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Probefahrt beim abgemeldeten Fahrzeug wie?

Mercedes
Themenstarteram 5. Dezember 2013 um 11:30

Probefahrt beim abgemeldeten Fahrzeug wie?

Hallo Leute will meinen alten Mercedes verkaufen dieser ist aber schon abgemeldet, jetzt will jemanden vorbeikommen und damit eine Probefahrt machen.

was muß ich machen damit alles seine Ordnung hat rote Kennzeichen? und was ist mit einer Versicherung?

wäre über Hilfe sehr dankbar

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Sternwilli

Die Händlerkennzeichen sind unbegrenzt ,unsere Firma hat sie schon über 35 Jahre ,zu den Kosten ,das ist ca 4000,euro pro Jahr je nach Versicherungsschutz .

Hallo Sternwilli.

Ich will zwar nicht Unhöflich sein, aber das was du erzählst bzw. hinschreibst ist absoluter Müll, Blödsinn und totaler Quatsch in reinster Form im Bezug der Fix-Jahres-Kosten der Roten-06er-Kennzeichen.

Bist du denn schon mal in einem Landratsamt überhaupt gewesen und hast du dich da überhaupt erkundigt???

Bestimmt nicht!!! Dann würdest du sowas bestimmt nicht hinschreiben!!!

Warum sagst du ihm nicht die Wahrheit, was die Roten-06er-Händler-Kennzeichen in Wirklichkeit kosten????

Jahres-Kosten für Händlerkennzeichen ca. 4000 €????!!!!! HAHAHAHAHA. Ich bezweifle sehr stark, dass eure Firma diese Summe auf den Tisch legt für die Roten-06er-Kennzeichen. Soviel verdient ihr doch gar nicht. Was bewegt ihr mit den Roten Nummern, etwa Flugzeuge???

Bist du nur Mitarbeiter der Firma ??? Dann hat man dir mit Sicherheit einen Riesigen Elefanten um die Nase gebunden und dich abgeschreckt. Anders kann ich mir dein Statement nicht vorstellen.

Das was du erzählt schüchtert jeden nur ein und schreckt jede Person ab, die sich so etwas holen möchte bzw. sich informieren möchte. Das haben mir die Leute auch früher erzählt, bis ich die Wahrheit selber herausfand.

 

So nun zu den Fixkosten:

Die Roten-06er-Händler-Kennzeichen kosten:

Jährliche Steuern für Rote-06er-Kennzeichen: 191 € im Jahr.

Versicherung: 118 € vierteljährlich.

Gesamt-Kosten im Jahr: ca. 663 € im Jahr Steuern und Versicherung für Rote-06er-Kennzeichen.

Der Vierteljährliche Versicherungs-Beitrag kann leicht variieren. Je nach dem bei welcher Versicherung man hingeht. Es variiert sich nur um ein paar Euros. Nicht mehr.

Und es gibt keine SF-Klasse bzw. Prozente bei den Roten-06er-Kennzeichen.

Was man dafür braucht, um die Roten-06er-Kennzeichen sich zuzulegen, sind folgende Sachen:

- Gewerbeanmeldung für einen Kfz-Handel, Kfz-Werkstatt bzw. ein Kfz-Betrieb.

- 5 Nachweisbare Abstellplätze.

- Polizeiliches Führungszeugnis.

- Auszug aus dem Verkehrszentralregister mit 0 Punkten.

- Personal-Ausweis oder Pass.

- Ggf. Meldebescheinigung.

- Deckungskarte von der Versicherung für die Roten-06er-Kennzeichen.

- Geld für die Zulassungsstelle: ca. 120 € für die Zulassung und noch 10 € für die Schilder-Prägung.

Das war es schon und tut nicht mehr weh. Nur dem Geldbeutel im Endeffekt.

Man hat aber besondere Auflagen mit den Roten-06er-Kennzeichen. Denn die Fixkosten sind vergleichbar mit PKW kosten auch, aber trotzdem sind die Roten-06er-Kennzeichen nicht Für Jedermann und nicht Jedermanns Sache und nicht zum Spaß da.

Die Auflagen sind wie schon mal von mir erwähnt folgende:

Mit roten 06er-Kennzeichen dürfen gemäß §16 FZV nur Prüfungs-, Probe-, und Überführungsfahrten durchgeführt werden. Jede andere Verwendung dieser Kennzeichen, wie z.B.: Vergnügungsfahrten, Fahrten zur Anregung der Kauflust sind verboten. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Überlassung der roten 06er-Kennzeichen an dritte zu deren Betrieblichen Verwendung.

Also kurz gesagt: Diese Roten-Schilder sind nicht für den Spaß gedacht, sondern für den eigenen Kfz-Betrieb bzw. den Kfz-Handel, sofern man sowas hat. Und nur für Probefahrt oder Überführungsfahrt. Und natürlich nicht um ein Uralten 6-Liter-Diesel-Fahrzeug damit Tag und Nacht zu bewegen und zu fahren.

Dazu gibt es auch ein rotes Fahrzeugscheinheft (Büchlein) in Rot und man trägt das jeweilige Fahrzeug immer ein, bevor man es Probe fährt oder probe fahren möchte.

Wenn der mal voll ist, dann bekommt man für ca. 15 € von der Zulassungsstelle ein Neues ausgestellt.

Ein Fahrtenbuch muss man sich auch zulegen. Gibt es in jedem Bürobedarf und man muss eintragen von wo bis wo man die Roten nummern benutzt hat.

Es wir auch darauf hingewiesen, dass jede missbräuchliche Nutzung der Roten-06er-Kennzeichen den sofortigen Widerruf der Zuteilung zur Folge hat.

Also: Wenn du ScheiXXe baust mit den Kennzeichen, dann werden die dir weggenommen.

Außerdem gibt es auch eine Befristung für die Roten-06er-Kennzeichen.

Wenn man neu anfängt mit den Roten-06er-Kennzeichen, dann bekommt man die erst mal für 6 Monate, dann mit Verlängerung für 3 Jahre, dann letztendlich für 5 Jahre und mann muss die dann auch alle 5 Jahre verlängern.

Kostet dann halt wieder die Zulassungsgebühr und man braucht halt wieder die Sachen, die ich oben aufgelistet habe.

Es gibt natürlich Händler, die solche Kennzeichen über 40 Jahre haben. Die müssen aber auch diese Kennzeichen Regelmäßig verlängern. Neu einprägen müssen sie die nicht.

Soviel zur Wahrheit und zur Erklärung, damit Reiner Tisch gemacht wird.

Denn durch die Verheimlichung bzw. Geheimhaltung solcher Informationen, erreicht man nicht viel.

Die kann man so oder so heraus finden. Es ist kein großes Geheimnis.

Viele Grüße.

EDIT: Die Kurzzeit-Kennzeichen bekommt im Gegensatz zu den Roten-06er-Kennzeichen jeder. Die sind auch zur Probe-, Prüfungs-, und Überführungsfahrt gedacht. Die kosten dir ca. 100 € und sind 5 Tage gültig. Wenn die ablaufen, dann kann man die wegwerfen oder der Zulassungsstelle wieder zurück geben.

Viele Grüße.

 

EDIT2:

Hallo marcincla.

Nicht jeder Kfz-Händler verfügt über solche roten Nummern, selbst wenn die mit Autos handeln. Aber wenn jemand sowas hat, dann kann man damit auch eine Probefahrt machen. Denn dafür sind die auch da.

Falls du jemanden aus deiner Nähe kennst, dann frag ihn doch mal freundlich, ob der in Anwesenheit von sich dir die Kennzeichen zur Probefahrt zur Verfügung stellt. Du kannst ihm dann auch für die Kaffee-Kasse etwas geben. Oder am Besten zur Prüfstelle hingehen. Die können dir auch helfen.

Viele Grüße.

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omg

 

sorry aber, wer ein auto verkaufen will, sollte dafür sorgen das es fahrbar ist,

ich geb nicht geld und zeit aus um dann bei den ersten metern festzustellen das irgendwas im auto klappert

 

alles andere ist bullshit und ich geh mir ein anderes auto anschauen, mal sehen wann der mit dem abgemeldeten auto einen Käufer findet :)

Zitat:

@marcincla schrieb am 5. Dezember 2013 um 12:30:25 Uhr:

Probefahrt beim abgemeldeten Fahrzeug wie?

Hallo Leute will meinen alten Mercedes verkaufen dieser ist aber schon abgemeldet, jetzt will jemanden vorbeikommen und damit eine Probefahrt machen.

was muß ich machen damit alles seine Ordnung hat rote Kennzeichen? und was ist mit einer Versicherung?

wäre über Hilfe sehr dankbar

Ich bin grad auf Auto suche und eine meiner ersten Fragen am Telefon ist..."Ist der Wagen angemeldet"?

Ich fahre garnicht erst los, wenn ein Auto stillgelegt/abgemeldet verkauft wird!

Mit meinem Geld in der Tasche erwarte ich, dass der Verkäufer sich um den Verkauf kümmert. Dazu gehört, dass ich den Wagen Probe fahren kann...selbstverständlich!

Alles Andere ist in meinen Augen arrogant und für mich, als potenziellem Käufer nicht seriös!

Zitat:

@raymankhan schrieb am 7. Dezember 2013 um 02:57:06 Uhr:

Hallo Sternwilli und hallo schneefan.

Zitat:

@raymankhan schrieb am 7. Dezember 2013 um 02:57:06 Uhr:

Zitat:

Das mit borgen von Roten Kennzeichen ist leider nicht möglich da Landratsamt un Versicherung das ausschliest und bei Verstoss die Roten Nummern sofort einzieht ,das wird kein Rote Nr Besitzer wollen.Die einzig rechtlich saubere Sache ,ist Kurzzeit Kennzeichen .für 5 Tage gültig kostet aber Geld Versicherung und beim LA Gebühr. viele Grüsse

Das ist schon richtig. Das System wie früher gibt es nicht, dass es die Roten-Schilder mit der 06-er Zulassung auf dem Landratsamt zur Verfügung standen für jedermann, um ein abgemeldetes Fahrzeug zu überführen, oder Probe zu fahren.

Dies wurde ja durch das Kurzzeitkennzeichen ersetzt. Schon seit langem.

Die 06er-Roten-Kennzeichen gibt es aber nach wie vor vom Landratsamt und die werden nur noch für Kfz-Betriebe, Kfz-Werkstätten und nur für das Gewerbe und nur für deren Betrieblichen Zwecke ausgestellt und vergeben. Die sind dann auch nur für Probe- Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht.

Vergnügungsfahrten oder Fahrten zur Anregung der Kauflust, wie im Supermarkt oder ähnliches, sind untersagt und führen zur sofortigen Einziehung und Wegnahme der Roten-06er-Kennzeichen.

Die saubere Sache ist schon dann für den Normalo, also keinen Händler, mit den Kurzzeit-Kennzeichen.

Ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Es gibt aber auch TÜV-Prüforganisationen, die solche Roten-06er-Kennzeichen zur Verfügung haben, damit zum Beispiel ein abgemeldetes Fahrzeug zu denen in die Prüfstelle, Zwecks Überprüfung, hingebracht werden kann. Da kann mann halt auch dann die Probefahrt machen und es spricht nichts dagegen. Da macht man auch nichts Verbotenes.

Zitat:

@raymankhan schrieb am 7. Dezember 2013 um 02:57:06 Uhr:

Zitat:

Das ist aber jetzt was total anderes als ich geschrieben habe.

 

Noch was hierzu, wer möchte sein Auto verkaufen? Also ist es Sache des Verkäufers dafür zu sorgen, daß es machbar ist. Alles andere ist lächerlich.

Da ist gar nichts lächerlich.

Wer möchte denn ein Auto kaufen???

Es ist nicht immer Sache des Verkäufers eine Probefahrt zu organisieren für jemanden.

Es kommt daher drauf an, wer der Käufer ist und wer der Verkäufer ist.

Ist der Verkäufer der Besitzer vom Fahrzeug und kein Autohändler, und hat zum Beispiel sein Fahrzeug vor kurzer Zeit oder vor längerer Zeit stillgelegt, weil der den Wagen nicht mehr benutzt und verkaufen möchte und zeitgleich ein anderes Fahrzeug hat, dann MUSS der Verkäufer in dem Fall NICHT dafür sorge tragen, eine Probefahrt zu organisieren. Wenn der das doch macht, mit den Kurzzeit-Kennzeichen, und der Käufer dann vom Kauf abspringt, da hat man nur noch Kosten gehabt, die umsonst gewesen sind. Daher wäre es schon ganz gut, dass der Verkäufer dem möglichen Käufer das erwähnen sollte. Da sollte der Käufer die Probefahrt selbst organisieren. Oder die sollten sich einigen, wie die gerne möchten und eine individuelle Vereinbarung treffen.

Die Aufgabe des privaten Verkäufers ist dann nur noch die Probefahrt zu gewähren am Fahrzeug, welches er oder sie verkaufen möchte. Es sei denn, wenn die Probefahrt nicht möglich ist, falls ein defekt am verkaufenden Fahrzeug vorliegt. Da fällt die Probefahrt aus.

Bei einem verkaufenden noch zugelassenen Fahrzeug, ist es dann gar kein Problem, eine Probefahrt zu machen. Da sollte der Verkäufer auch dem Interessenten bzw. möglichen Käufer die Probefahrt an seinem Fahrzeug erlauben und durchführen lassen.

Bei einem Auto-Händler sieht die Sache schon ganz anders aus. Da muss schon der Verkäufer dafür sorge tragen, eine Probefahrt für einen Interessenten bzw. einen möglichen Käufer zu organisieren.

Es sei denn, wenn da auch das Fahrzeug zum Beispiel nicht Fahrbereit ist, oder nur mit einem Anhänger oder ähnlichem abgeholt werden kann. Da fällt die Probefahrt ebenfalls aus.

Und falls der Händler auch keine Roten-Nummern hat, da muss der sich halt auch mit dem möglichen Käufer auf irgend eine Art und Weise sich einigen.

Deshalb habe ich auch gemeint, falls ich mein eigenes Fahrzeug zu verkaufen hätte, welches abgemeldet wäre, da würde ich persönlich eine Probefahrt nicht organisieren für jemanden. Da sollte schon der Käufer sich darum kümmern.

Ich würde dem Käufer die Probefahrt erlauben, aber dem Käufer nie und nimmer hinterherlaufen, damit der auf meine Kosten eine Probefahrt machen kann, wenn mein Auto abgemeldet ist. Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, ist das dann gar kein Problem.

Viele Grüße.

Zitat:

@mafa54 schrieb am 22. November 2017 um 22:48:11 Uhr:

Zitat:

@raymankhan schrieb am 7. Dezember 2013 um 02:57:06 Uhr:

Hallo Sternwilli und hallo schneefan.

Zitat:

@mafa54 schrieb am 22. November 2017 um 22:48:11 Uhr:

Zitat:

@raymankhan schrieb am 7. Dezember 2013 um 02:57:06 Uhr:

 

Das ist schon richtig. Das System wie früher gibt es nicht, dass es die Roten-Schilder mit der 06-er Zulassung auf dem Landratsamt zur Verfügung standen für jedermann, um ein abgemeldetes Fahrzeug zu überführen, oder Probe zu fahren.

Dies wurde ja durch das Kurzzeitkennzeichen ersetzt. Schon seit langem.

Die 06er-Roten-Kennzeichen gibt es aber nach wie vor vom Landratsamt und die werden nur noch für Kfz-Betriebe, Kfz-Werkstätten und nur für das Gewerbe und nur für deren Betrieblichen Zwecke ausgestellt und vergeben. Die sind dann auch nur für Probe- Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht.

Vergnügungsfahrten oder Fahrten zur Anregung der Kauflust, wie im Supermarkt oder ähnliches, sind untersagt und führen zur sofortigen Einziehung und Wegnahme der Roten-06er-Kennzeichen.

Die saubere Sache ist schon dann für den Normalo, also keinen Händler, mit den Kurzzeit-Kennzeichen.

Ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Es gibt aber auch TÜV-Prüforganisationen, die solche Roten-06er-Kennzeichen zur Verfügung haben, damit zum Beispiel ein abgemeldetes Fahrzeug zu denen in die Prüfstelle, Zwecks Überprüfung, hingebracht werden kann. Da kann mann halt auch dann die Probefahrt machen und es spricht nichts dagegen. Da macht man auch nichts Verbotenes.

Zitat:

@mafa54 schrieb am 22. November 2017 um 22:48:11 Uhr:

Zitat:

@raymankhan schrieb am 7. Dezember 2013 um 02:57:06 Uhr:

 

Da ist gar nichts lächerlich.

Wer möchte denn ein Auto kaufen???

Es ist nicht immer Sache des Verkäufers eine Probefahrt zu organisieren für jemanden.

Es kommt daher drauf an, wer der Käufer ist und wer der Verkäufer ist.

Ist der Verkäufer der Besitzer vom Fahrzeug und kein Autohändler, und hat zum Beispiel sein Fahrzeug vor kurzer Zeit oder vor längerer Zeit stillgelegt, weil der den Wagen nicht mehr benutzt und verkaufen möchte und zeitgleich ein anderes Fahrzeug hat, dann MUSS der Verkäufer in dem Fall NICHT dafür sorge tragen, eine Probefahrt zu organisieren. Wenn der das doch macht, mit den Kurzzeit-Kennzeichen, und der Käufer dann vom Kauf abspringt, da hat man nur noch Kosten gehabt, die umsonst gewesen sind. Daher wäre es schon ganz gut, dass der Verkäufer dem möglichen Käufer das erwähnen sollte. Da sollte der Käufer die Probefahrt selbst organisieren. Oder die sollten sich einigen, wie die gerne möchten und eine individuelle Vereinbarung treffen.

Die Aufgabe des privaten Verkäufers ist dann nur noch die Probefahrt zu gewähren am Fahrzeug, welches er oder sie verkaufen möchte. Es sei denn, wenn die Probefahrt nicht möglich ist, falls ein defekt am verkaufenden Fahrzeug vorliegt. Da fällt die Probefahrt aus.

Bei einem verkaufenden noch zugelassenen Fahrzeug, ist es dann gar kein Problem, eine Probefahrt zu machen. Da sollte der Verkäufer auch dem Interessenten bzw. möglichen Käufer die Probefahrt an seinem Fahrzeug erlauben und durchführen lassen.

Bei einem Auto-Händler sieht die Sache schon ganz anders aus. Da muss schon der Verkäufer dafür sorge tragen, eine Probefahrt für einen Interessenten bzw. einen möglichen Käufer zu organisieren.

Es sei denn, wenn da auch das Fahrzeug zum Beispiel nicht Fahrbereit ist, oder nur mit einem Anhänger oder ähnlichem abgeholt werden kann. Da fällt die Probefahrt ebenfalls aus.

Und falls der Händler auch keine Roten-Nummern hat, da muss der sich halt auch mit dem möglichen Käufer auf irgend eine Art und Weise sich einigen.

Deshalb habe ich auch gemeint, falls ich mein eigenes Fahrzeug zu verkaufen hätte, welches abgemeldet wäre, da würde ich persönlich eine Probefahrt nicht organisieren für jemanden. Da sollte schon der Käufer sich darum kümmern.

Ich würde dem Käufer die Probefahrt erlauben, aber dem Käufer nie und nimmer hinterherlaufen, damit der auf meine Kosten eine Probefahrt machen kann, wenn mein Auto abgemeldet ist. Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, ist das dann gar kein Problem.

Viele Grüße.

SUPER MEGA QUOTE!

Jetzt blick keiner mehr durch

Danke @mafa54

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