Problem mit der Versicherung bzw. Gutachter
Hallo
Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.
In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW
Die Auszahlsumme ist demnach 2421€
Die Versicherung teilte mir im Schreiben mit und gibt den Widerbeschaffungswert mit 3400€ an, also 400€ Differenz. Bin persönlich zur Versicherung hin und siehe da, ein Tippfehler (wer's glaubt)
Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.
Die Gutachterrechnung beläuft sich auf 735€
Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€
Nach der Tabelle von HUK wäre die Rechnung des Gutachters mit 574,95€ angemessen.
Differenz: 160,04€
Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?
Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?
Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?
Vielen Dank schon mal......
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von SkodafahrerDresden
HalloNach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.
In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW
Die Auszahlsumme ist demnach 2421€
Dies ist dann korrekt, wenn Du Dein Fahrzeug kurzfristig verkaufst.
Zitat:
Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.
Dies macht die HUK seit Jahren, obwohl sie weiß, dass es rechtswidrig ist und schon über 1000 Prozesse verloren hat. Könnte ja sein, dass der Geschädigte den Unsinn glaubt.
Zitat:
Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€
Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?
Ein ordentlicher Gutachter weiß, wie er vorzugehen hat, sprich das mit ihm ab.
Zitat:
Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?
Das Honorartableau des BVSK ist sicher rechtens, aber für keinen GA bindend, hat also keinerlei Bedeutung. Was die HUK behauptet ist schlichtweg Unsinn.
Zitat:
Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?
Wenn Du Dein Auto für mind. 6 Monate behalten willst, egal ob repariert oder nicht, stehen Dir die Nettoreparaturkosten zu.
MfG
62 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sammens
Ich kann einfach nicht verstehen, warum Du nicht einen Ra. aufsuchst.
Weil die 10- Tagesfrist noch läuft und weil ich nicht weiß ob MEIN Gutachter ggf. Fehler gemacht hat bzw. ich dann die RA-Kosten dann zu tragen habe.
OK, hab ich mir angesehen.
Kannst du das GA vom deinem SV auch scannen?
Auch die Bilder dazu wären wichtig.
Dann schreibe ich dir gern was dazu.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
OK, hab ich mir angesehen.Kannst du das GA vom deinem SV auch scannen?
Auch die Bilder dazu wären wichtig.
Dann schreibe ich dir gern was dazu.
Habe das GA nur in Papierform und keine Möglichkeit um es einzuscannen. Das Dekra Gutachten habe ich als PDF bekommen von der HUK. Wird jetzt anhand der Bilder beurteilt was wieviel kostet?
nein, aber man könnte beurteilen, ob die Kürzungen des DEKRA SV gerechtfertigt sind.
Wenn kein Vermessungsprotokoll vorliegt, muss die Vorderachse zumindest augenscheinlich erkennbar
deformiert sein.
Wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, wären die Kürzungen evtl. sogar gerechtfertigt.
Man muss das im Gutachten schon dokumentieren ob der Austausch von Achsteilen und Lenkgetriebe erforderlich ist.
Deswegen die Bitte bezüglich der Fotos.
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Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
nein, aber man könnte beurteilen, ob die Kürzungen des DEKRA SV gerechtfertigt sind.
Wenn kein Vermessungsprotokoll vorliegt, muss die Vorderachse zumindest augenscheinlich erkennbar
deformiert sein.Wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, wären die Kürzungen evtl. sogar gerechtfertigt.
Man muss das im Gutachten schon dokumentieren ob der Austausch von Achsteilen und Lenkgetriebe erforderlich ist.
Deswegen die Bitte bezüglich der Fotos.
Also wie folgt:
Ich denke das die Geometrie als auch das Lenkgetriebe ok ist, zumindest kann ich nichts feststellen. Der Kürzungsbetrag, lt. 4. Seite des Dekra Gutachten, in Höhe von 331,50€ würde ich soweit akzeptieren. Eine Achsvermessung habe ich nicht gemacht da Fahrzeug sich neutrall im Fahrverhalten verhält.
Dieses 2 Positionen bzw. deren Kürzung würde ich akzeptieren.
Das das Fahrzeug nicht auf der Hebebühne war hat mein Gutachter nur 1 Foto des betr. Bauteil gemacht.
Wie verhält es sich aber mit den restlichen Kürzungen wie Lackierung und Stundensätze. Die Referenzbetriebe sind doch ein Witz, ich kann meinen Wwagen doch reparieren wo ich will?
Das hängt davon ab, wie alt dein Fahrzeug ist und ob es regelmäßig bei Skoda gewartet wurde.
Im übrigen finde ich das aber schon sehr bedenklich, dass hier bei sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen
Abstriche gemacht werden, beim Stundenlohn dann aber wieder nicht.
Wenn da so ist, wie sich das im Moment darstellt, kannst du froh sein, dass das gesamte Gutachten nicht für
unbrauchbar erklärt wurde.
Danach sieht es nämlich im Moment aus.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das hängt davon ab, wie alt dein Fahrzeug ist und ob es regelmäßig bei Skoda gewartet wurde.Im übrigen finde ich das aber schon sehr bedenklich, dass hier bei sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen
Abstriche gemacht werden, beim Stundenlohn dann aber wieder nicht.Wenn da so ist, wie sich das im Moment darstellt, kannst du froh sein, dass das gesamte Gutachten nicht für
unbrauchbar erklärt wurde.Danach sieht es nämlich im Moment aus.
Also hat mein Gutachter Mist gebaut?
Demnach nichts weiter unternehmen und auf die Nette-Reperaturkosten verzichten und mitden 2421€ glücklich sein?
Skoda ist Baujahr 06/2001 - 1.Hd. KM 96.000km
Bei Skoda Service anfänglich ja sonst nur freie Werkstätten aber auch nur dann wenn eine Rep. vorlag.
Zitat:
Wenn da so ist, wie sich das im Moment darstellt, kannst du froh sein, dass das gesamte Gutachten nicht für unbrauchbar erklärt wurde.
Warum jetzt genau? Weil der Gutachter, ohne eine vorherige Achsvermessung, die Erneuerung der Spurstange vorgibt?
Wenn ich aus meiner Forderung, und wir lassen mal das Lenkgetriebe und die Spurstange aussen vor, habe ich immer noch eine Forderung von (737,15 abzüglich 331,50€) von 405,65€
Die Dekra schreibt mir also vor, im Auftrag der HUK, wo mein Fahrzeug repariert werden soll und benennt hierzu Referenzwerkstätten. Dieses erscheint mir etwas fragwürdig da diese Werkstätten wohl im Auftrag der HUK tätig sind.
Was den Widerbeschaffungswert angeht so hat mir die HUK diese bei der Schadensregulierung abgezogen und nach persönlicher Vorsprache nachträglich überwiesen. Weiso überweisen Sie mir die 400€ wenn sie der Meinung sind das das Dekra Gutachten als Maßstab gilt?
Zitat:
Original geschrieben von SkodafahrerDresden
Also hat mein Gutachter Mist gebaut?
Genau dieser Eindruck soll hier erweckt werden.
Wesentlich wahrscheinlicher ist, daß das DEKRA "Gutachten", welches gar keins ist, sondern das übliche Streichpamphlet, auch in diesen Punkten nicht stimmt. Alles andere ist sowieso blanker Unsinn.
Ob die Erneuerung der Spurstange und der Ausbau des Lenkgetriebes notwendig sind, kann ich nicht beurteilen und Du wahrscheinlich auch nicht. Dein Sachverständiger soll dazu eine entsprechende Stellungnahme verfassen.
Zitat:
Demnach nichts weiter unternehmen und auf die Nette-Reperaturkosten verzichten und mitden 2421€ glücklich sein?
Wenn Du auf Deinen Dir zustehenden Schadenersatz verzichten willst, ja.
Ansonsten endlich das tun, was Du von Anfang an hättest machen sollen, beauftrage sofort einen guten Anwalt mit der Regulierung. Allein kommst Du hier nicht weiter.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von SkodafahrerDresden
Was den Widerbeschaffungswert angeht so hat mir die HUK diese bei der Schadensregulierung abgezogen und nach persönlicher Vorsprache nachträglich überwiesen. Weiso überweisen Sie mir die 400€ wenn sie der Meinung sind das das Dekra Gutachten als Maßstab gilt?
Vielleicht hatten Sie das Gutachten der DEKRA damals noch nicht
Das die dich in eine günstige Werkstatt verweisen, halte ich für fragwürdig. Müssten ja mindestens die Stundensätze im Gutachten anerkennen und somit die 2800 zahlen.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Warum jetzt genau? Weil der Gutachter, ohne eine vorherige Achsvermessung, die Erneuerung der Spurstange vorgibt?
Nicht nur die Spurstange. Auch das Lenkgetriebe wurde zum Neuersatz vorgesehen.
Und das ist nur gerechtfertigt, wenn an der Achse ein offensichtliche Fehlstellung vorliegt. Das dürfte hier aber wohl nicht der Fall sein, denn so eine Fehlstellung würde sich auch im Fahrbetrieb ganz sicher bemerkbar machen.
Oder aber das Vermessungsprotokoll dokumentiert eine (Unfallbedingte) Fehlstellung.
Hier auf "doofen Dunst" alles neu machen, dass geht gar nicht.
Da braucht man sich dann nicht wundern, wenn gekürzt wird. Wie schon geschrieben, bei solchen Klopfern hätte die HUK das Gutachten sogar gänzlich für unbrauchbar erklären können. (Obwohl mir das bestimmt nicht leicht fällt hier eine Lanze für die HUK oder gar die Grünkittel zu brechen, aber das muss man objektiv nach dem jetzigen Wissenstand so betrachten)
Der Nachweis für den entstandenen Schaden obliegt immer dem Geschädigten und nicht der Versicherer.
Und wenn das Gutachten wirklich fehlerhaft ist, kann auch der beste Rechtsanwalt nichts andere unternehmen als kleine Brötchen zu backen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Nicht nur die Spurstange. Auch das Lenkgetriebe wurde zum Neuersatz vorgesehen.Zitat:
Original geschrieben von wvn
Warum jetzt genau? Weil der Gutachter, ohne eine vorherige Achsvermessung, die Erneuerung der Spurstange vorgibt?Und das ist nur gerechtfertigt, wenn an der Achse ein offensichtliche Fehlstellung vorliegt. Das dürfte hier aber wohl nicht der Fall sein, denn so eine Fehlstellung würde sich auch im Fahrbetrieb ganz sicher bemerkbar machen.
Oder aber das Vermessungsprotokoll dokumentiert eine (Unfallbedingte) Fehlstellung.
Hier auf "doofen Dunst" alles neu machen, dass geht gar nicht.
Da braucht man sich dann nicht wundern, wenn gekürzt wird. Wie schon geschrieben, bei solchen Klopfern hätte die HUK das Gutachten sogar gänzlich für unbrauchbar erklären können. (Obwohl mir das bestimmt nicht leicht fällt hier eine Lanze für die HUK oder gar die Grünkittel zu brechen, aber das muss man objektiv nach dem jetzigen Wissenstand so betrachten)
Der Nachweis für den entstandenen Schaden obliegt immer dem Geschädigten und nicht der Versicherer.
Und wenn das Gutachten wirklich fehlerhaft ist, kann auch der beste Rechtsanwalt nichts andere unternehmen als kleine Brötchen zu backen.
Wenn man aber die beiden Positionen rausrechnet dann gibts immer noch eine Forderung. Wie ich oben bereits schrieb, sind das 405,65€. Diese Kürzung der Stundenlöhne, mit Verweis auf Referenzbetriebe, ist nach meinem Verständnis fragwürdig, denn kein Versicherer kann mich zwingen in von ihn ausgewählten Werkstätten reparieren zu lassen.
Wie sieht es denn nun mit den 405,65€ aus?
Differenz zwischen Gutachten und dem der Dekra ( nach techn. Prüfung)?
Zitat:
Original geschrieben von SkodafahrerDresden
Wenn man aber die beiden Positionen rausrechnet dann gibts immer noch eine Forderung. Wie ich oben bereits schrieb, sind das 405,65€. Diese Kürzung der Stundenlöhne, mit Verweis auf Referenzbetriebe, ist nach meinem Verständnis fragwürdig, denn kein Versicherer kann mich zwingen in von ihn ausgewählten Werkstätten reparieren zu lassen.Wie sieht es denn nun mit den 405,65€ aus?
Differenz zwischen Gutachten und dem der Dekra ( nach techn. Prüfung)?
Wenn dein Fahrzeug älter wie drei Jahre ist (und das ist es wohl 😉) und das Fahrzeug nicht durchgängig in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde, hast du nur Anspruch auf diese Stundensätze wenn du dort tatsächlich reparieren lässt.
Sonst ist der Verweis auf Refenzbetriebe und deren Aushanglöhne durchaus zulässig.
Du kanst das natürlich gern bei deinem zuständigen Amtsgericht klären lassen, aber unterliege nicht dem Irrglauben, dass das hier durchgeht, wie das warme Messer durch die Butter.
Auch wenn hier gern mal etwas anderes suggeriert wird.
Lass dich diesbezüglich ruhig noch mal von einem Anwalt beraten, wenn du Zweifel hast.
Zitat:
Nicht nur die Spurstange. Auch das Lenkgetriebe wurde zum Neuersatz vorgesehen.
Hmmm, geschrieben hat man davon ja, aber 114,80 EUR netto Teilekosten für eine neue Spurstange
UNDein neues Lenkgetriebe?!?
Evtl. doch eher ein unpassender Textbaustein?