Probefahrten mit Kundenfahrzeugen?

Mercedes SL R107

Hallo zusammen,

beim Lesen des 300-SL-Flügeltürer-Threads, wo ein junger Werkstattmitarbeiter den Kunden-Oldtimer bei einer Probefahrt schrottete, dachte ich daran, dass ich mich, bevor ich mein Fahrzeug in der Werkstatt abgebe, auch schon öfter gefragt habe, was in dieser Hinsicht eigentlich üblich ist:

Wenn etwas repariert wurde, was nur bei einer Probefahrt überprüft werden kann, ist diese selbstverständlich. Machen Werkstattmitarbeiter aber wohl manchmal auch Besorgungsfahrten (z.B. Mittagessen holen) mit Kundenfahrzeugen oder nehmen diese über Nacht mit nach Hause (zu einer "erweiterten" Probefahrt), habt Ihr so etwas schon mal erlebt? Und falls ja, wie ist das dann eigentlich versichert, d.h. haben Werkstätten für Probefahrten eine eigene Versicherung, oder würden Schäden dann über die Kfz-Versicherung des Kunden abgewickelt, und der Kunde muss seinen Schaden (Selbstbeteiligung, Hochstufung, evtl. Wertverlust usw.) dann zivilrechtlich bei der Werkstatt geltend machen?

Nachdem ich mal einen Azubi sehen musste, der mit meinem damaligen Wagen mit Vollgas über den Hof in die Werkstatt fuhr, oder schon neben einem Meister im eigenen Auto saß, der dann meinte, mir die Kickdown-Funktion praktisch erklären zu müssen, weise ich nun jedes Mal bei der Fahrzeugabgabe explizit darauf hin, vorsichtig mit meinem Wagen umzugehen, und notiere mir auch vor Abgabe den Kilometerstand. Im R231 kann man sich nützlicherweise ja auch die Verbrauchshistorie über die letzten 15-20 Minuten anzeigen lassen.

9 Antworten

Das hatte ich mehrfach bei der Hamburger Firma Brammer. Um 2000 herum.
Fahrwerkseinstellungen wurden vorgenommen. Ein Kundendienst-Annehmer/Meister
nahm den SLK320 über Nacht mit nach Hause. Km-Zahl entsprechend.
Ich wies darauf hin, dass das nicht gemacht werden solle.
Beim SL320 dasselbe. Man behauptete schließlich, der Mann sei nicht mehr im Betrieb.
Der Chefredakteur der AutoBild sagte mir, da könne man die gefahrenen Km berechnen.
Mehr nicht. Mehr habe ich dazu auch nicht zu sagen. Brammer hat mich nicht wiedergesehen.

Zitat:

Original geschrieben von SL_Rider


Hallo zusammen,

beim Lesen des 300-SL-Flügeltürer-Threads, wo ein junger Werkstattmitarbeiter den Kunden-Oldtimer bei einer Probefahrt schrottete, dachte ich daran, dass ich mich, bevor ich mein Fahrzeug in der Werkstatt abgebe, auch schon öfter gefragt habe, was in dieser Hinsicht eigentlich üblich ist:

Wenn etwas repariert wurde, was nur bei einer Probefahrt überprüft werden kann, ist diese selbstverständlich. Machen Werkstattmitarbeiter aber wohl manchmal auch Besorgungsfahrten (z.B. Mittagessen holen) mit Kundenfahrzeugen oder nehmen diese über Nacht mit nach Hause (zu einer "erweiterten" Probefahrt), habt Ihr so etwas schon mal erlebt? Und falls ja, wie ist das dann eigentlich versichert, d.h. haben Werkstätten für Probefahrten eine eigene Versicherung, oder würden Schäden dann über die Kfz-Versicherung des Kunden abgewickelt, und der Kunde muss seinen Schaden (Selbstbeteiligung, Hochstufung, evtl. Wertverlust usw.) dann zivilrechtlich bei der Werkstatt geltend machen?

Nachdem ich mal einen Azubi sehen musste, der mit meinem damaligen Wagen mit Vollgas über den Hof in die Werkstatt fuhr, oder schon neben einem Meister im eigenen Auto saß, der dann meinte, mir die Kickdown-Funktion praktisch erklären zu müssen, weise ich nun jedes Mal bei der Fahrzeugabgabe explizit darauf hin, vorsichtig mit meinem Wagen umzugehen, und notiere mir auch vor Abgabe den Kilometerstand. Im R231 kann man sich nützlicherweise ja auch die Verbrauchshistorie über die letzten 15-20 Minuten anzeigen lassen.

Ich habe zwei Sachen in dieser Hinsicht erlebt. Ich hatte einen 911er bei DB in einer Zweigniederlassung (wo mein Zweitwohnsitz war) an einem Freitag bei Übernahme des Neuen in Zahlung gegeben. Als ich Montags bei der Hauptniederlassung, wo auch mein Hauptwohnsitz war, meinen Ehemaligen sah, schaute ich ihn mir nochmal an und musste feststellen, dass etwa 800 km mehr auf der Uhr waren. Ich habe dann den Verkäufer - zumal der Wagen erst Montags morgens abgemeldet worden war - darauf angesprochen. Er hat dies sofort anhand der Übergabepapiere tel. bei der Zweigstelle überprüfen lassen. Ergebnis, ein Jungverkäufer, der den Wagen von der Zweigstelle zur Hauptniederlassung (45 km) überführen sollte hatte sich den Wagen für einen Kurzausflug nach Zandvoort über´s Wochenende geborgt. Er wurde ein paar Monate später entlassen.

Bei BMW gab ich mal einen 525i zur Inspektion. Etwa eine Stunde später rief mich mein Bekannter und Steuerberater an und berichtete, eine Angestellte des Autohauses habe ihn, der seinen Wagen ebenfalls an diesem Tage in der Inspektion hatte, mit meinem Fahrzeug zu seinem Büro gefahren.
Ich habe das dann beim Abholen des Fahrzeugs im Beisein meines Bekannten, der dies bestätigte, beanstandet. Man hat sich entschuldigt und das war es. Diese (große) Werkstatt habe ich dann in der Zukunft nicht mehr aufgesucht.

Die Werkstatt ist zwar versichert, wenn etwas passiert, aber ich finde es nicht in Ordnung, wenn das Fahrzeug - ausser zur Probefahrt - anderweitig benutzt wird. Bis heute ist dies nie wieder vorgekommen. Den km-Stand bei Abgabe (steht auch auf dem Auftrag) schreibe ich mir trotzdem immer auf.

Zitat:

Original geschrieben von SL_Rider


... Und falls ja, wie ist das dann eigentlich versichert, d.h. haben Werkstätten für Probefahrten eine eigene Versicherung, oder würden Schäden dann über die Kfz-Versicherung des Kunden abgewickelt, und der Kunde muss seinen Schaden (Selbstbeteiligung, Hochstufung, evtl. Wertverlust usw.) dann zivilrechtlich bei der Werkstatt geltend machen?
...

Ich hatte vor einigen Jahren genau diesen Fall bei meinem SL55. Unfall auf der Werkstattprobefahrt. Wer dafür haftet ist üblicherweise in den AGBs der Werkstatt geregelt, die sich aber in den meisten Fällen bei einer vernünfigen Werkstatt an den AGBs des Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe orientieren. Bei Erteilung des Auftrags werden diese AGBs akzeptiert.

Demnach ermächtigst Du den Auftragnehmer, Probefahrten mit deinem Fahrzeug durchzuführen. Das ist in etwas das gleiche, als wenn Du einem Freund dein Auto gibst, um für dich etwas zu erledigen. Fazit: Haften tust Du bzw. deine Versicherung. Gemäß den AGBs kann die Werkstatt den Schaden auf dich abwälzen, muss aber beispielsweise die dir durch den Schaden entstandenen Nachteile ersetzen. So ist es darin geregelt.

Gottseidank wickeln die Werkstätten diese Schäden aber üblicherweise aber über eigene Versicherungen und/oder Eigenleistungen ab. In meinem Fall vor einigen Jahren wurde meine Versicherung (Vollkasko und Haftpflicht) nicht in Anspruch genommen. Ich würde mich aber nicht immer darauf verlassen, dass die Werkstatt entsprechend versichert ist. Insbesondere bei Bastelbuden, Hinterhofwerkstätten o.Ä.

Keine Rechtsberatung!

Hallo zusammen,

mein Fahrzeug wird lediglich von dem zuständigen Werkstattmeister (dieser mir bei Fahrzeugannahme zugeteilt wurde) Probe gefahren. Ab der Übergabe ist dieser Meister für mein Auto zuständig. Ein Mechaniker darf eigentlich das Fahrzeug gar nicht Probe fahren!

Aus mehreren Praktika in LKW Werkstätten weiß ich allerdings, dass auch Mitarbeiter Probefahrten machen und gleich mal etwas besorgen. Sein dürfte dies allerdings keineswegs.

Ich rate jedem nur, sich die Werkstatt, in die man sein Auto gibt, sehr gründlich auszuwählen. Meistens sind kleinere Mercedes- Werkstätten wesentlich besser, als große Niederlassungen wo keiner mehr etwas überwachen kann.

Hoffentlich wird der 26 Jährige mit harten Konsequenzen konfrontiert werden.

Grüße
Marcel

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Ich kann zu dem Thema nichts negatives Beitragen. Wir sind schon seit vielen Jahren Kunden bei meinem Freundlichen (sowohl Neuwagenkäufe, als auch Service) und wurden immer absolut korrekt behandelt und obwohl ich auch immer auf den km-Stand unserer Fahrzeuge vor Abgabe achte, konnte ich bis heute keine exzessiven Fahrstrecken feststellen.

Ich teile die Meinung des Verfassers, dass man bei kleineren Betrieben wesentlich besser aufgehoben ist, als bei den großen Werksvertretungen. Hier weiß manchmal die Rechte nicht was die Linke tut.

Das ´Negativbeispiel schlechthin und Krönung sonstiger "Überkilometer" und fehlender "Tankinhalte" habe ich bei einem kleinen, autorisierten Mercedes-Vertragshändler erleben dürfen. Hier habe ich mein Fahrzeug auf einem Parkplatz eines großen Lebensmittelgeschäftes "gesichtet". Ich habe dann gewartet, bis der "Besitzer" zum Fahrzeug kam und habe ihn auf sein geniales Auto angesprochen. Großzügig hat er mir dann "sein" Auto gezeigt und beim Verlassen des Parkplatzes die entsprechend zuvor genannten Fahrwerte demonstriert...!

Es war mir anschließend eine große Freude im Beisein des Geschäftsführers und des Werkstattmeisters nochmals die Besitzverhältnisse über das entsprechende Fahrzeug beim Mitarbeiter zu erfragen und ihm dann mitzuteilen, dass sein Chef auf Grund seines Verhaltens (und anderer Dinge mehr), soeben einen sehr guten Kunden verloren hat. Was mit diesem Mitarbeiter passiert ist, entzieht sich meiner Kenntnis, interessiert mich aber auch nicht wirklich. Zuerst hatte der Mitarbeiter seinen Spaß und dann ich.

Diese Geschehnisse wurden beim Wechsel zu einer großen Niederlassung angeführt und seither könnte ich mir das Notieren der Kilometerstände unserer Fahrzeuge sparen. Keine Probleme mehr.

beebymurphy

Trifft.
Ich bin dann, wieder nach Meschede (in die alte Heimat) zu
Hoevel gegangen.
Nach 40 Jahren war noch der Lehrling, da, mit dem ich 1967
unter dem 220SE gestanden hatte. Bis zu dessen Pensionierung
fuhr ich einfach mal wieder in die Heimat, und erledigte die
notwendigen Inspektionen dort. Danach war ich in Soltau bei
Sternepartner. Bis jetzt zufrieden.

Zitat:

Original geschrieben von 911westie


Ich teile die Meinung des Verfassers, dass man bei kleineren Betrieben wesentlich besser aufgehoben ist, als bei den großen Werksvertretungen. Hier weiß manchmal die Rechte nicht was die Linke tut.

Hallo Murphy,

extrem unterhaltsam erzählt, ich musste mich halb kringeln, vielen Dank für die Story oben!

Eigentlich sollte man sich vor einem Werkstattaufenthalt des Fahrzeugs einen GPS-Logger anschaffen und den irgendwo unauffällig im Auto deponieren.

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