Problem mit dem versand bei einer batt...
Hallo...habe mal eine frage an euch...
könnt ihr mir irgendwie hierbei weiterhelfen??
http://www.planetcarhifi.de/thread.php?threadid=10190
wisst ihr evtl da was man da machen kann..
bin für jede hilfe dankbar...
34 Antworten
Ich würde Ihm nochmal die Gelegenheit bieten, entweder vernünftige Ware, vernünftig verpackt, wenner das nicht kann, dann Geld zurück.
Wenn nein, dann Anwalt.
Ich werde auch mal einen Raptor verschicken und den nur in Packpapier einpacken und dann mal sehn was passiert wenner dann defekt ist. Lynchen werden die mich.
hehe, das stimmt, weiss du ist immer ärgerlich , wenn man selbst soche probs hat...
also meinst du , ich sollte ihm ne frist setzten , von einer woche, in der er Zeit hat, mir anständig verpackte ware zusenden..oder halt das geld zurück
dann nach ablauf der woche vom kauf zurücktreten und ab zum anwalt???
hätte ich denn ne chance bei dem anwalt...
habe ne familienrechtschutz bei der r+v und ne kfz rechtschutz, beidesmale ohne sb...
naja, denke das die familienrechtschtuz das übernimmt, oder???
ja, so würde ich das machen, natürlich keine Garantie 😉
Die F.Rechtsschutz müsste das machen.
Aber um ganz sicher zu gehen könntest Du Deine Sache hier nochmal schildern http://www.recht.de/phpbb/
Ist auch ein Forum was mir schon öfters geholfen hat 😁
Wer eine Baterie bei E Ersteigert ist selber schuld wenn er verklapst wird . Die Dummen sterben halt nie aus man muß sie nur finden.
Ähnliche Themen
Entweder du versuchst dich mit dem Verkäufer auf freundlicher Ebene zu einigen und es klappt alles ohne Probs und ihr seid beide Glücklich.
Oder du verklagst ihn und verlierst weil du das Paket nicht bei Annahmen reklamiert hast...
Du kannst ihm natürlich mit dem Anwalt drohen wenn es auf normaler Ebene nicht geht, aber Chancen hast absolut keine!!!
Wieso hat er keine Chacen?
Der Verkäufer hat die Pflicht, das Paket so einzutüten, das die Ware keinen Schaden nimmt. Und das hatter nicht gemacht.
Googel mal ein bisschen zu dem Thema schlecht verpackte Ware.
Zitat:
geschrieben von wschraub
Wer eine Baterie bei E Ersteigert ist selber schuld wenn er verklapst wird . Die Dummen sterben halt nie aus man muß sie nur finden.
das kann einem bei jedem x-beliebigen anderen artikel auch passieren...
ein gewisses risiko ist bei ebay leider immer vorhanden.
solche komentare bringen jetzt wirklich nicht viel.
alex
ich würde jetzt gerne die schreiben einfügen aber leider sind diese zugross hier für das forum..hat etwa 1mb, wie bekomme ich die kleiner, das ich sie reinstellen kann..oder kann sie mir jemand verkleinern???
Ja, klar muss der Verkäufer es dementsprechend verpacken...
Aber er hat das Paket angenommen ohne es sofort zu reklamieren, somit hat der Verküfer einen Beweis das die Batt. in perfektem Zusand trotz schlechter Verpackung angekommen ist...
Ich hatte so einen Mist auch mit einer Eigenbaustossi, da wollte mich auch einer verklagen und die Klage wurde abgewiesen weil er das Paket ohne zu reklamieren angenommen hat...
Die Verpackung war soweit ganz ok, aber bei dem Gewicht geht aus 50cm Höhe wenn es fällt grundsätzlich was kaputt...
Ist zwar bescheuert, aber durch Annahme ohne zu reklamieren hast keine Chancen, kannst dir auch mit deiner Rechtschutz einfach mal Rat bei einem Anwalt einholen, allerdings sind manche auch nur Geldgeil!
habe rechtschutz ohne sb, von daher, nicht mein geld...
die erste batt habe ich angenommen, aber da ich eile war nciht gleich aufgemacht,
ok sehe ich ein , aber die 2te batt hat mein nachbar angenommen, und natürlich nicht aufgemacht, da ich auch keines von ihm aufmachen würde...logo oder...
Geh am besten zum Anwalt und frag nach, wie es ist wenn dein Nachbar nicht reklamiert hat, vielleicht gibt es da ne Möglichkeit!
Aber setzt dich erstmal mit dem Verkäufer auseinander, vierlleicht gibt es eine für beideSeiten akzeptabele Lösung, denn das hat der Käufer von mir damals nicht versucht, sonst hätte man da etwas machen können...
so mal die schreiben...
http://foto.arcor-online.net/.../1280_6135323632393262.jpg
http://foto.arcor-online.net/.../1280_6436383965613134.jpg
wie ich das lesen kann...sieht es so aus, das der auftraggeber die beweislast trägt, so dass er dafür verantwortlich ist, siehe seite 2 ganz oben...
GLS hat vollkommen recht.
das is ne sache zwischen dir und dem verkäufer.
versuch dich halt zu einigen oder wenn nicht anwalt oder eben als lehrgeld abstempeln. da muss ma doch nit son wind machen wirst nicht der erste sein dem das passiert....
mfg carauDDiohanZZ
Dann nimm das Schreiben und gehe, damit zum Anwalt, wie MD schon schrieb. Da hier kaum oder keine Juristen sind, wirds eh nicht viel bringen, ausser Dich weiter zu verwirren 😁