Probezeit Ende ?!

Guten Abend,

wie ist das eigentlich wenn man 2 tage vor ende der Probezeit geblitzt wird?
Nach was wird man dann bestraft ? nach Probezeit-Bußgeld-Katalog oder nach Normalen-Bußgeld-Katalog?

Wie ist das ? Gilt der Bescheid an dem tag wo man geblitzt wurde oder wann er rechtskräftig wird ?(dauert ja noch eine Weile)

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 10. Januar 2016 um 16:42:09 Uhr:


Jetzt mal ehrlich - ist es nachvollziehbar, sich unter diesen Voraussetzungen über die Kosten der Nachschulung zu beschweren?

Offensichtlich gab es ja in diesen Fällen Defizite bei der Risikobewertung bestimmter Fahrsituationen und da kann und darf man es den Probanden zumuten, diese Defizite auf eigene Kosten beheben zu lassen. Das kann und darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen.

Die meisten Leute mit selbstfinanziertem Auto, die ich kenne, können auch nicht mal eben so ein paar hundert Euro für ein Aufbauseminar lockermachen, weil die Ersparnisse schon fürs Auto draufgegangen sind, und wenn man dann mal ein Auto hat, merkt man, wie teuer der Sprit ist, und ist chronisch pleite. So läuft das zumindest bei den meisten jungen Leuten mit Auto, die ich kenne.

Die Probezeit erscheint für einen selbst erst mal sinnlos, wenn man meint, dass man sowieso immer korrekt fährt, aber wenn man nicht nur an sich denkt, dann ist es gut, dass es einen Druck von oben gibt, dass man bei zwei kleinen Fehltritten oder einem größeren zum Aufbauseminar muss. Wenn es diesen Druck nicht gäbe, würden Fahranfänger wohl noch viel schlimmer fahren. Man fährt erst mal vorsichtig, aber wenn man dann das Auto problemlos beherrscht, kommt der Gedanke, man könne alles, fährt wie ein Henker, weil ja eh nichts passieren kann, wenn man es nicht übertreibt. Die Probezeit ist schon sinnvoll und zwingt einen dazu, erst mal vernünftig zu fahren. Fahren nach Vorschrift ist immer noch sicherer als Fahren nach Gefühl, was die meisten machen, weil Fahranfänger das Gefühl noch nicht haben.

Gruß
Lars
der noch einen Monat Probezeit hat 🙂

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Jetzt sind wir aber sehr weit von irgendwelchen Unfällen weg - völlig andere Baustelle... Natürlich gibt es verschiedene Konstellationen von Beweislastumkehr, das hat hier niemand bestritten.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 13. Januar 2016 um 18:54:03 Uhr:


Dann nicht nur von der Presse, sondern auch von den Gerichten.

Klick

Das stimmt, dass auch die unteren Instanzen in der Gerichtsbarkeit das gar nicht so selten falsch machen. Manchmal tragen die streitenden Parteien den Sachverhalt aber auch nicht deutlich genug vor. Deshalb gibt es - vereinfacht ausgedrückt - die Rechtsmittel zur Überprüfung der Urteile. Wenn so eine Sache dann z.B. bis an die Quelle der Weisheit gelangt (in D ist das der BGH und u.U. das BVerfG), dann wird es "richtig" gesehen und korrigiert (kann auch unkorrigiert bleiben ... dort arbeiten ja auch nur Menschen ... manchmal klappt es aber auch schon vorher in der Berufung). Eventuell ist aber auch der Sachverhalt ein klein wenig anders ... eventuell ... 😉 ... heißt ja nicht, dass es generell keine Beweislastumkehr gäbe. Nur müssen halt die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das sprengt aber den Rahmen des Forums und deshalb schreibe ich dazu auch nichts weiter.

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