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Problem Garantie Gewährleistung

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 15:47

Hallo ich habe im März 2019 einen Skoda Fabia Kombi 95PS bei einem Händler gekauft.

Diesen habe ich damals als Jahreswagen gekauft, Erstzulassung März 2018.

 

Seit paar Tagen habe ich das Problem das es von unten oft stark quitscht wenn ich über Bodenwellen/unebene Stellen fahre.

Ich weiß nicht was da los ist, sprich ich muss das Auto in die Werkstatt bringen.

Wer kommt nun für den Schaden bzw die Reparatur auf?

Muss ich das wirklich aus eigener Tasche zahlen?

Ich meine das Auto ist keine 2 Jahre alt...

1. Habe ich das Recht das der Händler oder Skoda selbst für die Reperatur/Werkstattkosten aufkommt?

2. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

 

MFG

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StarAndi schrieb am 22. Januar 2020 um 18:16:45 Uhr:

Also ich finde es abartig das man die Kosten für eine Reperatur von einem nicht mal 2 Jahre altem Auto

evtl selber tragen muss.

Ich finde Vollkaskomentalität abartig.

 

btt

Du hast (noch) keine Ahnung woher das Geräusch kommt. Fahr doch mal einen Gang runter, stelle das Fahrzeug zur Problemfeststellung vor und dann machst du weiter.

 

Du willst aber schon mal wissen wer das bezahlt was noch keiner kennt....

 

Ich liebe solche Leute *Daumen hoch*

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Skoda hat doch Werksgarantie oder nicht? Sollte er. Dann ab zum Skoda-Händler und dort anfragen.

Moin!

EZ 03/18 und dann als Jahreswagen auch 03/18 erworben?

Entweder hast Du den Wagen 03/19 erworben oder wir müssen das EZ-Datum um ein Jahr nach hinter verlegen, ergo 03/17.

Bei Letzterem hättest Du aber keine Werksgarantie mehr...

Gewährleistungsansprüche de facto aufgrund der Beweislastumkehr (6 Monate nach Kauf) auch nicht mehr.

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 16:41

Habe mich vertippt.

Ich habe das Auto im März 2019 als Jahreswagen gekauft.

Dann hast Du zwar noch quasi Gewährleistung (1-2 Jahre, aber nach 6 Monaten tritt stets die Beweislastumkehr ein!), aber die bringt nichts.

Aber Dein Auto hat doch noch die volle Werksgarantie!!

Ergo ab zum nächsten Skoda-Händler; wo ist das Problem?

Wer die Kosten trägt, hängt vom Schaden ab.

Bevor der nicht klar ist, kann man auch nichts dazu sagen.

Vielleicht greift die Werksgarantie, vielleicht die Sachmängelhaftung, sofern du den Beweis führen kannst, dass der Schaden schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden war, vielleicht ist es aber auch Verschleiß, den du selbst verursacht hast.

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 17:16

Also ich finde es abartig das man die Kosten für eine Reperatur von einem nicht mal 2 Jahre altem Auto

evtl selber tragen muss.

Weder hatte ich einen Unfall gehabt, noch habe ich

irgendwas komisches mit dem Auto gemacht....ganz normal benutzt.

Die Chance den Schaden per Gewährleistung noch beim Händler geltend zu machen ist sehr gering?

Dann muss ich wohl bei Skoda direkt anfragen....

du weisst ja noch nicht einmal was da überhaupt ist, wer sagt denn das etwas kaputt ist???

am 22. Januar 2020 um 17:32

Zitat:

@StarAndi schrieb am 22. Januar 2020 um 18:16:45 Uhr:

Also ich finde es abartig das man die Kosten für eine Reperatur von einem nicht mal 2 Jahre altem Auto

evtl selber tragen muss.

Da dein Auto EZ 03/2017 ist hat er fast 3 Jahre auf dem Buckel.

Wie viel hat er runter?

Zitat:

@StarAndi schrieb am 22. Januar 2020 um 16:47:56 Uhr:

...

2. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Ich würde mir über ungelegte Eier nicht den Kopf zerbrechen.

(...) das Fahrzeug einer Skoda- Vertragswerkstatt vorstellen.

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 18:10

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 22. Januar 2020 um 18:32:46 Uhr:

Zitat:

@StarAndi schrieb am 22. Januar 2020 um 18:16:45 Uhr:

Also ich finde es abartig das man die Kosten für eine Reperatur von einem nicht mal 2 Jahre altem Auto

evtl selber tragen muss.

Da dein Auto EZ 03/2017 ist hat er fast 3 Jahre auf dem Buckel.

Wie viel hat er runter?

EZ war 03/2018 somit nichtmal 2 Jahre.

22.500 km hat er runter.

am 22. Januar 2020 um 18:15

Dann würde ich zur Vertragswerkstatt fahren und das Problem dort schildern. Bei dem Alter gilt die Werksgarantie noch und bei der geringen Laufleistung sollte falls es nicht kostenlos erledigt wird wenigstens ein Kulanzangebot drin sein.

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 22. Januar 2020 um 19:15:55 Uhr:

Dann würde ich zur Vertragswerkstatt fahren und das Problem dort schildern. Bei dem Alter gilt die Werksgarantie noch und bei der geringen Laufleistung sollte falls es nicht kostenlos erledigt wird wenigstens ein Kulanzangebot drin sein.

So ein Quatsch - das Auto hat noch 2 Monate Garantie, da braucht man das Jammerwort "Kulanz" nicht zu schreiben.

Gib besser keine dummen Tipps mehr!

Mit freundlichen Worten kommt man am Tresen von der Werke meist schneller ans Ziel. Ich würde da auch erst etwas deutlicher werden, wenn die Werke nicht angemessen auf den Kundenwunsch reagiert. ;)

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