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Probleme mit dem Verkäufer was soll ich tun?

Opel Vectra C
Themenstarteram 17. Juli 2014 um 13:13

Hu hu, hab da mal ne frage! Hab mir vor 2 Wochen einen 1,8 Vectra Kombi gekauft ez: 08/05 mein Problem liegt darin das er frisch TÜV bekommen hat und sich jetzt rausstellte als ich ihn hab mal durch sehen lassen. Das hinten die feder gebrochen ist und Stoßdämpfer durch und das auch schon länger Auspuff ist auch gar, daher ist meine Frage was ich tun kann?

Beste Antwort im Thema

Leute, bitte nicht streiten. Ach ja, ich will niemanden verletzten und ich weiss auch, dass nicht jeder ein Deutschgenie ist. Doch könnt Ihr euch nicht wenigstens ein bisschen Mühe geben beim Schreiben? Das liest sich hier ja, als wären die Beiträge durch die Schüler einer Nachhilfeklasse in Deutsch in einem Quartier mit lauter Immigranten geschrieben worden. Vielleich bin ich ja überempfindlich doch ich finde eben, dass man sich schon ein wenig bemühen kann beim Schreiben, wenn man eine Antwort möchte. Zum Teil versteht man ja nicht mal, was der Schreiber aussagen wollte.

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Ich weiß nicht was ihr jetzt wollt ?

Das gerichtliche Beweisgutachten wurde bei der Getriebe Reparatur durch geführt.

Dort wurde festgestellt das der Schaden bereits beim Verkauf angelegt war.

Und wenn du meinst hatten die alle keine Ahnung und die deutsche Rechtsprechung ist auch für'n Arsch

dann lass ich dich einfach mit deiner Meinung.

Am besten ich enthalte mich hier jeglicher Beiträge

Ich weiß nicht was ihr jetzt wollt ?

Das gerichtliche Beweisgutachten wurde bei der Getriebe Reparatur durch geführt.

Dort wurde festgestellt das der Schaden bereits beim Verkauf angelegt war.

Und wenn du meinst hatten die alle keine Ahnung und die deutsche Rechtsprechung ist auch für'n Arsch

dann lass ich dich einfach mit deiner Meinung.

Am besten ich enthalte mich hier jeglicher Beiträge

Leute, bitte nicht streiten. Ach ja, ich will niemanden verletzten und ich weiss auch, dass nicht jeder ein Deutschgenie ist. Doch könnt Ihr euch nicht wenigstens ein bisschen Mühe geben beim Schreiben? Das liest sich hier ja, als wären die Beiträge durch die Schüler einer Nachhilfeklasse in Deutsch in einem Quartier mit lauter Immigranten geschrieben worden. Vielleich bin ich ja überempfindlich doch ich finde eben, dass man sich schon ein wenig bemühen kann beim Schreiben, wenn man eine Antwort möchte. Zum Teil versteht man ja nicht mal, was der Schreiber aussagen wollte.

Zitat:

Original geschrieben von altae

Leute, bitte nicht streiten. Ach ja, ich will niemanden verletzten und ich weiss auch, dass nicht jeder ein Deutschgenie ist. Doch könnt Ihr euch nicht wenigstens ein bisschen Mühe geben beim Schreiben? Das liest sich hier ja, als wären die Beiträge durch die Schüler einer Nachhilfeklasse in Deutsch in einem Quartier mit lauter Immigranten geschrieben worden. Vielleich bin ich ja überempfindlich doch ich finde eben, dass man sich schon ein wenig bemühen kann beim Schreiben, wenn man eine Antwort möchte. Zum Teil versteht man ja nicht mal, was der Schreiber aussagen wollte.

Viele Migranten sind der deutschen Sprache mächtiger als manche Deutsche.

Daher finde ich den zitierten Beitrag etwas schräg.

Besonders vor dem Hintergrund, dass solche Foren international aufgerufen, gelesen und auch in ihnen geschrieben werden kann.

Oder kann man das Forum hier nur nach bestandenem Integrationskurs und abgelegter Sprachprüfung nutzen?

Wenn ja, dann würde ich mich sofort abmelden.

Zitat:

Oder kann man das Forum hier nur nach bestandenem Integrationskurs und abgelegter Sprachprüfung nutzen?

Der Deutschtest wurde ja von Europäische Gerichtshof gekippt...:;)

 

Zitat:

Viele Migranten sind der deutschen Sprache mächtiger als manche Deutsche.

Und manche Migranten sprechen gar kein deutsch.

Das Wort "Migranten" wurde aber überhaupt nicht erwähnt, da wurde schon wieder etwas interpretiert was nicht geschrieben wurde.

Fakt ist, ein Rechtschreibeplugin würde vielen helfen das manche Hieroglyphen besser zu entziffern wären.

Leute, bevor man mir hier den Rassisten anhängt, das war bloss eine Vergleich, um mein Anliegen im Rahmen eines sprachlichen Bildes zu verdeutlichen. Wir sind uns doch einig, dass man davon ausgehen kann, dass, Zitat: "Schüler einer Nachhilfeklasse in Deutsch in einem Quartier mit lauter Immigranten", nicht sehr ansprechende Texte in Deutsch schreiben. Und genau so kommen mir die Beiträge hier vor. Was hier geschrieben wird, hat nichts mit mangelnden Deutschkenntnissen zu tun. Das hat schlicht damit zu tun, dass sich der Verfasser kein bisschen darum schert, ob der Text lesbar ist oder nicht. Ich schreibe auch keine perfekten Texte in Französisch oder Englisch. Aber lesbar sind sie immer, denn ich versuche wenigstens, korrekt zu schreiben. Wenn man dann und wann mal einen Fehler macht, so what? Aber wir leben im Zeitalter des Internets und der online Nachschlagewerke, Browser Plugins zur Korrektur der Rechtschreibung... Da kann schlicht niemand behaupten, er sei nicht in der Lage, einen lesbaren Text zu verfassen.

Du hast doch gute Karten.

Wenn er nicht die Schäden auf seine Kosten behebt, vielleicht mit 20% Eigenanteil auf ET-Kosten (ohne MwSt., das sind ja für den Händler keine Kosten), dann würde ich mit Klage drohen. Einschreiben mit Rückantwort, 7 Tage Frist mit Klageandrohung. Dazu Beweissicherung, Anwalt. Diese Kosten muss der Händler im Fall einer Verurteilung auch übernehmen. Androhen, gewerbsmässiger Betrug gemeinschaftlich mit dem Prüfer.

Wenn er dann noch nicht einlenkt, ist er dumm.

Als Händler muss er nachweisen, dass der Fehler bei Übergabe nicht existierte.

Mit einem Gutachten kann man feststellen, ob es ein frischer Federbruch ist oder nicht etc.

Das hat auch Konsequenzen für den Prüfer.

Wie schon geschrieben, bei Häufung übersehener gravierender Mängel oder auch übermässige viele HU Abnahmen kann der Prüfer seine Lizenz verlieren.

Die Aussichten stehen nicht schlecht, kostet erstmal Geldvorlage, Nerven und Zeit.

Themenstarteram 17. Juli 2014 um 18:45

Danke hawai für deinen Rat und Zuspruch, Fotos hab ich vorhin gemacht soweit es mir ohne Hebebühne möglich war. Hab morgen einen Termin mit dem Händler.

am 17. Juli 2014 um 19:51

Hallo,

hatten letztes Jahr einen sehr ähnlichen Fall.

Kunde hat sich ein gebrauchtes Womo (doppel HA) mit frischem TÜV von privat gekauft. Auf der Heimreise wurde die Bremse immer schlechter und das Fahrgefühl war beschissen.

Habens geprüft. VA rechts und Links Querlenker ausgeschlagen, an den Bremsbeläge der HA, alle 8, waren die Beläge größtenteils schon vom Träger weggerostet, sodaß keine richtige Bremswirkung mehr vorhanden war. Bremswerte lt. Tester weiß ich nicht mehr.

Dann kam ein Gutachter. Am Ende war der Prüfer arbeitslos und musste die Reparaturkosten aus eigener Tasche bezahlen.

Denke das der Händler aus dem Schneider ist, da er sich ja dumm stellen kann. Nur der Prüfer wird dafür haften können. Auf jedenfall in eine FOH Werkstatt und die Gerichtsmühlen mahlen lassen.

Wenn der Verkäufer jetzt den Schaden reparieren würde, wäre das dann ein Schuldeingeständniss oder so zu werten???

Ein Händler kann sich nicht dumm stellen, auch ein reiner Fähnchenhändler. Er wird vor Gericht als fach- und sachkompetent eingestuft.

am 17. Juli 2014 um 20:48

Zitat:

Ich weiß nicht was ihr jetzt wollt ?

Das gerichtliche Beweisgutachten wurde bei der Getriebe Reparatur durch geführt.

Dort wurde festgestellt das der Schaden bereits beim Verkauf angelegt war.

Bei Fahrzeugverkauf sind sämtliche -->bekannte<-- Mängel aufzuzeigen.

Jedes Gericht, das so urteilt, weil der Gutachter sagt, der Schaden war schon, obwohls der Verkäufer (kein Fachmann + Privatmann) nicht wusste.. ist einfach eine Fehlentscheidung.

Das nenne ich persönliches Pech für dich, denn bei ihm hat sich da noch nichts gefehlt. Anders liegt der Punkt ERST, wenn er das wusste (und eventuell deswegen verkauft hat). Da du dich zu diesem Thema aber gekonnt ausschweigst, gehe ich nat. von ersterem aus, womit du im Prinzip, obwohl du einfach nur Pech hattest, jemanden um sein verdientes Geld gebracht hast. Gibt da andere Branchen da nennt man sowas Nu*******ller ;-).

Das ein Fahrzeug (Vorserienfahrzeug, wurde nicht angezeigt), welches NIE in den Verkauf hätte gehen dürfen, NIE eine Betriebserlaubnis bekommen hat, weil Teile verbaut wurden, die nicht der Serie entsprechen, was bei der Prüfung der nicht korrekte Fahrgestellnummer beim Tüv rauskam, faktisch 3 Jahre nur in einer Garage stand und ab diesem Tüvtag nicht mehr bewegt wurde am Ende nur eine Rückgabe mit Wertausgleich (oder auch Wandlung für die alten unter uns) und keine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages vom "Gericht" bekommen hat, ist da nur ein weiteres Beispiel von deinem tollem Rechtstaat.

Obiger Fall so geschehen mit einem Familienmitglied. Schaden ca. 15.000€, obwohl er nichts dafür kann.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Ich finds gut, das es noch genug Menschen gibt, die Dinge noch auf normale Art und Weise regeln können. Wenigstens traf es in diesem Fall keinen, der das Geld unbedingt zum Leben braucht.. aber er fährt jetzt halt keinen Mercedes, sondern BMW.

@ Thread:

Wenn er den "Schaden" repariert ists doch gut. Wenn man sich die Threads bei MT durchliest, wird immer innerhalb von 2 Sekunden die Anwaltskeule geschwungen. Bei mir tut da gerade mal der Telefonhörer Dienst, 80% der Dinge kann man auch in nem ruhigen Gespräch klären.

Moin

Dazu kann ich nur sagen:

Ein Tüv Prüfer macht eine Technische Überprüfung die an einem bestimmten Tag gemacht wird. Das heisst das er im Ermessen sagen kann zu diesem Zeitpunkt wo ihm das Fahrzeug vorgeführt wurde war es soweit im Technischen Zustand das er eine "Fahrerlaubnis" erteilen konnte.

Wir hatten so einen Fall mal mit einem Vectra B. 5 Tage danach hat ein anderer Technischer PRüfer aus einem anderen Ort gesagt.. grauenhaft der darf gar nicht mehr fahren usw...

Das Spielt sich zu Tode. Dem PRüfer kannst Du niemals nachweisen das er nicht richtig gehandelt hat. Ansonsten würden die täglich verklagt!

Nimm die Karre und stell sie einfach mal bei dem verein vor der den Tüv gemacht hat! Kannst ja sagen das du ihn kaufen möchtest und vorher mal durchgeschaut werden soll! Wenn die mit den ganzen Mängeln rumkommen hauste die Fakten uffn Tisch und lässt jemanden von der Chefs kommen. P.S Soviel km wirds du ja nach dem gemachten Tüv und kauf noch nicht gefahren sein,oder?

Zitat:

Original geschrieben von Joern27

Hallo

Hab von privat mein Siggi gekauft und

6 Wochen später ging meine At6 kaputt

Bin vor Gericht gezogen und hab nach 2 Jahren Verhandlungen

das neue at6 vom privat Verkäufer erstattet bekommen.

Also nichts auf sich ruhen lassen und mit Anwalt vor Gericht ziehen.

und wie wurde dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachgewiesen? würde mich jetzt interessieren. Dass das Getriebe beim Verkauf vllt. schon einen weg hatte ist hier nicht von Belang.

sl

am 18. Juli 2014 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von JensHG

Ein Tüv Prüfer macht eine Technische Überprüfung die an einem bestimmten Tag gemacht wird. Das heisst das er im Ermessen sagen kann zu diesem Zeitpunkt wo ihm das Fahrzeug vorgeführt wurde war es soweit im Technischen Zustand das er eine "Fahrerlaubnis" erteilen konnte.

Tja, nur Lenker schlagen nicht nach 1 Tag so dermaßen aus und Beläge gammeln ebenso wenig vom Träger herrunter.

Und bei nem Federbruch kann man ja klar sehen wie alt der ist. Dämpfer kommt drauf an, wie öliger oder sonstiges er ist. Und wenn der Auspuff defekt ist, das muss bei der AU auffallen von den Werten her. Lässt sich ja nachvollziehen mit einer 2. AU.

Also ich würde da auf jeden gegen angehen. Wozu kauft man sonst ein Auto mit frischem TÜV?!? Um davon aus zu gehen das alles i.O. ist und nicht um ein kaputtes Auto zu kaufen!

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