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Probezeit A-Verstoß

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 8:45

Hey Leute, ich hab da mal ne Frage...

Vor ca. 1,5 Jahren musste ich wegen unerlaubten entfernen vom Unfallort ein Aufbauseminar machen und die Probezeit wurde verlängert.

Nun bin ich letzte Woche auf der Autobahn bei erlaubten 80 km/h mit 130 km/h geblitzt worden. Es war mitten in der Nacht und ich war der Meinung 100 km/h seien erlaubt.

Das wäre ja der ein erneuter A-Verstoß in der Probezeit, muss ich jetzt eine Mpu machen ?

Hat wer ne Ahnung was auf mich zu kommt ?

Vielen Dank schonmal!

Beste Antwort im Thema

In Bezug auf den Verstoß kann ich das zwar nicht beurteilen - aber was hoffentlich auf dich zukommt, ist eine Erkenntnis.

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Nein, du musst nicht zur MPU. Aber selbst mit 130km/h in einer 100er Zone wäre das ein A-Verstoß. Du bekommst die Empfehlung einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung beizuwohnen. Wenn du das machst, ist die Wahrscheinlichkeit, beim dritten A-Verstoß zur MPU zu müssen, geringer. Ansonsten passiert Probezeittechnisch nicht viel.

Natürlich bekommst du für dein Ticket die übliche Bestrafung nach Bußgeldkatalog. Also einen Monat laufen, 160€, 2 Punkte.

In Bezug auf den Verstoß kann ich das zwar nicht beurteilen - aber was hoffentlich auf dich zukommt, ist eine Erkenntnis.

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 9:09

Danke für eure schnelle Antowort. Also das heißt jetzt beim 2. A-Verstoß bekomme ich die selben Strafen wie jemand ohne Probezeit? + die Teilnahme an dieser Beratung?

Zitat:

@voiice98 schrieb am 25. Juli 2019 um 11:09:40 Uhr:

Danke für eure schnelle Antowort. Also das heißt jetzt beim 2. A-Verstoß bekomme ich die selben Strafen wie jemand ohne Probezeit? + die Teilnahme an dieser Beratung?

Schau mal in den link (https://www.bussgeld-info.de/a-verstoss/), da steht alles drin, auch die wiederholten Vestöße :D

Prost - auf den dritten A-Verstoß!

Zitat:

@voiice98 schrieb am 25. Juli 2019 um 11:9:40 Uhr:

Danke für eure schnelle Antowort. Also das heißt jetzt beim 2. A-Verstoß bekomme ich die selben Strafen wie jemand ohne Probezeit? + die Teilnahme an dieser Beratung?

Ja aber die Beratung ist wie schon erwähnt freiwillig.

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 10:27

Muss noch erwähnen dass damals bei der Unfallflucht der Führerschein auch für 8 Monate entzogen wurde.. Könnte dies irgendwelche Auswirkungen darauf haben , dass er nun schon Beim 2. anstatt beim 3. A-Verstoß entzogen wird?

Nein, laut Gesetz nicht. Aber beim dritten A Verstoß würde ich mit einer MPU rechnen. Also ruhig fahren und mal das rekapitulieren, was dir im Aufbauseminar gesagt wurde.

Zitat:

@voiice98 schrieb am 25. Juli 2019 um 12:27:37 Uhr:

Muss noch erwähnen dass damals bei der Unfallflucht der Führerschein auch für 8 Monate entzogen wurde.. Könnte dies irgendwelche Auswirkungen darauf haben , dass er nun schon Beim 2. anstatt beim 3. A-Verstoß entzogen wird?

Ja, das ändert alles. Nach einem Entzug führt jeder weitere A-Verstoß in der Probezeit zur Anordnung einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung. Bestehst Du diese nicht wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das steht in §2a Abs. 5 StVG:

Zitat:

auf eine mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung gemäß Absatz 1 Satz 7 beginnende neue Probezeit ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat

Themenstarteram 25. Juli 2019 um 15:38

Also muss ich nun aufjedenfall mit einer Mpu rechnen ? Wenn ja würde ich dann kein Anwalt einschalten , wird ja dann nicht viel bringen oder ?

Das weiß man dann erst hinterher. Derzeit kann bei Messgeräten mit fehlender Messrohdatenspeicherung (das sind viele) durchaus gut was erreicht werden.

am 25. Juli 2019 um 17:39

"Weitermachen"

....und dann tschüss....

@TE: Es kommt klar ne MPU auf Dich zu, die Rechtsquelle hat der geschätzte Kollege Kai R. ja schon benannt. Diese Maßnahme ist imho bei Dir auch dringend indiziert, weil Du ja anscheinend aus dem ersten Verstoß nichts gelernt hast. Besonders qualifiziert Dich für so eine MPU Deine hier im Forum gemachte Aussage, dass Du dachtest, es sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h, deswegen bist Du bewusst und vorsätzlich nur 130km/h gefahren. Das solltest Du so dem Psychologen bei der MPU exakt so erzählen, dann hat die Umwelt lange Ruhe vor Dir.

am 26. Juli 2019 um 10:33

och Menno...

wir wollten den TE nicht vergraulen oder verschrecken!

jetzt kommst dem SO,,,

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