit den Felgen verklebt.

....aber nur evendöll😉

Ich finde deinen Beitrag jetzt reichlich unsachlich... Klar ist die Rechtschreibung schlecht gewesen... Aber inhaltlich ist da kein Fehler... Die Scheiben werden geklebt (Zumindest Front und feste Seitenscheiben) bei der Rückwandtür wird es aber nicht anders sein.

Gruß

Auch Scheiben die Verklebt werden können undicht sein, z.B. wenn an einer Stelle etwas Kleber fehlt. Habe ich selbst schon erlebt (nicht bei MB).

Setze Dich einfach auf die umgelegte Rücksitzbank, lasse einen von draußen viel Wasser auf das Auto spritzen, dann siehst Du wo es rein regnet.

:-)

die Eintrittstelle in der Mitte deutet auf eine defekte/schlecht geklebte Rückwandtürabdichtung hin. Ausserdem sollte die Einstellung des Schliesskeils geprüft werden

Zitat:

Original geschrieben von Fetz90537


Hallo!

seit ca. 1 Monat bin ich Besitzer eines jungen B-Klasse Sterns (B200 CDI, Bj. 2006, 64.000km).

Ich dachte, Junge Sterne kann man ungesehen kaufen, ich wurde aber leider enttäuscht. Ich habe mir meinen B im Internet ausgesucht und mit dem etwa 300km entfernten Händler alles klar gemacht.

Wenn man soweit fährt, möchte man das Auto auch mitnehmen und da es ein Mercedes von einem Mercedeshändler ist, denkt man, die Dinge werden sich schon klären. Bei Abholung fehlten Abdeckungen im Fahrzeughimmel über dem Kofferraum, der Gepäckraumrollo war defekt (ein Haken auf der Seite war abgebrochen), ein Blinker im Seitenspiegel gebrochen und das Radio hatte garkeinen oder einen sehr schlechten Empfang. Naja, kurz noch den Händler darauf aufmerksam gemacht und dann ab nach Hause (es war Freitag Abend und der Verkäufer wollte wohl auch schnell nach Hause).

Von den vier Wochen, in denen der B mir gehört, hatte ich das Auto efektiv nur 14 Tage. Die restlichen Tage befand er sich bei meinem Mercedeshändler zu Reparaturen. Die Kleinigkeiten wie Außenspiegel, Gepäckraumrollo, Abdeckungen wurden bereits auf Kosten des Verkäufers repariert, das Radio funktioniert aber immer noch nicht. Der Fehler ist einfach nicht auffindbar. Jetzt soll das komplette Antennenkabel, welches durchs gesamte Fahrzeug verlegt ist, kontolliert werden (Heckscheibe, Dachantenne und Antennenverstärker wurden schon getauscht, Radio überprüft und die Heckklappe musste auch noch lackiert werden).

Der Hammer ist jetzt, dass nun auch noch großflächiger Schimmel in der Reserveradmulde entdeckt wurde. Auch das Reserverad ist teilweise mit weißen Schimmel-Pelz überzogen.

Ich möchte diesen Wagen so jedefalls nicht mehr. Ich denke das ist verständlich. So ein Auto hätte ich für weniger Geld (hat 18.000€ gekostet) auch beim Händler um die Ecke bekommen. 10 Tage Rückgaberecht sind ja schon um, aber das müsste doch eigentlich unter die Sachmängelhaftung fallen.
Kann man das Auto rechtlich bei dieser Sachlage zurückgeben? Was würdet ihr machen?

Sei gegrüßt in der Premium Klasse, mein Dad kann dir Geschichten von siener B Klasse erzählen, die sind Holywood reif🙂

Natürlich kommt es letztendich auf die Werkstatt an, aber mich wundert bei Benz nix mehr.

Hallo Fetz90537,

Bj2006. Kontrolliere bitte zuerst, ob dein B vom Rost befallen ist.
Infos hier im Forum oder auch hier.

Falls dem so ist, liegt ein erhebliche Mangel vor und deine Rechtschutzvers. wird dir einen Anwalt nenen, der dich beim kfz-ruecktritt unterstützt.

Grüße
hemiga

Zitat:

Original geschrieben von Dipl._Ing._CHH


Ich finde deinen Beitrag jetzt reichlich unsachlich... Klar ist die Rechtschreibung schlecht gewesen... Aber inhaltlich ist da kein Fehler... Die Scheiben werden geklebt (Zumindest Front und feste Seitenscheiben) bei der Rückwandtür wird es aber nicht anders sein.

Gruß

... war ja klar, dass ihr banausen

Henscheid

nicht kennt, oder evendöll doch? 😉

Hallo,

also meinen Rücktritt hat damals ein super Anwalt schnell durchbekommen.Mehr Infos dazu findet ihr bei dem Verkehrsrechtanwalt Singewald .0,67 Cent pro km mußte ich nur bezahlen.War für mich ok, billiger kann man kein Auto fahren. ;-)
Ohne Anwalt hätte die Herren der Sterne das Teil nie gewandelt !!!

Zitat:

Original geschrieben von planear


Hallo,

also meinen Rücktritt hat damals ein super Anwalt schnell durchbekommen.Mehr Infos dazu findet ihr bei dem Verkehrsrechtanwalt Singewald .0,67 Cent pro km mußte ich nur bezahlen.War für mich ok, billiger kann man kein Auto fahren. ;-)
Ohne Anwalt hätte die Herren der Sterne das Teil nie gewandelt !!!

Hi Planear,

sorry doch noch eine Frage.
Hattest du einen Diesel oder Benziner - hinsichtlich der zu erwartenden Gesamtlaufleistung ?

Hast du auch eine Kapitalverzinsung erhalten?

Danke
hemiga

Hier die Ergebnisse aus vielen vielen Telefonaten und Reparaturen:

Mein B wurde jetzt das dritte Mal bei meinem Händler (nicht beim Autohaus, bei dem ich das Auto gekauft hatte) repariert. Der Schimmel in der Reserveradmulde kam von einer schlecht einfestellten Heckklappe. Diese wurde vor längerem mal wegen Rost getauscht. Der Teppich im Kofferraum wurde somit auch ausgewechselt. Am Radio waren die Antennenverstärker der Dach- und der Heckscheibenantenne defekt sowie der Antennenverstärker, der beide Antennen verbindet. Es wurden keine Unfallschäden gefunden.

Von einer Rücknahme des Fahrzeugs habe ich mich verabschiedet. Das Auto gefällt mir ja eigentlich und ist jetzt auch ENDLICH in einem ansprechenden Zustand.

hallo,
wir konnten unseren A 200 CDI aus 10/2004 (neues Modell) in einem 4-jährigen Prozess bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf in 2008 erfolgreich zurückgeben. Grund war Rücktritt vom Vertrag nach neuem Schuldrecht wegen erheblicher Windgeräusche und 8% erhöhter Dieselkraftstoffverbrauch. Auch bei Mängelhäufung von für sich genommen nicht unbedingt erheblichen Sachmängeln kann - wie bei uns - die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden.

Da hier bereits einige Antworten bezgl. Rücktritt oder Nacherfüllung ergangen sind, teilweise aber die Voraussetzungen etwas anders sind als geschildert (zB sind nur 2 Nachbesserungsversuche erforderlich), möchte ich kurz etwas richtig stellen bzw. ergänzen.
Ich möchte aber ausdrücklich anmerken, dass diese - in der Sache richtigen - Infos nicht die Beratung mit einem Rechtsanwalt ersetzen sollen und können! Die Anmerkung soll also nur das bessere Verständnis erleichtern und Verwirrungen beseitigen.

Wenn überhaupt noch Interesse an einer Rückgabe des Fahrzeugs besteht, ist der Rücktritt grds. nur subsidiär zu empfehlen.
Vorzugswürdig ist das Mittel des Widerrufs, der unter bestimmten Bedingungen erfolgreich ist. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug per Fernabsatz gekauft wurde, d.h. dass der Kaufvertrag ausschließlich per Telefon, Telefax, Brief, E-Mail oder sonst mit Mitteln der Fernkommunikation geschlossen wurde.
Wenn der Verkäufer es dann versäumt, eine Widerrufsbelehrung dem Verbraucher zu erteilen, womit er ihn über sein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen informiert, läuft überhaupt keine Widerrufsfrist und der Verbraucher kann die Kaufsache jederzeit durch Widerrufserklärung zurückgeben (vgl. §§ 312 b I, 312 d I, 355 I, III, 357 I i.V.m. § 346 I BGB)

Vorteilhaft dabei ist im Unterschied zum Rücktritt, dass der Verbraucher den vollen Kaufpreis zurückerhält zuzüglich Zinsen seit Gefahrübergang, also dem Zeitpunkt der Übergabe des Autos von mindestens 4%, bei expliziter Rücknahmeaufforderung unter Fristsetzung auch 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Letztere ist zu empfehlen, um den Verkäufer in den sog. Annahmeverzug zu setzen, d.h. der Verkäufer befindet sich dann mit der Rücknahme der Kaufsache in Verzug, was neben den erhöhten Zinsforderungen des Käufers auch eine Haftungsbeschränkung für Verschlechterungen des Autos bis zur tatsächlichen Rückgabe auf Vorsatz grobe Fahrlässigkeit mit sich bringt.

Außerdem trifft bei der Rückgabe des Fahrzeugs infolge Widerrufs den Käufer - im Unterschied zum Rücktritt - keine Verpfichtung zur Zahlung von Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer, vgl. EuGH vom 03.09.2009. Dies hängt eben mit den Besonderheiten des Erwerbs der Ware per Fernabsatz zusammen, bei dem der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags (nicht des dingl. Übereignungsvertrags) keine Gelegenheit zur Prüfung der Sache hat.

Es kommt also für den Widerruf darauf an, ob hier eine Widerrufsbelehrung vollständig erteilt wurde.

MfG und besten Wünschen für ein besseres Auto

Halllo es handelte sich um einen Benziner mit 15000 gefahrenen km.Mit dem Widerruf ist Quatsch, daher hat es bestimmt beim Silberpfeil solange gedauert.
Nach mehrmaligen Reparaturversuchen muß das Werk den Neuwagen zurücknehmen.
Ein ordenlicher Anwalt s.o. setzt sowas ganz fix durch.

Zitat:

Original geschrieben von QQ 777


(...)

Ich selber habe mir auch im letzten Jahr einen junge Sterne CLS 350 übers Internet - ungesehen -gekauft ( Neupreis >80000,-€ ) aber darauf geachtet das es sich um einen Mercedes Fachhändler bzw. um eine Mercedes Niederlassung handelte.
Da ich sehr misstrauisch bin habe ich mich vorher genauestens über den Händler informiert.
z. B. habe ich bei der Bank des Händlers angerufen ob dieser solide ist und die Geschäftsbeziehung schon länger existiert.
(...)
Gruss

QQ 777

...und die Bank hat Dir selbstverständlich ausführliche Informationen über die Bonität der Firma zur Verfügung gestellt und sämtliche Kontoauszüge der letzten Jahre gefaxt, oder?

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