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Probezeit - 8 Punkte in Flensburg - Was passiert?

Themenstarteram 20. April 2012 um 18:58

Hallo,

ein Freund von mir hatte Januar stress mit einem anderen Fahrer auf der Autobahn, heute war sein Gericht und er ist am ender jenige der die Schuld hat.

Urteil: Nötigung und Drohung > 5 Punkte > 1 Monat Fahrverbot & 300,-

Dazu kommt leider noch, vor 3 Monaten ca ist er angeblich über eine Rote Ampel gefahren > Da bekommt er nochmal 3 Punkte also hat er 8 Punkte insgesamt.

Nun meine frage bzw seine, seine Probezeit ist vor 2 Wochen ca abgelaufen > Gegen diese Ampelgeschcihte hat er Klage eingereicht das es nicht stimmt etc, gerichtstermin ist unbekannt.

Wie laeuft das ganze ab?

Was passiert mit seiner Probezeit, werden diese noch berechnet da es in der Zeit war oder wie wird das berechnet.

Was kommt alles noch auf ihn zu?

Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Bressco

Beste Antwort im Thema

Seltsam, solche Helden haben keinen Internetzugang, können nicht schreiben und beauftragen deshalb einen "Freund".

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Es geht ihm wohl mehr um die Probezeit(-Verlängerung) als um die Punkte...;)

am 21. April 2012 um 11:13

Warnschussarrest :D

Spaß beiseite. Nur um meine Neugier zu befriedigen, würde ich gerne Erfahren was genau bei der Nötigung und Drohung vorgefallen ist.

Probezeitverlängerung ist wohl das geringere Problem und wahrscheinlich auch in diesem Fall nötig.

Eine verkehrspsychologische Beratung wird's wohl auch noch geben, damit die vorhandenen Defizite lokalisiert und beseitigt werden können.

Probezeitverlängerung um weitere 2 Jahre nach dem ersten A-Delikt (der Rotlichtverstoß). Für das zweite A-Delikt (die Nötigung) gibt es dann drei Monate Fahrverbot und Anordnung eines Aufbauseminars, da es ja noch innerhalb der Probezeit erfolgte.

 

Ansonsten halt noch alles das, was die Verkehrsrichter entscheiden.

 

Der "Freund" sollte sich aber wirklich mal Gedanken machen und seine Fahrweise entsprechend umstellen.

 

Edit: Alles nachzulesen in der aktuellen Auto-Bild.

Zitat:

Original geschrieben von Bressco

Urteil: Nötigung und Drohung > 5 Punkte > 1 Monat Fahrverbot & 300,-

Da muß wohl nicht nur am Fahrverhalten gearbeitet werden, sondern auch am Sozialverhalten...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Bressco

Urteil: Nötigung und Drohung > 5 Punkte > 1 Monat Fahrverbot & 300,-

Da muß wohl nicht nur am Fahrverhalten gearbeitet werden, sondern auch am Sozialverhalten...

Eeeyyyyy, wie kommst du drauf Aldaaaa?!?! :D

Find ich immer geil, wenn die 18 Jährigen Kappenträger den Schumacher spielen möchten .Besonders mit ner Beifahrerin. Die Vollprofis stehen dann Montags in der Zeitung ,und die Flotte Heimfahrt von der Disco ist mal wieder in die Hose gegangen.

am 21. April 2012 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von Bressco

Hallo,

 

ein Freund von mir hatte Januar stress mit einem anderen Fahrer auf der Autobahn, heute war sein Gericht und er ist am ender jenige der die Schuld hat.

 

Urteil: Nötigung und Drohung > 5 Punkte > 1 Monat Fahrverbot & 300,-

 

Dazu kommt leider noch, vor 3 Monaten ca ist er angeblich über eine Rote Ampel gefahren > Da bekommt er nochmal 3 Punkte also hat er 8 Punkte insgesamt.

 

Nun meine frage bzw seine, seine Probezeit ist vor 2 Wochen ca abgelaufen > Gegen diese Ampelgeschcihte hat er Klage eingereicht das es nicht stimmt etc, gerichtstermin ist unbekannt.

 

Wie laeuft das ganze ab?

Was passiert mit seiner Probezeit, werden diese noch berechnet da es in der Zeit war oder wie wird das berechnet.

Was kommt alles noch auf ihn zu?

 

Danke.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bressco

Wegen Nötigung und Drohung verklagt werden und bei rot über die Ampel will man abstreiten.... SUPER !

8 Pkt. wären ja schon mal ein sehr guter Einstieg ins Autofahrerleben.

Aber ich denke, dass dein Kumpel in Zukunft aller Zeit der Welt, als Fussgänger nämlich, sehr viel Zeit hat über die Scheisse, die er gebaut hat, nachzudenken.

am 21. April 2012 um 20:13

Scheinbar ist es für einige Zeitgenossen schwer vorstellbar, daß es Menschen gibt die Freunde haben...:eek:

Falls diejenigen selbst irgendwann einmal in den Genuss einer Freundschaft kommen möchten, dann sei ihnen dringend angeraten ihr Sozialverhalten grundlegend zu ändern...:D

Zitat:

Original geschrieben von Aeon Flux

Scheinbar ist es für einige Zeitgenossen schwer vorstellbar, daß es Menschen gibt die Freunde haben...:eek:

Nee, das fehlende Vorstellungsvermögen lag darin begründet, daß es Freunde geben soll, die keinen Internet-Anschluß haben...;)

Erschreckend ist doch das jemand in so kurzer Zeit, sogar noch in der Probezeit, so viele Punkte ansammeln kann.

Meiner Meinung nach ist so ein Mensch niemals zum führen eines Autos geeignet.

am 21. April 2012 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Meiner Meinung nach ist so ein Mensch niemals zum führen eines Autos geeignet.

Erschrecken ist einzig, daß sich jemand anmaßt die Fahreignung einer ihm unbekannten Person anzuzweifeln, nur aufgrund von dürftigen Informationen aus dritter Hand.

Zitat:

Original geschrieben von Aeon Flux

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Meiner Meinung nach ist so ein Mensch niemals zum führen eines Autos geeignet.

Erschrecken ist einzig, daß sich jemand anmaßt die Fahreignung einer ihm unbekannten Person anzuzweifeln, nur aufgrund von dürftigen Informationen aus dritter Hand.

Aeon Hood?

Was willst du mit deinen Beiträgen sagen?

"Gut gemacht und laß dir von Fremden nicht reinsabbeln, wenn sie dir einen erzählen wollen?" :confused:

am 22. April 2012 um 12:39

Mal abgesehen von dem Ansinnen des TS hier für einen wie auch immer "Freund" ... Ratschläge einzuholen. Erstens dürften die Ratschläge alle für die Katz sein, weil ein Verkehrrichter ganz anders entscheiden kann, als wir es hier "vorschlagen".

Angesichts des "Vorstrafenregisters" könnte da schnell etwas zusammen kommen, von dem wir hier nicht mal zu träumen wagen.

Meiner bescheidenen Meinung nach, ist "der Freund" noch viel zu unreif ein Kfz zu führen, auch wenn er vor dem Gesetzgeber bereits als Erwachsener gilt.

Wahrscheins muß es erst schlimmere Unfälle womöglich mit Todesfolge geben, bevor dieser Mensch gestoppt wird. Vielleicht hat er seine Spielekonsole mit der Realität verwechselt und glaubt tatsächlich, seine Spiele in der Realität ausleben zu können.

Bei aller Liebe, nur hört genau an DEM Punkt mein Verständnis auf und der junge Mann sollte wirklich noch mindestens 5 Jahre vom führen eines Fahrzeuges abgehalten werden. Vielleicht hat er sich dananch so weit im Griff niemanden mehr zu gefährden. :cool:

Themenstarteram 22. April 2012 um 13:54

Schon lustig was einige hier schreiben.

genötigt bzw gedroht haben soll er weil er auf der Autobahn auf der ganz rechten von 3 Spuren fuhr und ihn aufeinmal schwindelig wurde und er deshalb auf den Seitenstreifen gefahren ist, vorher aber auf der rechten Spur gebremst hat und der hintere ihn deswegen angezeigt hat.

Der Fahrer hinter ihn war mit 5 Personen im Farhzeug und hat diesen Fall vor Gericht deshalb gewonnen.

Ja mein FREUND war nur mit seiner Freundin - Beim Gerichtstermin kam nicht mal der Jenige der ihn verklagt hat sondern nur seine Zeugen.

Aber gereicht hat es irgendwie schon. Deswegen das ganze.

Und die Rote ampel, ich war dabei, er ist bei Rot über die Ampel gefahren, die gerade umgesprungen ist, nicht mal ne Sekunde, aber das hat er auch verdient ist seine Schuld.

Deswegen 5 Punkte wegen Nötigung & 3 Punkte wegen bei Rot über die Ampel.

Das er auf der Autobahn doch schuldig ist, ist laecherlich, trotz Videoaufnahme vor Gericht (kollege hatte eine Kamera) im Auto was alles aufgereichnet hat aber naja..

Probezeigverlängerung ist ja nicht schlimm - Die Kosten auch nicht aber MPU etc? Kommt ja bestmimt vor.

Bei Rot über die Ampel ist 1 Monat fahrverbot oder? Wenn ja, auch nichts los.

Aber naja wie gesagt das andere ist komisch gelaufen.

Trotzdem Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Bressco

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