Privatleasing: Erklärungshilfe

Wer kann mir als Leasinganfänger/ -interessierter folgendes erklären:

Ich interessiere mich für ein Fahrzeug, dass ich mir bei einem Händler als NFZ nach meinen Wünschen konfiguriert habe. Entscheidend war ein Stück weit Pragmatismus, dh die Frage "Was brauche ich wirklich?" stand im Mittelpunkt. Am Ende bin ich bei einem Preis mit ÜF von 34900 herausgekommen (LP 41900). Über diesen Betrag (34900) habe ich mir die Leasingrate berechnen lassen.

Jetzt ist heute folgendes passiert. Ich habe genau das selbe Modell auf Mobile.de mit meiner Konfiguration gefunden, nur dass die Farbe eine andere war (was mir nichts ausmacht) und dass das Fahrzeug über meine Konfiguration hinaus noch deutlich höherwertiger ausgestattet war.

Der Listenpreis liegt bei 46500 und der Händler bietet es für 35900 an.

Jetzt zum eventuellen Knackpunkt:

Dieser Wagen ist vom Status her ein Gebrauchtwagen, weil er Ca 500 KM auf dem Tacho hat. ( Ich vermute, es wird ein Vorführer sein). Reflexartig habe ich natürlich angefangen über diesen Wagen nachzudenken!

Worin würde sich ein Leasing für den Gebrauchtwagen gegenüber meinem konfigurierten NFZ, das nur 1000 Euro weniger kostet unterscheiden? Welche Vor- und Nachteile gibt es beim NFZ- bzw Gebrauchtwagenleasing?

Danke für eure Auskünfte.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:26:43 Uhr:



5. Behalten Sie die Restwerte im Auge

Angebote für Restwert-Leasing sind immer dann günstig in der Rate, wenn der Restwert hoch veranschlagt wurde. Ist dieser jedoch zu hoch kalkuliert, droht dem Leasingnehmer eine hohe Abschlusszahlung. Ist dieser zu niedrig kalkuliert, sind die Raten gegebenenfalls zu hoch. Gleichzeitig kann der Restwert aber auch als Steuerungsinstrument genutzt werden, falls die Raten gezielt zur Steuerung der anfallenden Steuern genutzt werden sollen. Machen Sie sich also am besten selbst ein Bild vom Restwert Ihres Leasingguts am Ende der Laufzeit. Manchmal klingt die Rate attraktiv, doch das teure Ende kommt am Schluss. Beachten Sie dabei: Bei einem Teilamortisationsvertrag wird der Restwert regelmäßig vom Leasingnehmer garantiert. Dabei zählt meist der Händlereinkaufspreis. Der dem Leasinggeber geschuldete kalkulierte Restwert sollte deshalb immer auf der Basis des Händlereinkaufspreises vereinbart werden – und nicht auf der Basis des Händlerverkaufspreises.
....

7. Vergleichen Sie nur identische Vertragsarten

Die gängigen Vertragsarten sind Teilamortisationsverträge (auch „Restwertverträge“), bei denen am Ende der Laufzeit ein kalkulierter Restwert veranschlagt wird oder aber die Vollamortisationsverträge, bei denen davon ausgegangen wird, dass der Gegenstand am Ende der Laufzeit gänzlich abbezahlt wird – inkl. Zins- und Anschaffungskosten des Leasinggebers. Das heißt jedoch nicht, dass Sie somit Eigentum erworben haben. Zum Eigentumsübergang wird regelmäßig ein Kaufpreis fällig. Welcher Vertrag der richtige ist, hängt vom Leasingobjekt ab. Einen VA- mit einem TA-Vertrag zu vergleichen ergibt aber in keinem Fall Sinn. Ebenfalls relativ häufig trifft man kündbare Leasingverträge an. Da es sich hierbei in der Regel um eine Vollamortisation handelt, werden Sie auch hier eine zusätzliche Kaufsumme leisten müssen, sollten Sie den Gegenstand erwerben. Man sieht: Ein Vergleich sollte man nur zwischen den gleichen Vertragsarten durchführen.

(Quelle: Auszüge von www.leasingo.de) Ich weise ausdrücklich darauf hin das ich mit dem Verfasser in keiner Weise in Verbindung stehe und hier keine Werbung betreibe sondern nur einem Artikel den entsprechenden Quellenhinweis zufüge.

EINDEUTIGER EINSPRUCH!!!

Ich habe keine Ahnung, wie alt dieser kopierte Artikel ist, aber offensichtlich spiegelt er nicht die heutigen Verhältnisse im PKW Leasing wider!

Beim Privatleasing ist heutzutage das beschriebene Restwertleasing vollkommen OUT! Ich empfehle jedem Leasinginteressenten, ausschließlich Kilometerleasing abzuschließen. Dabei hat der Leasingnehmer einen transparenten Kostenüberblick und vor allem: Er trägt kein Restwertrisiko.

Vor dem Vollamortisationsleasing, das unter Punkt 7 beschrieben ist, warne ich ausdrücklich. Es gibt hier auf MT zahlreiche Threads, die sich damit (und mit den Folgen falsch verstandener Vertragsinhalte) beschäftigen.

Kurzum: Am besten man überliest diesen als "nützlich" bezeichneten Artikel - aus meiner Sicht ist er unnütz, vor allem geht er an der Realität des heutigen PKW Leasing vollkommen vorbei.

Gruß
Der Chaosmanager

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Das eine Fahrzeug ist gebraucht und du bist nicht der erste, der in den Sessel pupst, beim anderen nicht.

Aber am Ende wird das nicht der Hauptgrund sein (sicher aber ein Grund). Das Angebot im Internet wird bzgl. des Rabatts auf den Listenpreis einfach deutlich besser sein.

Beides führt zu einer geringeren Leasingrate.

Für mich wäre die Entscheidung klar 😉.

Vielleicht kriegst du das Fahrzeug im Internet garnicht geleast?

Aber wie Jupp78 schon sagt bist du der erste Halter und zahlst die meiste Zeche, auch bei schlechterer Ausstattung. ;-)

Es macht bei einem Leasingvorhaben keinen Sinn Listen- und/oder Verkaufspreise miteinander zu vergleichen, da diese keine Rolle spielen.
Entscheidend für die kosten sind die angebotenen Leasingraten incl. etwaiger Sonderzahlungen.
Lasse dir diese von beiden Fahrzeugen anbieten und lege sie nebeneinander. Nur dann zeigt sich was Sinn macht und was nicht.

Genau so ist es.
Wirtschaftlich betrachtet kommst du mit einem eigenen Kauf wahrscheinlich etwas günstiger weg (ca. 100€ Monat). Aber das ist schwer abzuschätzen, da du nicht weiß, wie der Restwert deines Fahrzeuges nach 3-4 Jahren sein wird.

Gebrauchtwagenleasing gibt es soweit ich weiß nur selten. Hier besteht das Risiko, dass bereits manche Teile verschließen sind, man Sie dann teuer ersetzen muss (z.B. Reifen oder Bremsen) und dann gibt man das Fahrzeug wieder ab und hat dadurch ordentlich Geld für nichts verbrannt.

Daher muss man da schon aufpassen bzw. sehr genau anschauen in welchem Zustand der Wagen ist.

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Händler sind sehr oft dazu bereit, für Fahrzeuge welche bereits auf dem Hof stehen, egal ob neu oder Vorführwagen, ein deutlich besseres Leasingangebot zu machen wie für einen selbst konfigurieren Neuwagen.
Für die Vergleichbarkeit der Leasingrate ist immer der Bruttolistenpreis die Grundlage.
Beim Leasing sind Rabatte auf den Bruttolistenpreis eher theoretisch, da gewährte Rabatte sich direkt auf den Leasingfaktor auswirken. Dieser sollte je nach Kilometer bei ca Faktor 1 liegen. Konkret heißt dass, ist der Bruttolistenpreis z.B. 50.000 €, dann sollte die Leasingrate nicht über 500,00 € brutto im Monat liegen, natürlich ohne Sonderzahlung.
Vorführwagen können schonmal einen Leasingfaktor von 0,5 haben, was bei einem Neupreis von brutto 50.000 € eine monatliche Leasingrate von 250,00 € bedeutet.
Ab 15.000 km pro Jahr wird der Leasingfaktor bei Neuwagen fast immer über 1 liegen.
Die besten Leasingangebote habe ich bisher immer bei deutschen Fahrzeugherstellern erhalten.

Was der Kollege über mir schreibt ist schön dargelegt und richtig.

Als Neuling achte darauf, ein KILOMETERLEASING zu bekommen! Auf keinen Fall RESTWERTLEASING! Niemals Restwertleasing! Lese dich da bitte übers Net ein, was der Unterschied ist.

Das man das besser ausgestattete Auto für den gleichen Preis nimmt ist klar oder?
Bei 500km von Gebrauchtwagen zu sprechen ist zwar richtig, aber wenn du deinen Neuen abholst und nachhause fährst redest du nach 500km auch nicht von Gebraucht.... Freu dich, dass dir jemand eine "Anzahlung" sponsort...

BEN

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 25. Januar 2016 um 09:01:14 Uhr:


Händler sind sehr oft dazu bereit, für Fahrzeuge welche bereits auf dem Hof stehen, egal ob neu oder Vorführwagen, ein deutlich besseres Leasingangebot zu machen wie für einen selbst konfigurieren Neuwagen.
Für die Vergleichbarkeit der Leasingrate ist immer der Bruttolistenpreis die Grundlage.
Beim Leasing sind Rabatte auf den Bruttolistenpreis eher theoretisch, da gewährte Rabatte sich direkt auf den Leasingfaktor auswirken. Dieser sollte je nach Kilometer bei ca Faktor 1 liegen. Konkret heißt dass, ist der Bruttolistenpreis z.B. 50.000 €, dann sollte die Leasingrate nicht über 500,00 € brutto im Monat liegen, natürlich ohne Sonderzahlung.
Vorführwagen können schonmal einen Leasingfaktor von 0,5 haben, was bei einem Neupreis von brutto 50.000 € eine monatliche Leasingrate von 250,00 € bedeutet.
Ab 15.000 km pro Jahr wird der Leasingfaktor bei Neuwagen fast immer über 1 liegen.
Die besten Leasingangebote habe ich bisher immer bei deutschen Fahrzeugherstellern erhalten.

Aus meiner Sicht sind die Grundlagen des Leasing oben sehr stark vereinfacht dargestellt. Tatsächlich wird die Leasingrate nicht nur über den Fahrzeugpreis beeinflusst, sondern durch mehrere Faktoren:

- Leasingwert (LP abzügl. Nachlässe und abzügl. evtl. Sonderzahlung)
- Laufzeit
- Verzinsung
- kalkulatorischer Restwert

Darüber hinaus wird die Leasingrate noch durch eventuelle Förderprogramme des Herstellers beeinflusst.

@Mobi Dick
Es würde mich interessieren, unter welchen Voraussetzungen ein Vorführwagen beim Leasing nur die Hälfte eines Neuwagens kosten soll ...
Ausgehend davon, dass man - je nach Fabrikat - etwa 17% Nachlass veranschlagen muss, um einen LF von 1,0 zu erreichen, müsste einem LF von 0,5 dann ein exorbitanter Nachlass zugrunde liegen ...

Gruß
Der Chaosmanager

Diese Angebote mit 0,5% gibt es selten. Auslaufmodell wie es auf dem Hof steht z.B.

In den BMW F 30/31 bzw F 10/11 Leasingthraed wurden häufig Angebote zu Vorführwagen im Alter von bis zu 1 Jahr und 10.000 km gelaufen eingestellt, welche einen Leasingfaktor von ca 0,5 hatten. Das liegt aber schon länger zurück.

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 25. Januar 2016 um 09:01:14 Uhr:


Vorführwagen können schonmal einen Leasingfaktor von 0,5 haben, was bei einem Neupreis von brutto 50.000 € eine monatliche Leasingrate von 250,00 € bedeutet.
Ab 15.000 km pro Jahr wird der Leasingfaktor bei Neuwagen fast immer über 1 liegen.
Die besten Leasingangebote habe ich bisher immer bei deutschen Fahrzeugherstellern erhalten.

Genau, ich habe jetzt erst einen Kleinwagen für meine Verlobte geleast. Da es ein Vorführer ( 5km Laufleistung BJ 08/2015) war, der auch noch kurz vor dem Facelift gebaut wurde, liege ich bei 15 000km / Jahr, bei einem Leasingfaktor von 0,68 und das bei einem sehr hohen Zinssatz von 4,9 %...

Zitat:

@Mobi Dick schrieb am 25. Januar 2016 um 09:44:17 Uhr:


In den BMW F 30/31 bzw F 10/11 Leasingthraed wurden häufig Angebote zu Vorführwagen im Alter von bis zu 1 Jahr und 10.000 km gelaufen eingestellt, welche einen Leasingfaktor von ca 0,5 hatten. Das liegt aber schon länger zurück.

LF in der Größenordnung von knapp 0,6 habe ich bei BMW zwar schon gesehen, aber eigentlich nur bei Buy Back Fahrzeugen von größeren Autovermietern, die dann auch mehr als 10.000 km drauf hatten ...

Aber es kann ja sein, dass Du den besseren Marktüberblick hast ...

Gruß
Der Chaosmanager

Ich hatte ledig die entsprechenden Threads seit ca 3,5 Jahren verfolgt. Da ging es dann auch häufig darum, ob es "zulässig" ist, den Leasingfaktor von Neuwagen mit fast ein Jahr alten Vorführwagen zu vergleichen. Oft wurden sogar noch Überführungskosten mit genannt, was ich bei Vorführwagen nicht für angemessen halte (lässt aber die Rate besser aussehen).

Grundsätzlich wäre vielleicht zu klären wie sinnvoll "Privatleasing" überhaupt ist?
Alternativ gibt es Mietkauf, Ballonkredit oder die normale Finanzierung. Das Leasing ist nun mal ein Instrument zur steuerlichen Entlastung.

Hier noch was zum Leasingfaktor:

Der Leasingfaktor – zum Konditionsvergleich völlig sinnlos....
Der Begriff „Leasingfaktor“ geistert immer wieder durch Angebote, Vergleiche und diverse Internetforen und sorgt letztlich eigentlich nur für Verwirrung.
Anhand des Leasingfaktors können Sie keinerlei Rückschlüsse darüber ziehen, ob Leasingkonditionen gut oder schlecht sind.
Er gibt lediglich das prozentuale Verhältnis der monatlichen Leasingrate im Bezug zum Leasingwert (Nettoanschaffungswert des Leasingobjekts) an.
Bei einem 100.000,- € teuren Luxuswagen würde eine Rate von € 2139,- pro Monat also einem Leasingfaktor von 2,139% entsprechen.
Der Leasingfaktor ändert sich immer dann, sobald sich bei Laufzeit, Restwert oder Zinssatz etwas ändert.
Lassen Sie z.B. die Laufzeit und den Kalkulationszinssatz gleich und erhöhen Sie nur den Restwert, verringert sich der Leasingfaktor (die Rate wird niedriger – aber die Gesamtkosten steigen).
Lassen Sie Zinssatz und Restwert gleich und verkürzen Sie die Laufzeit, erhöht sich der Leasingfaktor wieder (die Rate wird höher, die Gesamtkosten aber niedriger).
Sie sehen also:
Der Leasingfaktor hat an sich keinerlei Aussagekraft beim Konditionsvergleich!
Wozu können Sie den Leasingfaktor dann überhaupt brauchen?
Praktisch ist diese Angabe immer dann, wenn sich z.B. der Anschaffungspreis für Ihr Objekt geändert hat und Sie mal eben selbst die neue Leasingrate berechnen wollen, ohne lange nachfragen zu müssen.
Wenn der o.g. Luxusschlitten jetzt statt 100.000,- nach einem weiteren Preisnachlass nur noch 97.000,- € kostet, müsste die neue Rate jetzt also bei € 2074,80 liegen. (97000 x LF 2,139%).
Der Leasingfaktor ist also nur eine relative Größe
für eine schnelle Neukalkulation bei einer Preisänderung, sofern der Restwert (prozentual) und die Laufzeit gleich bleiben. (Quelle: Pape & Rahn Steuerberater GbR)

Zitat:

@Nummer0 schrieb am 25. Januar 2016 um 16:09:55 Uhr:



Alternativ gibt es Mietkauf, Ballonkredit oder die normale Finanzierung

... hierbei dürfte der Mietkauf wohl ziemlich unüblich und sehr selten sein ...

Zitat:

Das Leasing ist nun mal ein Instrument zur steuerlichen Entlastung.

Dieses Vorurteil hält sich wirklich sehr hartnäckig ...

Wo, bitteschön, liegt der steuerliche Vorteil des Leasing (für einen Unternehmer)?
Beim Leasing sind die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben absetzbar, beim Kauf setzt der Unternehmer hingegen die AfA (ggf. noch Finanzierungszinsen) ab. Ich sehe da keinen eindeutigen steuerlichen Vorteil für Leasing ...

Gruß
Der Chaosmanager

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