Privatleasing: Erklärungshilfe
Wer kann mir als Leasinganfänger/ -interessierter folgendes erklären:
Ich interessiere mich für ein Fahrzeug, dass ich mir bei einem Händler als NFZ nach meinen Wünschen konfiguriert habe. Entscheidend war ein Stück weit Pragmatismus, dh die Frage "Was brauche ich wirklich?" stand im Mittelpunkt. Am Ende bin ich bei einem Preis mit ÜF von 34900 herausgekommen (LP 41900). Über diesen Betrag (34900) habe ich mir die Leasingrate berechnen lassen.
Jetzt ist heute folgendes passiert. Ich habe genau das selbe Modell auf Mobile.de mit meiner Konfiguration gefunden, nur dass die Farbe eine andere war (was mir nichts ausmacht) und dass das Fahrzeug über meine Konfiguration hinaus noch deutlich höherwertiger ausgestattet war.
Der Listenpreis liegt bei 46500 und der Händler bietet es für 35900 an.
Jetzt zum eventuellen Knackpunkt:
Dieser Wagen ist vom Status her ein Gebrauchtwagen, weil er Ca 500 KM auf dem Tacho hat. ( Ich vermute, es wird ein Vorführer sein). Reflexartig habe ich natürlich angefangen über diesen Wagen nachzudenken!
Worin würde sich ein Leasing für den Gebrauchtwagen gegenüber meinem konfigurierten NFZ, das nur 1000 Euro weniger kostet unterscheiden? Welche Vor- und Nachteile gibt es beim NFZ- bzw Gebrauchtwagenleasing?
Danke für eure Auskünfte.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:26:43 Uhr:
5. Behalten Sie die Restwerte im AugeAngebote für Restwert-Leasing sind immer dann günstig in der Rate, wenn der Restwert hoch veranschlagt wurde. Ist dieser jedoch zu hoch kalkuliert, droht dem Leasingnehmer eine hohe Abschlusszahlung. Ist dieser zu niedrig kalkuliert, sind die Raten gegebenenfalls zu hoch. Gleichzeitig kann der Restwert aber auch als Steuerungsinstrument genutzt werden, falls die Raten gezielt zur Steuerung der anfallenden Steuern genutzt werden sollen. Machen Sie sich also am besten selbst ein Bild vom Restwert Ihres Leasingguts am Ende der Laufzeit. Manchmal klingt die Rate attraktiv, doch das teure Ende kommt am Schluss. Beachten Sie dabei: Bei einem Teilamortisationsvertrag wird der Restwert regelmäßig vom Leasingnehmer garantiert. Dabei zählt meist der Händlereinkaufspreis. Der dem Leasinggeber geschuldete kalkulierte Restwert sollte deshalb immer auf der Basis des Händlereinkaufspreises vereinbart werden – und nicht auf der Basis des Händlerverkaufspreises.
....7. Vergleichen Sie nur identische Vertragsarten
Die gängigen Vertragsarten sind Teilamortisationsverträge (auch „Restwertverträge“), bei denen am Ende der Laufzeit ein kalkulierter Restwert veranschlagt wird oder aber die Vollamortisationsverträge, bei denen davon ausgegangen wird, dass der Gegenstand am Ende der Laufzeit gänzlich abbezahlt wird – inkl. Zins- und Anschaffungskosten des Leasinggebers. Das heißt jedoch nicht, dass Sie somit Eigentum erworben haben. Zum Eigentumsübergang wird regelmäßig ein Kaufpreis fällig. Welcher Vertrag der richtige ist, hängt vom Leasingobjekt ab. Einen VA- mit einem TA-Vertrag zu vergleichen ergibt aber in keinem Fall Sinn. Ebenfalls relativ häufig trifft man kündbare Leasingverträge an. Da es sich hierbei in der Regel um eine Vollamortisation handelt, werden Sie auch hier eine zusätzliche Kaufsumme leisten müssen, sollten Sie den Gegenstand erwerben. Man sieht: Ein Vergleich sollte man nur zwischen den gleichen Vertragsarten durchführen.
(Quelle: Auszüge von www.leasingo.de) Ich weise ausdrücklich darauf hin das ich mit dem Verfasser in keiner Weise in Verbindung stehe und hier keine Werbung betreibe sondern nur einem Artikel den entsprechenden Quellenhinweis zufüge.
EINDEUTIGER EINSPRUCH!!!
Ich habe keine Ahnung, wie alt dieser kopierte Artikel ist, aber offensichtlich spiegelt er nicht die heutigen Verhältnisse im PKW Leasing wider!
Beim Privatleasing ist heutzutage das beschriebene Restwertleasing vollkommen OUT! Ich empfehle jedem Leasinginteressenten, ausschließlich Kilometerleasing abzuschließen. Dabei hat der Leasingnehmer einen transparenten Kostenüberblick und vor allem: Er trägt kein Restwertrisiko.
Vor dem Vollamortisationsleasing, das unter Punkt 7 beschrieben ist, warne ich ausdrücklich. Es gibt hier auf MT zahlreiche Threads, die sich damit (und mit den Folgen falsch verstandener Vertragsinhalte) beschäftigen.
Kurzum: Am besten man überliest diesen als "nützlich" bezeichneten Artikel - aus meiner Sicht ist er unnütz, vor allem geht er an der Realität des heutigen PKW Leasing vollkommen vorbei.
Gruß
Der Chaosmanager
73 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. Januar 2016 um 13:28:59 Uhr:
Woran sehe ich was?
sinnlos
Zitat:
@Matsches schrieb am 27. Januar 2016 um 07:19:19 Uhr:
sinnlosZitat:
@Jupp78 schrieb am 26. Januar 2016 um 13:28:59 Uhr:
Woran sehe ich was?
Deine Beiträge in diesem Thread erfüllen das zu 100%. Schön, dass du es auch erkannt hast.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 27. Januar 2016 um 13:43:58 Uhr:
Deine Beiträge in diesem Thread erfüllen das zu 100%. Schön, dass du es auch erkannt hast.
Ja Juppi und ATT, das erscheint allen Blinden so, sobald sie versuchen über Farben zu diskutieren.
Deswegen machen das die meisten Blinden auch nicht.
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Und der nächste der nix beträgt.
Schmeißt immer nur mit deiner Meinung und Aussagen um dich. Bein Fleisch..Kein Fisch.
Kann ein mod mal zumachen?
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 26. Januar 2016 um 13:31:36 Uhr:
Bisher hatte der TE allerdings noch kein Angebot für das andere Fahrzeug gepostet ...Zitat:
@Jupp78 schrieb am 26. Januar 2016 um 10:51:44 Uhr:
Naja, dann lies dir den ersten Beitrag des TE noch einmal durch (auf den war das ja bezogen).
Da sind wir weit weg von identischen Leistungen.Gruß
Der Chaosmanager
Der TE hat zu diesem Thema gar nix mehr gepostet und ihr haut euch hier die Köppe ein...
Lohnt nicht 🙂
LG
Udo
Zitat:
Zitat:
@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:09:55 Uhr:
Alternativ gibt es Mietkauf, Ballonkredit oder die normale Finanzierung
... hierbei dürfte der Mietkauf wohl ziemlich unüblich und sehr selten sein ...Zitat:
Das Leasing ist nun mal ein Instrument zur steuerlichen Entlastung.
Dieses Vorurteil hält sich wirklich sehr hartnäckig ...
Wo, bitteschön, liegt der steuerliche Vorteil des Leasing (für einen Unternehmer)?
Beim Leasing sind die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar, beim Kauf setzt der Unternehmer hingegen die AfA (ggf. noch Finanzierungszinsen) ab. Ich sehe da keinen eindeutigen steuerlichen Vorteil für Leasing ...Gruß
Der Chaosmanager
Die AfA ist idR geringer, die Laufzeit länger. Des Weiteren kann die Vorsteuer regelmäßig gezogen werden.
Zudem wird die Kreditwürdigkeit verbessert.
Bei (Ballon-) Finanzierung steht der volle (finanzierte Kaufbetrag im Soll. Beim Leasing nicht. Die Vorsteuer gibt's zwar zu 100% am Anfang. Danach verliert sich aber der Effekt.
Dazu sollte man auch überlegen, ob 1% oder Fahrtenbuch. Fast alle Fahrtenbücher werden zwar beanstandet, aber man kann dann einen entsprechenden Privatanteil verhandeln. Immer noch günstiger als 1%.
Hab alles durch. BLP zw 85 und 120k
Zitat:
@TH300 schrieb am 7. Januar 2019 um 23:17:37 Uhr:
Die AfA ist idR geringer, die Laufzeit länger. Des Weiteren kann die Vorsteuer regelmäßig gezogen werden.
Zudem wird die Kreditwürdigkeit verbessert.
Bei (Ballon-) Finanzierung steht der volle (finanzierte Kaufbetrag im Soll. Beim Leasing nicht. Die Vorsteuer gibt's zwar zu 100% am Anfang. Danach verliert sich aber der Effekt.Dazu sollte man auch überlegen, ob 1% oder Fahrtenbuch. Fast alle Fahrtenbücher werden zwar beanstandet, aber man kann dann einen entsprechenden Privatanteil verhandeln. Immer noch günstiger als 1%.
Hab alles durch. BLP zw 85 und 120k
Das kann man auf keinen Fall so stehen lassen. Beim Kauf oder Finanzierung kann man die Vorsteuer auf den gesamten Kaufpreis sofort abziehen. Wo bitte liegt da der Vorteil beim Leasing, wo man die Vorsteuer für jede einzelne Rate abziehen kann.
Wenn das Finanzamt ein Fahrtenbuch nicht anerkennt, wird nicht verhandelt, es wird die 1 Prozent Methode angewendet.
Bitte keine falschen Dinge posten, die jemand eventuell als wahr annehmen könnte.
Zitat:
@TH300 schrieb am 7. Januar 2019 um 23:17:37 Uhr:
Die AfA ist idR geringer, die Laufzeit länger. Des Weiteren kann die Vorsteuer regelmäßig gezogen werden.
Zudem wird die Kreditwürdigkeit verbessert.
Bei (Ballon-) Finanzierung steht der volle (finanzierte Kaufbetrag im Soll. Beim Leasing nicht. Die Vorsteuer gibt's zwar zu 100% am Anfang. Danach verliert sich aber der Effekt.Dazu sollte man auch überlegen, ob 1% oder Fahrtenbuch. Fast alle Fahrtenbücher werden zwar beanstandet, aber man kann dann einen entsprechenden Privatanteil verhandeln. Immer noch günstiger als 1%.
Hab alles durch. BLP zw 85 und 120k
Hallo TH300
Richtig: Die volle Vorsteuer kann bei einer Finanzierung (nicht Leasing) und Vorliegen aller formalen Voraussetzungen bei Anschaffung geltend gemacht werden.
Teilweise richtig:
Soweit das Fahrtenbuch verworfen wird muss ertragsteuerlich die 1% Methode Anwendung finden.
Für die Ermittlung des Privatanteiles bei der Umsatzsteuer kann es aber mittels sachgerechter Schätzung zu einer der 1% Methode abweichenden & für den Steuerpflichtigen günstigeren Regelung kommen.
Schau mal z.B. hier:
https://www.haufe.de/.../...erechte-schaetzung-bei-ust_186_410340.html
Den Zugang zur Methode der sachgerechten Schätzung hat man aber nicht nur, wenn man ein Fahrtenbuch führt, das verworfen führt, wie es von TH300 suggeriert wird. Wenn man diese Vorgehensweise anstrebt, kann man sich die Führung eines Fahrtenbuchs sparen und anderweitig die Grundlagen für die sachgerechte Schätzung schaffen.
@Holgernilsson
Das stimmt, meine Anmerkung umsatzsteuerlich betraf nicht nur den Fall des verworfenen Fahrtenbuches.
Wichtig finde ich, dass man nicht davon ausgehen sollte, wie es TH300 erwähnte "...aber man kann dann einen entsprechenden Privatanteil verhandeln." Ertragsteuerlich bleibt es entweder bei der 1% Methode oder einem anerkannten Fahrtenbuch.
Zitat:
@elwetritsch70 schrieb am 10. Januar 2019 um 15:02:46 Uhr:
@Holgernilsson
Das stimmt, meine Anmerkung umsatzsteuerlich betraf nicht nur den Fall des verworfenen Fahrtenbuches.Wichtig finde ich, dass man nicht davon ausgehen sollte, wie es TH300 erwähnte "...aber man kann dann einen entsprechenden Privatanteil verhandeln." Ertragsteuerlich bleibt es entweder bei der 1% Methode oder einem anerkannten Fahrtenbuch.
Prima, dann sind wir uns einig.