Probefahrt mit 1000€ Selbstbeteiligung ?
Hallo liebes Forum,
Haben gestern einen F11 bei meinem Händler probegefahren.
Ich war nur über den Vertrag etwas verwundert. So ist das Fahrzeug zwar Vollkasko, ich sollte allerdings 1000€ Selbstbeteiligung tragen.
Wie war das bei euren Probefahrten?
Gruß
HGB
Beste Antwort im Thema
Hast du den Händler mal gefragt, ob er dir für 175,- EUR (Sixt Preis) die Selbstbeteiligung erlässt?
Mal im Ernst... Über was für einen Blödsinn man sich so alles Gedanken machen kann. Wenn ich ein Auto für 50-90k kostenlos probefahren darf, dann muss ich mich halt an den Kosten beteiligen, wenn ich es an die Wand setze. Wir reden hier ja ausschließlich von SELBST VERSCHULDETEN Unfällen. Und wer damit bereits ein Problem hat, der wird die Karre eh nie kaufen, sondern möchte nur mal kostenlos fremde Autos fahren.
50 Antworten
Zitat:
@milk101 schrieb am 2. September 2016 um 16:51:01 Uhr:
Zitat:
@Bartman schrieb am 2. September 2016 um 16:41:34 Uhr:
Ich denke da auch an eine neue Windschutzscheibe. Die ist dann bar zu entrichten. 🙁 Da kann ich noch so vorsichtig fahren.Hallo!
Glasbruch ist Teilkasko, nicht Vollkasko und um letzteres ging es.
CU Oliver
Okay, ich dachte an TK. Das wäre schon Wahnsinn.
Zitat:
@AF_Auto schrieb am 2. September 2016 um 17:19:32 Uhr:
Jau, ist normal, schwankend zwischen 500€ und 1500€ Selbstbeteiligung hatte ich, sowohl beim Vorführer als auch beim Werkstattersatzwagen.
Wobei ich noch nie den Fall hatte, dass jemand den Wagen danach angeschaut hat. Große Schäden sind natürlich nicht zu übersehen, aber bei kleinen Schäden wird ein Nachweis für den Händler dann schwierig,Gruß Andreas
Bei mir wurde vorher jeder Schaden, hier Felgenkratzer, aufgenommen und in den Vertrag übernommen. Nach der Fahrt wurde wieder geprüft.
Gruß
HGB
Beim Mazda meiner Frau war es das gleiche, laut Händler sind die Autos versichert mit 2000 Selbstbeteiligung, Risiko wird geteilt 1000 Euro Käufer, 1000 Händler.
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mMn sollte man mit Freude den BMW Probefahren und nicht mit Vertragsverhandlungen belästigt werden. Auch sollte der Händler das Risiko übernehmen, will er doch was verkaufen.
Gruß
HGB
Natürlich sichert sich ein Händler ab, indem er sich den Führerschein zeigen läßt und eine Unterschrift abfragt, die ihn, den Händler für den Fall der Fälle absichert. Für manch einen ggf. Neu, aber in einer zivilisierten Gesellschaft gehört das so...
Wundert es tatsächlich, das das Fahrzeug zur Probe auch versichert gehört?
Wundert es tatsächlich, das man höflich gebeten wird einen Obulus zu entrichten, so man die Fuhre an die Wand gesetzt hat?
Selbst auf der Wiesn gibt es das Fahrgeschäft nicht für "lau"...🙄
Was bitte ist an diesem üblichen Vorgang nicht "verkaufsfördernd"?
Die harten Fälle bekommen gleich den Verkäufer auf den Beifahrersitz, war dann wohl nicht sooo schlimm...
Zitat:
@hascherl66 schrieb am 2. September 2016 um 18:25:41 Uhr:
Natürlich sichert sich ein Händler ab, indem er sich den Führerschein zeigen läßt und eine Unterschrift abfragt, die ihn, den Händler für den Fall der Fälle absichert. Für manch einen ggf. Neu, aber in einer zivilisierten Gesellschaft gehört das so...Wundert es tatsächlich, das das Fahrzeug zur Probe auch versichert gehört?
Wundert es tatsächlich, das man höflich gebeten wird einen Obulus zu entrichten, so man die Fuhre an die Wand gesetzt hat?
Selbst auf der Wiesn gibt es das Fahrgeschäft nicht für "lau"...🙄Was bitte ist an diesem üblichen Vorgang nicht "verkaufsfördernd"?
Die harten Fälle bekommen gleich den Verkäufer auf den Beifahrersitz, war dann wohl nicht sooo schlimm...
Da miete ich doch lieber bei Sixt demnächst.
Zitat:
@hgbendler schrieb am 2. September 2016 um 18:34:05 Uhr:
Da miete ich doch lieber bei Sixt demnächst.
Vorsicht! Bei denen ist das M5 verschrotten auch nicht kostenlos. 😁
Zitat:
@hgbendler schrieb am 02. Sep. 2016 um 18:34:05 Uhr:
Da miete ich doch lieber bei Sixt demnächst
Wäre mir neu, dass dort NULL Selbstbeteiligung ist!
Selbst die Vollkasko kostet bei sixt schon Aufpreis und ist nicht selbstverständlich .... wenn man die nicht will, darf man also im Fall der Fälle den kompletten fahrzeugwert blechen.
bei meinem 🙂 beträgt die VK-SB 500 Euro...finde ich ok
Die Händler machen das schon auch ein wenig als Abschreckung. Mit 1000€ SB fahren halt doch einige etwas vorsichtiger als bei 300€. Für mich in Ordnung.
Für mich ist das auch ganz klar diese hohe Selbstbeteiligung. Ich hatte letztes Jahr auch eine Probefahrt in München bei BMW direkt mit einem M550d und musste auch 1.000€ als SB akzeptieren. Neulich hatten wir übers WE den Porsche Macan vom PZ Stuttgart und hatten sogar 2.000 SB. Das ist m.M. nach ganz normal bei solchen Fahrzeugen, da fährt man eben auch keinen Fiat für 5.000€ .......
Gruß
Zitat:
@milk101 schrieb am 2. September 2016 um 16:51:01 Uhr:
Glasbruch ist Teilkasko, nicht Vollkasko und um letzteres ging es.Zitat:
@Bartman schrieb am 2. September 2016 um 16:41:34 Uhr:
Ich denke da auch an eine neue Windschutzscheibe. Die ist dann bar zu entrichten. 🙁 Da kann ich noch so vorsichtig fahren.
Ist hier leider nicht richtig. Die Deckung der Handel&Handwerk-Versicherungen (Bezeichnung dieser Vertragsarten für Autohäuser) kennt diese Unterscheidung nicht. Die findet man nur, wenn ein Fahrzeug nach den AKB (allgem. Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen) versichert ist. Hier wird ein Pool, d.h. das gesamte Risiko des Autohauses, ob auf Achse unterwegs oder stehend, zu einer einheitlichen SB versichert.
Etwas Trivia als Anmerkung: im übrigen ist es so, dass diese Verträge eine relativ geringe Sanierungsschwelle haben. D.h. ab einer vergleichsweise geringen Schadenquote kann sich der Kunde zwischen Kündigung oder Beitragserhöhung entscheiden. Die Folge ist, dass die Autohäuser häufig geringere Schäden überhaupt nicht ihrer Versicherung melden. Zudem versuchen sie so - bei Abrechnung nach üblichen Ersatzteilpreisen + AW und Reparatur im eigenen Haus zu geringeren Einstandskosten - ein klein wenig dieses Risiko abzufedern. I.d.R. werden die sich deshalb auf keine geringere Entschädigung einlassen, als es ein normaler KVA oder ein Gutachten ausweist.
Handel&Handwerk-Versicherungen -- gilt aber, soviel ich weiß, nur bei der "Roten Nummer"
Wenn das Fzg. regulär zugelassen ist- gelten die üblichen Vers.Bedingungen.
Und meines wissens sind die Vorführwägen immer auf das AH zugelassen.