Probezeit - 8 Punkte in Flensburg - Was passiert?
Hallo,
ein Freund von mir hatte Januar stress mit einem anderen Fahrer auf der Autobahn, heute war sein Gericht und er ist am ender jenige der die Schuld hat.
Urteil: Nötigung und Drohung > 5 Punkte > 1 Monat Fahrverbot & 300,-
Dazu kommt leider noch, vor 3 Monaten ca ist er angeblich über eine Rote Ampel gefahren > Da bekommt er nochmal 3 Punkte also hat er 8 Punkte insgesamt.
Nun meine frage bzw seine, seine Probezeit ist vor 2 Wochen ca abgelaufen > Gegen diese Ampelgeschcihte hat er Klage eingereicht das es nicht stimmt etc, gerichtstermin ist unbekannt.
Wie laeuft das ganze ab?
Was passiert mit seiner Probezeit, werden diese noch berechnet da es in der Zeit war oder wie wird das berechnet.
Was kommt alles noch auf ihn zu?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Bressco
Beste Antwort im Thema
Seltsam, solche Helden haben keinen Internetzugang, können nicht schreiben und beauftragen deshalb einen "Freund".
58 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bressco
...genötigt bzw gedroht haben soll er weil er auf der Autobahn auf der ganz rechten von 3 Spuren fuhr und ihn aufeinmal schwindelig wurde und er deshalb auf den Seitenstreifen gefahren ist, vorher aber auf der rechten Spur gebremst hat und der hintere ihn deswegen angezeigt hat.
Ist er nach diesem Vorfall mal zum Arzt gegangen, um die Sache medizinisch abklären zu lassen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ist er nach diesem Vorfall mal zum Arzt gegangen, um die Sache medizinisch abklären zu lassen?Zitat:
Original geschrieben von Bressco
...genötigt bzw gedroht haben soll er weil er auf der Autobahn auf der ganz rechten von 3 Spuren fuhr und ihn aufeinmal schwindelig wurde und er deshalb auf den Seitenstreifen gefahren ist, vorher aber auf der rechten Spur gebremst hat und der hintere ihn deswegen angezeigt hat.
Bestimmt nicht...weil schwindelig von Schwindel kommt. 😉
Das wäre zumindest eine Möglichkeit gewesen, das Gericht von der eigenen Unschuld zu überzeugen und gleichzeitig eine (mögliche) Gefahrenquelle offenzulegen und entsprechend zu entschärfen.
Zitat:
Original geschrieben von Bressco
Schon lustig was einige hier schreiben.genötigt bzw gedroht haben soll er weil er auf der Autobahn auf der ganz rechten von 3 Spuren fuhr und ihn aufeinmal schwindelig wurde und er deshalb auf den Seitenstreifen gefahren ist, vorher aber auf der rechten Spur gebremst hat und der hintere ihn deswegen angezeigt hat.
Was da wohl für eine Aktion vorausging bevor deinem Freund schwindelig wurde.........🙄
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Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Was willst du mit deinen Beiträgen sagen?"Gut gemacht und laß dir von Fremden nicht reinsabbeln, wenn sie dir einen erzählen wollen?" 😕
Wenn man die Möglichkeit hat an der Erfahrung anderer Menschen zu partizipieren, ist man gut beraten das auch anzunehmen. Davon kann hier jedoch keine Rede sein. Fast alle Beiträge beschränken sich darauf die Geschichte des TE in Zweifel zu ziehen, durch eigene Phantasiekonstrukte zu ergänzen und daraus Schlußfolgerungen zu ziehen, die keinerlei Realitätsbezug besitzen. Wer so etwas nötig hat, von dem sollte man sich ganz bestimmt nicht "reinsabbeln" lassen.
Nein nach dem Ihn schwindelig wurde ist er nicht zum Arzt gegangen, es hat sich in den Moment auch keiner beschwert, gehupt oder sonstiges.
Nach einpaar Monaten bekam er dann einen Brief von drinne steht das er ohne Grund stark gebremst hat und so.
Ich weiss nicht was sich der Richter dabei gedacht hat, die Videoaufnahme hat er gesehen.
Im Gerichtssaal saßen auch ca 40 Personen die zugeschaut haben, vielleich hat er deswegen die Sache keine Ahnung, ernst? genommen.
Ich weiss es nicht.
@Aeon Flux
Es ehrt dich zwar, dass du dich so mannhaft vor den TE stellst, aber dir müsste doch auch schon aufgefallen sein, dass bei manchen Hilferufen erst einmal die Sachlage sehr knapp dargestellt wird und erst nach Rückfragen oder der Anmeldung gewisser Zweifel ganz langsam die fehlenden Bruchstücke zur Wahrheit ans Licht kommen.
Der Richter wird sich ja Gedanken gemacht haben über die Geschichte, die nicht die erste gewesen sein dürfte, wo die Unschuld vom Lande vor ihm gesessen hat.
Zitat:
Original geschrieben von Bressco
...ein Freund von mir hatte Januar stress mit einem anderen Fahrer auf der Autobahn, heute war sein Gericht und er ist am ender jenige der die Schuld hat.Urteil: Nötigung und Drohung > 5 Punkte > 1 Monat Fahrverbot & 300,-
Will er keine Revision gegen das Urteil einlegen oder wurde keine Revision zugelassen (was ich mir hier allerdings nicht vorstellen kann)?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Will er keine Revision gegen das Urteil einlegen oder wurde keine Revision zugelassen (was ich mir hier allerdings nicht vorstellen kann)?Zitat:
Original geschrieben von Bressco
...ein Freund von mir hatte Januar stress mit einem anderen Fahrer auf der Autobahn, heute war sein Gericht und er ist am ender jenige der die Schuld hat.Urteil: Nötigung und Drohung > 5 Punkte > 1 Monat Fahrverbot & 300,-
Er hat keinen Rechtschutz und hat nicht so viel Geld.
Die Kosten für das Gericht muss er bezahlen ca 400,- an seinen Anwalt dazu kommt noch die 300,- Strafe.
Was genau der Richter meinte weiss ich nicht, aufjedenfall hat er angeblich die Schuld.
Wenn er den Fall wieder öffnen sollte & nochmal verlieren sollte dann wirds teuer.
Die Ampelgeschichte muss er glaub ich ja auch noch bezahlen.
Selber schuld ohne Rechtschutz.
Zitat:
Original geschrieben von Bressco
Er hat keinen Rechtschutz und hat nicht so viel Geld.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Will er keine Revision gegen das Urteil einlegen oder wurde keine Revision zugelassen (was ich mir hier allerdings nicht vorstellen kann)?
Die Kosten für das Gericht muss er bezahlen ca 400,- an seinen Anwalt dazu kommt noch die 300,- Strafe.
Was genau der Richter meinte weiss ich nicht, aufjedenfall hat er angeblich die Schuld.Wenn er den Fall wieder öffnen sollte & nochmal verlieren sollte dann wirds teuer.
Die Ampelgeschichte muss er glaub ich ja auch noch bezahlen.Selber schuld ohne Rechtschutz.
Selber Schuld, wenn man sich wie eine Banane im Straßenverkehr verhält!
Iwie riecht die Sache...warum sollen nun Mitgleider von MT etwas richten, bzw. erörtern, wenn ein Fachanwalt angeblich nicht einmal dafür eine Antwort hat?
Zitat:
Original geschrieben von Bressco
Das er auf der Autobahn doch schuldig ist, ist laecherlich, trotz Videoaufnahme vor Gericht (kollege hatte eine Kamera) im Auto was alles aufgereichnet hat aber naja..
War der "Kollege" vielleicht eine Zivilstreife? Wer bitte hat sonst denn eine Kamera dabei und filmt gerade dann, wenn einer vor ihm auf der rechten Spur unvermutet bremst? Vielleicht war der "Freund" ja schon eine zeitlang auffällig gefahren und die Zivilstreife wurde deshalb auf ihn aufmerksam ... Wer weiß das schon ....
Mein Freund hat seine Kamera, ich selber seit meinem Unfall vor einem Jahr auch, würde ich euch allen empfehlen, kostet nicht die Welt, 45,- glaub mit Lieferung, 8 GB Speicherkarte rein und gut ist.
Ein Fahrer wollte irgendwo einparken, hat gebremst und ist rückwärts gegen mein Wagen gefahren, er sagt ich bin ihn reingefahren.
Habe ihn dann die Kamera gezeigt und dann war er leise - Empfehlenswert.
Der Jenige der ihn angezeigt hat, hatte keine Beweise, sondern "nur" Zeugen was aber gereicht hat.
Aber ist auch egal, bespricht er eh mit seinem Anwalt heute oder morgen ka, nur er dachte er kann eine Antwort schon vorher bekommen.
Danke.
Sehr nebulös... Ich denke doch, das aussagekräftige Videoaufnahmen selbst in unserem Land noch über gelogene Zeugenaussagen gehen...
Wer in so kurzer Zeit schon so viele Punkte gesammelt hat,wird in seinem Leben noch weitere Prob. bekommen.
Nicht, dass dem TE sein Freund iwann nochmal schwindelig wird und er auf die Olle von einem Freund fällt. 😁
*IronieOFF*