Privatkauf

Yamaha FZR 600

Hallo Zusammen....
hab mir letzten Samstag eine FZR600r gekauft.
Natürlich habe ich mich im voraus erkundigt auf was ich achten muß....also Simerringe ,Kette,Lenkeinschlag,Flüssigkeiten ...und..und...und
Nach dem Kauf bin ich direkt zu meinem Motorradhändler gefahren der auch nochmal bestätigte das sie ok sei.
Am darauf folgendem Montag(nach ca.600km) bin ich auf der A1 stehen geblieben und musste Abgeschleppt werden....Kupplung kaputt!!!
Diagnose von meinem Händler in der Maschine war eine komplett neue Kupplung verbaut die laut meines Händlers nichtmal 1000 km gelaufen sei,nur nicht Ordnungdgemäß eingebaut wurde...sprich die Schrauben der Druckfedern waren nicht richtig Fest gezogen und das Blech der Kupplungszentralmutter war nicht hoch gebogen um diese zu sichern. Die Rechnung liegt bei 805€ ohne Mwst. da die abgebrochenen Schrauben sich im Motorraum und Ölwanne befinden.
Der Einbau einer neuen Kupplung wurde mir verschwiegen....
Hab ich Möglichkeiten selbst beim Privatkauf das erstattet zu bekommen?
Ich will die Maschine behalten nur weiß ich nicht was vielleicht noch kommt????

19 Antworten

Achso.... ist meine erste Maschine

Normalerweise heist es beim Gebrauchtkauf gekauft wie gesehen, es sei denn es liegt arglistige Täuschung vor. Nach Deiner Beschreibung liest sich dass eher nach fahrlässiger unterlassener Mißachtung der Montagevorschriften des Herstellers.

Wenn im Kaufvertrag steht, dass die Kupplung erneuert wurde hast Du gute Karten zumindest eine Beteiligung an den Reparaturkosten zu erwirken, wenn nicht dann wird es jetzt schwierig.

Du kannst es ja freundlich! trotzdem versuchen und dem verkäufer den Vorgang schildern wie hier im Forum und im Kulanz bitten. Ein ehrlicher Verkäufer und aufrechter Verkäufer würde sich vermutlich an den Kosten beteiligen.

Wenn nicht und da Du die Maschine behalten möchtest würde ich es unter Lebenserfahrtung abhaken.

Beim nächsten Gebrauchtkauf immer nachfragen was gemacht wurde, sich die Reparaturnachweise geben lassen und dass dann im Kaufvertrag mit aufnehmen, dann hast Du eine Chance. Gebraucht ist nun einmal Gebraucht und ein Privatverkauf ist in der Regel ohne Garantie.

Tja, wenn es eine Rechnung für die angeblich neue Kupplung gibt ist ein "reklamieren" der nicht ordnungsgemäs eingebauten (nun schadhaften) einen echten Versuch wert,
steht beim Kaufvertrag nichts von wegen neuer Kupplung kanns Du das wohl vergessen.

grüßchen Frank

Zitat:

Original geschrieben von pa.be


Normalerweise heist es beim Gebrauchtkauf gekauft wie gesehen, ....

Das tut es schon lange nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks



Zitat:

Original geschrieben von pa.be


Normalerweise heist es beim Gebrauchtkauf gekauft wie gesehen, ....
Das tut es schon lange nicht mehr.

Beim Privatkauf ...

Die Forderunge eines Nacherfüllungsanspruch bei einem Mangel ist im § 439 BGB geregelt, demnach hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl eine neue Sache im Austausch gegen die defekte zu verlangen oder die Reparatur der mangelhaften Sache zu fordern.

Ein anspruch auf Umtausch besteht jedoch nur, wenn eine Sache nachweislich mangelhaft ist.

Um sein Recht auf Nacherfüllung geltend machen,

muss der Käufer den Mangel, also die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder der gewöhnlichen Beschaffenheit (§ 434 BGB) beweisen.

Auch muss er beweisen, dass dieser Mangel schon bei der Lieferung vorlag.

Nur wenn ein Verbraucher bzw. Käufer (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache (also keine Immobilie) kauft, sieht das Gesetz gemäß § 476 BGB für die ersten sechs Monate nach der Lieferung eine Beweispflicht des Verkäufers vor.

Den Privatverkäufer trifft diese Beweislastumkehr somit nicht.

In diesem Fall:
Da die Kupplung nicht Gegenstand des Kaufvertags war, wird in diesem Falle nach 600km der Nachweis also sehr schwierig bis unmöglich.

Hätte der private Verkäufer beim Verkauf mitgeteilt, dass die Kupplung repariert wurde und wäre dies sogar Teil des Kaufvertrags gewesen, dann ja dann sähen die Chancen besser aus, (ich wiederhole mich).

Dass gilt für alle Privatkäufe. Mit einem Zusatz " ... gekauft wie gesehen ..., ohne Mängelansprüche, ..." kann sich der Privatverkäufer von allen weiteren möglichen Mängelansprüchen befreien, z.B beim Verkauf von Scheunenfunden und dergleichen.

Zitat:

Original geschrieben von pa.be



Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks


Das tut es schon lange nicht mehr.

Beim Privatkauf ...

Die Forderunge eines Nacherfüllungsanspruch bei einem Mangel ist im § 439 BGB geregelt, demnach hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl eine neue Sache im Austausch gegen die defekte zu verlangen oder die Reparatur der mangelhaften Sache zu fordern.

Ein anspruch auf Umtausch besteht jedoch nur, wenn eine Sache nachweislich mangelhaft ist.

Um sein Recht auf Nacherfüllung geltend machen,

muss der Käufer den Mangel, also die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder der gewöhnlichen Beschaffenheit (§ 434 BGB) beweisen.

Auch muss er beweisen, dass dieser Mangel schon bei der Lieferung vorlag.

Nur wenn ein Verbraucher bzw. Käufer (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache (also keine Immobilie) kauft, sieht das Gesetz gemäß § 476 BGB für die ersten sechs Monate nach der Lieferung eine Beweispflicht des Verkäufers vor.

Den Privatverkäufer trifft diese Beweislastumkehr somit nicht.

In diesem Fall:
Da die Kupplung nicht Gegenstand des Kaufvertags war, wird in diesem Falle nach 600km der Nachweis also sehr schwierig bis unmöglich.

Hätte der private Verkäufer beim Verkauf mitgeteilt, dass die Kupplung repariert wurde und wäre dies sogar Teil des Kaufvertrags gewesen, dann ja dann sähen die Chancen besser aus, (ich wiederhole mich).

Dass gilt für alle Privatkäufe. Mit einem Zusatz " ... gekauft wie gesehen ..., ohne Mängelansprüche, ..." kann sich der Privatverkäufer von allen weiteren möglichen Mängelansprüchen befreien, z.B beim Verkauf von Scheunenfunden und dergleichen.

Sag ich doch.😉

Zitat:

Original geschrieben von verleihnicks



Zitat:

Original geschrieben von pa.be


Beim Privatkauf ...

Die Forderunge eines Nacherfüllungsanspruch bei einem Mangel ist im § 439 BGB geregelt, demnach hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl eine neue Sache im Austausch gegen die defekte zu verlangen oder die Reparatur der mangelhaften Sache zu fordern.

Ein anspruch auf Umtausch besteht jedoch nur, wenn eine Sache nachweislich mangelhaft ist.

Um sein Recht auf Nacherfüllung geltend machen,

muss der Käufer den Mangel, also die Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder der gewöhnlichen Beschaffenheit (§ 434 BGB) beweisen.

Auch muss er beweisen, dass dieser Mangel schon bei der Lieferung vorlag.

Nur wenn ein Verbraucher bzw. Käufer (§ 13 BGB) von einem Unternehmer (§ 14 BGB) eine bewegliche Sache (also keine Immobilie) kauft, sieht das Gesetz gemäß § 476 BGB für die ersten sechs Monate nach der Lieferung eine Beweispflicht des Verkäufers vor.

Den Privatverkäufer trifft diese Beweislastumkehr somit nicht.

In diesem Fall:
Da die Kupplung nicht Gegenstand des Kaufvertags war, wird in diesem Falle nach 600km der Nachweis also sehr schwierig bis unmöglich.

Hätte der private Verkäufer beim Verkauf mitgeteilt, dass die Kupplung repariert wurde und wäre dies sogar Teil des Kaufvertrags gewesen, dann ja dann sähen die Chancen besser aus, (ich wiederhole mich).

Dass gilt für alle Privatkäufe. Mit einem Zusatz " ... gekauft wie gesehen ..., ohne Mängelansprüche, ..." kann sich der Privatverkäufer von allen weiteren möglichen Mängelansprüchen befreien, z.B beim Verkauf von Scheunenfunden und dergleichen.

Sag ich doch.😉

Was soll dass den:

Ich SchriiB:

"Normalerweise heist es beim Gebrauchtkauf gekauft wie gesehen, ...."

Du behauptest:
"Das tut es schon lange nicht mehr."

Dann schreibe ich ellenlang dass sich NUR das Vetragsrecht der gewerblichen Händler verschärft hat und nicht dass des privaten Verkäufers

Und Du schreibst dann "sag ich doch"
Was ist denn das für eine Methode?
Versch...ern kann ich mich auch selbst aber nicht von so einem TROLL wie Dich !

Leider steht diesbezüglich nichts im Kaufvertrag,
halt nur das in der Zeit wo sie die Maschine besaß kein Unfall gewesen sei und das halt der Originale Motor drin ist.....
naja hab morgen ein Termin beim Anwalt, gucken was der sagt.
Wenn nicht" Shit Happens"
Trotzdem eine Unverschämtheit und von mir wahrscheinlich ein bisschen Blauäugig.
Sie hatte die Maschine nur 2 Monate und mit der Begründung wieder verkauft das sie zu schwer sei und sie sich ne Kawasaki Ninja holt (nicht viel leichter)
Bin auf Morgen gespannt

Moin,

haste beim Verkäufer überhaupt schonmal angefragt oder rennste gleich mit 'm Anwaltschreiben hin?

viele Grüße,
Oliver

Mehrmals.....
Total uneinsichtig und Freund von Anwälten bin ich auch nicht
...laß mich nur ungern Verarschen

Wollte 500€ von Ihr den rest hätte ich bezahlt

Zitat:

Original geschrieben von MgD87


Der Einbau einer neuen Kupplung wurde mir verschwiegen....

es wäre mir neu, das der tausch eines derartigen verschleißteiles offenbarungspflichtig wäre!

Zitat:

Hab ich Möglichkeiten selbst beim Privatkauf das erstattet zu bekommen?

solange die gewährleistung rechtskräftig ausgeschlossen und nicht irgendwelche mängel vorsätzlich/arglistig verschwiegen wurden i.d.r. nicht!

desweiteren musst du dem verkäufer - sofern er schadensersatzpflichtig wäre - das recht zur nachbesserung einräumen...da du den schaden scheinbar schon hast reparieren lassen, ist spätestens da der punkt gekommen wo der verkäufer deine 'forderung' getrost in den papierkorb werfen kann!

von dem umstand, das deine werkstatt warscheinlich auch nicht gerichtsverwertbar die 'beweise' gesichert hat mal ganz zu schweigen - und nur ne ausgebaute kupplung auffn tisch zu werfen, bringt dir da auch nix.

Zitat:

...laß mich nur ungern Verarschen

mehr wie das als lehrgeld zu verbuchen wird dir nicht übrig bleiben!

Ne also Repariert ist noch nichts
Ich warte ab was morgen dabei rumkommt.
Ich denken auch nicht das das was wird aber da ich seid mehreren Jahren Rechtsschutz versichert bin und die nie gebraucht hab wird es nicht verkehrt sein mal beim Anwalt nachzuhacken.
Vielleicht ist das ja arglistige Täuschung???

Moin,
interessant ist eigentlich eher die ungesicherte Zentralmutti. Ich mein, ich kenn die 600er nicht, aber normalerweise geht man beim Kupplungswechsel da nicht bei...

viele Grüße,
Oliver

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