Probezeit Ende ?!

Guten Abend,

wie ist das eigentlich wenn man 2 tage vor ende der Probezeit geblitzt wird?
Nach was wird man dann bestraft ? nach Probezeit-Bußgeld-Katalog oder nach Normalen-Bußgeld-Katalog?

Wie ist das ? Gilt der Bescheid an dem tag wo man geblitzt wurde oder wann er rechtskräftig wird ?(dauert ja noch eine Weile)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 16:42:09 Uhr:


Jetzt mal ehrlich - ist es nachvollziehbar, sich unter diesen Voraussetzungen über die Kosten der Nachschulung zu beschweren?

Offensichtlich gab es ja in diesen Fällen Defizite bei der Risikobewertung bestimmter Fahrsituationen und da kann und darf man es den Probanden zumuten, diese Defizite auf eigene Kosten beheben zu lassen. Das kann und darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Die meisten Leute mit selbstfinanziertem Auto, die ich kenne, können auch nicht mal eben so ein paar hundert Euro für ein Aufbauseminar lockermachen, weil die Ersparnisse schon fürs Auto draufgegangen sind, und wenn man dann mal ein Auto hat, merkt man, wie teuer der Sprit ist, und ist chronisch pleite. So läuft das zumindest bei den meisten jungen Leuten mit Auto, die ich kenne.

Die Probezeit erscheint für einen selbst erst mal sinnlos, wenn man meint, dass man sowieso immer korrekt fährt, aber wenn man nicht nur an sich denkt, dann ist es gut, dass es einen Druck von oben gibt, dass man bei zwei kleinen Fehltritten oder einem größeren zum Aufbauseminar muss. Wenn es diesen Druck nicht gäbe, würden Fahranfänger wohl noch viel schlimmer fahren. Man fährt erst mal vorsichtig, aber wenn man dann das Auto problemlos beherrscht, kommt der Gedanke, man könne alles, fährt wie ein Henker, weil ja eh nichts passieren kann, wenn man es nicht übertreibt. Die Probezeit ist schon sinnvoll und zwingt einen dazu, erst mal vernünftig zu fahren. Fahren nach Vorschrift ist immer noch sicherer als Fahren nach Gefühl, was die meisten machen, weil Fahranfänger das Gefühl noch nicht haben.

Gruß
Lars
der noch einen Monat Probezeit hat 🙂

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Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 12. Januar 2016 um 16:17:12 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 12. Januar 2016 um 16:10:41 Uhr:


Unabhängig vom Thema (Blackbox) selbst:

Das ist aber eine sehr einseitige Betrachtungsweise. Genau so gut kann es dazu führen, dass genau deswegen der Versicherer zahlen muss, z. B. wenn hier eine Beweislastumkehr zum Tragen kommt.

Ich persönlich halte von diesem System zur Zeit nichts.

Ich wüsste nicht, welche Beweislast Du da umkehren möchtest. Im Normalfall muss die Versicherung einfach zahlen, weil es meistens schwierig wird, dem Lenker ein derart grobes Fehlverhalten nachzuweisen, dass man Regress nehmen kann (Haftpflicht) oder nicht leistungspflichtig ist (Kasko). Vereinfacht gesagt: Es wird schwieriger, eine glaubhafte Lügengeschichte zum Unfallgeschehen zu erfinden. Die Versicherungen wollen diese Blackboxes garantiert nicht, weil sie damit schlechter fahren würden...

Was hat der Regress mit Beweislastumkehr zu tun?

Du schreibst doch selbst: "Im Normalfall muss die Versicherung einfach zahlen, weil es meistens schwierig wird, dem Lenker ein derart grobes Fehlverhalten nachzuweisen"

Und dann gibt es eben Fälle, in dem die Umstände so sind, dass der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass der Schaden so eingetreten ist, wie er es sagt. Nicht mehr der Versicherer muss nachweisen, dass es so nicht eingetreten ist, sondern der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass es so eingetreten ist. Das nennt man Beweislastumkehr.

Vielleicht gibt es das ja in der Schweiz nicht.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 13. Januar 2016 um 07:44:57 Uhr:



Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 12. Januar 2016 um 16:17:12 Uhr:


Ich wüsste nicht, welche Beweislast Du da umkehren möchtest. Im Normalfall muss die Versicherung einfach zahlen, weil es meistens schwierig wird, dem Lenker ein derart grobes Fehlverhalten nachzuweisen, dass man Regress nehmen kann (Haftpflicht) oder nicht leistungspflichtig ist (Kasko). Vereinfacht gesagt: Es wird schwieriger, eine glaubhafte Lügengeschichte zum Unfallgeschehen zu erfinden. Die Versicherungen wollen diese Blackboxes garantiert nicht, weil sie damit schlechter fahren würden...

Was hat der Regress mit Beweislastumkehr zu tun?

Nichts, weil es um die nicht geht. Ich habe lediglich aufgezeigt, wo das Interesse der Versicherung an solchen Blackboxes liegt.

Zitat:

Du schreibst doch selbst: "Im Normalfall muss die Versicherung einfach zahlen, weil es meistens schwierig wird, dem Lenker ein derart grobes Fehlverhalten nachzuweisen"

Und dann gibt es eben Fälle, in dem die Umstände so sind, dass der Versicherungsnehmer nachweisen muss, dass der Schaden so eingetreten ist, wie er es sagt. Nicht mehr der Versicherer muss nachweisen, dass es so nicht eingetreten ist, sondern der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass es so eingetreten ist. Das nennt man Beweislastumkehr.

Vielleicht gibt es das ja in der Schweiz nicht.

Dann zeig mir mal die Fälle. Dass die Versicherung über eine Blackbox leichteres Spiel hat, eine Lügengeschichte aufzudecken, hat rein gar nichts mit einer Beweislastumkehr zu tun, weder in Deutschland noch in der Schweiz oder einem anderen Rechtsstaat. Es wird aber für die Versicherer leichter, dem Versicherungsnehmer nachzuweisen, dass seine Geschichte so nicht stimmen kann oder dass er grobfahrlässig gehandelt hat, weil zumindest in einigen Bereichen ganz präzise Daten zum Unfallgeschehen vorliegen. Den Nachweis, dass es so war und sie deshalb nicht leistungspflichtig ist (bzw. Regress nehmen kann), muss aber nach wie vor die Versicherung führen, nicht der Versicherte. Eine Beweislastumkehr findet deshalb nicht statt.

Zitat:

Dann zeig mir mal die Fälle. Dass die Versicherung über eine Blackbox leichteres Spiel hat, eine Lügengeschichte aufzudecken, hat rein gar nichts mit einer Beweislastumkehr zu tun, weder in Deutschland noch in der Schweiz oder einem anderen Rechtsstaat.

Dieser Satz zeigt erkennbar, dass Du überhaupt nicht weist, was eine Beweislastumkehr bei einem Kfz-Schaden ist. Also bringt das auch nichts, mit Dir hier zu diskutieren.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 13. Januar 2016 um 15:14:18 Uhr:



Zitat:

Dann zeig mir mal die Fälle. Dass die Versicherung über eine Blackbox leichteres Spiel hat, eine Lügengeschichte aufzudecken, hat rein gar nichts mit einer Beweislastumkehr zu tun, weder in Deutschland noch in der Schweiz oder einem anderen Rechtsstaat.

Dieser Satz zeigt erkennbar, dass Du überhaupt nicht weist, was eine Beweislastumkehr bei einem Kfz-Schaden ist. Also bringt das auch nichts, mit Dir hier zu diskutieren.

Ich lach mich tot. Damit hast Du Deine geistige Bankrotterklärung abgegeben.

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Damit Du, bevor Du tot bist, nicht dumm stirbst:

Da steht jemand an der Ampel und der Vordermann setzt zurück. Keine Zeugen, nichts. Der Rückfahrer sagt, der ist mir hinten aufgefahren. Zumindest in Deutschland gilt hier der Anscheinsbeweis, also ein Auffahrunfall.

Will der angeblich Aufgefahrene nun beweisen, dass er nicht aufgefahren ist, kommt es zur Beweislastumkehr. Er muss nämlich beweisen, dass der andere rückwärts gefahren ist. Der andere muss nicht beweisen, dass er nicht rückwärts gefahren ist.

Würde natürlich mit einer Blackbox funktionieren. Wobei ich davon immer noch nichts halte.

Gibt immer wieder Rechtsprechung dazu, dann unter Verwendung des Begriffes "Beweislastumkehr".

Ich versuche wenigstens, das Niveau zu halten.

da machst Du den 2. Schritt vor dem 1.. Der "Rückwärtsbumser" muss erst mal die äußeren Umstände des Vorliegens des Lebenssachverhaltes beweisen, der den besagten Anschein setzt. Da muss der "Angebumste" nur bestreiten, dass diese Umstände so vorliegen. Dann dreht sich da auch nicht die Beweislast. Das wird allerdings oft falsch vorgetragen und außerhalb der Fachpresse in aller Regel auch falsch wiedergegeben.

Dann nicht nur von der Presse, sondern auch von den Gerichten.

Klick

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 13. Januar 2016 um 18:43:49 Uhr:


da machst Du den 2. Schritt vor dem 1.. Der "Rückwärtsbumser" muss erst mal die äußeren Umstände des Vorliegens des Lebenssachverhaltes beweisen, der den besagten Anschein setzt. Da muss der "Angebumste" nur bestreiten, dass diese Umstände so vorliegen. Dann dreht sich da auch nicht die Beweislast. Das wird allerdings oft falsch vorgetragen und außerhalb der Fachpresse in aller Regel auch falsch wiedergegeben.

Tja, so sieht es eben aus. Ganz "leicht" anderer Sachverhalt, denn um einen Auffahrunfall handelt es sich hierbei ja gar nicht.

Zitat:

@BoxerLustOlli schrieb am 9. Januar 2016 um 20:26:13 Uhr:


Guten Abend,

wie ist das eigentlich wenn man 2 tage vor ende der Probezeit geblitzt wird?
Nach was wird man dann bestraft ? nach Probezeit-Bußgeld-Katalog oder nach Normalen-Bußgeld-Katalog?

Wie ist das ? Gilt der Bescheid an dem tag wo man geblitzt wurde oder wann er rechtskräftig wird ?(dauert ja noch eine Weile)

Hat mich auch zwei Extra-Jahre und Geld gekostet. Da gibt es keine Vergünstigung.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 13. Januar 2016 um 18:24:05 Uhr:


Damit Du, bevor Du tot bist, nicht dumm stirbst:

Da steht jemand an der Ampel und der Vordermann setzt zurück. Keine Zeugen, nichts. Der Rückfahrer sagt, der ist mir hinten aufgefahren. Zumindest in Deutschland gilt hier der Anscheinsbeweis, also ein Auffahrunfall.

Will der angeblich Aufgefahrene nun beweisen, dass er nicht aufgefahren ist, kommt es zur Beweislastumkehr. Er muss nämlich beweisen, dass der andere rückwärts gefahren ist. Der andere muss nicht beweisen, dass er nicht rückwärts gefahren ist.

Würde natürlich mit einer Blackbox funktionieren. Wobei ich davon immer noch nichts halte.

Gibt immer wieder Rechtsprechung dazu, dann unter Verwendung des Begriffes "Beweislastumkehr".

Ich versuche wenigstens, das Niveau zu halten.

Genau dieses Problem hatte ich mit einem LKW. Möglicherweise dank des Hinweises auf die Dashcam gab es keinerlei Problem. Ohne Beweis steht man chancenlos da.

In meinem Fall hätte normalerweise der "Beweis des ersten Anscheins" komplett gegen mich gesprochen. Keine Ahnung, was ihr mit Beweislastumkehr wollte. Sowas gibt es doch nur in der Gewährleistung oder bei offensichtlich aufgetischten Lügen nach dem Unfall.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 13. Januar 2016 um 18:54:03 Uhr:


Dann nicht nur von der Presse, sondern auch von den Gerichten.

Klick

Lies doch das Zeug, das Du hier verlinkst, wenigstens richtig durch. Da geht es um einen völlig anderen Sachverhalt: Nämlich den, dass bei einem Auffahrunfall zunächst einmal davon ausgegangen wird, dass der Auffahrende dafür verantwortlich ist -

sofern es sich eben um eine typische Situation handelt

. Dafür gibt es gute Gründe, denn er ist dazu verpflichtet, den korrekten Abstand einzuhalten. Wenn er nun behauptet, ihn träfe eine verminderte oder keine Schuld, weil der Vordermann sich krass falsch verhalten habe (z.B. durch einen Schikanestopp), dann muss er für diese Beschuldigung einen Beleg liefern - völlig logisch, einfach behaupten kann das ja jeder mal, der Mist gebaut hat. Genau besehen ist also auch das keine Beweislastumkehr. Noch immer muss derjenige, der eine Behauptung aufstellt, diese dann beweisen. Ist die Situation hingegen

nicht typisch

(und genau darum ging es in der Sache), dann sieht das ganz anders aus.

Um das jetzt mal in Relation zu Deinem Ampelbeispiel zu setzen (bei dem ja eben kein Auffahrunfall vorliegt): Wenn da einer an der Ampel steht, ich 3m hinter ihm, und er zurücksetzt und mich dabei rammt, dann gibt es sehr wahrscheinlich durchaus Anzeichen, die gegen einen solch typischen Auffahrunfall sprechen. Mir fallen spontan zwei ein: 1. Die Art des Schadens: Daraus kann ein Sachverständiger durchaus ableiten, welche der gebotenen Versionen wahr sein könnte. 2. Dass der angebliche Auffahrunfall sich meterweit vor der Haltelinie ereignet hat. Alles nicht so einfach... Und wenn der Vordermann ganz dumm war, dann ist bei Eintreffen der Polizei noch der Rückwärtsgang drin.

Hier steht das noch mal konkret:

"Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO), durch nicht angepasste Geschwindigkeit (§ 3 Abs. 1 StVO) oder durch allgemeine Unaufmerksamkeit (§ 1 Abs. 2 StVO) den Unfall schuldhaft verursacht hat (BGH NJW-RR 1989, 670).

Natürlich gibt es auch Konstellationen, die zwar auf den ersten Blick ebenso den Anschein haben, als habe sich der Auffahrende verkehrswidrig verhalten. Tatsächlich sind aber Umstände hinzugetreten, die beispielsweise ein Mitverschulden oder Gesamtverschulden des Vorausfahrenden zur Folge hätten. Der Auffahrende kann also in solchen Fällen den Anscheinsbeweis erschüttern. Der Auffahrende muss dann darlegen und beweisen, dass ein atypischer Verlauf, der die Verschuldensfrage in einem anderen Lichte erscheinen lässt, vorliegt."
http://www.schadenfixblog.de/.../

Zitat:

@downforze84 schrieb am 13. Januar 2016 um 19:50:22 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 13. Januar 2016 um 18:24:05 Uhr:


Damit Du, bevor Du tot bist, nicht dumm stirbst:

Da steht jemand an der Ampel und der Vordermann setzt zurück. Keine Zeugen, nichts. Der Rückfahrer sagt, der ist mir hinten aufgefahren. Zumindest in Deutschland gilt hier der Anscheinsbeweis, also ein Auffahrunfall.

Will der angeblich Aufgefahrene nun beweisen, dass er nicht aufgefahren ist, kommt es zur Beweislastumkehr. Er muss nämlich beweisen, dass der andere rückwärts gefahren ist. Der andere muss nicht beweisen, dass er nicht rückwärts gefahren ist.

Würde natürlich mit einer Blackbox funktionieren. Wobei ich davon immer noch nichts halte.

Gibt immer wieder Rechtsprechung dazu, dann unter Verwendung des Begriffes "Beweislastumkehr".

Ich versuche wenigstens, das Niveau zu halten.

Genau dieses Problem hatte ich mit einem LKW. Möglicherweise dank des Hinweises auf die Dashcam gab es keinerlei Problem. Ohne Beweis steht man chancenlos da.
In meinem Fall hätte normalerweise der "Beweis des ersten Anscheins" komplett gegen mich gesprochen. Keine Ahnung, was ihr mit Beweislastumkehr wollte. Sowas gibt es doch nur in der Gewährleistung oder bei offensichtlich aufgetischten Lügen nach dem Unfall.
Klick

Der VR, der sich auf eine Vortäuschung des vorangegangenen Diebstahls beruft, wird nur leistungsfrei, wenn er nach § 61 VVG a.F. beweist, dass der VN den Brand seines Pkw vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder veranlasst hat. Dem VR kommen insoweit keine Beweiserleichterungen wie beim Versicherungsfall „Diebstahl“ zugute. Es findet auch keine Beweislastumkehr zu seinen Gunsten statt.

Das ist doch das gleiche, was ich auch geschrieben habe.

Ja, ich habe nur ein Beispiel herausgesucht. Es wurde ja auch behauptet, dass es eine Beweislastumkehr nicht gibt.

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