Zitat:
@raymankhan schrieb am 7. Dezember 2013 um 02:57:06 Uhr:
Hallo Sternwilli und hallo schneefan.
Zitat:
@raymankhan schrieb am 7. Dezember 2013 um 02:57:06 Uhr:
Zitat:
Das mit borgen von Roten Kennzeichen ist leider nicht möglich da Landratsamt un Versicherung das ausschliest und bei Verstoss die Roten Nummern sofort einzieht ,das wird kein Rote Nr Besitzer wollen.Die einzig rechtlich saubere Sache ,ist Kurzzeit Kennzeichen .für 5 Tage gültig kostet aber Geld Versicherung und beim LA Gebühr. viele Grüsse
Das ist schon richtig. Das System wie früher gibt es nicht, dass es die Roten-Schilder mit der 06-er Zulassung auf dem Landratsamt zur Verfügung standen für jedermann, um ein abgemeldetes Fahrzeug zu überführen, oder Probe zu fahren.
Dies wurde ja durch das Kurzzeitkennzeichen ersetzt. Schon seit langem.
Die 06er-Roten-Kennzeichen gibt es aber nach wie vor vom Landratsamt und die werden nur noch für Kfz-Betriebe, Kfz-Werkstätten und nur für das Gewerbe und nur für deren Betrieblichen Zwecke ausgestellt und vergeben. Die sind dann auch nur für Probe- Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht.
Vergnügungsfahrten oder Fahrten zur Anregung der Kauflust, wie im Supermarkt oder ähnliches, sind untersagt und führen zur sofortigen Einziehung und Wegnahme der Roten-06er-Kennzeichen.
Die saubere Sache ist schon dann für den Normalo, also keinen Händler, mit den Kurzzeit-Kennzeichen.
Ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Es gibt aber auch TÜV-Prüforganisationen, die solche Roten-06er-Kennzeichen zur Verfügung haben, damit zum Beispiel ein abgemeldetes Fahrzeug zu denen in die Prüfstelle, Zwecks Überprüfung, hingebracht werden kann. Da kann mann halt auch dann die Probefahrt machen und es spricht nichts dagegen. Da macht man auch nichts Verbotenes.
Zitat:
@raymankhan schrieb am 7. Dezember 2013 um 02:57:06 Uhr:
Zitat:
Das ist aber jetzt was total anderes als ich geschrieben habe.
Noch was hierzu, wer möchte sein Auto verkaufen? Also ist es Sache des Verkäufers dafür zu sorgen, daß es machbar ist. Alles andere ist lächerlich.
Da ist gar nichts lächerlich.
Wer möchte denn ein Auto kaufen???
Es ist nicht immer Sache des Verkäufers eine Probefahrt zu organisieren für jemanden.
Es kommt daher drauf an, wer der Käufer ist und wer der Verkäufer ist.
Ist der Verkäufer der Besitzer vom Fahrzeug und kein Autohändler, und hat zum Beispiel sein Fahrzeug vor kurzer Zeit oder vor längerer Zeit stillgelegt, weil der den Wagen nicht mehr benutzt und verkaufen möchte und zeitgleich ein anderes Fahrzeug hat, dann MUSS der Verkäufer in dem Fall NICHT dafür sorge tragen, eine Probefahrt zu organisieren. Wenn der das doch macht, mit den Kurzzeit-Kennzeichen, und der Käufer dann vom Kauf abspringt, da hat man nur noch Kosten gehabt, die umsonst gewesen sind. Daher wäre es schon ganz gut, dass der Verkäufer dem möglichen Käufer das erwähnen sollte. Da sollte der Käufer die Probefahrt selbst organisieren. Oder die sollten sich einigen, wie die gerne möchten und eine individuelle Vereinbarung treffen.Die Aufgabe des privaten Verkäufers ist dann nur noch die Probefahrt zu gewähren am Fahrzeug, welches er oder sie verkaufen möchte. Es sei denn, wenn die Probefahrt nicht möglich ist, falls ein defekt am verkaufenden Fahrzeug vorliegt. Da fällt die Probefahrt aus.
Bei einem verkaufenden noch zugelassenen Fahrzeug, ist es dann gar kein Problem, eine Probefahrt zu machen. Da sollte der Verkäufer auch dem Interessenten bzw. möglichen Käufer die Probefahrt an seinem Fahrzeug erlauben und durchführen lassen.
Bei einem Auto-Händler sieht die Sache schon ganz anders aus. Da muss schon der Verkäufer dafür sorge tragen, eine Probefahrt für einen Interessenten bzw. einen möglichen Käufer zu organisieren.
Es sei denn, wenn da auch das Fahrzeug zum Beispiel nicht Fahrbereit ist, oder nur mit einem Anhänger oder ähnlichem abgeholt werden kann. Da fällt die Probefahrt ebenfalls aus.
Und falls der Händler auch keine Roten-Nummern hat, da muss der sich halt auch mit dem möglichen Käufer auf irgend eine Art und Weise sich einigen.
Deshalb habe ich auch gemeint, falls ich mein eigenes Fahrzeug zu verkaufen hätte, welches abgemeldet wäre, da würde ich persönlich eine Probefahrt nicht organisieren für jemanden. Da sollte schon der Käufer sich darum kümmern.
Ich würde dem Käufer die Probefahrt erlauben, aber dem Käufer nie und nimmer hinterherlaufen, damit der auf meine Kosten eine Probefahrt machen kann, wenn mein Auto abgemeldet ist. Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, ist das dann gar kein Problem.
Viele Grüße.