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Problem mit der Versicherung bzw. Gutachter

Hallo

Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.

In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW

Die Auszahlsumme ist demnach 2421€

Die Versicherung teilte mir im Schreiben mit und gibt den Widerbeschaffungswert mit 3400€ an, also 400€ Differenz. Bin persönlich zur Versicherung hin und siehe da, ein Tippfehler (wer's glaubt)

Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.

Die Gutachterrechnung beläuft sich auf 735€

Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€

Nach der Tabelle von HUK wäre die Rechnung des Gutachters mit 574,95€ angemessen.

Differenz: 160,04€

Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?

Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?

Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?

Vielen Dank schon mal......

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden


Hallo

Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.
In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW
Die Auszahlsumme ist demnach 2421€

Dies ist dann korrekt, wenn Du Dein Fahrzeug kurzfristig verkaufst.

Zitat:

Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.

Dies macht die HUK seit Jahren, obwohl sie weiß, dass es rechtswidrig ist und schon über 1000 Prozesse verloren hat. Könnte ja sein, dass der Geschädigte den Unsinn glaubt.

Zitat:

Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€
Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?

Ein ordentlicher Gutachter weiß, wie er vorzugehen hat, sprich das mit ihm ab.

Zitat:

Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?

Das Honorartableau des BVSK ist sicher rechtens, aber für keinen GA bindend, hat also keinerlei Bedeutung. Was die HUK behauptet ist schlichtweg Unsinn.

Zitat:

Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?

Wenn Du Dein Auto für mind. 6 Monate behalten willst, egal ob repariert oder nicht, stehen Dir die Nettoreparaturkosten zu.

MfG

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Solange du jetzt nichts unternimmst ist die Angelegenheit für die HUK erledigt.

WBW minus RW ist für die HUK doch im Moment die wirtschaftlichere Abrechnung.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Solange du jetzt nichts unternimmst ist die Angelegenheit für die HUK erledigt.

WBW minus RW ist für die HUK doch im Moment die wirtschaftlichere Abrechnung.

Klingt logisch. Auf meinen Brief werden die dann wohl garnicht reagieren in welchem ich die Netto-Reparaturkosten fordere. OK beim nächsten mal gleich Anwalt. Weitere Schritte behalte ich mir natürlich vor, auch wenn ein Anwalt nichts bringt so verursacht er Extrakosten.

Danke für die Zeit und die informativen Beiträge.

Hallo,

meine Meinung:
wenn manche Gutachter Ihren Job hier vernünftig machen würden, wäre unter Umständen der eine oder auch andere Abzug vermeidbar gewesen.
Wenn dann das entsprechende Bildmaterial fehlt wundert es mich nicht das hier der Rotstift angesetzt wird.
Ich kann nicht ein Lenkgetriebe um es nur zu prüfen mit einer Zeit von 22 AW aus- und einbauen.
Das ist wohl ein schlechter Scherz, denn da geht ja schon die Tendenz zum erneuern hin.
Was will er nun mit dem ausgebauten Lenkgetriebe!?
Wenn bei der Eingangsvermessung hervor geht, dass die Werte außerhalb der Sollwerte sind und dieses Protokoll der Versicherung übermittelt wird, dürfte sich die Frage ob Austausch notwendig oder nicht erübrigen. Insbesondere sind hier die Angaben der jeweiligen Fahrzeughersteller heranzuziehen.

Gruß

fordfuchs

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