Problem mit der Versicherung bzw. Gutachter

Hallo

Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.

In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW

Die Auszahlsumme ist demnach 2421€

Die Versicherung teilte mir im Schreiben mit und gibt den Widerbeschaffungswert mit 3400€ an, also 400€ Differenz. Bin persönlich zur Versicherung hin und siehe da, ein Tippfehler (wer's glaubt)

Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.

Die Gutachterrechnung beläuft sich auf 735€

Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€

Nach der Tabelle von HUK wäre die Rechnung des Gutachters mit 574,95€ angemessen.

Differenz: 160,04€

Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?

Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?

Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?

Vielen Dank schon mal......

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden


Hallo

Nach einem Haftpflichtschaden, gegen mein Parkendes Fahrzeug gefahren, habe ich einen Gutachter damit beauftragt hierzu ein Gutachten zu erstellen.
In dem Gutachten wird ein Widerbeschaffungswert mit 3800€ angegeben und der Restwert mit 1379€. Da eine Abrechnung auf Gutachterbasis erfolgen sollte sieht die Rechnung wie folgt aus: WBW - RW
Die Auszahlsumme ist demnach 2421€

Dies ist dann korrekt, wenn Du Dein Fahrzeug kurzfristig verkaufst.

Zitat:

Nun steht aber im Schreiben der Versicherung das die Gutachterkosten nur teilweise übernommen wurden. Habe diesbezüglich nachgefragt und mir wurde gesagt das die HUK (die gegnerische Versicherung) nach dem Honorartableau 2012 abrechnet bzw. diese Kosten als angemessen sieht.

Dies macht die HUK seit Jahren, obwohl sie weiß, dass es rechtswidrig ist und schon über 1000 Prozesse verloren hat. Könnte ja sein, dass der Geschädigte den Unsinn glaubt.

Zitat:

Die Reperaturkosten belaufen sich auf Netto 3174,43€
Die Versicherung wird dem Gutachter nicht zahlen, kommt dieser jetzt auf mich zu?

Ein ordentlicher Gutachter weiß, wie er vorzugehen hat, sprich das mit ihm ab.

Zitat:

Ist das Honorartableau der Huk überhaupt rechtens?

Das Honorartableau des BVSK ist sicher rechtens, aber für keinen GA bindend, hat also keinerlei Bedeutung. Was die HUK behauptet ist schlichtweg Unsinn.

Zitat:

Schadenshöhe ist jetzt eigentlich was, die Reperaturkosten Netto oder der Widerbeschaffungswert bei einer fiktiven Abrechnung auf Gutachterbasis?

Wenn Du Dein Auto für mind. 6 Monate behalten willst, egal ob repariert oder nicht, stehen Dir die Nettoreparaturkosten zu.

MfG

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Jetzt fehlt noch das die HUK mich auffordert die zuviel gezahlten Beträge zurückzuzahlen.

Wie verhält es sich bei dem Widerbeschaffungswert bzw. den Suchergebnissen von der Dekra. Dekra gibt den WBW mit 3400€ an und mein Gutachter 3800€. Die Schadensregulierung erfolgte auf der Basis von 3800€ WBW.

Bringt eine nachträgliche Achvermessung was insb. wenn doch eine Fehlstellung vorliegt. Bin mit dem Fahrzeug seid Unfalltag ca. 200km gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Wenn dein Fahrzeug älter wie drei Jahre ist (und das ist es wohl 😉) und das Fahrzeug nicht durchgängig in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde, hast du nur Anspruch auf diese Stundensätze wenn du dort tatsächlich reparieren lässt.

Sonst ist der Verweis auf Refenzbetriebe und deren Aushanglöhne durchaus zulässig.

Woher hast Du diesen Unsinn?

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/435369/

Komme ich damit weiter?

Karosserie- und Lackarbeiten gleichwertig, Fehlerdiagnose nicht

steht doch schon so in der Überschrift.

Was soll dir das bringen?

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Zitat:

Original geschrieben von VersVor
Woher hast Du diesen Unsinn?

du willst mir jetzt erzählen was Unsinn ist, Herr Vorstandsvorsitzender a.d?

Zitat:

Original geschrieben von wvn
Hmmm, geschrieben hat man davon ja, aber 114,80 EUR netto Teilekosten für eine neue Spurstange UND ein neues Lenkgetriebe?!?
 
Evtl. doch eher ein unpassender Textbaustein?

Das wäre aber dann ja noch unsinniger, warum nur die Spurstange?

Wenn die krumm wäre, dann muss das Lenkgetriebe neu.

Warum soll die sonst ersetzt werden?

Aber ohne Gutachten ist das natürlich nur Fischen im Trüben hier.......

Könnte ich jetzt noch, nach 200km Fahrt, die Geometrie sowie die Spurstange untersuchen lassen, würde sich positiv für mich wenden was die betreffenden Positionen angeht?

- Die Korrektur der Stundensätze ist also legitim wenn Wagen mehr als 3 Jahre hat?
- Der Verweis auf Referenzunternehmen korrekt?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



du willst mir jetzt erzählen was Unsinn ist, Herr Vorstandsvorsitzender a.d?

Ja, ist offenbar nötig.

Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden
Könnte ich jetzt noch, nach 200km Fahrt, die Geometrie sowie die Spurstange untersuchen lassen, würde sich positiv für mich wenden was die betreffenden Positionen angeht?
 
- Die Korrektur der Stundensätze ist also legitim wenn Wagen mehr als 3 Jahre hat?
- Der Verweis auf Referenzunternehmen korrekt?

Jetzt im Nachgang das Vermessungsprotokoll einreichen?

Wenn du das Gutachten zu prüfen hättest, was würdest du den dazu sagen, wenn man dir nach 200 KM in Nachgang ein Protokoll vorlegt, auf dem die "Achse krumm" ist? 😉

Du kannst reaprieren wo du möchtest, dass ist dein freie Entscheidung.

Die Stundensätze der Markenwerkstatt wirst du bei fiktiver Abrechnung aber nicht ohne Streit mit der HUK bekommen.

Das steht fest.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor
Ja, ist offenbar nötig.

Laberlaber............

Wieder mal nur Dampfplauderei............

Zitat:

Wenn du das Gutachten zu prüfen hättest, was würdest du den dazu sagen, wenn man dir nach 200 KM in Nachgang ein Protokoll vorlegt, auf dem die "Achse krumm" ist? 😉

Der Gutachter hat, wie bereits geschrieben, ein Foto der Spurstange gemacht, und auf dieser ist gekennzeichnet das diese verbogen ist. Natürlich habe ich keine Achvermessung gemacht da mir dieses durch den Gutachter nicht auferlegt wurde. Klar bin ich 200km jetzt gefahren, aber trotzdem kann man nachvollziehen oder eine Beschädigung vom Unfall her ist oder eben neu dazugekommen ist? Er meinste ganz klar, Spurstange verbogen der Fall wäre klar !

Naja für mich jedenfalls fährt das Auto normal, ob eine Spurverstellung vorliegt kann ich nicht sagen da Fahrzeug geradeaus fährt und sich diese ggf. durch einen Reifenverschleiß bemerkbar macht.

In dieser Sache, ausgenommen Spurstange und Lenkgetriebe, bezüglich der Stundensätze, kann ich dennoch einen Anwalt beauftragen ohne hierzu irgendwelche Kosten zu tragen?

Zitat:

Original geschrieben von SkodafahrerDresden



Der Gutachter hat, wie bereits geschrieben, ein Foto der Spurstange gemacht, und auf dieser ist gekennzeichnet das diese verbogen ist. Natürlich habe ich keine Achvermessung gemacht da mir dieses durch den Gutachter nicht auferlegt wurde. Klar bin ich 200km jetzt gefahren, aber trotzdem kann man nachvollziehen oder eine Beschädigung vom Unfall her ist oder eben neu dazugekommen ist? Er meinste ganz klar, Spurstange verbogen der Fall wäre klar !
 
Naja für mich jedenfalls fährt das Auto normal, ob eine Spurverstellung vorliegt kann ich nicht sagen da Fahrzeug geradeaus fährt und sich diese ggf. durch einen Reifenverschleiß ans Tageslicht kommt.
 
In dieser Sache, ausgenommen Spurstange und Lenkgetriebe, bezüglich der Stundensätze, kann ich dennoch einen Anwalt beauftragen ohne hierzu irgendwelche Kosten zu tragen?

Wenn die Spurstange augenscheinlich krumm ist, dann kann dein Auto unmöglich geradeausfahren !

Mindestens das Lenkrad müsste bei der "Fahrt geradeaus" schief stehen.

Und wenn die Spurstange krumm ist, dann muss auch die Lenkung neu, da gibt es kein Vertun. 

Natürlich kannst du einen Anwalt beauftragen, dass haben wir doch schon geschrieben😉

Wäre wohl auch sinnvoll, damit du eine andere fachkundige Meinung zum Thema hörst, von jemanden, der sich täglich mit so etwas beschäfigt.

Kannst ja mal weiter berichten  

Hätte nochmal eine Frage zum Widerbeschaffungswert.

Die Dekra gibt an das die 3800 € zu hoch seien mit u.a irgendwelcher Suchergebnisse von mobile.de.

Wie verhält sich diese Recherche auf den im Gutachten festgelegten Widerbeschaffungswert? Wird die Huk versuchen zu mindern?

Du schreibst doch selber, dass bei der Regulierung seitens der HUK der WBW von 3.800 Euro berücksichtigt wurde, welcher von deinem SV geschrieben wurde.

Wo ist jetzt das Problem? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Du schreibst doch selber, dass bei der Regulierung seitens der HUK der WBW von 3.800 Euro berücksichtigt wurde, welcher von deinem SV geschrieben wurde.

Wo ist jetzt das Problem? 😕

Klar, die 400€ haben sie nachträglich beglichen aber auch nur auf Druck somit WBW - RW korrekt abgewickelt. Ich meine nicht das jetzt ankommen und die Differenz fordern, oder meinst du Angelegenheit ist mit der Zahlung erledigt?

Zuerst hat die HUK aber WBW mit 3400€ festgesetzt und auf Nachdruck die 400€ korrigiert.

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