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Problem mit der Versicherung bzw. Gutachter

Hallo

Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.

In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW

Die Auszahlsumme ist demnach 2421€

Die Versicherung teilte mir im Schreiben mit und gibt den Widerbeschaffungswert mit 3400€ an, also 400€ Differenz. Bin persönlich zur Versicherung hin und siehe da, ein Tippfehler (wer's glaubt)

Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.

Die Gutachterrechnung beläuft sich auf 735€

Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€

Nach der Tabelle von HUK wäre die Rechnung des Gutachters mit 574,95€ angemessen.

Differenz: 160,04€

Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?

Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?

Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?

Vielen Dank schon mal......

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden


Hallo

Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.
In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW
Die Auszahlsumme ist demnach 2421€

Dies ist dann korrekt, wenn Du Dein Fahrzeug kurzfristig verkaufst.

Zitat:

Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.

Dies macht die HUK seit Jahren, obwohl sie weiß, dass es rechtswidrig ist und schon über 1000 Prozesse verloren hat. Könnte ja sein, dass der Geschädigte den Unsinn glaubt.

Zitat:

Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€
Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?

Ein ordentlicher Gutachter weiß, wie er vorzugehen hat, sprich das mit ihm ab.

Zitat:

Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?

Das Honorartableau des BVSK ist sicher rechtens, aber für keinen GA bindend, hat also keinerlei Bedeutung. Was die HUK behauptet ist schlichtweg Unsinn.

Zitat:

Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?

Wenn Du Dein Auto für mind. 6 Monate behalten willst, egal ob repariert oder nicht, stehen Dir die Nettoreparaturkosten zu.

MfG

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Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden



Wir haben auf Gutachterbasis abgerechnet also WBW- RW da wir davon ausgingen den Wwagen zu verkaufen. Da wir aber den Wagen jetzt behalten und ggf. später irgendwann reparieren steht uns die Differens aus WBW-RW zu den Netto-Reperaturkosten zu, soweit richtig?

Ja.

MfG

Vielen Dank für die qualifizierte Hilfestellung und Erklärung zu meinem Problem. Es gibt halt nichts besseres als Motor-Talk.

Gruß
Egon

Hallo

Habe meine Forderung gegenüber der HUK geltend gemacht, per Einschreiben und Fristsetzung von 10 Tagen die Differenz auszugleichen. Bis heute keine Reaktion der HUK trotz 5 Tage Bearbeitung. Soll ich die Frist abwarten oder jetzt schon die Forderung einem Anwalt über geben.

Die Differenz von 400€, was ja angeblich ein Tippfehler gewesen sein soll, habe ich erhalten aber da wir das Fahrzeug jetzt behalten und nicht verkaufen steht uns ja die Netto Reperaturkosten zu.

Danke

Habe die Rechnungsaufstellung mal angehängt - Bitte drüberschauen ob Forderung korrekt gestellt. Danke

@Delle

Das mit dem Sachverständigem ist geklärt er klagt aus abgetretenem Recht. Ich möchte wissen ob meine Restforderung so korrekt ist also Netto Rep.-Kosten und mir noch die Differenz zu den bereits ausgezahlten 2400€ zusteht.

also, ohne Zahlen, kann man da schlecht was zu sagen.....😉

Siehe Anhang

Egon, die Zahlen in einer Übersicht sind wichtig. Die hast du abgeschnitten.....😉

Hallo Egon,

Dir stehen die Nettoreparaturkosten in Höhe von € 3.158,15 als Fahrzeugschaden zu.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von VersVor


Hallo Egon,

Dir stehen die Nettoreparaturkosten in Höhe von € 3.158,15 als Fahrzeugschaden zu.

MfG

Versicherung hat bereits 2421€ bezahlt ( WBW-Restwert) durch Änderung der Nutzungsdauer wird vom Verkauf zum Restwert verzichtet, ergo ist noch die Differenz von 737,15€ offen, welche von der HUK gefordert wird.

Also ich warte nächste Woche noch ab dannach übergebe ich die Forderunseintreibung dem Anwalt.

Danke

Hallo

Habe heute mit der gegnerischen Versicherung telefoniert und dort folgendes erfahren.

Ich habe die HUK aufgefordert mir die Netto-Reperaturkosten auszuzahlen mit Fristsetzung.

Heute wurde mir mitgeteilt wie folgt:

Das Gutachten wurde zwecks Prüfung zur Dekra geschickt und die haben die Netto-Reperaturkosten auf 2300€ beziffert. Wenn ich jetzt auf fiktiver Abrechnung bestehen würde müsste ich Geld an die HUK zurückzahlen. Mir wurde gesagt das irgendwas mit den Stundensätzen gekürzt worden wäre und die Dekra jetzt auf ca. 2300€ Netto-Reperaturkosten kommen würde und nicht wie im Gutachten auf 3158,15€

Was soll man in einer solchen Situation machen?

Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden


Also ich warte nächste Woche noch ab dannach übergebe ich die Forderunseintreibung dem Anwalt.

...da hast du doch schon die antwort, der wird dir dann hoffentlich sagen, was zu tun ist😉

Sprich mit deinem Sachverständigen darüber. Der soll das überprüfen, wir kennen hier die
Einzelheiten aus dem Gutachten nicht. Einige Dinge sind da schon zu beachten.  

Aber sei mal sicher, das dass was die grünen Mänchen da so ablassen mit Sicherheit nicht immer Gottes Gebot ist. Die sind genauso Parteigutachter wei dein Sachverständiger, nicht mehr und nicht weniger.

Einen kleinen Unterschied gibt es aber doch noch. Die müssen das in Ihre Gutachten reinmalen, was Ihnen Ihr Auftraggeber aufgibt. Die HUK tut natürlich so, als wäre das eine neutrale Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen. 

Das ist einfach nur Leuteverdummung, wass die HUK da so bei der Schadenregulierung betreibt.
Aber leider wohl mit dem notwendigen Erfolg, da sich viel zu wenig dagegen wehren.

Habe mal das Gutachten der Dekra anonymisiert und hochgeladen - Bitte drüberschauen !! Danke

Anhang auf Userwunsch entfernt durch MartinSHL

Ich kann einfach nicht verstehen, warum Du nicht einen Ra. aufsuchst.

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