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Probefahrt CLA 45 AMG

Mercedes CLA X117 Shooting Brake
Themenstarteram 6. Juni 2018 um 7:38

Hallo Leute,

vorab möchte ich sagen, ich bin neu hier, falls ich das Thema im falschen Bereich poste, tut es mir Leid.

Kurze Infos zu mir:

21 Jahre alt, besitze bereits 4 Jahre den Führerschein.

Ich habe mich dazu entschieden einen CLA 45 AMG zu kaufen..

So nachdem ich seit über 2 Monaten Kontakt habe mit einem Mercedes Verkäufer, bekomme ich nun endlich meine Probefahrt. Sogar von Freitag auf Samstag (über Nacht).

Mein Problem!

Der Mercedes Händler braucht für die Versicherung eine Person, die mindestens 25 Jahre alt ist (mein Vater würde sich hierfür eintragen).

wörtliche Mail des Verkäufers:

''Leider lassen unsere Verträge versicherungstechnisch eine Probefahrt erst ab 25 Jahren zu, daher kann ich die Probefahrt auch nur für diesen Personenkreis für einen längeren Zeitraum bewerkstelligen.

Die Probefahrt findet statt über den längeren Zeitraum und der Probefahrer ist z.B. Ihr Vater, dann können wir ihn einsetzen und Sie haben auch die Möglichkeit mal zu fahren ''

Meine Frage an euch:

Wie würdet ihr das sehen? Darf ich mit dem KFZ auch fahren, wenn man Vater nicht nebendran sitzt ?

Gehen wir vom schlimmsten aus: es würde nicht funktionieren, dass ich das Auto nicht alleine fahren darf, mach es aber trotzdem und baue einen Unfall und mein Vater sitzt NICHT nebendran... Was passiert dann?

Würde mich über eure Antworten freuen!!

MFG Pascal

Beste Antwort im Thema

Wenn ich in der Situation wäre: Es wäre ein Problem, dass der Verkäufer im Vorfeld zu lösen hätte. Ich würde als ernsthafter Kaufinteressant nicht derart tricksen wollen. Wenn er das Fahrzeug verkaufen möchte, soll er sich was einfallen lassen.

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Wenn ich in der Situation wäre: Es wäre ein Problem, dass der Verkäufer im Vorfeld zu lösen hätte. Ich würde als ernsthafter Kaufinteressant nicht derart tricksen wollen. Wenn er das Fahrzeug verkaufen möchte, soll er sich was einfallen lassen.

Im Kaskofall wäre die Nummer extrem heikel. Sollte man nicht machen.

Zitat:

@digibär schrieb am 6. Juni 2018 um 20:42:56 Uhr:

Wenn ich in der Situation wäre: Es wäre ein Problem, dass der Verkäufer im Vorfeld zu lösen hätte. Ich würde als ernsthafter Kaufinteressant nicht derart tricksen wollen. Wenn er das Fahrzeug verkaufen möchte, soll er sich was einfallen lassen.

Naja, der Verkäufer hat sicher einiges an Erfahrung.

Ich denke, dass nur ein äußerst geringer Teil der unter 25-jährigen, die eine Probefahrt in einem (immerhin halben) AMG wünschen, auch tatsächlich einen AMG Neuwagen bestellen.

Somit sollte der TE den Verkäufer überzeugen, dass er zu dieser Gruppe gehört.

Im Übrigen ist eine Probefahrt ja gar nicht mehr notwendig, da die Kaufentscheidung ja bereits gefallen ist:

Zitat:

@Pascal553 schrieb am 6. Juni 2018 um 09:38:45 Uhr:

...

Ich habe mich dazu entschieden einen CLA 45 AMG zu kaufen...

Warte doch einfach ab, und fahre deinen eigenen Wagen nach der Lieferung.

Zitat:

@Pascal553 schrieb am 06. Juni 2018 um 09:38:45 Uhr:

und baue einen Unfall und mein Vater sitzt NICHT nebendran... Was passiert dann?

Es geht nicht darum wer nebendran sitzt, sondern wer am Steuer sitzt. Erfüllt diese Person nicht die Versicherungabedingungen kann die Versicherung (Kasko) die Leistungen zwischen 0 und 100% kürzen. Der Händler kann diese Rechnung dann 1:1 an dich weiterleiten, da du darüber in Kenntnis warst nicht fahren zu dürfen.

Zitat:

@digibär schrieb am 6. Juni 2018 um 20:42:56 Uhr:

Wenn ich in der Situation wäre: Es wäre ein Problem, dass der Verkäufer im Vorfeld zu lösen hätte. Ich würde als ernsthafter Kaufinteressant nicht derart tricksen wollen. Wenn er das Fahrzeug verkaufen möchte, soll er sich was einfallen lassen.

Da ist alles gesagt. ..

Im Zweifel muss er eben mit dir fahren :D

Zitat:

@Pascal553 schrieb am 6. Juni 2018 um 09:38:45 Uhr:

....

Gehen wir vom schlimmsten aus: es würde nicht funktionieren, dass ich das Auto nicht alleine fahren darf, mach es aber trotzdem und baue einen Unfall und mein Vater sitzt NICHT nebendran... Was passiert dann?

Würde mich über eure Antworten freuen!!

MFG Pascal

Zumindest hat dein Vater dann richtig Schwein gehabt. ..;) :D :D :p

Zitat:

@digibär schrieb am 6. Juni 2018 um 20:42:56 Uhr:

Wenn ich in der Situation wäre: Es wäre ein Problem, dass der Verkäufer im Vorfeld zu lösen hätte. Ich würde als ernsthafter Kaufinteressant nicht derart tricksen wollen. Wenn er das Fahrzeug verkaufen möchte, soll er sich was einfallen lassen.

So sehe ich das auch. Wozu auch so eine lange Probefahrt? Steig mit dem Verkäufer ins Auto, hau dich auf die Bahn, mach 1,2 Brems und Slalomfahrten und dann kauf das Fahrzeug oder lass es. Vor der Eisdiele kann man immer noch posen, wenn einem das Fahrzeug auch gehört (sieh den Satz mit nem zwinkernden smiley ;-) ).

Hallo ins Forum,

die Lösung halte ich für brandgefährlich. Wenn Daimler die Nutzungsverträge in der letzten Zeit nicht geändert hat, darf nur der eingetragene Fahrer oder Personen fahren, die gesondert eingetragen wurden. Für diese gesonderte Eintragung muss die Altersgrenze eingehalten werden. Eine Weitergabe an andere Fahrer ist ohne entsprechende Vereinbarung normal ausgeschlossen.

Wenn also etwas passiert, wird's übel. In der Vergangenheit hatte ich das Thema auch (da's non-AMG waren, war die Grenze zwar bei 23, ist aber auch für die Frage egal). Da mussten häufig diverse Sonderregelungen getroffen werden, aber sie wurden getroffen, vor allem, weil ich z.T. auch Fahrzeuge für die Familie zur Werkstatt gebracht und abgeholt habe. In einigen Fällen waren's bei Werkstattersatzfahrzeugen auch Fahrzeuge aus dem Vorführerpark (mit dem Standardvertrag) oder auch von Daimler extern angemietete Fahrzeuge.

Die Dispo liebte diese Fälle, da immer eine Sonderregelung mit der Versicherung getroffen werden musste. Auch beim externen Vermieter gab's regelmäßig diese Diskussionen. Ist zwar blöd, aber der einzige Weg, der im Ernstfall (und dafür muss man vorsorgen) auf der sicherer Seite. Der ist zwar nie eingetreten, aber da steckt man ja nicht drin.

Von daher würd' ich mit dem Verkäufer sprechen, wie er das Problem sauber lösen kann. Auf die Aktion mit Deinem Vater würde ich mich nicht einlassen.

Viele Grüße

Peter

PS: Dass Du überhaupt einen AMG Fr->Sa bekommst, ist eh eine Sonderregelung. Meine NL ist bei Wochenenden - gerade bei Fahrzeugen mit repräsentativen Wirken - sehr, sehr zickig. Als Stammkunde geht's zwar, aber es muss immer darauf verwiesen werden.

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