Privatleasing: Erklärungshilfe
Wer kann mir als Leasinganfänger/ -interessierter folgendes erklären:
Ich interessiere mich für ein Fahrzeug, dass ich mir bei einem Händler als NFZ nach meinen Wünschen konfiguriert habe. Entscheidend war ein Stück weit Pragmatismus, dh die Frage "Was brauche ich wirklich?" stand im Mittelpunkt. Am Ende bin ich bei einem Preis mit ÜF von 34900 herausgekommen (LP 41900). Über diesen Betrag (34900) habe ich mir die Leasingrate berechnen lassen.
Jetzt ist heute folgendes passiert. Ich habe genau das selbe Modell auf Mobile.de mit meiner Konfiguration gefunden, nur dass die Farbe eine andere war (was mir nichts ausmacht) und dass das Fahrzeug über meine Konfiguration hinaus noch deutlich höherwertiger ausgestattet war.
Der Listenpreis liegt bei 46500 und der Händler bietet es für 35900 an.
Jetzt zum eventuellen Knackpunkt:
Dieser Wagen ist vom Status her ein Gebrauchtwagen, weil er Ca 500 KM auf dem Tacho hat. ( Ich vermute, es wird ein Vorführer sein). Reflexartig habe ich natürlich angefangen über diesen Wagen nachzudenken!
Worin würde sich ein Leasing für den Gebrauchtwagen gegenüber meinem konfigurierten NFZ, das nur 1000 Euro weniger kostet unterscheiden? Welche Vor- und Nachteile gibt es beim NFZ- bzw Gebrauchtwagenleasing?
Danke für eure Auskünfte.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:26:43 Uhr:
5. Behalten Sie die Restwerte im AugeAngebote für Restwert-Leasing sind immer dann günstig in der Rate, wenn der Restwert hoch veranschlagt wurde. Ist dieser jedoch zu hoch kalkuliert, droht dem Leasingnehmer eine hohe Abschlusszahlung. Ist dieser zu niedrig kalkuliert, sind die Raten gegebenenfalls zu hoch. Gleichzeitig kann der Restwert aber auch als Steuerungsinstrument genutzt werden, falls die Raten gezielt zur Steuerung der anfallenden Steuern genutzt werden sollen. Machen Sie sich also am besten selbst ein Bild vom Restwert Ihres Leasingguts am Ende der Laufzeit. Manchmal klingt die Rate attraktiv, doch das teure Ende kommt am Schluss. Beachten Sie dabei: Bei einem Teilamortisationsvertrag wird der Restwert regelmäßig vom Leasingnehmer garantiert. Dabei zählt meist der Händlereinkaufspreis. Der dem Leasinggeber geschuldete kalkulierte Restwert sollte deshalb immer auf der Basis des Händlereinkaufspreises vereinbart werden – und nicht auf der Basis des Händlerverkaufspreises.
....7. Vergleichen Sie nur identische Vertragsarten
Die gängigen Vertragsarten sind Teilamortisationsverträge (auch „Restwertverträge“), bei denen am Ende der Laufzeit ein kalkulierter Restwert veranschlagt wird oder aber die Vollamortisationsverträge, bei denen davon ausgegangen wird, dass der Gegenstand am Ende der Laufzeit gänzlich abbezahlt wird – inkl. Zins- und Anschaffungskosten des Leasinggebers. Das heißt jedoch nicht, dass Sie somit Eigentum erworben haben. Zum Eigentumsübergang wird regelmäßig ein Kaufpreis fällig. Welcher Vertrag der richtige ist, hängt vom Leasingobjekt ab. Einen VA- mit einem TA-Vertrag zu vergleichen ergibt aber in keinem Fall Sinn. Ebenfalls relativ häufig trifft man kündbare Leasingverträge an. Da es sich hierbei in der Regel um eine Vollamortisation handelt, werden Sie auch hier eine zusätzliche Kaufsumme leisten müssen, sollten Sie den Gegenstand erwerben. Man sieht: Ein Vergleich sollte man nur zwischen den gleichen Vertragsarten durchführen.
(Quelle: Auszüge von www.leasingo.de) Ich weise ausdrücklich darauf hin das ich mit dem Verfasser in keiner Weise in Verbindung stehe und hier keine Werbung betreibe sondern nur einem Artikel den entsprechenden Quellenhinweis zufüge.
EINDEUTIGER EINSPRUCH!!!
Ich habe keine Ahnung, wie alt dieser kopierte Artikel ist, aber offensichtlich spiegelt er nicht die heutigen Verhältnisse im PKW Leasing wider!
Beim Privatleasing ist heutzutage das beschriebene Restwertleasing vollkommen OUT! Ich empfehle jedem Leasinginteressenten, ausschließlich Kilometerleasing abzuschließen. Dabei hat der Leasingnehmer einen transparenten Kostenüberblick und vor allem: Er trägt kein Restwertrisiko.
Vor dem Vollamortisationsleasing, das unter Punkt 7 beschrieben ist, warne ich ausdrücklich. Es gibt hier auf MT zahlreiche Threads, die sich damit (und mit den Folgen falsch verstandener Vertragsinhalte) beschäftigen.
Kurzum: Am besten man überliest diesen als "nützlich" bezeichneten Artikel - aus meiner Sicht ist er unnütz, vor allem geht er an der Realität des heutigen PKW Leasing vollkommen vorbei.
Gruß
Der Chaosmanager
73 Antworten
Hier noch einige vielleicht nützliche Hinweise zum Vergleich von Leasingangeboten.
Aber nochmals ich zweifle den Sinn für Privatleasing an. Lasse mich aber gerne an Hand von Fakten vom Gegenteil überzeugen.
Leasing-Angebote richtig vergleichen:
1. Vergleichen Sie nicht die Summe aller Zahlungen.
Der einfachste Weg Angebote zu vergleichen ist die Aufsummierung und Gegenüberstellung aller anfallenden Kosten. Einfach heißt jedoch nicht immer richtig. Ein derartiger Vergleich berücksichtigt keine zeitlichen Effekte des Zahlungsstroms. Einfach ausgedrückt: Geld das Sie später bezahlen müssen, können Sie bis dahin anderweitig einsetzen - etwa um Umsätze zu generieren oder auf dem Bankkonto Zinsen abzuwerfen. Diese zeitlichen Effekte gehen bei der Gesamtkostenbetrachtung verloren. Daher ist eine Gesamtkostenbetrachtung sicherlich ein guter Indikator, jedoch kein Präzises Vergleichsinstrument. Wesentlich präziser ist hier schon der immer noch relativ einfach realisierbare Vergleich der Effektivverzinsung der Finanzierung. Ein Gutes hat das Vorgehen jedoch dennoch: Auf diese Weise führt sich der Entscheider alle anfallenden Kosten, inkl. Bearbeitungskosten und sonstigen Nebenkosten, vor Augen. Eine absolute Grundvoraussetzung für jeden plausiblen Vergleich – auch für die Effektivzinsen.
2. Vergleichen Sie keine Leasingfaktoren
Der Vergleich von Leasingfaktoren (Verhältnis aus Rate zu Nettoanschaffungswert) ist beliebt weil einfach. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob ein Angebot möglicherweise eine höhere Anzahlung, längere Laufzeit oder höheren kalkulierten Restwert besitzt – all das verringert die Rate und somit den Leasingfaktor. Auch eventuelle Zusatzleistungen (Versicherungen, Service-Verträge) werden nicht berücksichtigt. Auch Leasingfaktoren sind somit höchstens ein Indikator – im Detail jedoch sehr unpräzise. Übrigens: Leasingfaktoren sind rein relative Größen. Damit machen Sie bei relativen Operationen durchaus Sinn: So kann man sich etwa schnell überschlagsmäßig errechnen, wie sich die Leasingrate verändert, wenn der Anschaffungspreis höher oder niedriger ist.
3. Vergleichen Sie immer auf der gleichen Basis
Es leuchtet schnell ein, dass man ein Angebot für ein Fahrzeug mit einer Laufleistung von 50.000 km nicht mit einem Angebot, das lediglich 15.000 km berücksichtigt, vergleichen sollte. Nicht unmittelbar ersichtlich und dennoch richtig: Vergleichen Sie immer auf Basis eines verhandelten Barpreises – denn dies ist der Preis, denn auch die Leasinggesellschaft zahlt. Dazu ein Beispiel: Beim Händler erhalten Sie für ein Neufahrzeug mit Listenpreis von 40.000 EUR ein Leasing-Angebot mit einem Effektivzins von 0 %. Sie zahlen über die Vertragslaufzeit 40.000 EUR. Nun verhandeln Sie einen Kaufpreis bei Barzahlung von 35.000 EUR. Eine freie Leasinggesellschaft unterbreitet Ihnen Angebot mit einem Effektivzins von 5 %. Dieser ist nur auf den ersten Blick höher als der einer Null-Finanzierung. Da das Fahrzeug einen tatsächlichen Kaufpreis von 35.000 EUR aufweist, ist im Händler-Angebot eine versteckte „virtuelle“ Anzahlung von 5.000 EUR enthalten, die nicht im Zins berücksichtigt wird. Tut man dies, wird der Effektivzins von 5 % schnell überschritten.
4. Ist die Ratenstaffelung gleich?
Nach dem Prinzip „spätere Zahlungen sind besser als frühere“ beeinflusst natürlich auch der Zahlungszeitpunkt den Effektivzins. Zahlen Sie die Rate im Voraus (vorschüssig) oder im Nachhinein (nachschüssig)? Zahlen Sie monatlich, pro Quartal oder sogar halbjährlich? Beziehen Sie diesen Faktor in Ihren Vergleich ein.
5. Behalten Sie die Restwerte im Auge
Angebote für Restwert-Leasing sind immer dann günstig in der Rate, wenn der Restwert hoch veranschlagt wurde. Ist dieser jedoch zu hoch kalkuliert, droht dem Leasingnehmer eine hohe Abschlusszahlung. Ist dieser zu niedrig kalkuliert, sind die Raten gegebenenfalls zu hoch. Gleichzeitig kann der Restwert aber auch als Steuerungsinstrument genutzt werden, falls die Raten gezielt zur Steuerung der anfallenden Steuern genutzt werden sollen. Machen Sie sich also am besten selbst ein Bild vom Restwert Ihres Leasingguts am Ende der Laufzeit. Manchmal klingt die Rate attraktiv, doch das teure Ende kommt am Schluss. Beachten Sie dabei: Bei einem Teilamortisationsvertrag wird der Restwert regelmäßig vom Leasingnehmer garantiert. Dabei zählt meist der Händlereinkaufspreis. Der dem Leasinggeber geschuldete kalkulierte Restwert sollte deshalb immer auf der Basis des Händlereinkaufspreises vereinbart werden – und nicht auf der Basis des Händlerverkaufspreises.
6. Berücksichtigen Sie alle anfallenden Zahlungen
In einen realistischen Vergleich sollten Sie alle Zahlungen, also auch Bearbeitungsgebühren zählen. Dazu gehören auch zusätzliche Raten, die (ggf. Anteilig) entrichtet werden müssen, falls das Objekt dem Leasingnehmer bereits vor Leasingbeginn zur Verfügung gestellt wird. Da der Zahlungszeitpunkt ebenso Einfluss auf den Effektivzins der Leasingfinanzierung hat, müssen Sie auch diesen berücksichtigen.
7. Vergleichen Sie nur identische Vertragsarten
Die gängigen Vertragsarten sind Teilamortisationsverträge (auch „Restwertverträge“), bei denen am Ende der Laufzeit ein kalkulierter Restwert veranschlagt wird oder aber die Vollamortisationsverträge, bei denen davon ausgegangen wird, dass der Gegenstand am Ende der Laufzeit gänzlich abbezahlt wird – inkl. Zins- und Anschaffungskosten des Leasinggebers. Das heißt jedoch nicht, dass Sie somit Eigentum erworben haben. Zum Eigentumsübergang wird regelmäßig ein Kaufpreis fällig. Welcher Vertrag der richtige ist, hängt vom Leasingobjekt ab. Einen VA- mit einem TA-Vertrag zu vergleichen ergibt aber in keinem Fall Sinn. Ebenfalls relativ häufig trifft man kündbare Leasingverträge an. Da es sich hierbei in der Regel um eine Vollamortisation handelt, werden Sie auch hier eine zusätzliche Kaufsumme leisten müssen, sollten Sie den Gegenstand erwerben. Man sieht: Ein Vergleich sollte man nur zwischen den gleichen Vertragsarten durchführen.
(Quelle: Auszüge von www.leasingo.de) Ich weise ausdrücklich darauf hin das ich mit dem Verfasser in keiner Weise in Verbindung stehe und hier keine Werbung betreibe sondern nur einem Artikel den entsprechenden Quellenhinweis zufüge.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 25. Januar 2016 um 16:20:57 Uhr:
... hierbei dürfte der Mietkauf wohl ziemlich unüblich und sehr selten sein ...Zitat:
@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:09:55 Uhr:
Alternativ gibt es Mietkauf, Ballonkredit oder die normale Finanzierung
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 25. Januar 2016 um 16:20:57 Uhr:
Dieses Vorurteil hält sich wirklich sehr hartnäckig ...Zitat:
Das Leasing ist nun mal ein Instrument zur steuerlichen Entlastung.
Wo, bitteschön, liegt der steuerliche Vorteil des Leasing (für einen Unternehmer)?
Beim Leasing sind die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar, beim Kauf setzt der Unternehmer hingegen die AfA (ggf. noch Finanzierungszinsen) ab. Ich sehe da keinen eindeutigen steuerlichen Vorteil für Leasing ...Gruß
Der Chaosmanager
Es dient genau wie die AfA der steuerlichen Entlastung! Ich habe nirgendwo geschrieben das es der heilige Gral der steuerlichen Abschreibung darstellt. Ich sehe jedoch keinen Sinn/Vorteil für eine Privatperson.
Nur weil Mietkauf selten ist, ist er für Privatpersonen nicht unüblich. Mietkauf kann durchaus eine gute Alternative sein. Hierzu müsste man aber auch wissen warum der Verfasser das Leasing wählen will und ob er sich auch dessen Risiken und Nachteilen bewusst ist.
Gruss
Zitat:
@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:26:43 Uhr:
5. Behalten Sie die Restwerte im AugeAngebote für Restwert-Leasing sind immer dann günstig in der Rate, wenn der Restwert hoch veranschlagt wurde. Ist dieser jedoch zu hoch kalkuliert, droht dem Leasingnehmer eine hohe Abschlusszahlung. Ist dieser zu niedrig kalkuliert, sind die Raten gegebenenfalls zu hoch. Gleichzeitig kann der Restwert aber auch als Steuerungsinstrument genutzt werden, falls die Raten gezielt zur Steuerung der anfallenden Steuern genutzt werden sollen. Machen Sie sich also am besten selbst ein Bild vom Restwert Ihres Leasingguts am Ende der Laufzeit. Manchmal klingt die Rate attraktiv, doch das teure Ende kommt am Schluss. Beachten Sie dabei: Bei einem Teilamortisationsvertrag wird der Restwert regelmäßig vom Leasingnehmer garantiert. Dabei zählt meist der Händlereinkaufspreis. Der dem Leasinggeber geschuldete kalkulierte Restwert sollte deshalb immer auf der Basis des Händlereinkaufspreises vereinbart werden – und nicht auf der Basis des Händlerverkaufspreises.
....7. Vergleichen Sie nur identische Vertragsarten
Die gängigen Vertragsarten sind Teilamortisationsverträge (auch „Restwertverträge“), bei denen am Ende der Laufzeit ein kalkulierter Restwert veranschlagt wird oder aber die Vollamortisationsverträge, bei denen davon ausgegangen wird, dass der Gegenstand am Ende der Laufzeit gänzlich abbezahlt wird – inkl. Zins- und Anschaffungskosten des Leasinggebers. Das heißt jedoch nicht, dass Sie somit Eigentum erworben haben. Zum Eigentumsübergang wird regelmäßig ein Kaufpreis fällig. Welcher Vertrag der richtige ist, hängt vom Leasingobjekt ab. Einen VA- mit einem TA-Vertrag zu vergleichen ergibt aber in keinem Fall Sinn. Ebenfalls relativ häufig trifft man kündbare Leasingverträge an. Da es sich hierbei in der Regel um eine Vollamortisation handelt, werden Sie auch hier eine zusätzliche Kaufsumme leisten müssen, sollten Sie den Gegenstand erwerben. Man sieht: Ein Vergleich sollte man nur zwischen den gleichen Vertragsarten durchführen.
(Quelle: Auszüge von www.leasingo.de) Ich weise ausdrücklich darauf hin das ich mit dem Verfasser in keiner Weise in Verbindung stehe und hier keine Werbung betreibe sondern nur einem Artikel den entsprechenden Quellenhinweis zufüge.
EINDEUTIGER EINSPRUCH!!!
Ich habe keine Ahnung, wie alt dieser kopierte Artikel ist, aber offensichtlich spiegelt er nicht die heutigen Verhältnisse im PKW Leasing wider!
Beim Privatleasing ist heutzutage das beschriebene Restwertleasing vollkommen OUT! Ich empfehle jedem Leasinginteressenten, ausschließlich Kilometerleasing abzuschließen. Dabei hat der Leasingnehmer einen transparenten Kostenüberblick und vor allem: Er trägt kein Restwertrisiko.
Vor dem Vollamortisationsleasing, das unter Punkt 7 beschrieben ist, warne ich ausdrücklich. Es gibt hier auf MT zahlreiche Threads, die sich damit (und mit den Folgen falsch verstandener Vertragsinhalte) beschäftigen.
Kurzum: Am besten man überliest diesen als "nützlich" bezeichneten Artikel - aus meiner Sicht ist er unnütz, vor allem geht er an der Realität des heutigen PKW Leasing vollkommen vorbei.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:34:38 Uhr:
Nur weil Mietkauf selten ist, ist er für Privatpersonen nicht unüblich. Mietkauf kann durchaus eine gute Alternative sein. Hierzu müsste man aber auch wissen warum der Verfasser das Leasing wählen will und ob er sich auch dessen Risiken und Nachteilen bewusst ist.
Wenn Dein Wissen genau so fundiert ist wie der Inhalt des kopierten Artikels, verzichte ich gern auf die Nennung sog. Risiken und Nachteile, da Du diese sicher auch nur vom Hörensagen kennst.
Gruß
Der Chaosmanager
Ähnliche Themen
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 25. Januar 2016 um 16:46:01 Uhr:
Da macht einer seinem Nicknamen aber große Ehre.Edit: Ich meinte nicht unseren Kermit.
Hi Holgernilsson,
dafür habe ich Dir gerade ein DANKE gedrückt!
Der Nickname ist mir noch gar nicht aufgefallen - Nomen est omen!
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 25. Januar 2016 um 16:36:59 Uhr:
EINDEUTIGER EINSPRUCH!!!Zitat:
@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:26:43 Uhr:
5. Behalten Sie die Restwerte im AugeAngebote für Restwert-Leasing sind immer dann günstig in der Rate, wenn der Restwert hoch veranschlagt wurde. Ist dieser jedoch zu hoch kalkuliert, droht dem Leasingnehmer eine hohe Abschlusszahlung. Ist dieser zu niedrig kalkuliert, sind die Raten gegebenenfalls zu hoch. Gleichzeitig kann der Restwert aber auch als Steuerungsinstrument genutzt werden, falls die Raten gezielt zur Steuerung der anfallenden Steuern genutzt werden sollen. Machen Sie sich also am besten selbst ein Bild vom Restwert Ihres Leasingguts am Ende der Laufzeit. Manchmal klingt die Rate attraktiv, doch das teure Ende kommt am Schluss. Beachten Sie dabei: Bei einem Teilamortisationsvertrag wird der Restwert regelmäßig vom Leasingnehmer garantiert. Dabei zählt meist der Händlereinkaufspreis. Der dem Leasinggeber geschuldete kalkulierte Restwert sollte deshalb immer auf der Basis des Händlereinkaufspreises vereinbart werden – und nicht auf der Basis des Händlerverkaufspreises.
....7. Vergleichen Sie nur identische Vertragsarten
Die gängigen Vertragsarten sind Teilamortisationsverträge (auch „Restwertverträge“), bei denen am Ende der Laufzeit ein kalkulierter Restwert veranschlagt wird oder aber die Vollamortisationsverträge, bei denen davon ausgegangen wird, dass der Gegenstand am Ende der Laufzeit gänzlich abbezahlt wird – inkl. Zins- und Anschaffungskosten des Leasinggebers. Das heißt jedoch nicht, dass Sie somit Eigentum erworben haben. Zum Eigentumsübergang wird regelmäßig ein Kaufpreis fällig. Welcher Vertrag der richtige ist, hängt vom Leasingobjekt ab. Einen VA- mit einem TA-Vertrag zu vergleichen ergibt aber in keinem Fall Sinn. Ebenfalls relativ häufig trifft man kündbare Leasingverträge an. Da es sich hierbei in der Regel um eine Vollamortisation handelt, werden Sie auch hier eine zusätzliche Kaufsumme leisten müssen, sollten Sie den Gegenstand erwerben. Man sieht: Ein Vergleich sollte man nur zwischen den gleichen Vertragsarten durchführen.
(Quelle: Auszüge von www.leasingo.de) Ich weise ausdrücklich darauf hin das ich mit dem Verfasser in keiner Weise in Verbindung stehe und hier keine Werbung betreibe sondern nur einem Artikel den entsprechenden Quellenhinweis zufüge.
Ich habe keine Ahnung, wie alt dieser kopierte Artikel ist, aber offensichtlich spiegelt er nicht die heutigen Verhältnisse im PKW Leasing wider!
Beim Privatleasing ist heutzutage das beschriebene Restwertleasing vollkommen OUT! Ich empfehle jedem Leasinginteressenten, ausschließlich Kilometerleasing abzuschließen. Dabei hat der Leasingnehmer einen transparenten Kostenüberblick und vor allem: Er trägt kein Restwertrisiko.
Vor dem Vollamortisationsleasing, das unter Punkt 7 beschrieben ist, warne ich ausdrücklich. Es gibt hier auf MT zahlreiche Threads, die sich damit (und mit den Folgen falsch verstandener Vertragsinhalte) beschäftigen.
Kurzum: Am besten man überliest diesen als "nützlich" bezeichneten Artikel - aus meiner Sicht ist er unnütz, vor allem geht er an der Realität des heutigen PKW Leasing vollkommen vorbei.
Gruß
Der Chaosmanager
Ok Chaosmanager, ich wusste nicht das hier nur Ihre Meinung/Ansicht zählt.
Scheinbar überlesen Sie Inhalte grundsätzlich. Ich habe diese Hinweise nicht als "nützlicher Artikel " bewertet sondern als "vielleicht nützliche Hinweise" aber danke für das verdrehen von Fakten. Vielleicht sollte aber jeder der sich dafür interessiert selber seine Meinung bilden.
Woraus entnehmen Sie eine Empfehlung für eine der zahlreichen Leasingformen? Nur weil manche selten sind, werden Sie angeboten und hier geht es nicht um die Bewertung sondern darum wie man Leasingangebote miteinander vergleichen kann. Da auch hier im Forum teilweise der Irrglaube besteht, das Leasingfaktoren für einen Vergleich geeignet sind, habe ich diese Hinweise reingestellt.
Das so etwas hier nicht erwünscht ist weil es Ihnen als unnütz erscheint wusste ich nicht. Danke das ich in einem Land lebe wo es eine Meinungsfreiheit gibt.
So und nun viel Spass bei weiteren eindeutigen Einsprüchen ;-)
Gruss
Zitat:
@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:52:11 Uhr:
Ok Chaosmanager, ich wusste nicht das hier nur Ihre Meinung/Ansicht zählt.
Ich habe nie behauptet, dass nur meine Meinung zählen würde. Wenn ich allerdings etwas für unsinnig halte, dann sage ich das auch (das gestehe ich Dir genau so zu).
Zitat:
Vielleicht sollte aber jeder der sich dafür interessiert selber seine Meinung bilden.
Richtig, damit sich interessierte Leser eine umfängliche Meinung bilden können, habe ich meine Meinung zu diesem Artikel dargelegt.
Zitat:
Nur weil manche selten sind, werden Sie angeboten und hier geht es nicht um die Bewertung sondern darum wie man Leasingangebote miteinander vergleichen kann.
Und genau für den korrekten und objektiven Vergleich von Leasingangeboten fehlt in dem Artikel die derzeit häufigste Form des Autoleasing, nämlich das Kilometerleasing. Da hätte der Verfasser z. B. darauf hinweisen können, dass man bei Kilometerverträgen nicht nur die Leasingrate in Abhängigkeit von der Kilometerleistung vergleichen sollte, sondern darüber hinaus auch die Kosten für Mehrkilometer, die sich z. T. erheblich voneinander unterscheiden.
Gruß
Der Chaosmanager
PS: Es ehrt mich, wenn Du mich siezt - ich bleibe dennoch bei dem in Foren üblichen Du.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 25. Januar 2016 um 16:46:01 Uhr:
Da macht einer seinem Nicknamen aber große Ehre.Edit: Ich meinte nicht unseren Kermit.
Super Kommentar sehr hilfreich und aufpassen wenn der Kopf wieder ausgezogen wird, bin mir nicht sicher ob der Muschi grüner Schleim steht.
Ich kann gerne mal mein Beispiel posten. Etwas unübersichtlicher als in Excel, aber sollte kalppen 😉
Vllt hilft es ja dem einen oder anderen..
Die Fahrzeuge sind naturlich nicht genau gleich. Das war eben ein 4 Jahre alter Gebrauchtwagen, das Leasingangebot bezieht sich natürlich auf einen Neuwagen. Aber genau das wurde ja schon erwähnt, es ist eben ein Luxus, dass man alle 2-4 Jahre sich einen Neuwagen gönnt. Leasing wöre in dem Fall über 226 € teurer pro Monat
Beim Thema Reparatur & Verschleiß hatte ich mir eben die letzten 3 Jahre alles notiert, was ich so gemacht hatte, da immer wieder mal was kaputt war bzw. ich was verändert hatte, weil ich nicht meine Traumkonfiguration bei dem Gebrauchtwagen hatte. Hier lässt sich der Wert vllt sogar noch ein wenig senken. Aber ich glaube nicht viel.
Ich freue mich auf eure Anregungen oder Meinungen ob so alles passt.
KAUFEN / Finanzieren
Tilgung
Anzahlung 10.000 €
Kaufpreis 22.000 €
Finanzierungshöhe 12.000 €
Laufzeit [ Monate ] 36
Kaufbetrag für 36 Monate 22.000 €
Tilgung / Monat 333 €
Unterhalt
Reparatur & Verschleiß / Monat 151 €
Versicherung / Monat (1000€) 51 €
Steuer / Monat 37 €
Treibstoffkosten / Monat 147 €
Unterhalt über 36 Monaten 13.861 €
Unterhalt / Monat 385 €
Belastung über Laufzeit
Belastung (Tilgung + Unterhalt) über 36 Monate 25.861 €
Belastung (Tilgung + Unterhalt) je Monat 718 €
Restwert nach 36 Monaten 14.300 €
Netto Ausgaben nach Abgabe des KFZ / 36 Monaten 21.561 €
Netto Ausgaben nach Abgabe des KFZ / Monat 599 €
LEASING (3 Jahre, 20.000 km mit Wartung/Verschleißpaket)
Tilgung/Rate
BLP 57.645 €
Leasingrate 1,04%
Anzahlung - €
Kaufpreis - €
Finanzierungshöhe - €
Laufzeit [ Monate ] 36
Betrag für 36 Monate 21.600 €
Tilgung / Monat 600 €
Unterhalt
Reparatur & Verschleiß / Monat - €
Versicherung / Monat (1000€) 83 €
Steuer / Monat 23 €
Treibstoffkosten / Monat 119 €
Unterhalt / Monat 225 €
Unterhalt über 36 Monaten 8.100 €
Belastung über Laufzeit
Belastung (Tilgung + Unterhalt) über 36 Monate 29.700 €
Belastung (Tilgung + Unterhalt) je Monat 825 €
Restwert nach 36 Monaten 0€
Netto Ausgaben nach Abgabe des KFZ / 36 Monaten 29.700 €
Netto Ausgaben nach Abgabe des KFZ / Monat 825 €
Differenz -226 €
Zitat:
@Att schrieb am 25. Januar 2016 um 17:08:03 Uhr:
Leasing wöre in dem Fall über 226 € teurer pro Monat. ...
Ich freue mich auf eure Anregungen oder Meinungen ob so alles passt.
Die Zahlen stimmen durchaus.
Aber: Die oben gemachte Schlussfolgerung passt nicht.
Nicht Leasing vs. Kaufen ist das, was in erster Linie den Unterschied in dem Beispiel macht, sondern Neu vs. Gebraucht macht den Unterschied.
Natürlich hast du recht, es ist eben ein Neuwagen vs Gebraucht Vergleich. Aber ich denke viele sind in einer ähnlichen Situation. Die haben n Gebrauchten, wollen jetzt was besseres, aber wollen kein Kredit für 30000€ aufnehmen. Das ist psychologisch natürlich verlockend. Vor allem wenn man das alte Fahrzeug noch verkauft und erstmal viel Bargeld hat. Dafür eben nach der Vertragslaufzeit nichts mehr. Das muss man sich bewusst sein.
Ich wollte einfach bei meiner Rechnung prüfen, ob ich mir das Leasing trotz der verlockenden Neuwagen und den günstigen Raten leisten kann 🙂
Es steigt und fällt mit dem Restwert wenn man das Auto wieder verkauft. Hier ein Beispiel wenn der Restwert noch 65% vom Neupreis nach 3 Jahren ist.
Anzahlung 10.000 €
Kaufpreis 57.000 €
Finanzierungshöhe 47.000 €
Laufzeit [ Monate ] 36
Tilgung / Monat 1.306 €
Kaufbetrag für 36 Monate 57.000 €
Reparatur & Verschleiß / Monat 30 €
Versicherung / Monat (1000€) 83 €
Steuer / Monat 23 €
Treibstoffkosten / Monat 119 €
Unterhalt / Monat 255 €
Unterhalt über 36 Monaten 6.120 €
Belastung (Tilgung + Unterhalt) über 36 Monate 56.180 €
Belastung (Tilgung + Unterhalt) je Monat 1.561 €
Restwert nach 36 Monaten 37.050 €
Netto Ausgaben nach Abgabe des KFZ / 36 Monaten 29.130 €
Netto Ausgaben nach Abgabe des KFZ / Monat 809 €
Differenz -210 €
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 25. Januar 2016 um 17:20:16 Uhr:
Die Zahlen stimmen durchaus.Zitat:
@Att schrieb am 25. Januar 2016 um 17:08:03 Uhr:
Leasing wöre in dem Fall über 226 € teurer pro Monat. ...
Ich freue mich auf eure Anregungen oder Meinungen ob so alles passt.
Aber: Die oben gemachte Schlussfolgerung passt nicht.
Nicht Leasing vs. Kaufen ist das, was in erster Linie den Unterschied in dem Beispiel macht, sondern Neu vs. Gebraucht macht den Unterschied.
Das sieht man daran, dass ein Auto, welches nur 38 % eines Neuwagens kostet, trotzdem noch 73 % der Kosten eines Neuwagens verursacht.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Att schrieb am 25. Januar 2016 um 17:25:54 Uhr:
Natürlich hast du recht, es ist eben ein Neuwagen vs Gebraucht Vergleich. Aber ich denke viele sind in einer ähnlichen Situation. Die haben n Gebrauchten, wollen jetzt was besseres, aber wollen kein Kredit für 30000€ aufnehmen. Das ist psychologisch natürlich verlockend. Vor allem wenn man das alte Fahrzeug noch verkauft und erstmal viel Bargeld hat. Dafür eben nach der Vertragslaufzeit nichts mehr. Das muss man sich bewusst sein.
Ich wollte einfach bei meiner Rechnung prüfen, ob ich mir das Leasing trotz der verlockenden Neuwagen und den günstigen Raten leisten kann 🙂Es steigt und fällt mit dem Restwert wenn man das Auto wieder verkauft. Hier ein Beispiel wenn der Restwert noch 65% vom Neupreis nach 3 Jahren ist.
Anzahlung 10.000 €
Kaufpreis 57.000 €
Finanzierungshöhe 47.000 €
Laufzeit [ Monate ] 36
Tilgung / Monat 1.306 €
Kaufbetrag für 36 Monate 57.000 €
Reparatur & Verschleiß / Monat 30 €
Versicherung / Monat (1000€) 83 €
Steuer / Monat 23 €
Treibstoffkosten / Monat 119 €
Unterhalt / Monat 255 €
Unterhalt über 36 Monaten 6.120 €
Belastung (Tilgung + Unterhalt) über 36 Monate 56.180 €
Belastung (Tilgung + Unterhalt) je Monat 1.561 €
Restwert nach 36 Monaten 37.050 €
Netto Ausgaben nach Abgabe des KFZ / 36 Monaten 29.130 €
Netto Ausgaben nach Abgabe des KFZ / Monat 809 €
Differenz -210 €
Aus meiner Sicht "hinkt" das Beispiel an zwei Stellen: Zum einen wird beim Kauf die Anzahlung von 10.000 € kostenmäßig unterschlagen (bei der Leasingrechnung wird ohne AZ geleast), zum anderen wird zwar von Finanzierung gesprochen, die Zinsen werden allerdings nicht berücksichtigt (beim Leasing hingegen schon).
Wie die Differenz von -210 € zustande kommt, kann ich auch nicht nachvollziehen.
Gruß
Der Chaosmanager
Nach einigen Beiträgen hier könnte man den Eindruck gewinnen, dass Leasing etwas sehr kompliziertes ist.😕