Probleme mit HUK nach Unfall. Was denkt ihr ? Klagen ?

BMW 5er F10

Hi Freunde,
hatte vor ca. 4 Monaten einen Unfall wo mir ein Fahrzeug beim ausparken am Poco Parkplatz meins beschädigt hat. Schuldfrage war klar und ich habe danach einen Sachverständiger und Anwalt beauftragt.

Sachverständiger hat den Schaden auf ca.9000 € und der Anwalt hat danach alles in die Wege geleitet. Ich wollte, dass laut Gutachten abgerechnet wird. Direkt danach kam ein Schreiben wo die mitgeteilt haben, dass die den Sachverständiger auszahlen und meine Sache in Bearbeitung ist und schnellstmöglich erledigt wird.

Nach ca. 8 Wochen kam ein Brief von der HUK…
„ Die Überprüfung des Gutachtens hat ergeben, dass der dort aufgeführte Reperaturumfang Anhang der Fotos nicht nachzuvollziehen ist“

„Zur Nachbesichtigung wurde die Dekra beauftragt.“

Jedoch habe ich das Fahrzeug schon selbst umgebaut nachdem ich zuvor das Ok vom Sachverständiger mir geholt habe.

Mein Anwalt hat mich dann gebeten Bilder vom Fahrzeug zu schicken wo eine aktuelle Bild Zeitung auch zu sehen ist, was ich auch gemacht habe. Er hat der HUK geschrieben, dass das Fahrzeug schon repariert ist, sie sich das gerne sich es anschauen können. Falls noch weitere Fotos benötigt werden hätte der Sachverständiger noch einige. Den Text hat er mit den aktuellen Bildern der HUK geschickt. Bis gestern also über 2 Wochen keine Antwort auf die E-Mail obwohl danach noch einmal eine Nachricht von meinem Anwalt den geschickt wurde. 2 Frist nicht eingehalten. So mein Anwalt hat gestern dort angerufen und dann sagen die … ja die Zeitung ist nicht zu erkennen und Termin verstrichen bla bla Blub. So jetzt wisst ihr alles. KLAGEN ?

71 Antworten

Für mich stinkt die Sache gewaltig aber nicht aus der HUK Ecke.

Wo sind denn nun die Bilder ?

AEG

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 11. September 2021 um 18:37:33 Uhr:



Zitat:

@Jonny123bmw schrieb am 10. September 2021 um 19:06:48 Uhr:


Also ist kein 50/50 Fall …

Die Versicherung bestreitet die Haftung nicht dem Grunde nach sondern in der Höhe.

Ist das auch dann noch so, wenn der TE vor Gericht zieht? Bist Du Dir sicher, dass der TE ein Stück Papier hat auf dem die Schuldfrage bestätigt wird?
Vor dem Gang zum Gericht sollte man auch über einen möglichen Worst-Case nachdenken..

Gottgütiger. ...

Lies den Einganspost des TE und versuche ihn zu verstehen.

Der TE schreibt nur, dass die Schuldfrage geklärt ist. Auf Basis wovon schreibt er nicht. Es ist häufig so, dass vor Gericht die Gegenparteien alles strittig stellen. D.h. vorher wird einfach schriftlich gar nicht kommentiert und vor Gericht muss man dann auf einmal nicht mehr nur die Details um die es einem selber geht nachweisen sondern alles von vorne bis hinten. Selbst schon mehrfach erlebt, wenn auch nicht im Zusammenhand mit Verkehrsdelikten.

Häufig ist es für den gesunden Menschenverstand nicht nachvollziehbar, was man auf einmal vor Gericht alles nachweisen muss, wenn die Gegenseite sich strittig stellt.

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Werde keine Bilder online stellen weil ich einfach der Meinung bin, dass dies zu privat wäre und nicht meine Frage beantworten würde… aber kann euch soweit sagen dass der rückwärts nicht quasi gerade sondern in einen Winkel gefahren ist wo er Stoßstange, kotflügel und Scheinwerfer beschädigt hat. Gutachter hab ich empfohlen bekommen also keine Bekannter oder so wie mir hier anscheinend jemand hier anhängen möchte. Und die Schuldfrage wurde von der Polizei auch bestätigt und der andere Fahrer hat auch der Polizei gesagt das er schuld war.

Die genaue Schadenshöhe beläuft sich auf 7300 € dann kommt Wertminderung von 400. Mit Anwaltskosten kommt es auf um die 9000 €

Zitat:

@Jonny123bmw schrieb am 12. September 2021 um 18:25:52 Uhr:


... wie mir hier anscheinend jemand hier anhängen möchte.

Es ist schade das du weder meine beiden Beiträge verstanden hast und auch nicht, worauf es in dem Fall ankommt.

Aber da kann man nichts machen.

Zitat:

@Jonny123bmw schrieb am 12. September 2021 um 18:25:52 Uhr:


Werde keine Bilder online stellen weil ich einfach der Meinung bin, dass dies zu privat wäre und nicht meine Frage beantworten würde… aber kann euch soweit sagen dass der rückwärts nicht quasi gerade sondern in einen Winkel gefahren ist wo er Stoßstange, kotflügel und Scheinwerfer beschädigt hat. Gutachter hab ich empfohlen bekommen also keine Bekannter oder so wie mir hier anscheinend jemand hier anhängen möchte. Und die Schuldfrage wurde von der Polizei auch bestätigt und der andere Fahrer hat auch der Polizei gesagt das er schuld war.

Ich glaube nicht, dass Dir hier jemand etwas anhängen will. Es geht um die Plausibilität. Und die braucht man auch vor Gericht. Dort wirst Du mit ähnlichen Fragen konfrontiert werden..
Das mit dem Bekannten war eine überspitzte Darstellung, warum ein Gutachten vor Gericht nicht standhalten könnte.

Was die Polizei einträgt und feststellt und was jemand am Unfallort (unter Schock - so wird es später dargestellt) sagt, kannst Du in der Pfeife rauchen. Vor Gericht kann das trotzdem bestritten werden....

So Leute heute kam nun endlich etwas von der HUK. Klage wurde eingereicht und dann ging es schnell … HUK hat komplett und ohne Abzüge beglichen. Und mein Geld für die Selbstbeteiligung bei meiner Rechtschutz habe ich auch wieder bekommen.

Danke an alle für eure Hilfe

Danke fürs feedback. 🙂

Na super.

Hab ich den Eingangsthread richtig verstanden?
Die HUK bestätigt dem TE das sie den Gutachter bezahlen aber deklarieren seine Arbeit im nächsten Satz als mangelhaft?!

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