Privatverkauf rechtl. Frage
Hallo zusammen.
Habe da mal eine allgemeine Frage zum "privaten Autoverkauf".
Ich hoffe ich kann das Thema hier einstellen.
Zu meinem Fall:
Mein Letzter Wagen stand bei meiner Werkstatt und wurde dort in meinem Auftrag nach 2 Monaten verkauft.
Letzte Woche ist er verkauft worden. Der Käufer machte eine Probefahrt "mit einem der Werkstattmeister"
und schaute sich den Wagen auch auf der Bühne an. Der Käufer hat den Wagen gekauft und auch sofort mitgenommen. Im Vertrag steht außerdem das ich "keine Gewährleistung" übernehme und der Wagen wird "verkauft wie gesehen".
3 Tage später meldet sich der Käufer und sagt das das Getriebe unsauber schaltet, und er den Wagen zurückgeben möchte. Das habe ich abgelehnt, da der Wagen bei der Probefahrt in einwandfreiem Zustand war. (Das hat mir der Werkstattmeister nochmals bestätigt! )
Heute hat er sich nochmal gemeldet und gesagt das Getriebe wäre jetzt ganz kaputt und er hätte einen Sachverständigen eingeschaltet. Danach würde er die Sache seinem Anwalt übergeben.
Hat jemand von Euch schon mal so einen Fall gehabt?
Mir war jedenfalls kein Schaden bekannt und solange ich den Wagen fuhr hätte ich am Getriebe auch nichts bemerkt.
Soll ich mir gleich einen Anwalt suchen oder erst mal abwarten bis evtl. Post von seinem Anwalt bekomme?
Kann den Ärger des Käufers schon verstehen, aber wenn er dieses Risiko ausschliesen möchte, dann sollte er doch einen Wagen vom Händler kaufen.
Was meint Ihr???
Bin jetzt doch etwas verunsichert weil ich nicht genau weiß was auf mich zukommt!
Beste Antwort im Thema
Wie der Vorredner schon berichtete: Schreiben von Anwälten kann man ignorieren.
Der Anwlt hat dir eine Frist gesetzt. Machst du nicht, was er verlangt, gerätst du in Verzug - und er kann weitere Schritte einleiten (Klage, gerichtl. Mahnbescheid, ...).
---> das knn er aber auch, wenn du z.B. reagieren würdest und sagen würdest: nein, ich zahle nix / repriere nix
Du wirst durch dein Nichtstun also nicht schlechter gestellt.
Evtl. könnte der Kontakt zu deinem Anwlt bereits jetzt von Vorteil sein ... aber, wie ich bereits schrieb: für Beweissicherungsmaßnahmen (z.B. TÜV/Dekra-Gutachten vor Übergbe bzw. Verkauf) ist es jetzt zu spät ... der Käufer hat den Wagen schon.
Und es gibt auch noch keine Klage der gegenseite - somit auch noch keine Akten bei Gericht, die dein Anwlt einshene könnte (bei einem Anhörungsbogen und drohendem Bußgeldbescheid mit Fahrverbot z.B. macht es ehe Sinn, bereits beim Anhörungsbogen einen Anwalt einzuschalten. Der kann "Akteneinsicht" nehmen und z.B: das Radarfotot sehen).
Ansonsten gibt es hier ein paar gute Hinweise:
http://www.123recht.net/...iegene-Maengel-beim-Autokauf-__f316286.html
Demnch muß also der Käufer beweisen, dß du arglistig getäuscht hst. Daß kann er nicht nur bloße Behauptung ("diese Schäden müssen ja schon da gewesen sein"😉, sondern daß kann er durch Zeugen oder durch einen Gutachter.
Zeugen bei einer Probefahrt wiederum scheiden wohl aus: dann hat der Käufer ja bereits vor Kauf von den Mängeln erfahren. Es wären hier nur Zeugen relevant, die z.B. dich belauscht hätten, wie du einem anderen erzählst, daß du einem Käufer die Mängel absichtlich verschwiegen hast.
Gutachter: Ich würde mal - als Nicht-KFZ-Fachmann - behaupten, daß bei einem Wagen in einem bestimmten Alter mit einer bestimmten Gesamtfahrleistung durchaus mehrere Dinge auf einmal defekt werden können. Ebenso würde ich behaupten, daß es Schäden geben kann, die ein Käufer durch mangelnde Sorgfalt auch in kurzer Zeit verursachen kann. Und ebenso kann es - zufälligerweise - ein Mix von beidem geben.
Ein Gutachter müsste zunächst mal feststellen, was für Schäden überhaupt vorhanden sind. Kann ja vieles behauptet werden - und der gegenerische Anwalt wird's nicht durch eine Probefahrt nachgeprüft haben - sondern sich auf die Aussagen seines Klienten verlassen haben. Die nächste Frage an den Gutachter wäre: kann es sein, daß die Gesamtheit der Schäden in dem Zeitraum zwischen Übergabe des Fahrzeugs und "Bemerken" durch den Käufer hätten neu auftretetn können oder durch den Käufer verurscht werden?
Und falls die Schäden bereits vorhanden gewesen sein müssten, müsste ein Gutachter Aussage treffen, ob man die Schäden im Fahrbetrieb hätte bemerken müsste. Ganz wesentlich wäre für mich da auch, ob es vielleicht schleichende Verschlechterungen des Fahrbetriebs sind, die ein ständiger Fahrer vielleicht gar nicht merkt (so wie man auch über die Jahre nicht merkt, wie schlimm der eigene Partner gealtert ist *g* )
Wenn ich mir das so durchlese, fallen mir folgende Fragen ein:
- Hatte der Käufer eine Probefahrt gemacht?
Dann wäre z.B. eine fehlerhafte Beschleunigung aufgefallen. Ebenso Getriebeprobleme. Und Antriebsstrangprobleme.
Jetzt könnte der Käufer sagen: "mir als Laie sind diese Probleme ja nicht aufgefallen, erst mein Freund Kunibert KFZMeister hat das gemerkt, als ich ihn mal habe fahren lassen"....
....dann muss er aber auch gelten lassen, daß DIR als Laie die Schäden nicht aufgefallen waren. Es sei denn, du wärst ein KFZ-Meister... *g*
Er könnte aber auch sagen: "Die Schäden waren schon da, aber noch nicht so, daß man es gemerkt hätte. In der Zeit nach Übergabe des Fahrzeugs ist es dann schlimmer geworden und erst dann habe ich es gemerkt."
Auch hier gilt: was ER zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bemekrt hat, darf man dir auch nicht als "hättest du wissen müssen" zur Last legen...
- Wann war der letzte TÜV (HU)?
---> das sollte auch einen Einfluss auf das Ergebnis des Gutachters haben.
---> Ah, ich lese gerade in deinem Erstbeitrag, daß eine Probefahrt stattfand ... und sogr ein Werkstattmeister dabei war. Und aussagen kann, daß alles in Ordnung war.
Insofern solltest du da recht gelassen sein können ... lediglich die Vorfinanzierung deiner Anwaltskosten könnte dir Sorgen mchen. Zur Höhe solltest du einen Anwalt fragen. Ich meine, Erstberatungen (bei denen der Anwalt Faktenlage & Erfolgsaussichten prüft und ein erstes Statement abgibt) kosten ein paar hundert EUR (100-300?). Aber das würde ich erst machen, wenn ich Post vom Gericht bekäme ....
Ein Tip: im ADAC oder in einem anderen Kraftfahrerclub? Die haben oft das Angebot kostenloser (Erst-)Beratung bei einem Vertragsanwalt ... das würde ich dann schon mal jetzt nutzen.
Noch ein interessanter Aspekt:
http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b740c6d206/0000009c7a104d01e.html
---> evtl. haftet sogr dein Autohaus/deine Werkstatt, obwohl die nur "in deinem Auftrag" verkaufen wollten.
Insbesondere, wenn der Werkstattmeister Probefahrten begleitet, würde ich hier eine Chance sehen, daß du überhaupt nicht Adressat von Gewähleistungsnsprüchen sein kannst...
6502
42 Antworten
Nein, habe dort kein KFZ gekauft.
Ich lass meine Kundendienste und ähnliches dort erledigen.
Gegen eine Gebühr hat er mir diesen "Dienst" angeboten.
Vom Verkauf selbst profitiert er in keinster Weise!!!
Bin ja gespannt.
Jetzt erging ein Mahnbescheid.
Geht wohl wirklich vor Gericht! :-)
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Oerdebeer
Gegen eine Gebühr hat er mir diesen "Dienst" angeboten.
Vom Verkauf selbst profitiert er in keinster Weise!!!
Ich würde vermuten: gerade die Tatsache, daß er eine Gebühr verlangt, ist noch viel stärker Indiz dafür, daß er mithaften muß, als ein "indirekter" Vorteil aus einer Neuwagenbestellung. Selbst wenn er nichts daran verdient - er tritt als "professioneller Vermittler" auf ....
Moin
Gibts schon Neuigkeiten?
Noch nicht.
Die Gegenseite muss jetzt erst Ihren "Anspruch" bei Gericht begründen.
Danach wird mein Anwalt Post bekommen.
Ich denke das wird schon noch bis zu vier Wochen dauern!
Hallo nochmal.
Kurzes Update. Seit dem Mahnbescheid (welchem von meinem Anwalt widersprochen wurde) habe ich nichts mehr gehört.
1. Wie lange hat denn nun die Gegenseite Zeit eine Klage zu erheben.
2. Habe ich Möglichkeiten meine Anwaltskosten von der Gegenseite einzufordern?
Wenn Widerspruch eingelegt wurde, ist das Mahnverfahren zunächst mal "zu Ende" - wenn ich die Text in den Links unten richtig verstanden habe. Der Mahnende muß dann Klage erheben.
Meines Erachtens gilt hier wieder die normale Verjährungsfrist - welche durch Antrag auf Mahnbescheid gehemmt wurde. Die Hemmung endet, wenn die letzte Handlung des mahnverfahrens abgeschlossen wurde - was vermutlich euer Widerspruch ist
Aber euer Anwalt wird das besser wissen ... ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
http://www.jm.nrw.de/.../index.php
Hallo nochmal,
Nachdem ich nun seit Ende Juli nichtsmehr gehört hatte, dachte ich schon die Sache hat sich erledigt.
Naja, 2 Tage vor Weihnachten kam ein Brief von meinem Anwalt.
Die Gegenseite hat Klage eingereicht.
Inhalt waren die weiter oben beschriebenen 5 Mängel mit dem Hinweis " Diese Mängel müssen schon vorher bestanden haben"!
Mein Anwalt hat dieser Klage widersprochen.
Wie lange dauert es den nun ungefähr bis es zu einer Verhandlung kommt?
Langsam geht mir die ganze Geschichte auf den Keks :-(
Das verstehe ich gut! Aber hast Du nie Deinen Wagen mal von einer anderen Person fahren lassen? Die könnte doch als Zeuge auftreten, dass der Wagen ok war.
Wie lange das dauert hängt von der Auslastung der örtlich zuständigen Gerichte ab - da kann es keine pauschale Info geben.
....und das Auto steht die ganze Zeit?
Kann verstehen das dich das nervt. Aber das wird schon. So wie du es beschrieben hast.
?? Drück dir die Daumen!
Hallo.
Nachdem nun der Gerichtstermin schon wieder verschoben wurde, hat mir mein Anwalt berichtet das sich der gegnerische Anwalt bei Ihm gemeldet hat.
Er kam mit dem Vorschlag das man sich doch einigen könne gegen Zahlung eines "kleinen Betrages". Danach war die Rede von 1000-1500 Eur.
Für mich sieht das so aus als ob er jetzt versucht noch irgendetwas für seinen Mandanten rauszuholen.
Was meint Ihr?
MFg...
Klar, der Anwalt versucht nun da zu drücken, wo es geht !
Gerichtstermin verschoben sagt meiner Meinung nach alles aus.
Die Justiz hat kein Lust drauf, deshalb Rückruf vom Gegnerischen Anwalt.
Ich würde es ablehnen.
Viel Glück
Klar. Der knickt ein. Hoffe du hast bald ruhe.
...wahrscheinlich überlegst du zu zahlen, damit ENDLICH Ruhe herrscht - stimmt's?
Könnte ich verstehen. Aber mehr als 500€ würde ICH nicht geben.
Ist aber Ansichtssache...
Was sagt denn *dein* Anwalt dazu?