Privates Knöllchen mit "Schadensersatzpauschale"
Hallo,
Ein Freund von mir hat gestern auf einem Parplatz einer Niedrigpreis Filiale geparkt um seine Freundin aus dem Krankenhaus abzuholen. Als er nach einiger Zeit zurück kam, befand sich hinter dem Scheibenwischer ein Knöllchen mit Überweisungsträger. Dieses Knöllchen wurde von der Firma Wemax ausgestellt und sie berufen sich auf §858 BGB "Verbotene Eigenmacht" und verlangen eine Schadensersatzpauschale in höhe von 30€.
Nun meine Fragen:
Ist es rechtlich überhaupt erlaub eine Schadensersatzpauschale zu erheben?
Was könnten die Folgen sein wenn man dieses Knöllchen ignoriert?
Was ist eure persönlöiche Meinung zu dieser Sache?
Ich bedanke mich schonmal im voraus für eure Hilfe, eure Meinung und für eure Erfahrungsberichte!
Gruß Micha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von knopf812
Ich habe nichts gegen Tickets...so lange sie gerecht sind.Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Solche Tickets sollten viel öfter verteilt werden. Wer nicht einkaufen will, der hat dort nichts verloren. Hier muss man sich auch beim Schwimmbad ärgern, wenn die Parkplätze besetzt sind. Die Leute parken dort umsonst und gehen in die Stadt.
Dann soll der Betreiber des Parkplatzes aber auch leicht erkennbar machen, was die Rechte/ Pflichten auf diesen Parkplatz sind...und nicht erst die Fahrer ggf. auf die Suche nach der Hausordnung gehen lassen, die wohlmöglich noch an der Eingangstür der Fiale hängt....DIE MAN IN DEM FALL JA NICHT BETRETEN HAT!!!!Im allgemeinen wissen wir doch wie es abläuft...wie eindeutig erkennbar die Schilder sind...denn das lässt in der Regel sehr zu wünschen übrig und wenn ich keine Wildparker will...errichte man eine Schrankenanlage und der Einkäufer kann nach dem Einkauf sein Parkticket entwerten und der Nichteinkäufer muss eben zahlen.
sagen wir mal so, wer braucht eine hausordnung, um zu wissen, dass man auf dem discountparkplatz nicht zu parken hat, wenn man ins krankenhaus geht.....
182 Antworten
Lies dir die LINKS durch! Das oberste Gericht der Republik hat das Recht auf Abschleppen bejaht. Versuch doch mal dagegen anzustinken ... 😁
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Manchmal hilft es die Frage bei frau guggle einzugeben ... GUCKST DU oder HIER Wobei ich mich frage ob ein Hinweis zwingend angebracht sein muss? Aber, wahrscheinlich gibt es diesen Hinweis, der nur nicht beachtet wird weil ja nie etwas passiert (ist).
hab ich google gefragt...weißt du
http://lawblog.mcneubert.de/.../Leider nicht sehr eindeutig aber danke für deine Hilfe
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Wieso ist abschleppen keine geeignete Maßnahme?
Ich persönlich halte es nur für eine geeignete Maßnahme, wenn ich eine Behinderung darstelle, mehrmals dabei erwischt werde oder wenn der PKW an eineer nicht geeigneten Stelle abgestellt wird.
Aber nicht bei einem halbvollen Parkplatz!
Nochmal...meine persönliche Meinung!
Zitat aus meinem ersten LINK
Dass Supermärkte Langzeitparker abschleppen lassen dürfen, ist sogar höchstrichterlich bestätigt : Der Bundesgerichtshof entschied bereits 2012, dass Falschparker auf privaten Parkplätzen abgeschleppt werden dürfen. Der Eigentümer beziehungsweise der von ihm beauftragte Abschleppdienst dürfen dabei sogar den neuen Standort des Autos so lange geheimhalten, bis der Halter gezahlt hat (AZ: V ZR 30/11).
... reicht dir das immer noch nicht? Dann musst du dich gegebenenfalls an den Europäischen Gerichtshof wenden ... 🙄
... und, ergänzend, WIE und OB überhaupt der Wachdienst sein Knöllchen eintreibt, steht auf einem anderen Blatt und wird mit Sicherheit teurer. Ist das die Sache wert? Hast du den Text hinter deinem Link auch gelesen?
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Hab mir deinen Link durchgelesen und habe damit die Antwort bekommen die ich gesucht habe, weshalb ich das Thema gestartet habe, dafür ein großes DANKE, denn nun wissen wir das dieser Zahlschein rechtmäßig ist.
Ja habe ich. Leider fand ich diesen irgendwie sehr widersprüchlich und verwirrend...darum der Hilfeschrei hier.
Zitat:
Original geschrieben von knopf812
Hab mir deinen Link durchgelesen und habe damit die Antwort bekommen die ich gesucht habe, weshalb ich das Thema gestartet habe, dafür ein großes DANKE, denn nun wissen wir das dieser Zahlschein rechtmäßig ist.
Es ist dann rechtens, wenn davon was in den Vertragsbedingungen auf dem Schild steht.
Aber hier kann man ja reden wie ein Buch......🙄
Mein Kumpel guckt gerade nach einem Schild. Wenn es vorhanden ist und auch mit dem Hinweis versehen ist, weiß er nun, was er zu tun hat.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Aber hier kann man ja reden wie ein Buch......🙄
Du hast absolut Recht! Nur, hast du schon mal einen Parkplatz OHNE einen Hinweis auf die Parkbedingungen gesehen? In dem Fall des TE kann ICH mir kaum vorstellen, dass kein Hinweis an der Einfahrt stand.
So steht z.B. auf einem großen Parkplatz mit mehreren Geschäften der Hinweis 10km/h und "Hier gilt die STVO". Glaubst du im Ernst eine S** eele hält sich daran?
Zitat:
Original geschrieben von knopf812
Mein Kumpel guckt gerade nach einem Schild. Wenn es vorhanden ist und auch mit dem Hinweis versehen ist, weiß er nun, was er zu tun hat.
Kann er gegebenenfalls ein Foto machen was du dann hier einstellst?
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Es ist dann rechtens, wenn davon was in den Vertragsbedingungen auf dem Schild steht.
So sieht es aus.
Die Gebühren müssen bekannt gemacht werden.
Hallo,
die Strafe muss nicht auf dem Schild stehen. Es reicht völlig aus, dass klar erkennbar ist, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt.
Das Ganze ist eine Besitzstörung, die zivilrechtlich drei Folgeansprüche auslöst:
- Beseitigung (ist erfolgt)
- Schadenersatz (Schaden kann der Wachdienst sein, muss aber nachgewiesen werden) und
- künftige Unterlassung
Ich würde schon deswegen zahlen, weil eine Unterlassungserklärung vom Anwalt deutlich höhere Kosten verursacht als die Schadenersatzpauschale.