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Privatleasing mit Kauf am Vertragsende
Hallo zusammen.
Brauche dringend eure Hilfe!
Hätte meine Traumwagen gefunden im BMW Autohaus gefunden.
Wäre ein junger Gebrauchter BJ 9/2019 530d , 13000km ,mit sehr guter Ausstattung.
Im Gespräch empfiehl mir der Verkäufer das ich das Auto auch leasen könne statt zu finanzieren (auch wegen geringerer Zinsen) mit 42 monatiger Laufzeit.Die Leasingrate würde 530 Euro betragen (ein wenig wäre am Preis vom Fahrzeug noch machbar uns somit eine niedrigere Rate) mit 20000km pro Jahr Laufleistung.
Im Anschluss könne ich das Fahrzeug für einen Restwert von 38 Prozent übernehmen.
Was haltet ihr von davon ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Ohnry schrieb am 24. September 2020 um 17:13:08 Uhr:
Ja, hatte ich bisher immer mit drinnen. Ist aber immer Privat Leasing. Beim Geschäftsleasing sieht das sicher anders aus. Der Übernahmepreis ist aber selten ein echter "schnapper"...
Der Preis wird hoch angesetzt damit die Leasingrate niedrig bleibt.
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36 Antworten
Zitat:
@Tante Tilly schrieb am 24. September 2020 um 10:58:23 Uhr:
Das Andienungsrecht selbst ist nur die erste Stufe des Problems. Viel wichtiger ist doch, dass die Leasing hinterher nicht etwa 80% vom VK haben möchte.
In 3,5 Jahren hat der Verkäufer längst die Abteilung/Filiale/denAG/das Land verlassen und KEINER würde sich an mündliche Zusagen aus dem letzten Jahrhundert erinnern wollen.
Im Standard Leasingsvertrag von BMW gibt es ein Satz mit andienungsrecht und der Übernahmepreis.
Ganz einfach es wird entweder eine Ziffern eingetragen oder gestrichen, je nach dem welche Vereinbarung getroffen wird.
Ist es denn nicht so, dass es ein Andienungsrecht des Leasinggebers ist und sich daraus keine Pflicht ableiten lässt?
Das heisst, der Leasinggeber kann es andienen und dann muss der Leasingnehmer das Fahrzeug annehmen, aber er es muss es nicht zwingend andienen.
Wird oft missverstanden, dass das Recht auf Seiten des Leasingnehmers gesehen wird.
Zitat:
@helmis'audi schrieb am 25. September 2020 um 09:53:26 Uhr:
Ist es denn nicht so, dass es ein Andienungsrecht des Leasinggebers ist und sich daraus keine Pflicht ableiten lässt?
Das heisst, der Leasinggeber kann es andienen und dann muss der Leasingnehmer das Fahrzeug annehmen, aber er es muss es nicht zwingend andienen.
Wird oft missverstanden, dass das Recht auf Seiten des Leasingnehmers gesehen wird.
Ganz richtig, es ist kein Muss nur eine Option wenn der Leasinggeber Will, aber der TE sagte schon dass der Leasinggeber will.
Wenn im Vertrag mir ein Recht zugesprochen wird, ist es ein Muss und keine Option.
Zitat:
@nufu86 schrieb am 28. September 2020 um 08:16:11 Uhr:
Wenn im Vertrag mir ein Recht zugesprochen wird, ist es ein Muss und keine Option.
Darüber braucht man keine Thread, hier sprechen wir vor dem Vertrag.
Ähm. Den Vertrag unterzeichnest du ja vorher. Wann soll denn sonst die Klausel in den Vertrag rein?
Fakt ist die bmw Bank bietet das risikolose andoenungsrecht bei privat leasing grundsätzlich an. Auch wenn du es vorher nicht anfragst. Das ist Gang und gebe bei der BMW Bank. Auch ganz simpel nachzulesen.
An alle die was anderes behaupten vermischen irgendwelche Tatsachen mit irgendwelchen halbwissen.
Schreibst du um die Tastatur tu testen oder liest de auch mit?
Ich habe es schon an der TE gesagt.
Zitat:
@frncsc [url=https://www.motor-talk.de/.../...auf-am-vertragsende-t6948919.html?...]schrieb am 24. September 2020
Im Standard Leasingsvertrag von BMW gibt es ein Satz mit andienungsrecht und der Übernahmepreis.
Ganz einfach es wird entweder eine Ziffern eingetragen oder gestrichen, je nach dem welche Vereinbarung getroffen wird.