ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Probleme Lkw-zulassung

Probleme Lkw-zulassung

Themenstarteram 5. April 2005 um 21:59

HALLO

ICH HABE MIR VOR EIN PAAR TAGEN EINEN VW POLO DIESEL MIT LKW-ZULASSUNG GEKAUFT, IN DER HOFFNUNG BEI DER KFZ-STEUER BILLIGER WEGZUKOMMEN. DAS FAHRZEUG IST HINTEN VERBLECHT(SEITLICHE UND HINTERE SCHEIBEN ZUGESCHWEIßT),HINTERE SITZE SIND RAUS UND DIE DADURCH ENTSTANDNE LADEFLÄCHE IST KOMPLET MIT HOLZ AUSGELEGT UND EIN TRENNGITTER IST AUCH DRIN. IM FAHRZEUGBRIEF IST DAS AUTO ALS LKW EINGETRAGEN.

JETZT HABE ICH DEN STEUERBESCHEID BEKOMMEN, WO DRINNE STEHT: DAS AUTO WIRD AUF GRUND DER OPTISCHEN PKW-MERKMALE GANZ NORMAL WIE EIN DIESEL-PKW BESTEUERT.DAS FINANZAMT SEI NICHT DAZU VERPLICHTET DEN VON DER ZULASSUNGSSTELLE EINGETRAGNEN LKW-UNBAU ANZUERKENNEN.

WIE SOLL ICH VORGEHEN UND WAS MUSS ICH JETZT NOCH TUN,DAMIT DAS FAHRZEUG VOM FINANZAMT ALS LKW BESTEUERT WIRD.

vielen dank im voraus

gruß PETER

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Gibts eigentlich keine Bußgelder für "Leichen"fledderei?

2005 das letzte Posting

Dann wird´s Zeit, dass dieses Thema, das immer wieder aktuell ist (wie auch ein "Danke" zeigt), auf den neuesten Stand gebracht wird ...

Wenn jemand ein gleiches Thema eröffnet, heisst es meist: "Schau mal in der Suche!" ... und erhält dann überholte Infos und kann auf eine falsche Spur geführt werden.

Bin bei den "Totenerweckungen" einer etwas anderen Meinung (wenn aktualisiert oder eine kurze, übersichtliche Zusammenfassung präsentiert wird) ... sorry.

 

Grüsse,   motorina.

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten

Vielleicht mal wieder ein Kommentar zum Thema:

Ich baue seit zwanzig Jahren die verschiedensten Autos zu LKW um.

Erfahrung: jedes Finanzamt (und früher TÜV) entscheidet trotz eigentlich gleicher Gesetze anders.

Abhilfe: Vorher hingehen und besprechen was man vorhat und sich sagen lassen, was nach Ansicht des zuständigen Beamten umzubauen ist bzw. ob überhaupt eine Chance besteht, erfolgreich umzuschreiben.

Dann genau das machen (oder zumindest so tun als ob) und schon ist alles gut. Allerdings bin ich auch schon mal richtig versch...ert worden:

Der Typ erklärt mit (wie üblich) genau was ich machen muss - ich baue genau so um und führe vor - der Typ schaut sich das Auto an und bekommt einen Lachkrampf und kichert mich völlig unbeherrscht an: DEN kriegen sie NIE als LKW zugelassen! Da können Sie machen was Sie wollen!

Ich hab dann gemacht, was ich wollte: Zulassung in einem anderen Steuerbezirk - die nette Entscheiderin süssholzraspelmässig bezirzt, bis der Schleim von den Wänden getropft ist - Stempel drauf und gut war's.

Also: Viel Glück!

am 23. Februar 2010 um 9:19

Das Problem ist ja nicht der Tüv, weil für so einen Umbau gibt es klare Richtlinien. Wenn die erfüllt sind, wird der Wagen auch als LKW zugelassen.

Die 2. Sache ist das zuständige Finanzamt. Es kann den umgebauten PKW als LKW anerkennen und besteuern, es MUSS aber NICHT. Der kann auch vom Finanzamt als PKW weiterbesteuert werden.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Das Problem ist ja nicht der Tüv, weil für so einen Umbau gibt es klare Richtlinien. Wenn die erfüllt sind, wird der Wagen auch als LKW zugelassen.

Die 2. Sache ist das zuständige Finanzamt. Es kann den umgebauten PKW als LKW anerkennen und besteuern, es MUSS aber NICHT. Der kann auch vom Finanzamt als PKW weiterbesteuert werden.

MFG Thomas

Wenn das so wäre hätten wir aber Anarchie (oder AN-ARSCH-I ) im Kfz-Steuerrecht!

Es gibt sowohl für den Umbau als auch für die Besteuerung ganz klare Vorgaben!

Und an die haben sich auch die Herren ( un a de Damen der Zunft ) Beamten im Finanzamt zu halten!

Und wenn ein Fahrzeug den gestezlichen Vorgaben entspricht hat der Finanzbeamte auch nach Gesetzesvorgabe zu entscheiden u zu besteuern!

Tut er das nicht, handelt er gesetzeswidrig und man hat dann das Recht gegen diesen Beamten u seinen Steuerbescheid rechtlich vorzugehen (was ich übrigens jedem empfehlen würde dem derlei sachen widerfährt)

Es gibt Gesetze damit net jeder machen kann was er will! Und das gilt auch für Finanzbeamte! Und wenn sie der Meinung sind das sie sich über geltendes Recht hinwegsetzen können, dann gehört denjenigen Menschen gehörig auf die Füße gesprungen!

Und jeder Steuerbescheid ist rechtlich anfechtbar! Also wenn wie schon geschrieben dann einer anfängt blöd zu lachen u mich dann bissel verarschen will, wäre mein nächster Weg der zum Anwalt! Und mit Sicherheit wird Ihm dann bald das Lachen vergehen!

Voraussetzung ist natürlich das mein Fahrzeug zu 100 % den Gesetzesvorgaben entspricht!

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Das Problem ist ja nicht der Tüv, (...)

Die 2. Sache ist das zuständige Finanzamt. Es kann den umgebauten PKW als LKW anerkennen und besteuern, es MUSS aber NICHT. Der kann auch vom Finanzamt als PKW weiterbesteuert werden.

MFG Thomas

Richtig - aber da ich das schon sehr lange mache, habe ich den TÜV mit erwähnt - irgendwann habe die Finanzämter dann begonnen ihre eigene Suppe zu köcheln und die LKW-Zulassung nicht als steuerrelevant anerkannt, sondern eigene Massstäbe entwickelt, die in jahrelangen Musterprozessen zu dem heutigen Vorschriftenungetüm übergekocht ist!

 

Zitat:

Original geschrieben von Jenser 1588

Wenn das so wäre hätten wir aber Anarchie (oder AN-ARSCH-I ) im Kfz-Steuerrecht!

( ... )

Voraussetzung ist natürlich das mein Fahrzeug zu 100 % den Gesetzesvorgaben entspricht!

Wie Du selbst festgestellt hast, lässt sich gegen jeden Bescheid prozessual mit viel Geld, Zeit und Risiko eine mögliche Änderung der Entscheidung erreichen - oder auch nicht.

Einige Menschen haben dankenswerterweise entsprechende Ausdauer bewiesen ...

Während dieser Entwicklung haben sich die "eindeutigen" Richtlinien mehrfach geändert. Nicht alle Kfz-Steuerstellen haben sich die Mühe gemacht, die Änderungen zeitnah umzusetzen.

Wenn das Fahrzeug irgendwann "zu 100 %" den Vorgaben entspricht, heisst das noch lange nicht, dass es dies zu einem anderen Zeitpunkt auch tut. Daher gab es einige zigtausend nachträglich geänderte Steuerbescheide! Soweit zum Thema Anarchie im Steuerrecht.

Die Fragestellung bezog sich wohl auch eher um die "Grenzfälle" : also PKW zum LKW machen. Für diesen Fall war mein Tipp der vorherigen Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Entscheider angedacht - dieses Gespräch benötigt keine Anwaltsgebühren und beansprucht wesentlich weniger Energie als ein Einspruchsverfahren.

Wenn ich häufig mit dem gleichen Amt zu tun habe, werde ich natürlich keine Dienstaufsichtsbeschwerde oder sonstwas machen und meinem Anwalt einen Wochenendausflug finanzieren, sondern gönne dem Beamten, der mich so genasführt hat seinen Triumph.

Mein Ziel habe ich letzlich auch ohne Stress erreicht .

Deine Antwort
Ähnliche Themen