Probleme mit HUK nach Unfall. Was denkt ihr ? Klagen ?

BMW 5er F10

Hi Freunde,
hatte vor ca. 4 Monaten einen Unfall wo mir ein Fahrzeug beim ausparken am Poco Parkplatz meins beschädigt hat. Schuldfrage war klar und ich habe danach einen Sachverständiger und Anwalt beauftragt.

Sachverständiger hat den Schaden auf ca.9000 € und der Anwalt hat danach alles in die Wege geleitet. Ich wollte, dass laut Gutachten abgerechnet wird. Direkt danach kam ein Schreiben wo die mitgeteilt haben, dass die den Sachverständiger auszahlen und meine Sache in Bearbeitung ist und schnellstmöglich erledigt wird.

Nach ca. 8 Wochen kam ein Brief von der HUK…
„ Die Überprüfung des Gutachtens hat ergeben, dass der dort aufgeführte Reperaturumfang Anhang der Fotos nicht nachzuvollziehen ist“

„Zur Nachbesichtigung wurde die Dekra beauftragt.“

Jedoch habe ich das Fahrzeug schon selbst umgebaut nachdem ich zuvor das Ok vom Sachverständiger mir geholt habe.

Mein Anwalt hat mich dann gebeten Bilder vom Fahrzeug zu schicken wo eine aktuelle Bild Zeitung auch zu sehen ist, was ich auch gemacht habe. Er hat der HUK geschrieben, dass das Fahrzeug schon repariert ist, sie sich das gerne sich es anschauen können. Falls noch weitere Fotos benötigt werden hätte der Sachverständiger noch einige. Den Text hat er mit den aktuellen Bildern der HUK geschickt. Bis gestern also über 2 Wochen keine Antwort auf die E-Mail obwohl danach noch einmal eine Nachricht von meinem Anwalt den geschickt wurde. 2 Frist nicht eingehalten. So mein Anwalt hat gestern dort angerufen und dann sagen die … ja die Zeitung ist nicht zu erkennen und Termin verstrichen bla bla Blub. So jetzt wisst ihr alles. KLAGEN ?

71 Antworten

Also kurz auch noch etwas zu denen, die meinen dass es eine dumme Frage ist. Versteh mich nicht falsch … ich bin nicht mit einem goldenen Löffel zur Welt gekommen und musste hart für mein Eigentum arbeiten. Ich weiß natürlich was für Nachteile eine Klage mit sich ziehen und deswegen habe ich einfach gedacht, dass mir hier der ein oder andere weiterhelfen kann. Tut mir echt leid, dass es einige so krass stört, dass man hier um Hilfe bittet aber bin grad etwas verzweifelt und habe Angst, dass diese DrecksV. mit ihrer Masche am Ende noch durchkommt.

Du musst die Beiträge einfach für dich filtern und dann den einen oder anderen ignorieren 😉

Zitat:

@Jonny123bmw schrieb am 3. September 2021 um 20:00:30 Uhr:



Zitat:

@mussdassein schrieb am 2. September 2021 um 14:38:58 Uhr:


Darf ich mal eine Frage stellen?
Du hast einen Anwalt, der Dich vertritt und fragst hier, was Dein Anwalt tun soll?

Traust Du dem nicht? Dann solltest Du einen anderen beauftragen.

Wenn doch, lass ihn machen. Der hat das gelernt.

Die Fragen, die Du hier stellst, solltest Du Deinem RA stellen.

Ich hole mir hier Meinungen und wenn du dazu nichts vernünftiges zu sagen hast kümmere dich doch einfach um dich selbst.

Auch wenn Du es nicht schaffst, das aus meinem Post herauszulesen: Ich habe Dir den - vernünftigen - Rat gegeben, Dich von jemandem beraten zu lassen, der sich, im Gegensatz zu uns, damit auskennt: Deinem Rechtsanwalt.

Schönes Wochenende!

Ich sehe es auch so, ein Rechtsanwalt hat immer ein Interesse zu klagen, damit verdient er sein Geld. Ob es Aussicht auf Erfolg hat oder nicht, er bekommt sicher sein Geld. Darum würde ich auch mehrere Meinungen einholen. Aber in diesem Fall scheint es ja ganz gut auszusehen was eine erfolgreiche Klage anbelangt.

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Zitat:

@Jonny123bmw schrieb am 4. September 2021 um 01:55:03 Uhr:



Zitat:

@Bmw_driver123 schrieb am 4. September 2021 um 01:06:47 Uhr:


Meine Meinung: Du hast einen absoluten Fehler gemacht. Nämlich den Wagen zu reparieren, ohne das du auch nur einen Cent auf deinem Konto hast. Sowas macht man nicht.

Ansonsten: Wenn die Versicherung nicht zahlen will, soll der Anwalt mit Klage drohen. Die Beweise für den Schaden hast du jetzt schon selbst vernichtet. Die Versicherung weiß das. Also wird sies auf die Klage ankommen lassen, da der Schaden gar nicht mehr genau beziffert werden kann. Dann schließt man vor Gericht einen Vergleich, und die Versicherung spart viel Geld.

PS: Wie kommst du auf die Idee der Sachverständige hat irgendwas zu entscheiden? Das macht die Versicherung. Der Sachverständige macht nur das Gutachten. Ob das angeommmen wird, sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Nein das stimmt so nicht.

Ein Anspruch auf Nachbesichtigung des Unfallfahrzeuges steht dem Schädiger grundsätzlich nicht zu. Die bloße Angabe, die Kalkulation des Sachverständigen sei nicht ohne weiteres nachvollziehbar, genügt jedenfalls nicht, um ein Nachbesichtigungsrecht mit der Folge einer zulässigen gänzlichen Zahlungsverweigerung zu begründen
(LG Berlin, Urteil vom 13.07.2011, 42 0 22/10)

Das Urteil ist schön und gut, aber was in Berlin geurteilt wird, kann bspw. in Bayern gleich wieder anders aussehen. Da würde ich mich nicht drauf stürzen. Das musst du aber wissen.

Nochmal: Der Sachverständige hat nichts zu entscheiden. Das war der Fehler. Erst bei Freigabe (wenn du schon den Anwalt eingeschaltet hast) des Geldes wird schlauerweise repariert. Wenn der Richter dich fragt, warum du los repariert hast, und du sagst: "Der Sachverständige hat gesagt, ich darf das" dann sagt der Richter: "Ätsch, stimmt nicht" - Fall erledigt.

Jetzt ist guter Rat eben teuer.

Ohne jetzt alle Antworten gelesen zu haben .... deinem Anwalt solltest du vertrauen. Ich hätte da zwar mehr in Richtung Nutzungsausfall agiert und noch keine Reparatur durchgeführt. Aber ein ö.b.u.v. SV-Gutachten würde das im Grundsatz schon zulassen. Wenn sich die Versicherung quer legt muss Klage eingereicht werden. Für gewöhnlich wird die Versicherung dann zahlen und um Rücknahme der Klage bei Erstattung aller Kosten bitten. Ist alles nervig, aber so ist die Realität nunmal.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. September 2021 um 13:11:23 Uhr:


Für gewöhnlich wird die Versicherung dann zahlen und um Rücknahme der Klage bei Erstattung aller Kosten bitten. Ist alles nervig, aber so ist die Realität nunmal.

Darauf hatte ich spekuliert, die Versicherung meines Gegners spekulierte hingegen darauf, das ich das Unfallgutachten (€2500,-) zur Feststellung des Unfallhergangs wohl nicht zahlen werde bei einem Streitwert von €2.000,-.
Die HUK scheint gern alles komplett durchzufechten und spekuliert darauf, dass der Geschädigte irgendwann entnervt aufgibt.

Sowas kommt auch vor, ist aber seltener.

Was ist den das für eine Aussage, der TE hätte nicht reparieren sollen? Das darf er, egal ob er das machen lässt oder selber macht. Je nach Schaden muss er das sogar weil sein Fahrzeug sonst nicht verkehrssicher ist und nicht genutzt werden darf. Mit ziemlicher Sicherheit kann man auch nicht mehrere Monate Nutzungsausfall oder Leihwagen geltend machen. Dann sagt die Versicherung, dass der Schaden in kürze hätte repariert werden können.
Wenn Ihr mal oben lest, die Versicherung hat Ihren Einwand nach 8 Wochen gebracht...

Es ist aber schön zu sehen, wie Versicherungen es schaffen einem Großteil der Menschen Unrecht als Recht zu verkaufen..., dass man irgendwas falsch gemacht hätte.

Der TE fragt natürlich nicht nur seinen Anwalt, weil dieser wie bereits erwähnt auch ein Eigeninteresse hat.

Man kann auch über nehrere Jahre Nutzungsausfall durchsetzen. Da gibt es kein zeitliches Limit. Man sollte allerdings wissen wann und wie das richtig gemacht wird.

Zitat:

@drukel schrieb am 4. September 2021 um 14:26:20 Uhr:


Was ist den das für eine Aussage, der TE hätte nicht reparieren sollen? Das darf er, egal ob er das machen lässt oder selber macht…..

Natürlich darf er reparieren (lassen) nur werden mit einer Reparatur halt die Beweise vernichtet, was zu diversen Problemen führen kann. u.a. die vom TE aufgeführten.

„können wir nicht nachvollziehen“ wäre für mich als Laie aber auch kein Argument, meine Gegenfrage wäre sofort gewesen „ist das Gutachten ihrer Meinung nach fachlich mangelhaft ja oder nein und wenn ja bitte schriftlich damit ich damit ein Gutachter konfrontieren kann.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 4. September 2021 um 14:40:41 Uhr:


Natürlich darf er reparieren (lassen) nur werden mit einer Reparatur halt die Beweise vernichtet, was zu diversen Problemen führen kann. u.a. die vom TE aufgeführten.

Das ist Unsinn. Diese Beweissicherung ist durch das Sachverständigengutachten erfolgt. Dieses dokumentiert nicht nur die Schadenshöhe, sondern auch Art und Umfang.

Ein solches GA reicht völlig aus, im Übrigen auch vor Gericht.

Zitat:

„können wir nicht nachvollziehen“ wäre für mich als Laie aber auch kein Argument,

Ist ja auch nur eine Standardfloskel von Schadenssachbearbeiter, die fachlich in keinster Weise in der Lage sind, dies auch nur ansatzweise beurteilen zu können.

…..bis ein Richter der Meinung ist das das vorliegende Gutachten fachlich mangelhaft ist, dann wirds geringfügig komplizierter.

Eben, in der Theorie klingt das alles toll. Wer aber schon ein paar mal vor Gericht war, der weiß auch, das die Richter manchmal auch nach "gut dünken" handeln, und sich sicherlich auch nicht mit jedem Paragraphen auskennen. Das hatte ich bisher 2 mal gehabt. Einmal habe ich verloren, und einmal einen Vergleich gezogen. Auch wenn ich meine, das ich bei beidem bis heute klar im Recht war. Die Richter setzen sich leider oft nicht mit der Materie auseinander, auch vor höheren (bspw. Verwaltungsgericht!) nicht auseinander. Richter sind nur Menschen, die eben auch verschiedene und viele Fälle haben. Sich bei jedem 100% einzulesen würde unsere Justiz noch viel mehr überlasten als sie eh schon ist.

Deswegen sollte man da ganz vorsichtig sein, und deswegen habe ich auch das mit Berlin geschrieben. In Berlin oder in NRW sind Gerichte oder Richter teilweise ganz anders drauf als in Bayern. Bspw. beim Thema Urheberrecht oder beim Thema Drogen. Und von Recht bin ich jetzt auch nicht Ahnungslos nach 3 Semstern (aber unfertigem Studium).

Aber denke dazu ist genug gesagt. Es soll jeder denken was er will. Meine Meinung habe ich niedergeschrieben, und wenn der TE will, kann er auch gerne was fragen, das werde ich dann nach bestem Gewissen beurteilen.

Die Angaben hier im Opener sind auch alles andere als eindeutig und klar, bzw.es ist einfach zuwenig um da eindeutig sagen zu können, ja. Du hast alles richtig gemacht und die böse HUK will Dich bescheißen.
Was mich stutzig macht:
Parkplatz Unfall...Poco... Privatgelände?
Solche Unfälle weden doch meist 50 zu 50 gewertet?
Zeugen, Polizei, Fotos? Da wissen wir nichts drüber.
Gutachter öffentlich bestellter vereidigter anerkannter? Anwalt für Verkehrsrecht?
9000.- Euro Schaden beim Ausparken? Wie kommt dieser sehr hohe Betrag zustande?
Was für ein Auto fährst Du und warum bastelst Du so einen hohen Schaden selber zurecht, statt einfach ordentlich in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen?
Das Gutachten kennen wir nicht, Restwert, WBW, NA? Nur daß es 9000.- Rep.kosten sein sollen hast Du geschrieben.
Der Anwalt schreibt also lediglich Emails? Das kann ich selber auch. Klageandrohung und Erhebung, müsste man sowas nicht ordentlich schriftlich mit Einschreiben absenden? Sorry, auch ich bin nur Laie, aber Du wolltest ja Meinungen hôren.
Wenn ich jemanden beim Ausparken antitsche , so wie Du schreibst, stelle ich mir das halt auch so vor, und meine Versicherung würde mir mitteilen daß ich 9000 € Schaden verursacht habe, ginge bei mir erstmal das Wort Abzocke im Kopf rum....
Soll Kein Vorwurf oder Behauptung sein an Dich sein. Aber wie gesagt: ich finde man weiß einfach zu wenig zu Deinem Unfall und allem weiteren.
Dass die HUK in Ihrem Brief oder Antwort angeblich schreibt, man kann die Zeitung, das Datum nicht erkennen?
Ja, kann gut sein. Kommt halt auf die Qualität und Auflösung des Fotos an. Der Rest: Termin überzogen, Bla bla Blupp? Was soll das jetzt konkret heißen?
Ich schließe mich den Vorrednern an, frag den Anwalt um Rat und laß den machen oder wechsel Ihn aus, wenn der seinen Job nicht ordentlich erledigen kann.
Bitte halte uns weiter auf dem laufenden, Viel Erfolg.

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