Privatverkauf Rückabwicklung Scheckheftgepflegt

Mercedes C-Klasse W203

Hallo. Ich habe vor ein paar Wochen meinen Mercedes mit ADAC Privatkaufvertrag scheckheftgepflegt verkauft. Nach einer knappen Woche meldete sich der Käufer, der Wagen würde Öl verlieren und ich hätte damit sein Frau und sein Kind in Lebensgefahr gebracht. Einen Tag später sei die Batterie kaputt und er würde ein Gutachten der Schäden etstellen lassen. Dann sei jetzt der Turbolader kaputt und der letzte Scheckheft Eintrag fehlt.
Von all dem wusste ich aber nichts! Der Wagen wurde in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Der war am Tag der Übergabe noch in der Werkstatt beim Vertragshändler. Der Käufer verlangt nun eine Rückabwicklung des Vertrages wegen der Schäden und dem fehlenden Scheckheft Eintrag. Jedoch sehe ich nicht ein, warum ich jetzt ein kaputtes Auto zurücknehmen sollte und den Kaufpreis komplett erstatten soll.
Der Wagen wurde immer von mir in der Niederlassung gewartet, nur der letzte Eintrag ist nicht erfolgt. Selbst der TÜV Bericht vom gleichen Tag der Inspektion ist OHNE MANGEL. Es gibt auch keine Rechnung über die Inspektion, nur Rechnungen über die Teile und Öl, die ich beigestellt habe.

Was kann ich tun, um der Rückabwicklung aus dem Weg zu gehen? Noch habe weder ich noch der Käufer einen Anwalt hinzugezogen.
Zum Käufer habe ich seit Wochen keinen Kontakt, selbst seine letzten WhatsApps habe ich nicht geöffnet.

Wie gesagt, ich weiß nichts von den Mängeln und dass der letzte Inspektionseintrag fehlt wusste ich auch nicht.

Zudem finde ich es mehr als unverschämt zu behaupten, ich hätte Familie in Lebensgefahr gebracht!!!

25 Antworten

Meine oder seine Vorstellungen?

Zu Deinen.

Wenn ich einen Neuwagen kaufe und im höchsten Drehzahlbereich trete, kann ich dann vom Hersteller Ersatz verlangen? @Harig58 ?

Was hat das mit dem Sachverhalt des TE zu tun?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 16. Februar 2022 um 16:18:35 Uhr:


Was hat das mit dem Sachverhalt des TE zu tun?

Dagegen spricht MTBF (mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen) d.h. mehrere Fehler gleichzeitig ist bei einer kurzen Nutzungszeit nicht möglich, es sei denn der Benutzer ist der Grund für das vermehrte Auftreten von Fehlern.

Der Fall wird jetzt von meiner Anwältin vertreten.

Sorry, aber die ganze Geschichte erscheint mir wenig glaubwürdig.

Wenn du bei einer MB NL einen Service hast machen lassen, dann tragen die den auch ein, egal ob Du eine Rechnung bekommen hast oder nicht. Die NL kann dir übrigens auch jederzeit eine Rechnungskopie erstellen. Und sollte es vergessen worden sein den Service ins digitale Wartungsheft einzutragen, dann wird die NL das ebenfalls ohne Diskussion nachholen.

Bist Du sicher, dass der Wagen bei der NL zum Service war und nicht doch vllt. woanders?

Ich warte auf Antwort von MB

Und was hat die Anwältin gesagt?

Dass die Chance auf Rückabwicklung quasi bei null liegt.

Sehr gut, freut mich, dann soll es bitte deine Anwältin auch so durchziehen!

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