Probleme beim Mercedes Oltimer Verkauf

Habe letztes Wochenende meinen Mercedes 190 SL privat verkauft den ich schon über 20 Jahren habe. Bin eigentlich nur in den ersten 1-2 Jahren damit gefahren ansonsten hatte ihn eigentlich nur als Wertanlage behalten.

Im Vertag habe ich extra geschrieben, dass das Fahrzeug schon seit fast 20 Jahren steht und daher nicht fahrbereit ist. Umfangreiche Arbeiten seien daher erforderlich.

Jetzt rief mich der Käufer an und bezichtigt mich ihm einen Unfallwagen verkauft zu haben ! Ich habe ihm aber vorher gesagt, dass ich die unfallfreie Garantie nicht übernehmen kann da der Wagen aus vierter Hand ist. Dies könnte ich nur wenn ich Erstbesitzer des Autos wäre.

Ursprünglich wollte er beim ersten Besichtigungstermin einen Fachmann mitbringen , habe dies aber verneint weil ich nicht jedem Fremden die Umgebung zeigen wollte. Das Auto steht bei meinem Onkel in einer klimatisierten Halle mit wertvollen Hubschraubern und Segelfliegern (Modelle). Das Fahrzeug konnte ich aufgrund festsitzenden Bremsen auch nicht rausschieben.

Im Vertrag stand auch unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Mir ist kein Unfall bekannt und schon gar nicht in meiner Zeit. Das Auto lief immer gut ! Er sagte der Rahmen wäre völlig verzogen.

Darf ist jetzt nur noch einen Gebrauchtwagen von privat verkaufen wenn ich ihn vorher auf einen Unfall fachmännisch geprüft habe. Soweit kommt es noch !

Ich vermute, dass die Arbeiten (Rost etc.) ihm zu umfangreich waren das er nur einen Grund sucht oder gefunden hat um evtl. aus dem Vertrag herauszukommen.

Ich muss doch keine Garantien als Privatmann vergeben, oder ????
Nachher hat er nur was an dem Wagen ausgebaut (wertvolles Ersatzteil etc.) und will es mir jetzt wieder Zug um Zug zurückgeben. Er hat den Wagen ja schon 5 Tage in seinem Besitz. Möchte den Vertrag aber nicht rückabwickeln. Der Spediteur zugleich sein Techniker hatte beim zweiten Termin noch die Möglichkeit gehabt den Wagen in Augenschein zu nehmen (vor Bezahlung).

Beste Antwort im Thema

Frag mal im SL Forum nach. Formulierungshilfe für dort: " Guten Tag,......... ich bedanke mich schon jetzt für die Anwort..."

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Hallo

nö wenn das Diktiergerät offensichtlich ist wird es direkt Gerichtsverwertbar so wie eigene Stenonotizen oder sonstige mitschriebe die erkennbar sind.
Ich muss nur wenn ich das Gespräch unerkennbar mitschneide und speziel am Telefon dieses zuvor ankündigen. Ca 90% aller Callcentergespräche werden mitgeschnitten um damit die Mitarbeiter auszuwerten und zu verbessern.
Da dies nicht die Kunden betrifft gibt es selten eine Ansage. Die meisten Callcenter werden die Mitschnitte auch selten verwenden wollen, schliesslich gehen Missverständnisse bei Callcentern zu 99% zu Lasten des Anrufers 😉

Wenn ich mit meiner Gedächtnisstütze aufgekreuzt bin und beim Kauf/Verkauf schon wegen dem Diktiergerät probleme gemacht wurden wars meist eh nix.
Die meisten Käufer/Verkäufer der Oberliga sind auch Diktiergeräte gewohnt oder hatten auch oft selbst eins dabei (OK heute hat man dafür ein Mobiltelefon).

Und wie gesagt der Vertrag ist der Kern und mündliche Nebenabreden werden dank Diktiergerät in Schriftform überführt.
Das geht auch ohne Diktiergerät aber entweder schreibt man dann immer sofort mit oder muss später nochmal nachhaken.
Meist gehen Verkaufsgespräche während der Probefahrt und da steckt man im Multitasking.

Grüsse

ich würde eine rückabwicklung favorisieren. ab einem gewissen alter gibt´s fast kein fahrzeug mehr an dem nicht schon mal was erneuert, geändert, ausgebessert wurde. beim kauf eines 12M-P4 stellte ich auch fest, daß der abschluß und die endstücke schon mal gemacht wurden. war zwar nicht 100% und erst auf den 3. blick erkennbar. was nu??
sicher liegen zwischen einem 190er und nem 12M welten aber der fall liegt ähnlich. der vorbesitzer hat den auch so gekauft und damit war der käse gegessen.
der 1. besitzer war schon eingedost, der 2. saß im altersheim und träumte von wilhelm tell 😰 und der letzte war auch nimmer weit weg davon.
nachdem das "haben-will-gen" stärker war als das "zurückgeben-gen" hab ich die rübe behalten und beim verkauf nach jahren die reparatur in den vertrag reingeschrieben.
da dem ford sowieso irgendwann die abschlüsse weggefault wären war das schon fast ne wertsteigerung.
kommt drauf an was der käufer rausschinden will. wenn er den preis bis gehtnimmer drücken will:da hast dein geld und jetzt gib mir mein auto im zustand des verkaufes zurück und wir kennen uns nimmer.
wenn hier die ansichten zu weit auseinandergehen bleibt eh nurmehr der gang zum ra. und zum kadi
man soll schlechtem geld kein gutes hinterherschmeißen.

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