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Probezeit bei rot geblitzt, Verjährungsfrist?

Themenstarteram 4. Dezember 2019 um 12:03

Hallo,

 

Ich wurde Anfang April 2019 bei rot geblitzt, allerdings war die Ampel soweit ich weiß unter 1 Sekunde rot (falls das wichtig ist). Ich bin allerdings noch in der Probezeit, sprich eigentlich erwartet mich abgesehen von der Geldstrafe, ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung. Der Brief zur Geldstrafe kam schon nach ein paar Wochen, die 180€ hab ich bezahlt und seit dem warte ich auf einen weiteren Brief indem steht dass ich ein aufbauseminar machen muss und meine Probezeit verlängert wird. Allerdings warte ich darauf jetzt schon seit 8 Monaten! Nun meine Frage, kann es sein dass die meinen Brief vergessen haben oder dass er halt einfach nicht mehr kommt? Kann es sein dass das ganze auch „verfällt“ Zusagen also eine gewisse Frist hat?

Danke schonmal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:08:16 Uhr:

wenn Du es verstanden hättest, dann wüsstest Du, dass die Frage der TE in eine ganz andere Richtung ging. Sie hat das Bußgeld längst überwiesen. Es gibt gar keine Ermittlungen mehr, wegen derer man rumeiern könnte.

Hätte man das Bußgeld gezahlt als die Schreiben noch an den Vater gingen, wäre man sich jetzt sicher daß keine weitere Maßnahme droht. Das hat man nicht und dann wurde der eigentliche Verursacher angeschrieben (und das war keine kluge Entscheidung).

Gruß Metalhead

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Ist das Auto auch auf Dich zugelassen, oder auf deine Eltern? Und an wen war der Brief mit der Strafe adressiert?

Was ich damit meine: könnte es evtl. sein, dass die Behörde gar nicht weiß, das Du gefahren bist?

Themenstarteram 4. Dezember 2019 um 12:58

Ist auf meinen Papa zugelassen, wir haben am Anfang lange gesagt wir wüssten nicht wer gefahren ist aber letztendlich kam dann ein Brief direkt an mich adressiert weil man es auf dem Bild schon erkennt... also die wissen dass ich es war. Habe das Geld auch von meinen konto überwiesen.

Zitat:

@julia2811 schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:58:38 Uhr:

Ist auf meinen Papa zugelassen, wir haben am Anfang lange gesagt wir wüssten nicht wer gefahren ist aber letztendlich kam dann ein Brief direkt an mich adressiert weil man es auf dem Bild schon erkennt... also die wissen dass ich es war. Habe das Geld auch von meinen konto überwiesen.

Weiß jetzt nicht, was ungeschickter ist. (Gerade! aber nicht nur) in der Probezeit einen Rotlichtverstoß riskieren, oder danach so lange rumeiern, bis wirklich ermittelt wird, anstatt gleich zu zahlen und die Hunde nach Möglichkeit weiter schlafen zu lassen. :rolleyes:

die Probezeitverlängerung wird erst durch die Anordnung des Aufbauseminars ausgelöst. Du solltest nicht vergessen werden, aber Fehler können natürlich passieren. Freue Dich also, denn so lange Du das Aufbauseminar nicht abgeleistet hast, könntest Du bei einem erneuten Verstoß auch nicht die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen erreichen. Verjähren kann es aber nicht, so lange die Eintragung noch verwertbar ist (2,5 Jahre). Und wenn zum Beispiel ein weiterer Punkt hinzukäme, würde die Aufforderung nachgeholt.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 4. Dezember 2019 um 14:03:33 Uhr:

Weiß jetzt nicht, was ungeschickter ist. (Gerade! aber nicht nur) in der Probezeit einen Rotlichtverstoß riskieren, oder danach so lange rumeiern, bis wirklich ermittelt wird, anstatt gleich zu zahlen und die Hunde nach Möglichkeit weiter schlafen zu lassen. :rolleyes:

Exakt den selben Gedanken hatte ich auch gleich. Dümmer geht nimmer.

Ansonsten beträgt die absolute Verjährungsfrist IMHO 2 Jahre (was dazwischen gilt und wie die Fristen in dem Fall jeweils unterbrochen werden entzieht sich meiner Kenntnis).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. Dezember 2019 um 14:49:14 Uhr:

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 4. Dezember 2019 um 14:03:33 Uhr:

Weiß jetzt nicht, was ungeschickter ist. (Gerade! aber nicht nur) in der Probezeit einen Rotlichtverstoß riskieren, oder danach so lange rumeiern, bis wirklich ermittelt wird, anstatt gleich zu zahlen und die Hunde nach Möglichkeit weiter schlafen zu lassen. :rolleyes:

Exakt den selben Gedanken hatte ich auch gleich. Dümmer geht nimmer.

Ansonsten beträgt die absolute Verjährungsfrist IMHO 2 Jahre (was dazwischen gilt und wie die Fristen in dem Fall jeweils unterbrochen werden entzieht sich meiner Kenntnis).

Gruß Metalhead

sorry, aber anstatt hier blöd rumzulabern solltet Ihr vielleicht den Thread lesen? Anstatt die TE anzugehen? Wenn Ihr den Thread gelesen hättet (und verstanden), wäret Ihr vielleicht darauf gekommen, dass sie den Bußgeldbescheid längst bezahlt hat, keinesfalls rumeiert, sondern sich nur fragt, wo die fällige Aufforderung zum Aufbauseminar wohl bleibt. Für die im Übrigen keine 2jährige Verjährungsfrist gilt. Alle "Ermittlungen" sind längst abgeschlossen.

Es wird immer mehr zur Praxis hier, jeden TE erst einmal anzuk….n, anstatt auch nur die Fragen zu lesen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:02:18 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. Dezember 2019 um 14:49:14 Uhr:

 

Exakt den selben Gedanken hatte ich auch gleich. Dümmer geht nimmer.

Ansonsten beträgt die absolute Verjährungsfrist IMHO 2 Jahre (was dazwischen gilt und wie die Fristen in dem Fall jeweils unterbrochen werden entzieht sich meiner Kenntnis).

Gruß Metalhead

sorry, aber anstatt hier blöd rumzulabern solltet Ihr vielleicht den Thread lesen? Anstatt die TE anzugehen? Wenn Ihr den Thread gelesen hättet (und verstanden), wäret Ihr vielleicht darauf gekommen, dass sie den Bußgeldbescheid längst bezahlt hat, keinesfalls rumeiert, sondern sich nur fragt, wo die fällige Aufforderung zum Aufbauseminar wohl bleibt. Für die im Übrigen keine 2jährige Verjährungsfrist gilt. Alle "Ermittlungen" sind längst abgeschlossen.

Es wird immer mehr zur Praxis hier, jeden TE erst einmal anzuk….n, anstatt auch nur die Fragen zu lesen.

Im Gegensatz zu dir kann ich lesen und verstehen, also lass mich in Ruh'.

Zitat:

@julia2811 schrieb am 4. Dezember 2019 um 13:58:38 Uhr:

(...) wir haben am Anfang lange gesagt wir wüssten nicht wer gefahren ist aber letztendlich kam dann ein Brief direkt an mich adressiert (...)

wenn Du es verstanden hättest, dann wüsstest Du, dass die Frage der TE in eine ganz andere Richtung ging. Sie hat das Bußgeld längst überwiesen. Es gibt gar keine Ermittlungen mehr, wegen derer man rumeiern könnte. Und ihre Frage betraf etwas ganz Anderes, die Aufforderung zum Aufbauseminar.

Themenstarteram 4. Dezember 2019 um 14:11

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:02:18 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. Dezember 2019 um 14:49:14 Uhr:

 

Exakt den selben Gedanken hatte ich auch gleich. Dümmer geht nimmer.

Ansonsten beträgt die absolute Verjährungsfrist IMHO 2 Jahre (was dazwischen gilt und wie die Fristen in dem Fall jeweils unterbrochen werden entzieht sich meiner Kenntnis).

Gruß Metalhead

sorry, aber anstatt hier blöd rumzulabern solltet Ihr vielleicht den Thread lesen? Anstatt die TE anzugehen? Wenn Ihr den Thread gelesen hättet (und verstanden), wäret Ihr vielleicht darauf gekommen, dass sie den Bußgeldbescheid längst bezahlt hat, keinesfalls rumeiert, sondern sich nur fragt, wo die fällige Aufforderung zum Aufbauseminar wohl bleibt. Für die im Übrigen keine 2jährige Verjährungsfrist gilt. Alle "Ermittlungen" sind längst abgeschlossen.

Es wird immer mehr zur Praxis hier, jeden TE erst einmal anzuk….n, anstatt auch nur die Fragen zu lesen.

Vielen Dank!!! Ich bin mir selbst durchaus bewusst dass ein rotlichtverstoß nicht sehr klug war, aber dazu gibt es trotzdem eine Geschichte, abgesehen davon geht es darum ja auch garnicht.

 

Themenstarteram 4. Dezember 2019 um 14:12

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 14:45:16 Uhr:

die Probezeitverlängerung wird erst durch die Anordnung des Aufbauseminars ausgelöst. Du solltest nicht vergessen werden, aber Fehler können natürlich passieren. Freue Dich also, denn so lange Du das Aufbauseminar nicht abgeleistet hast, könntest Du bei einem erneuten Verstoß auch nicht die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen erreichen. Verjähren kann es aber nicht, so lange die Eintragung noch verwertbar ist (2,5 Jahre). Und wenn zum Beispiel ein weiterer Punkt hinzukäme, würde die Aufforderung nachgeholt.

Und vielen Dank für die Antwort! :)

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:02:18 Uhr:

sorry, aber anstatt hier blöd rumzulabern solltet Ihr vielleicht den Thread lesen? Anstatt die TE anzugehen? Wenn Ihr den Thread gelesen hättet (und verstanden), wäret Ihr vielleicht darauf gekommen, dass sie den Bußgeldbescheid längst bezahlt hat, keinesfalls rumeiert, ....

Jetzt liest du noch mal den zweiten Post des TE und dann denkst du nochmal über dein Geschreibsel nach. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:08:16 Uhr:

wenn Du es verstanden hättest, dann wüsstest Du, dass die Frage der TE in eine ganz andere Richtung ging. Sie hat das Bußgeld längst überwiesen. Es gibt gar keine Ermittlungen mehr, wegen derer man rumeiern könnte.

Hätte man das Bußgeld gezahlt als die Schreiben noch an den Vater gingen, wäre man sich jetzt sicher daß keine weitere Maßnahme droht. Das hat man nicht und dann wurde der eigentliche Verursacher angeschrieben (und das war keine kluge Entscheidung).

Gruß Metalhead

die Option, dass der Vater das Bußgeld bezahlt, lag nicht auf dem Tisch, denn offensichtlich wurde eine Fahrerermittlung durchgeführt. Dass eine junge Fahranfängerin anders als der eigene Vater aussieht, erkennt auch der dümmste Sachbearbeiter.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 4. Dezember 2019 um 15:30:30 Uhr:

die Option, dass der Vater das Bußgeld bezahlt, lag nicht auf dem Tisch, denn offensichtlich wurde eine Fahrerermittlung durchgeführt.

Aber offenbar nur deswegen, weil im Vorfeld angegeben wurde, dass man nicht genau wisse, wer gefahren sei.

Man wollte hier sicher auf Zeit spielen. Was aber nicht funktioniert hat.

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