Probezeit A-Verstoß
Hey Leute, ich hab da mal ne Frage...
Vor ca. 1,5 Jahren musste ich wegen unerlaubten entfernen vom Unfallort ein Aufbauseminar machen und die Probezeit wurde verlängert.
Nun bin ich letzte Woche auf der Autobahn bei erlaubten 80 km/h mit 130 km/h geblitzt worden. Es war mitten in der Nacht und ich war der Meinung 100 km/h seien erlaubt.
Das wäre ja der ein erneuter A-Verstoß in der Probezeit, muss ich jetzt eine Mpu machen ?
Hat wer ne Ahnung was auf mich zu kommt ?
Vielen Dank schonmal!
Beste Antwort im Thema
In Bezug auf den Verstoß kann ich das zwar nicht beurteilen - aber was hoffentlich auf dich zukommt, ist eine Erkenntnis.
20 Antworten
Zitat:
@gardiner schrieb am 26. Juli 2019 um 12:32:20 Uhr:
Besonders qualifiziert Dich für so eine MPU Deine hier im Forum gemachte Aussage, dass Du dachtest, es sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100km/h, deswegen bist Du bewusst und vorsätzlich nur 130km/h gefahren. Das solltest Du so dem Psychologen bei der MPU exakt so erzählen, dann hat die Umwelt lange Ruhe vor Dir.
"nur" 130 wo 100 erlaubt waren... und er versteht die Welt nicht mehr...
Mann, Mann...🙄
Wo er doch IMMER so fährt - also ich verstehe es schon....
Ein Königreich für ein schönes Schloss....
Der Threadersteller hat seine Fragen gestellt, Antworten bekommen und sucht dieses Forum wahrscheinlich nicht mehr auf.
jetzt kommen (wie in jedem Probezeit-Thread) die Moralapostel, werfen die ersten Steine und urteilen.
herrlich, dieses Motortalk.
Man könnte ja auch Mitleid mit ihm haben, ihn etwas bauchpinseln den armen Jungen und ihm einreden, dass es die Behörden nur auf ihn abgesehen haben, er ist das Opfer der Abzocker und Wegelagerer.
Aber willst du einem solchen, nicht unbedingt seine Fehler einsehenden Verkehrsteilnehmer wirklich auf der Straße begegnen? Gibt schon mehr als genug von denen.
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Ein Glück entscheiden dies Richter und Ärzte durch Begutachtungen im realen Leben. Nicht die User bei Motor-Talk nach ein paar Zeilen Text.
Und ich bin neutral, als würde ich hier unbelehrbaren Freifahrtsscheine erteilen wollen - mitnichten.
Zitat:
@boerni666 schrieb am 26. Juli 2019 um 14:39:56 Uhr:
Ein Glück entscheiden dies Richter und Ärzte durch Begutachtungen im realen Leben. Nicht die User bei Motor-Talk nach ein paar Zeilen Text.Und ich bin neutral, als würde ich hier unbelehrbaren Freifahrtsscheine erteilen wollen - mitnichten.
Eben. Volle Zustimmung.
Und wieviele predigen hier immer die berühmten „Tempolimit plus Tachabweichung plus Blitzertoleranzabzug ist die optimale Geschwindigkeit „?
Weil sonst ist man ein Verkehrshindernis...
Diese Leute haben den Schein meist länger und sind älter und müssten, da Sie alte Hasen sind, dann eigentlich erst recht zur MPU.
Haben aber nix dergleichen zu befürchten und zahlen im Falle eines Falles mit einem Lächeln oder legen Einspruch ein. Natürlich auch mit Anwalt wenns genehm ist. Ob da nicht von diesen Charakteren auch ein paar mitdabei sind Die jetzt draufhauen?
Der TE hat sich evtl.diese Fahrweise von einem guten erfahrenen FS Inhaber mit hohem SF Rabatt abgeschaut... Eltern,Kollegen? ...wissen wir nicht.
Spekulation , aber nicht undenkbar.
Jetzt war halt sein „Pech“ dass nicht 100 sondern nur 80 erlaubt waren.
Sonst wäre alles aus seiner Sicht im grünen Bereich.
Andererseits ist es natürlich unzweifelhaft, daß es höchste Zeit ist diesen Fahrstil abzulegen und sein Verhalten im Straßenverkehr gründlich zu korrigieren.
Insofern: sieh es als Chance und letzte Möglichkeit durch konsequentes Ruhigeres und Stressarmen Fahren nicht Dauerhaft zum Fußgänger herabgestuft zu werden.