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Probefahrt Versicherung?

Themenstarteram 18. Oktober 2018 um 6:22

Hallo,

ich möchte eine längere Probefahrt über das WE durchführen.

Der Händler hat dafür lediglich einen nagelneuen Wagen mit rotem Kennzeichen. Er sagt, der Wagen ist Vollkasko versichert.

Meine Frage: Kann das überhaupt sein mit einer roten Nummer? Wenn nicht, würde ich das Angebot. Ich annehmen.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Dir das Fahrzeug mit den roten Kennzeichen zu überlassen, könnte im ungünstigsten Fall den Entzug dieser begünstigen. Wenn der Händler das macht,sein Risiko.

Das was Du vor hast, ist nicht vom VerwendungsZweck der roten HändlerKennzeichen abgedeckt.

Es gibt PolizeiReviere die die Kennzeichen am Wochenende gleich mal sicherstellen. Dann stehst mit mal ohne Fzg im Busch.

Und das besondere Fahrzeugscheinheft ist immer noch vom Fahrzeugführer mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Gruß M

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Natürlich ist man mit roten Schildern versichert ;)

Meistens ist allerdings die Selbstbeteiligung ziemlich hoch.

Moin,

Klar geht das. Achte nur auf die Selbstbeteiligung. Schwankt zwischen 300 und 1000€ - Schnitt ist 500€.

LG Kester

Ich hatte auch schon eine Probefahrt mit 1500€ Selbstbeteiligung :o

Wenn der Händler nicht explizit darauf hinweist, oder du etwas entsprechendes unterschreibst, ist der Wagen immer VK + 0 SB (bei Händlern).

In den Unterlagen des Händlers zum Fahrzeug, welche du von ihm bekommst und auch per Unterschrift auf dem Nutzungsvertrag bestätigst, stehen auch die genauen Daten zur Fahrzeugversicherung und deiner SB bei Unfall durch eigenes Verschulden. Meist bekommt man auch ein Heftchen mit wo alle Fahrten eingetragen werden. Mit KM Stand und Datum / Uhrzeit. Die schriftliche Belehrung zur Verpflichtung auf jeden Fall die Polizei im Bedarfsfall anzurufen da du nicht der Eigentümer bist ist ebenfalls in diesem Nutzungsvertrag enthalten. Nach meinen Erfahrungen ist die SB Summe zwischen 500,00 € und 1.500,00 €.

Moin,

Das Heftchen gibt es in den meisten Bundesländern nicht mehr zur Mitführung.

LG Kester

Dir das Fahrzeug mit den roten Kennzeichen zu überlassen, könnte im ungünstigsten Fall den Entzug dieser begünstigen. Wenn der Händler das macht,sein Risiko.

Das was Du vor hast, ist nicht vom VerwendungsZweck der roten HändlerKennzeichen abgedeckt.

Es gibt PolizeiReviere die die Kennzeichen am Wochenende gleich mal sicherstellen. Dann stehst mit mal ohne Fzg im Busch.

Und das besondere Fahrzeugscheinheft ist immer noch vom Fahrzeugführer mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Gruß M

Moin,

Nein. Das ist nicht mehr überall der Fall. In Hessen, NRW und mindestens zwei weiteren Bundesländern behält der Händler das Fahrtenbuch usw . Ist so. Hab das weder bei freien Händlern, noch bei Renault (diese Woche erst) oder Jaguar bekommen. Die ersten zwei Mal hab ich noch nachgefragt.

LG Kester

Ich hab Probefahrten in Niedersachsen und NRW gemacht und habe nie das Fahrzeugbuch mitnehmen müssen.

Das Buch muss man bei Probefahrten wohl nicht mehr mitführen (hier in NRW), allerdings sind die Regeln für den Gebrauch von 06er (roten) Kennzeichen sehr strikt. Eine Probefahrt "übers Wochenende" ist da definitiv nicht zulässig und kann soweit gehen, dass die Kennzeichen eingezogen werden!

Es gibt ja zwei Bücher/Hefte für ein rotes Händlerkennzeichen. Das Fahrzeugscheinbuch und das Nachweisheft.

Paragraph 16 Abs 2 FZV

Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.

Aber no Risk no . . .

Gruß M

Moin,

Namhafte Händler mit Rechtsabteilung werden es sicherlich falsch machen und einen wichtigen Teil ihres Geschäfts absichtlich torpedieren ...

Wieso sollte ich einem Markenhändler und einer Niederlassung nicht trauen?

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird - da sowohl Polizei als auch zuständige Verwaltungen der landesrechtlichen Aufsicht unterstehen und wie die Prüfungen durchgeführen - dann deren Bier ist.

LG Kester

Die FZV ist Bundesrecht. Daran ändert auch eine eigene RechtsAbteilung nichts.

Und auch namhafte Händler sind ihr/ihre Händlerkennzeichen schon los geworden.

Das es trotzdem verborgt wird, heißt ja nicht,dass es erlaubt ist.

Bei uns in der Region wird durch die Rennleitung vermehrt auf Kennzeichenmissbrauch geachtet.

Im NachbarLandkreis(anderes Bundesland) ist mir das auch bekannt, dass die intensiv auf die vorgeschriebene Nutzung achten.

Machen kann jeder was er möchte, dann aber auch nicht heulen, wenn auf Grund von Unzuverlässigkeit das Händlerkennzeichen eingezogen wird. Gab vor kurzem erst ein Urteil in dem die Zuverlässigkeit als nicht Teilbar erklärt wurde. Sprich, hat ein Ah mehrere rote Kennzeichen und mit einem davon wurde Missbrauch betrieben, erstreckt sich die Unzuverlässigkeit nicht nur auf ein Kennzeichen und es können im ungünstigsten Falle alle eingezogen werden.

Gruß M

Mal ne doofe Frage: Probefahrten sind ja mit roter Nummer durchaus erlaubt. Wer bestimmt den , wann eine Probefahrt endet und Missbrauch anfängt?

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