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Privatverkauf, Anzahlung wird nicht zurückgegeben, was tun?

Hallo an Alle!

habe Problem, habe die Anzahlung gemacht, war aber nicht sicher, dass mir meine Bank den Kredit gibt, habe das auch dem Verkäufer erklärt, und wollte nicht diese Risiko eingehen.
Verkäufer war aber so "nett", dass er uns versprochen hat im Falle wenn die Bank kein Kredit gibt, die Anzahlung einfach zurück zu überweisen, hat gesagt dass er korrekter Mensch ist usw. und überweist das Geld einfach zurück, am Freitag Abend haben wir das Auto angeschaut, und am Montag haben wir eine Absage von der Bank erhalten, Verkäufer sofort mitgeteilt.

so haben wir eine Anzahlung gemacht, und die Bank hat kein Kredit gegeben, (da wir schon einige Kredite haben) obwohl es möglich war, 200 monatlich. Verkäufer will jetzt aber die Anzahlung nicht zurück geben, obwohl versprochen! Ich war mit meinem Bruder dabei, also – Zeuge!
Verkäufer war so nett, und bla bla, ich habe ihm meine Situation erklärt, und er sagte kein Problem, wenn die Bank absagt, dann muss ich auch keine Sorge machen, die Anzahlung überweist er einfach zurück, „ich bin nicht so, bin korrekt und verstehe alles, werde das Geld zurück überweisen“

Naja, das Auto war sehr gut, und günstig auch, wollte das nicht verlieren und unbedingt kaufen!
Aber scheissbank hat alles kaputt gemacht,

jetzt reagiert der Kerl nicht, hat telefonisch wütend gesprochen, und gesagt dass er mir keine Anzahlung zurück gibt,
Es ist 200 euro, aber das geht um Prinzip, nicht ums Geld, ich glaube wenn Du schon versprichst, dann bitte sei so nett und halte deine Versprechungen!!

Außerdem in einigen Forums habe ich gelesen dass bei privaten Verkäufen muss die Anzahlung zurück gezahlt werden!!

Geht um Prinzip!!! Hätte er seine Versprechungen nicht gegeben, sondern einfach gesagt dass falls ich keinen Kredit nehme, gibt er auch kein Geld zurück, hätte ich auch keine Anzahlung geleistet!

so meine Frage ist: ob ich den klagen kann? da es sich um Privatverkauf handelte, wir haben keinen Vertrag, alles mündlich und Anzahlung mit Unterschrift vom Verkäufer, dass er Geld erhalten hat. Ich habe aber gehört, dass bei privaten Verkäufen bei Rücktritt die Anzahlung zurück gegeben werden soll.
Habe kein Geld für Anwalt. Bitte wenns möglich keine Theorien etc. sondern wenn Sie wirklich damit Erfahrung haben oder genau wissen, dass es so und so sein soll. kann mir jemand mit Infos helfen, würde sehr dankbar sein.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von adi82


...da wir schon einige Kredite haben...

...Aber scheissbank hat alles kaputt gemacht...

Ich spars mir einfach...

66 weitere Antworten
66 Antworten

Ich glaube eher das uns hier einer auf den Arm nehmen will 🙄

......falls nicht, dann als Tip: Lass es mit dem Anwalt, der wird dich ein schweine Geld kosten und deine Erfolgsaussichten sind ganz schlecht, zum Schluß kommts zum Vergleich und jeder bekommt 100,- Öcken und darf seine Anwaltskosten selber zahlen, dann haste dir aber schön ins Knie geschossen 😉

Ich denke mal, der TE sollte den Ball flach halten und die komplette Anzahlung als Lehrgeld abschreiben. Sonst könnte es nämlich sein, daß der Verkäufer seinerseits Schadenersatz für den geplatzten Kauf einklagt und das könnte dann erheblich teurer werden als 200 €.

Es sei denn du kennst einen Anwalt. Dann würde ich dem Verkäufer mal eben ein Schreibem mit Anwaltskopf zukommen lassen und um die Rückerstattung der 200€ bitten.
Wenn das klappt dann geht man mit dem Anwalt schick Essen oder gibt ihm 50€ und gut is.

Warum hier alle meinen, dass der Verkäufer etwas einklagen könne ist mir schleierhaft. Es war dem Verkäufer ja bekannt, dass der pot. Käufer das Ganze erst mit seiner Bank abklären muss. Weiterhin war abgemacht (wenn auch nur mündlich, jedoch mit einem Zeugen), dass es die Anzahlung zurückgibt, sollte es nicht klappen. Gegen diesen "Vertrag" (auch mündliche Verträge sind meines Wissens gültig) verstößt ja nun der Verkäufer, da er das Geld nicht rausrückt.

PS: Ich kann es ja verstehen, dass es den Verkäufer nervt, aber er hat sich ja darauf eingelassen. Das hätte ich zum Beispiel nicht gemacht. Ich hätte dem Käufer ganz klar gesagt, dass er den Wagen nehmen muss, wenn er eine Anzahlung leistet und dass es diese mit Sicherheit nicht zurückgibt sollte es nicht klappen. Das Ganze hätte ich in einem Vertrag festgehalten und gut wäre es gewesen.

@TE: Die "scheissbank" soll also an allem schuld sein obwohl du/ihr schon einige Kredite laufen habt? Also wirklich ... was ist denn das? Wenn du/ihr euch alles auf Pump holt dann ist es nur verständlich, dass die Bank einen Riegel vorschiebt!

Das ist in sich unschlüssig, denn die Kaufabsicht wird durch die Anzahlung ja gerade bekräftigt. Und wenn klar ist, daß die Bank erst Tage später entscheidet ist auch offensichtlich, daß die Anzahlung für die erfolgreiche Abwicklung wertlos ist, da von ihr nicht das Zustandekommen des KV abhängt.

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Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK


Das ist in sich unschlüssig, denn die Kaufabsicht wird durch die Anzahlung ja gerade bekräftigt. Und wenn klar ist, daß die Bank erst Tage später entscheidet ist auch offensichtlich, daß die Anzahlung für die erfolgreiche Abwicklung wertlos ist, da von ihr nicht das Zustandekommen des KV abhängt.

Klar macht man eine Anzahlung eigentlich nur, wenn man die Ware auch kaufen will.

Aber in diesem Fall war es ja bekannt und abgesprochen, dass dies eben nicht der Fall sein muss, bzw es von einem Dritten abhängt.

Der TE könnte ja noch versuchen, bei einem anderen Institut einen Kredit zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Der TE könnte ja noch versuchen, bei einem anderen Institut einen Kredit zu bekommen.

Hallo Drahkke

Ja, eines welches dann mehr als die 15% Zinsen verrechnet, wie dies seine Hausbank ohnehin schon tut. 😛

Sonnige Gruß Howard

Zitat:

Original geschrieben von Habuda



Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK


Das ist in sich unschlüssig, denn die Kaufabsicht wird durch die Anzahlung ja gerade bekräftigt. Und wenn klar ist, daß die Bank erst Tage später entscheidet ist auch offensichtlich, daß die Anzahlung für die erfolgreiche Abwicklung wertlos ist, da von ihr nicht das Zustandekommen des KV abhängt.
Klar macht man eine Anzahlung eigentlich nur, wenn man die Ware auch kaufen will.

Aber in diesem Fall war es ja bekannt und abgesprochen, dass dies eben nicht der Fall sein muss, bzw es von einem Dritten abhängt.

Durch die Anzahlung hast du rechtlich den Wagen gekauft es fehlt lediglich der Restbetrag.

Eine Anzahlung löst nicht die Rechtswirksamkeit eines Kaufvertrages aus. Sie ist die Folge eines geschlossenen Vertrages.  

Ich sehe die 200 € auch nicht als Anzahlung auf einen Vertrag an, sondern als eine Zahlung, die der Verkäufer erhält, damit er sich verpflichtet, das Fahrzeug vorläufig nicht an andere Interessenten zu verkaufen, sondern für eine gewisse Zeit für den TE zu reservieren. Verkäufer erbringt also für die 200 € eine Leistung.

Kauft der TE, das Fahrzeug, wird die Anzahlung angerechnet. Kauft er es nicht, kann er die Anzahlung abschreiben. Es ist eine Entschädigung für den Verkäufer für die Reservierung des Fahrzeuges, da es durchaus hätte sein können, dass der Verkäufer während der Reservierung das Fahrzeug hätte anderweitig veräußern können (ggfs. sogar zu einem höheren Preis). 

O. 

Zitat:

Original geschrieben von Habuda


......Die "scheissbank" soll also an allem schuld sein obwohl du/ihr schon einige Kredite laufen habt? Also wirklich ... was ist denn das? Wenn du/ihr euch alles auf Pump holt dann ist es nur verständlich, dass die Bank einen Riegel vorschiebt!

das nennt man Zeitgeist. Peter Zwegat ist schon unterwegs.

Zitat:

Original geschrieben von Drakke


Der TE könnte ja noch versuchen, bei einem anderen Institut einen Kredit zu bekommen.

Vorsicht bei mehrfachen Darlehensanfragen innerhalb eines kurzen Zeitraums. Darlehensanfragen werden bei der Schufa in der Regel 3 Monate beauskunftet und werden erst nach 12 Monaten gelöscht. Stehen in der Auskunft nun mehrere Darlehensanfragen, so springt die Ampel schon mal schnell mindestens auf "gelb".

Chefdackel

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Eine Anzahlung löst nicht die Rechtswirksamkeit eines Kaufvertrages aus. Sie ist die Folge eines geschlossenen Vertrages.  

Ich sehe die 200 € auch nicht als Anzahlung auf einen Vertrag an, sondern als eine Zahlung, die der Verkäufer erhält, damit er sich verpflichtet, das Fahrzeug vorläufig nicht an andere Interessenten zu verkaufen, sondern für eine gewisse Zeit für den TE zu reservieren. Verkäufer erbringt also für die 200 € eine Leistung.

Kauft der TE, das Fahrzeug, wird die Anzahlung angerechnet. Kauft er es nicht, kann er die Anzahlung abschreiben. Es ist eine Entschädigung für den Verkäufer für die Reservierung des Fahrzeuges, da es durchaus hätte sein können, dass der Verkäufer während der Reservierung das Fahrzeug hätte anderweitig veräußern können (ggfs. sogar zu einem höheren Preis). 

O. 

Du solltest zwischen Anzahlung und Resvervierung unterscheiden, bei einer Reserverierung behälst du dir vor für einen Gewissen Zeitraum das Auto zu kaufen oder es sein zu lassen. Beim Kauf mit oder ohne Anzahlung  hast du kein widerrufsrecht und der Verkäufer ist berechtigt Schadensersatzansprüche an dich zu stellen meistens gehts dabei um 10 % der Kaufsumme was oft die Höhe der Anzahlung ist.

Was dem TE scheinbar nicht bewusst ist, was nun letztenlich mündlich vereinbart wurde ist mehr als schwammig da keiner von uns dabei war.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Was dem TE scheinbar nicht bewusst ist, was nun letztenlich mündlich vereinbart wurde ist mehr als schwammig da keiner von uns dabei war.

So ist es.

Reservierung und Anzahlung sind zwar unterschiedliche Dinge, dennoch könnte der TE das eine genannt und das andere gemeint haben.

Welchen Sinn sollte dann eine Anzahlung nach einem abgeschlossenen Kaufvertrag haben, wenn - entsprechend der angeblichen Vertragsvereinbarung -  einige Tage später ohne weiteres vom Kauf Abstand genommen werden kann und die Anzahlung zurück bezahlt wird?

O.

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i



Zitat:

Original geschrieben von adi82


...da wir schon einige Kredite haben...

...Aber scheissbank hat alles kaputt gemacht...

Ich spars mir einfach...

Du kannst es Dir sparen!

die Bank ist echt alle letze Bank, wohin ich in der Zukunft gehen werde!!!

die hat uns immer wieder ihre Werbungen mit Schecks geschickt, immer wieder bla bla,

"Sie können bei uns noch 15.000€ Kredit nehmen" "Kommen Sie und holen Sie Ihr Geld in Bar einfach ab" bla bla bla..... ist ja nur Staub in die Augen, aber nichts seriöses!

deswegen war ich mir auch so sicher, daß mit dem Kredit kein Problem sein sollte!!!

Zitat:

Original geschrieben von Eue


Ich glaube eher das uns hier einer auf den Arm nehmen will 🙄

......falls nicht, dann als Tip: Lass es mit dem Anwalt, der wird dich ein schweine Geld kosten und deine Erfolgsaussichten sind ganz schlecht, zum Schluß kommts zum Vergleich und jeder bekommt 100,- Öcken und darf seine Anwaltskosten selber zahlen, dann haste dir aber schön ins Knie geschossen 😉

Auto war für meine Schwiegermutter, sie hat mich damit beauftragt, weil sie arbeitet und keine Zeit hat.

das Geld habe ich aber aus meiner Tasche selbst bezahlt. 🙂

Sie hat eine Rechtschutzversicherung, sie klagt ihn an, und ich mit meinem Bruder gehen dann als Zeugen, also kein Cent werden wir ausgeben für den Anwalt, und ich werde sehen was er macht, wenn er mir nicht mein Geld zurück gibt, wie gesagt geht es nicht ums Geld, 200 euro ist auch kein Geld, es geht hier um Prinzip für mich. er wollte mich einfach verarschen, das wars,

Sorry aber bei der Schreibweise sollte man sich weitere Kommentare sparen 🙁

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