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Probefahrt Versicherung?

Themenstarteram 18. Oktober 2018 um 6:22

Hallo,

ich möchte eine längere Probefahrt über das WE durchführen.

Der Händler hat dafür lediglich einen nagelneuen Wagen mit rotem Kennzeichen. Er sagt, der Wagen ist Vollkasko versichert.

Meine Frage: Kann das überhaupt sein mit einer roten Nummer? Wenn nicht, würde ich das Angebot. Ich annehmen.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Dir das Fahrzeug mit den roten Kennzeichen zu überlassen, könnte im ungünstigsten Fall den Entzug dieser begünstigen. Wenn der Händler das macht,sein Risiko.

Das was Du vor hast, ist nicht vom VerwendungsZweck der roten HändlerKennzeichen abgedeckt.

Es gibt PolizeiReviere die die Kennzeichen am Wochenende gleich mal sicherstellen. Dann stehst mit mal ohne Fzg im Busch.

Und das besondere Fahrzeugscheinheft ist immer noch vom Fahrzeugführer mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Gruß M

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Na den Verdacht des Missbrauchs äußert erstmal der Kontrolletti. Wenn es für ihn eindeutig, leitet er ggf ein BußgeldVerfahren ein und regt bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Überprüfung der Zuverlässigkeit an.

Gibt einiges an Urteilen, wo Richter erläutern, was sie als Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten subsumieren.

In einer der letzten Änderungen der FZV wurde ja in Paragraph 16 extra die Fahrt zur Tankstelle und Waschanlage mit aufgenommen, da es da auch des öfteren geteilte Meinungen gab.

Das Überlassen der roten Kennzeichen an einen evtl KaufInteressent über ein gesamtes Wochenende, tät ich als Missbrauch einstufen. Beim ersten Verstoß könnte man über eine OWIG Anzeige nachdenken, der Entzug wäre aber auch schon beim ersten Missbrauch möglich, da meistens im Bescheid zur Erteilung des Roten Kennzeichens der WiderrufsVorbehalt im Falle der missbräuchlichen Verwendung enthalten ist.

Aber auch das wird natürlich nicht überall gleich gehabt.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Okt. 2018 um 19:40:56 Uhr:

Das Überlassen der roten Kennzeichen an einen evtl KaufInteressent über ein gesamtes Wochenende, tät ich als Missbrauch einstufen. Beim ersten Verstoß könnte man über eine OWIG Anzeige nachdenken, der Entzug wäre aber auch schon beim ersten Missbrauch möglich, da meistens im Bescheid zur Erteilung des Roten Kennzeichens der WiderrufsVorbehalt im Falle der missbräuchlichen Verwendung enthalten ist.

Aber auch das wird natürlich nicht überall gleich gehabt

Ja das ist es ja. Erstmal ist da ein Verdacht. Schön.

Dann kommen wir aber ja schon in den Bereich: Zuverlässigkeit. Wann ist diese nicht geben? Vielleicht nach 3x Sonntags vor der Eisidele erwischen. Aber das reine anhalten am Wochenende kann ja durchaus im Rahmen einer Probefahrt geschehen. Es sie denn die exekutive fàhrt eine halbe Stunde hinterher und beobachtet beim Wochenendeinkauf etc.

Liegt es am End enicht am Halter /Händler) was er einem an Probefahrt genehmigt und was nicht`? Genau dafür sind diese roten Kennzeichern doch gedacht.

Das sind aber nur vermutungen meinerseits.

Na ja, mittlerweile sind die Anforderungen, was eine Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt ist, sehr eng abgesteckt,da der Missbrauch, wie die zuvor erwähnte Eisdiele, immer mehr zugenommen hat. Insbesondere deshalb, da die Voraussetzungen für ein KZK ja auch eingeschränkt wurden.

Aber das der Kunde ein WE mit dem HändlerKennzeichen unterwegs ist, würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Entzug des Kennzeichens führen. Insbesondere deshalb,da es meist die gleichen Inhaber sind, die es mit der Verwendung nicht so eng sehen.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Okt. 2018 um 22:0:54 Uhr:

(...:ein WE mit dem HändlerKennzeichen unterwegs ist(...)

Nur woher hat die Polizei im Zweifel diese Info? ;)

 

Klar, kommt das zehnmal vor, kann sich die zulStelle ihren Teil denken. Wenn der Händler aber bisher nicht "erwischt" wurde, hat die dann nicht so eine Art Freischuss?

 

Die Pol. kann ja auch nicht willkürlich auf einen Verdacht hin einfach so den Wagen stilllegen, nur weil da ja theoretisch Missbrauch getrieben worden sein könnte.

 

Dann wären ja auch "echte" Probefahrten am WE quasi gefährlich und nur Werktags zwischen 9 und 17h möglich.

Zitat:

@cappo1 schrieb am 18. Oktober 2018 um 08:22:34 Uhr:

Hallo,

ich möchte eine längere Probefahrt über das WE durchführen.

Der Händler hat dafür lediglich einen nagelneuen Wagen mit rotem Kennzeichen.

Viele Grüße

. . Die Aussagen des TE geben das her.

Stilllegen brauch die Rennleitung den Wagen nicht,den an einen angemeldeten Wagen dürfen keine Roten Kennzeichen verwendet werden(aber auch das kam schon vor) .

Zitat:

Dann wären ja auch "echte" Probefahrten am WE quasi gefährlich und nur Werktags zwischen 9 und 17h möglich.

Ja diese Argumentation ist auch schon gefallen.

Gruß M

 

Zitat:

@windelexpress schrieb am 18. Okt. 2018 um 22:49:16 Uhr:

Stilllegen brauch die Rennleitung den Wagen nicht,

Im Sinne von Kennzeichen sicherstellen, was in den Konsequenze einer Stilllegung sehr ähnlich kommt.

Moin,

Schluss endlich entscheidet ein Gericht wo der Missbrauch beginnt.

Windelexpress - man kann etwas auch absichtlich falsch verstehen. Nicht der Autohändler bricht hier eigenmächtig Recht. Dann hätte er es verdient verklagt zu werden.

Während ein kleiner Händler Dinge ggf. Falsch verstehen kann - hat einer mit Rechtsabteilung ein höheres Verständnisniveau zum Umsetzen von z.B. Verwaltungsvorschriften. Ich habe keinen Grund der Aussage eines solchen Autohauses zu misstrauen, wenn dieses sagt - brauchen wir nicht mehr so machen. Es wird aus EIGENINTERESSE nicht gegen seine Vorschriften verstoßen. Wie gesagt - in NRW und in Hessen habe ich diese Unterlagen - auch zu meiner Verwunderung zu Beginn, verbunden mit einer Rückfrage meinerseits - nicht bekommen, mir war das bis dahin ja auch so bekannt. Mit der Feststellung des AH - wird nicht mehr gemacht bei uns und da und da auch nicht mehr (da mich da und da nicht betraf habe ich mir das nicht gemerkt) - einer zeigte mir sogar ein Schreiben der zuständigen Zulassungsstelle wo das drin stand. Nochmal - meistens wissen die was sie tun und wenn das nicht ein Hinterhof Händler ist, sondern jemand renommiertes mit Fachpersonal dann darf man deren Aussagen wohl auch glauben schenken.

Wie gesagt - wie das bei DIR ausschaut und ob sowas Bestand hat - das weiß ich nicht. Ist aber auch überhaupt nicht mein Bier.

LG Kester

Und dann gibt's die Kiesplatzhändler, die seit Jahr und Tag permanent selbst mit den roten Kennzeichen unterwegs sind und bei einem unangekündigten Kundenbesuch mit Probefahrt immer erstmal angerufen werden müssen. Gibt hier auch so Spezis und bisher hatten sie wohl Glück. :D

Moin,

Den Glücksfan gibt es immer mal wieder. Aber der sollte nicht Maßstab sein.

LG Kester

Eigentlich ist es mir als Interessent doch egal was das für Folgen für den Händler haben kann. Die Frage ist doch nur was ich für Folgen hätte. Irgendwie geht hier die Diskussion in die falsche Richtung meiner Meinung nach.

Übrigens, ein Fahrtenbuch habe ich in den letzten 12/13 Jahren (NRW) kein einziges Mal bekommen. Habe noch nicht mal ein Nutzungsvertrag oder ähnliches unterschreiben müssen. Führerschein vorgelegt, ab und zu den Ausweis da gelassen und die Schlüssel in die Hand gedrückt bekommen.

Es ist doch so, das der potenzielle Kunde im sog. guten Glauben handelt. wenn der Händler im ein Auto zur Proefahrt zur Verfügung stellt an dem ordungsgemäß Schilder angeschraubt sind und auch die Papioere dazu passen, kann er davon ausgehen das das alles seine Richtugkeit hat. Sollte irgendein Amt den Händler auf dem kiceker haben ihm die Schilder zu entziehen ist das nicht das Problem des Kunden. was wichtg ist: Ist das Auto versichert und wie hoch ist der Selbstbehalt. Dazu muß er eine entsprechende Verpflichtung unterschreiben. So ist das bei meinen Probefahrten die letztten 10 jahre immer gewesen. Egal ob es ein Neuwagen oder ein Gebrauchter war und egal bei welchem Autohaus. Sowohl bei "normalen" Kennzeoichen als auch bei roten hab ich da nie irgendetwas wie ein Fahrtenbuch führen müssen. Ich hab auch schon Autos ein ganzes WE gehabt. Sei es als Werkstatt leihwagen oder als Probefahrt.

Wenn das in der verabntwortung des Probefahrers läge, würde niemend mehr ein Auto leihen. waer garantiert denn das die schilder nicht illegal sind? Man kann immer was finden wenn man will. Man kann sich aber auch ins hemd machen wo nix ist.

Tipp an den TE: Sprich mit dem Händler und warte ab was er Dir rät. Wenn er Dir die rote Nr für das WE geben will, nimm das Auto. Achte aber darauf, das der Selbstbehalt bei der VK versicherung nicht zu hoch ist. Am ebsten wäre 0,00.

Es ging hier auch nicht um das Nachweisheft der getätigten Fahrten (diese Aufzeichnungen muss der Inhaber führen) sondern um das nicht Mitführen des besonderen FahrzeugScheinheftes während der Fahrt. Und dies ist auch im aktuellen TatbestandsKatalog noch enthalten. Das Verwarngeld ist nicht hoch,deshalb scheinen sich die Händler bei Euch keinen Kopf zu machen.

Und wie schon bemerkt,die missbräuchliche Verwendung trift nur den Inhaber, nicht den Fahrzeugführer.

Gruß m

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