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Problem bei Ampeln - Frage zur StVO

Themenstarteram 19. Januar 2023 um 13:50

Hallo, Jungs!

Folgendes ist mir nun zweimal passiert und ich frage mich, warum dieses Problem besteht. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin nämlich kein Autofahrer.

!!! Siehe angehängte Zeichnung !!!

Ich (oranger Pfeil) überquere eine Straße an einer Kreuzung und die Fußgängerampel auf der anderen Straßenseite zeigt grün (grüner Kreis). Von links kommt ein Rechtsabbieger (blauer Pfeil), der mich überfahren will, weil er die Fußgängerampel hinter mir (zwischen den Fahrbahnen) sieht, die schon auf rot ist (roter Kreis).

 

Natürlich habe ich Recht, schließlich überquere ich eine Straße bei grün.

Ich kann aber den Autofahrer auch verstehen, dass er denkt, es sei für die Fußgänger schon rot.

Was machen die Autofahrer falsch?

Warum lässt die Ampelschaltung diese Situation überhaupt zu?

Wie kann ich so eine Situation vermeiden?

Danke für eure Antworten.

Kreuzung
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49 Antworten

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 21. Januar 2023 um 18:28:27 Uhr:

Bei uns werden Autos gegenüber Fußgängern bevorzugt. In Japan ist es üblich, daß auf großen Kreuzungen alle Fahrbahnen in allen Richtungen gleichzeitig Rot haben und die Fußgänger sogar diagonal über die Kreuzung gehen können.

Solche Kreuzungen gibt es in Deutschland auch.

Zitat:

@diezge schrieb am 21. Januar 2023 um 18:31:58 Uhr:

 

wer bitte schreibt von überfahren? Vorrang bei rot würde heißen, Fußgänger dürften bei rot über die Straße gehen und Autos müssten warten. Das ist aber nicht so.

Lies meinen Beitrag noch Mal durch, da ist es erklärt. Auch wenn Du es beim Zitieren weggekürzt hast.

Zitat:

Ich kenne keine Ampel ohne Grünpfeil, die kein Blinklicht hat. Es muss dem Autofahrer ja angezeigt werden, denn als Autofahrer darf ich die Fußgängerampel nicht beachten. Sie ist für mich nicht gültig.

???

Autofahrer Füßgängerampel beachten? Was sollen Deine wirren Worte sagen?

Beim Abbiegen muss ich immer mit Fußgängern rechnen. Egal ob Ampel oder nicht. Darum muss mich als Autofahrer die Füßgängerampel auch nicht interessieren. Das einzige, was mir Vorrang gibt, ist ein grüner Leichtpfeil.

Und anscheinend kennst Du nicht allzu viele Ampeln...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Januar 2023 um 18:27:46 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 21. Januar 2023 um 18:21:13 Uhr:

 

Zitat von Hannes 1971:

"der Fußgänger hat Vorrang, mit oder ohne Blinklicht und egal, ob er grün oder rot hat."

Bei roter Fußgängerampel hat der Fußgänger keinen Vorrang.

Beleg aus der StVO bitte. Zeig mir bitte wo genau steht, dass bei rot laufende Fußgänger überfahren werden dürfen.

Dürfen sie nicht. heißt aber nicht das der FW damit schuldfrei ist. Ais meienr Sicht kann das bis zum "Gefährlichen Eingriff ind en Straßenverkehr" gehen.

Und Vorsicht, bei Fußgängerüberwegen mit einer zus. Verkehrsinseln in der Mitte ist es oft so das Mitten- und Aussenampel nicht zur gleichen Zeit auf Rot springen. Also je nach Blickrichtung sieht der eine Rot, der andere Grün.

Die für abbiegende Verkehrsteilnehmer relevanten Passagen der StVO habe ich bereits zitiert, wiederhole sie aber gerne nochmal:

§9 Absatz 3 StVO:

Wer abbiegen will [...] Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.

37 Abs. 2 StVO:

1. An Kreuzungen bedeuten:

Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.

Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen [...]

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

... deswegen hat der FW die Straße dennoch nicht bei rot zu betreten. Einf FG der sie bei grün betritt aber erst bei rot die Gegenseite erreicht ist mit der Rechtslage dann geschützt.

ja, auch auf der Autobahn habe ich meine Sorgfaltspflichten wenn der ein FG läuft ... hmpf.

geschützt ist der durch den §9, nicht weil er Grün hat.

Eventuell ist die Skizze im Eröffnungsbeitrag unpräzise? War es eine mehrspurige Kreuzung mit Mittelinsel und dementsprechend 4 Ampeln für Fussgänger?

Laut dem relativ bekannten youtube Kanal DDG soll es wohl Ampelschaltungen geben, wo die Schaltung nicht alle Ampeln gleichzeitig umschaltet. Dort würden die Ampeln AUF der Mittelinsel früher rot als die an den Fahrbahn- Aussenrändern (wohl, um die Mittelinsel besser leeren zu können).

Wenn dem so wäre sieht der querende PKW evtl ein Rot für Fussgänger (nämlich auf der Mittelinsel), während ein Fussgänger jedoch ein Grün für sich sieht(? nämlich Richtung Aussenrand).

Vermutlich redet ihr aneinander vorbei.

Zitat:

@diezge schrieb am 21. Januar 2023 um 18:31:58 Uhr:

wer bitte schreibt von überfahren? Vorrang bei rot würde heißen, Fußgänger dürften bei rot über die Straße gehen und Autos müssten warten. Das ist aber nicht so.

Hat der Fußgänger eine rote Ampel, darf er die Fahrbahn nicht mehr betreten.

Ist er aber bereits bei grün auf die Fahrbahn getreten und die Ampel wird während dessen rot, darf er die Fahrbahn noch überqueren (ggf. nur bis zur Mittelinsel mit eigener Ampel). Wie oben beschrieben wurde, ist es für Autofahrer nicht immer ersichtlich, ob ein Fußgänger (noch) grün hat oder nicht (unterschiedliche Schaltung).

Von daher muss der Autofahrer den Fußgänger noch das überqueren ermöglichen und deshalb warten.

Zitat:

Ich kenne keine Ampel ohne Grünpfeil, die kein Blinklicht hat. Es muss dem Autofahrer ja angezeigt werden, denn als Autofahrer darf ich die Fußgängerampel nicht beachten. Sie ist für mich nicht gültig.

Das mag in manchen Regionen so sein.

Aber in der Regel wird auf ein gelbes Blinklicht verzichtet, wenn die Kreuzung ausreichend übersichtlich ist und es kein Unfallschwerpunkt ist oder Schulwege sind. Hier bei mir haben nur wenige Ampeln ein zusätzliches gelbes Blinklicht, um Autofahrer zu warnen.

Dass du als Autofahrer die Fußgängerampel nicht beachtest, ist schon klar - du sollst schließlich nicht bei Fußgängergrün losfahren, sondern auf die Ampel deiner Fahrspur achten.

Aber eine grüne Fußgängerampel kann dir einen Hinweis geben, ob von hinten noch mit querenden Fußgängern oder Radfahrern oder E-Scootern zu rechnen ist.

Wie auch immer sich der Fußgänger verhält: Fährst du einen an, der dir nicht gerade - nachvollziehbar und beweisbar - mutwillig ins Auto gesprungen ist, ist für dich als Autofahrer die berühmte K***e am dampfen.

Zitat:

@Glg11 schrieb am 22. Januar 2023 um 19:32:02 Uhr:

Vermutlich redet ihr aneinander vorbei.

Zitat:

@Glg11 schrieb am 22. Januar 2023 um 19:32:02 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 21. Januar 2023 um 18:31:58 Uhr:

wer bitte schreibt von überfahren? Vorrang bei rot würde heißen, Fußgänger dürften bei rot über die Straße gehen und Autos müssten warten. Das ist aber nicht so.

Hat der Fußgänger eine rote Ampel, darf er die Fahrbahn nicht mehr betreten.

Ist er aber bereits bei grün auf die Fahrbahn getreten und die Ampel wird während dessen rot, darf er die Fahrbahn noch überqueren (ggf. nur bis zur Mittelinsel mit eigener Ampel). Wie oben beschrieben wurde, ist es für Autofahrer nicht immer ersichtlich, ob ein Fußgänger (noch) grün hat oder nicht (unterschiedliche Schaltung).

Von daher muss der Autofahrer den Fußgänger noch das überqueren ermöglichen und deshalb warten.

Hallo,

genau so habe ich das auch gemeint. Niemand spricht von bei grün lausgelaufen und während des Überquerens wird die Ampel rot. Dann muss der Autofahrer natürlich warten, bis das Überqueren abgeschlossen ist.

Hier geht es aber um den Fall, dass ein Fußgänger bei rot losläuft. Und das darf er nicht.

Weiter oben wurde behauptet, dass Fußgänger immer Vorrang haben und das stimmt nicht. Der Vorrang wird dem Fußgänger ja erst durch die grüne Ampel gewährt.

Möchte ein Fußgänger eine Straße an einer x-beliebigen Stelle (ohne Ampel) überqueren, so hat er auch keinen Vorrang. Erst ein Zebrastreifen gewährt ihm diesen Vorrang.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@Glg11 schrieb am 22. Januar 2023 um 19:32:02 Uhr:

Zitat:

Ich kenne keine Ampel ohne Grünpfeil, die kein Blinklicht hat. Es muss dem Autofahrer ja angezeigt werden, denn als Autofahrer darf ich die Fußgängerampel nicht beachten. Sie ist für mich nicht gültig.

Das mag in manchen Regionen so sein.

Aber in der Regel wird auf ein gelbes Blinklicht verzichtet, wenn die Kreuzung ausreichend übersichtlich ist und es kein Unfallschwerpunkt ist oder Schulwege sind. Hier bei mir haben nur wenige Ampeln ein zusätzliches gelbes Blinklicht, um Autofahrer zu warnen.

Dass du als Autofahrer die Fußgängerampel nicht beachtest, ist schon klar - du sollst schließlich nicht bei Fußgängergrün losfahren, sondern auf die Ampel deiner Fahrspur achten.

Aber eine grüne Fußgängerampel kann dir einen Hinweis geben, ob von hinten noch mit querenden Fußgängern oder Radfahrern oder E-Scootern zu rechnen ist.

Zitat:

@diezge schrieb am 23. Januar 2023 um 17:06:23 Uhr:

Hier geht es aber um den Fall, dass ein Fußgänger bei rot losläuft. Und das darf er nicht.

Weiter oben wurde behauptet, dass Fußgänger immer Vorrang haben und das stimmt nicht. Der Vorrang wird dem Fußgänger ja erst durch die grüne Ampel gewährt.

Paragraph 9 Absatz 3 StVO:

Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.

Wo steht in diesem Paragraphen, dass das nur bei grüner Fußgängerampel gilt? Das gilt immer. Betritt ein Fußgänger die Fahrbahn, muss der Autofahrer warten. Was auch sonst?

Paragraph 37 Absatz 2 StVO:

[...]

Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.

[...]

Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

[...]

Absatz 5:

Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.

Und jetzt das spitzfindige:

Beide Paragraphen gelten unabhängig voneinander. Nein, laut Paragraph 37 darf der Fußgänger bei rot nicht loslaufen. Tut er es doch (und wird erwischt), darf er das entsprechende Bußgeld abdrücken.

Aber:

Tut er es doch, muss der Autofahrer Paragraph 9 beachten und auf den Fußgänger Rücksicht nehmen. Was auch sonst? Drüberfahren darf er ja nicht...

Och menno.

"Vorrang" gegenüber dem Abbieger hat er jedenfalls nicht weil er Grün hat, sondern weil er dort die Fahrbahn quert (§9 Abs. 3 StVO). Ist aber kein echter Vorrang, sondern ein Effekt von "besonderer Rücksichtnahme".

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Januar 2023 um 18:42:42 Uhr:

Zitat:

@diezge schrieb am 21. Januar 2023 um 18:31:58 Uhr:

 

wer bitte schreibt von überfahren? Vorrang bei rot würde heißen, Fußgänger dürften bei rot über die Straße gehen und Autos müssten warten. Das ist aber nicht so.

Lies meinen Beitrag noch Mal durch, da ist es erklärt. Auch wenn Du es beim Zitieren weggekürzt hast.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. Januar 2023 um 18:42:42 Uhr:

Zitat:

Ich kenne keine Ampel ohne Grünpfeil, die kein Blinklicht hat. Es muss dem Autofahrer ja angezeigt werden, denn als Autofahrer darf ich die Fußgängerampel nicht beachten. Sie ist für mich nicht gültig.

???

Autofahrer Füßgängerampel beachten? Was sollen Deine wirren Worte sagen?

Beim Abbiegen muss ich immer mit Fußgängern rechnen. Egal ob Ampel oder nicht. Darum muss mich als Autofahrer die Füßgängerampel auch nicht interessieren. Das einzige, was mir Vorrang gibt, ist ein grüner Leichtpfeil.

Und anscheinend kennst Du nicht allzu viele Ampeln...

Hallo Zusammen,

ich habe jetzt mal zwei Bilder eingefügt.

Erstes Bild:

Fußgängerampel über eine Hauptstraße. Im Rücken zu mir befindet sich eine Nebenstraße, bei der die Autofahrer ebenfalls grün haben (kein Grünpfeil) und dort nur links oder rechts abbiegen können. Das nach links gedrehte gelbe Blinklicht unterhalb der Fußgängerampel blinkt und verdeutlicht dem Autofahrer, dass er beim Rechtsabbiegen mit querenden Fußgänger rechnen muss.

Zweites Bild:

Die gleiche Kreuzung wie sie die Rechtsabbieger sehen. Das gleiche gelbe Blinklicht, hier entsprechend nach rechts gedreht.

Bevor einer fragt: Die Einmündung ist sehr gut einsehbar. Auch sieht man als Autofahrer die grünen Fußgänerampeln.

Aber:

Die grünen Fußgängerampeln sind für Autofahrer nicht gültig! Ich darf sie nicht beachten, auch wenn sie mir die gleiche Information vermitteln wie die gelben Blinklichter. Aus diesem Grund MUSS ein solches gelbes Blinklicht zwingend angebracht sein. Fehlt dieses, passiert warscheinlich nichts aber die Ampel ist dann schlicht und einfach falsch ausgeführt.

Übrigens:

Eine Krezung weiter gibt es die gleiche Situation allerdings mit Drucktaster für die Fußgänger um grün anzufordern. Drückt keiner auf den Taster, bleibt die Fußgängerampel rot und das gelbe Blinklicht aus.

Ich hoffe, ich konnte jetzt verdeutlichen, was ich gemeint habe.

 

Grüße,

diezge

Fußgängerampel Rechtsabbieger
Fußgängerampel Linkssabbieger

Zitat:

@diezge schrieb am 23. Januar 2023 um 18:40:26 Uhr:

Aus diesem Grund MUSS ein solches gelbes Blinklicht zwingend angebracht sein. Fehlt dieses, passiert warscheinlich nichts aber die Ampel ist dann schlicht und einfach falsch ausgeführt.

...und noch die Quelle in der StVO dazu bitte.

 

Wirst Du nicht finden, weil Blödsinn.

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