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Probleme beim Mercedes Oltimer Verkauf

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 8:33

Habe letztes Wochenende meinen Mercedes 190 SL privat verkauft den ich schon über 20 Jahren habe. Bin eigentlich nur in den ersten 1-2 Jahren damit gefahren ansonsten hatte ihn eigentlich nur als Wertanlage behalten.

Im Vertag habe ich extra geschrieben, dass das Fahrzeug schon seit fast 20 Jahren steht und daher nicht fahrbereit ist. Umfangreiche Arbeiten seien daher erforderlich.

Jetzt rief mich der Käufer an und bezichtigt mich ihm einen Unfallwagen verkauft zu haben ! Ich habe ihm aber vorher gesagt, dass ich die unfallfreie Garantie nicht übernehmen kann da der Wagen aus vierter Hand ist. Dies könnte ich nur wenn ich Erstbesitzer des Autos wäre.

Ursprünglich wollte er beim ersten Besichtigungstermin einen Fachmann mitbringen , habe dies aber verneint weil ich nicht jedem Fremden die Umgebung zeigen wollte. Das Auto steht bei meinem Onkel in einer klimatisierten Halle mit wertvollen Hubschraubern und Segelfliegern (Modelle). Das Fahrzeug konnte ich aufgrund festsitzenden Bremsen auch nicht rausschieben.

Im Vertrag stand auch unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Mir ist kein Unfall bekannt und schon gar nicht in meiner Zeit. Das Auto lief immer gut ! Er sagte der Rahmen wäre völlig verzogen.

Darf ist jetzt nur noch einen Gebrauchtwagen von privat verkaufen wenn ich ihn vorher auf einen Unfall fachmännisch geprüft habe. Soweit kommt es noch !

Ich vermute, dass die Arbeiten (Rost etc.) ihm zu umfangreich waren das er nur einen Grund sucht oder gefunden hat um evtl. aus dem Vertrag herauszukommen.

Ich muss doch keine Garantien als Privatmann vergeben, oder ????

Nachher hat er nur was an dem Wagen ausgebaut (wertvolles Ersatzteil etc.) und will es mir jetzt wieder Zug um Zug zurückgeben. Er hat den Wagen ja schon 5 Tage in seinem Besitz. Möchte den Vertrag aber nicht rückabwickeln. Der Spediteur zugleich sein Techniker hatte beim zweiten Termin noch die Möglichkeit gehabt den Wagen in Augenschein zu nehmen (vor Bezahlung).

Beste Antwort im Thema

Frag mal im SL Forum nach. Formulierungshilfe für dort: " Guten Tag,......... ich bedanke mich schon jetzt für die Anwort..."

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Interessant .....

..kommt ein Mann zum Metzger .... Wurstsemmel.

Gute Besserung

TACH SECHT DE BUUR, WENN HE INNE STADT RINNKÜMMT !!!

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 11:05

find ich gut dass Du nicht ironisch bist....warum auch, sonst noch alles normal ? Weiss nicht warum man hier jetzt den Robin Hood mimt ?

 

Zitat:

Original geschrieben von moary

Interessant .....

..kommt ein Mann zum Metzger .... Wurstsemmel.

Gute Besserung

TACH SECHT DE BUUR, WENN HE INNE STADT RINNKÜMMT !!!

Frag mal im SL Forum nach. Formulierungshilfe für dort: " Guten Tag,......... ich bedanke mich schon jetzt für die Anwort..."

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 12:06

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Frag mal im SL Forum nach. Formulierungshilfe für dort: " Guten Tag,......... ich bedanke mich schon jetzt für die Anwort..."

bedanke mich immer nachdem geantwortet wurde....

es geht hier auch nur grundsätzlich um den Fall ob ich als Privatmann für einen nicht bekannten Unfallschaden hafte unabhängig vom Fahrzeugtyp...verlange hier keine Rechtsberatung sondern nur 1-2 Sätze...nicht mehr und nicht weniger

 

am 8. Oktober 2010 um 12:08

Das ganze ist wohl auch ne Sache wie Du das Fahrzeug verkauft hast.

Nicht fahrbereit ist schon mal gut aber in jedem normalen Kaufvertrag steht : Unfallschaden..................

hier kann man z.b ja, nein oder UNBEKANNT reinschreiben.

Ich mach das mittlerweile so nachdem ich einmal bösen Ärger hatte nachdem jemand Gold und Silber für 900 Euro erwartete das ich in den Vertrag reinschreibe Vorschäden unbekannt, Fzg nicht fahrbereit und verkehrsicher, Teileträger nur zur Ersatzteilgewinnung geeignet.

Nun sprechen wir hier über einen 190 SL, der Preis ist unbekannt und der allgemeinzustand trotz 20 Jahren Standzeit auch. Wenn Du meinst der Käufer will Dich über den Tisch ziehen und der Preis den Du erzielt hast den bekommst Du auch jederzeit wieder hol das Auto ab , Rückabwicklung des Vertrags und Ruhe ist. Will er Dir das Auto nicht so einfach rausgeben dann will er evtl. im Nachhinein den Preis drücken.

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 12:11

Zitat:

Original geschrieben von NoNameHR

Das ganze ist wohl auch ne Sache wie Du das Fahrzeug verkauft hast.

Nicht fahrbereit ist schon mal gut aber in jedem normalen Verkauf steht : Unfallschaden..................

hier kann man z.b ja, nein oder UNBEKANNT reinschreiben.

Ich mach das mittlerweile so nachdem ich einmal bösen Ärger hatte nachdem jemand Gold und Silber für 900 Euro erwartete das ich in den Vertrag reinschreibe Vorschäden unbekannt, Fzg nicht fahrbereit und verkehrsicher, Teileträger nur zur Ersatzteilgewinnung geeignet.

Nun sprechen wir hier über einen 190 SL, der Preis ist unbekannt und der allgemeinzustand trotz 20 Jahren Standzeit auch. Wenn Du meinst der Käufer will Dich über den Tisch ziehen und der Preis den Du erzielt hast den bekommst Du auch jederzeit wieder hol das Auto ab , Rückabwicklung des Vertrags und Ruhe ist. Will er Dir das Auto nicht so einfach rausgeben dann will er evtl. im Nachhinein den Preis drücken.

Klasse !!!

danke für Deine Mühe ! , schon einmal einen Tipp den ich gut verwerten kann...!

naja das verneinen einen fachmann mitzubringen ist zwar "verstehbar" aber wirkt nicht grad seriös.

lass dir doch einfach mal bilder von dem "unfallschaden" zeigen.

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

naja das verneinen einen fachmann mitzubringen ist zwar "verstehbar" aber wirkt nicht grad seriös.

lass dir doch einfach mal bilder von dem "unfallschaden" zeigen.

ja das mache ich mit den Fotos....mein Onkel wollte nicht das der Käufer noch Hans und Franz mitbringt....ich hatte nichts dagegen einzuwenden gehabt....stellt sich nur die Frage, ob er den Unfallschaden als Fachmann auch so ohne Hilfsmittel vor Ort gesehen hätte. Das hat er ja erst festgestellt nachdem er nachträglich auf der Bühne war.

Das Auto würde ich jetzt mal in einen optischen Zustand 3-4 einschätzen. Die Technik war eben aufgrund der langen Standzeit schlecht.

WAS hast du den als "unfallschaden" im kaufvertrag angegeben?!

das problem ist dasn checker, auto motor und sport tv etc gibts lauter solcher pseudo fachmänner. da wird aus jedem beilackiertem parkrempler gleich ein totalschaden weil der rahmen verzogen ist.

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 13:18

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

WAS hast du den als "unfallschaden" im kaufvertrag angegeben?!

das problem ist dasn checker, auto motor und sport tv etc gibts lauter solcher pseudo fachmänner. da wird aus jedem beilackiertem parkrempler gleich ein totalschaden weil der rahmen verzogen ist.

also im Kaufvertrag steht nur keine Mängel bekannt und nicht fahrbereit und das noch umfangreiche Arbeiten aufgrund der langen Standzeit erforderlich sind. Weder unfallfrei, hatte einen Unfall noch Unfall unbekannt.

Vielleicht sind auch nur Winzigkeiten zu machen....also nur ein Klacks um ihn wieder fahrbereit zu bekommen....aber da ich kein Fachmann bin habe ich lieber umfangreich geschrieben. Sicher ist sicher.

Moin,

Erstens - nur das schriftliche ist wahres. d.h. Was in deinem Vertrag drin steht. Welche Zusicherungen du gemacht hast. Hier wäre ggf. Beratung eines juristischen Fachmannes angebracht - der den zwischen euch geschlossenen Vertrag bewerten und einordnen kann.

Manchmal kommt es da auf das Haar in der Suppe an. Hast du z.B. zu einem Unfallschaden nichts reingeschrieben (weder Pro noch Contra noch unbekannt) - dann kann der Käufer jetzt behaupten, du hättest ihm das mündlich zugesichert. Wenn du Pech hast ... kann es das für dich gewesen sein. Selbst wenn du das NIE gemacht hast. (Beweise das Gegenteil...)

Grundsätzlich GILT: Alles reinschreiben, das man weiß - jede zusicherung aus der einem was gedreht werden könnte - MUSS im Vertrag stehen. d.h. wäre in deinem Fall "Unfallfahrzeug - unbekannt" richtig gewesen. Dann könnte dir dewr Käufer nichts.

Übrigens - So wie NoName das hier schreibt ... klappt das auch nicht. Ein solcher Vertrag muss auch zum Auto passen. Dem Vertrag zufolge dürfte es sich nur um ein fahruntüchtigen Schrotthaufen handeln. Fahrzeug im Vertrag immer so objektiv wie möglich beschreiben - zumindest bei den Punkten ... wo man AUCH bei Gewährleistungsausschluss haftbar ist (z.B. Unfallschäden, Importfahrzeug, sonstige Punkte die zu Täuschung oder Irreführung führen können ... soviel isses ja nich). ODER viel Einfacher - einen guten Kaufvertrag besorgen ... da gibts doch genügende ...

MFG Kester

Themenstarteram 8. Oktober 2010 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Erstens - nur das schriftliche ist wahres. d.h. Was in deinem Vertrag drin steht. Welche Zusicherungen du gemacht hast. Hier wäre ggf. Beratung eines juristischen Fachmannes angebracht - der den zwischen euch geschlossenen Vertrag bewerten und einordnen kann.

Manchmal kommt es da auf das Haar in der Suppe an. Hast du z.B. zu einem Unfallschaden nichts reingeschrieben (weder Pro noch Contra noch unbekannt) - dann kann der Käufer jetzt behaupten, du hättest ihm das mündlich zugesichert. Wenn du Pech hast ... kann es das für dich gewesen sein. Selbst wenn du das NIE gemacht hast. (Beweise das Gegenteil...)

Grundsätzlich GILT: Alles reinschreiben, das man weiß - jede zusicherung aus der einem was gedreht werden könnte - MUSS im Vertrag stehen. d.h. wäre in deinem Fall "Unfallfahrzeug - unbekannt" richtig gewesen. Dann könnte dir dewr Käufer nichts.

Übrigens - So wie NoName das hier schreibt ... klappt das auch nicht. Ein solcher Vertrag muss auch zum Auto passen. Dem Vertrag zufolge dürfte es sich nur um ein fahruntüchtigen Schrotthaufen handeln. Fahrzeug im Vertrag immer so objektiv wie möglich beschreiben - zumindest bei den Punkten ... wo man AUCH bei Gewährleistungsausschluss haftbar ist (z.B. Unfallschäden, Importfahrzeug, sonstige Punkte die zu Täuschung oder Irreführung führen können ... soviel isses ja nich). ODER viel Einfacher - einen guten Kaufvertrag besorgen ... da gibts doch genügende ...

MFG Kester

Danke auch Dir ganz herzlich !!!! Daumen hoch !

am 8. Oktober 2010 um 13:40

Zustand 4... das ist ein Auto an dem sowieso eigentlich alles gemacht werden muss.

Gibt es von dem Wagen evtl. noch irgendwo ein altes Wertgutachten aus besseren Zeiten.

Dazu möcht ich noch sagen wer sich einen 190 SL in Zustand 4 kauft sollte bei der Restauration doch nicht mit jedem Cent rechnen. Um Zustand 1 oder 2 zu erreichen sind nun mal einige finanzielle Mittel erforderlich. Dafür ist der SL auch eine Wertanlage. Sorry ich hab für Leute die sich eine Bastelbude kaufen in Restaurationsbedürftigen Zustand, keine Ahnung haben und es dann aus mir unerfindlichen Gründen dann doch tun kein Verständnis. Könnte ja auch sein das der Käufer gesehen hat er kommt mit nem Satz neuer Reifen und ein bischen Politur nicht zum erhofften Gewinn.

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