Privathaftpflicht bei Bagatellschaden
Guten Abend!
Auf unserer längeren Rückfahrt aus dem dem Urlaub mit meinem C 238 teilten meine Lebensgefährtin (also nicht verheiratet) und ich die Fahrstrecke. Kurz vorm Ziel schrappte sie über einen Bordstein und die 19er AMG-Felge sieht entsprechend zerknittert aus. Keine große Sache...entweder kriegt MB das "smart" gebügelt (schätze EUR 200) oder es muss eine neue Felge her (schätze EUR 800).
Meine VK werde ich bei diesem Bagatellschaden nicht bemühen, aber könnte sie (als Schadenverursacherin) die Kosten bei ihrer privaten Haftpflicht (nicht Kfz Haftpflicht, da ihr Auto ja nicht involviert war) geltend machen?
Kommt sicherlich immer auf die Versicherungsbedingungen an, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte oder sachdienliche Hinweise. ...und nein, ich will keine neue LG;-)
Gruß & danke vorab!
wodkalemon
19 Antworten
Hallo ins Forum,
Zitat:
@wodkalemon schrieb am 24. Oktober 2021 um 10:44:55 Uhr:
Es ging mir auch nicht ums Geld, sondern eher ums Prinzip...wozu hat man denn eine Privathaftpflicht, wenn die sowas nicht übernimmt?
für alle Schäden, für die man haftbar ist und bei denen nicht die Motor-Klausel gilt. Richtig interessant werden zuweilen die Diskussionen, wenn ein stehendes Auto beschädigt wird. Selbst dann versuchen die Versicherungen rauszukommen, obgleich die Motorklausel nur beim Betrieb greift.
Wenn also Deine Freundin - nur als Gedankenspiel - z.B. mit irgendwelchen Gartenwerkzeugen oder sonst was die Felge beim abgestellten Auto beschädigt hätte, sehe das Versicherungsthema ganz anders aus. Da würde die Privathaftpflicht dann greifen. Von daher ist das Thema Haftpflichtversicherungen im motorisierten Bereich immer etwas speziell.
Viele Grüße
Peter
PS: Nur zur Sicherheit: Die Versicherungen schauen sich solche Schäden an Kraftfahrzeugen immer sehr genau an (gerade wegen der Motorklausel), so dass besonders "Pfiffige" dann Post vom Staatsanwalt bekommen haben, wenn der Schaden angeblich bei abgestelltem Fahrzeug passiert ist, die Schäden aber eindeutig zeigen, dass das Fahrzeug in Betrieb war. Lohnt sich daher nicht, am Sachverhalt zu drehen, nicht in solchen Fällen und auch nicht in anderen Fällen.
Es kommt auf den Tarif und Versicherungsbedingungen an - einige Tarife im oberen Segment haben gewisse KFZ Klauseln enthalten, die sind jedoch eng gestrickt. Der beschriebene Fall dürfte nahezu ausgeschlossen sein.
Davon abgesehen schließen aber viele Versicherer Schäden innerhalb eines engen Personenkreises (Familie, Haushalt, Partner..) aus.
Im Bereich der KFZ Versicherungen ist das Fahrzeug versichert und nicht der Fahrer.
Versicherungsbedingungen alle durchzulesen ist oft sehr mühsam.
Also einfach anrufen.
Bislang habe ich persönlich keine falschen Informationen von Versicherungen bekommen.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@moritz11 schrieb am 24. Oktober 2021 um 19:06:18 Uhr:
Versicherungsbedingungen alle durchzulesen ist oft sehr mühsam.
aber nötig, sehr nötig.
Zitat:
Bislang habe ich persönlich keine falschen Informationen von Versicherungen bekommen.
Oder nicht gemerkt, weil man die Bedingungen nicht kannte. Versicherungen haben ihre Prio darauf, die Schadenshöhe gering zu halten, nicht den Kunden zu beraten.
Mich wollte die VS beim 212er an der Hotline bei einem Scheibenschaden partout zum Glaspartner lotsen und hat das ganz große Geschütz aufgefahren, bei einem Vertrag ohne Werkstattbindung. Die haben nicht einmal die Schadennummer rausgerückt, wurde dann hinterher über die örtliche Vertretung gelöst. Von dort gab's die Nummer, die Bestätigung, dass die Hotline Murks erzählt hat und beim Freundlichen (da wollte ich wegen den Kameras eh hin, damit's eine Originalscheibe wird) gab's mit der Nummer auch innerhalb kürzester Zeit die Reparaturfreigabe.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 24. Oktober 2021 um 20:47:01 Uhr:
Zitat:
Bislang habe ich persönlich keine falschen Informationen von Versicherungen bekommen.
Oder nicht gemerkt, weil man die Bedingungen nicht kannte. Versicherungen haben ihre Prio darauf, die Schadenshöhe gering zu halten, nicht den Kunden zu beraten.
Mich wollte die VS beim 212er an der Hotline bei einem Scheibenschaden partout zum Glaspartner lotsen und hat das ganz große Geschütz aufgefahren, bei einem Vertrag ohne Werkstattbindung. Die haben nicht einmal die Schadennummer rausgerückt, wurde dann hinterher über die örtliche Vertretung gelöst. Von dort gab's die Nummer, die Bestätigung, dass die Hotline Murks erzählt hat und beim Freundlichen (da wollte ich wegen den Kameras eh hin, damit's eine Originalscheibe wird) gab's mit der Nummer auch innerhalb kürzester Zeit die Reparaturfreigabe.
Viele Grüße
Peter
Moin,
bei sowas fahre ich sofort zum freundlichem. Der soll sich dann mit der Versicherung rumschlagen. Was passieren kann, das die Justierung von der/den Kamera´s teilweise von den Versicherungen nicht übernommen wird.
Gruß